EU-Fangquoten für Dorsch und Hering gefährden Ostseefischer und bringen Einschränkungen für den Angeltourismus
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Martin Sichert und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Rat der EU-Fischereiminister hat am 14. Oktober 2019 neue Fangquoten für die Ostsee beschlossen (vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Pressemitteilung Nr. 207 vom 15. Oktober 2019; www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/207-FangquotenOstsee.html). Danach sollen die Fangmengen in der westlichen Ostsee stark reduziert werden: für den Dorsch um 60 Prozent, für den Hering um 65 Prozent und für die Scholle um 32 Prozent. Für die Kutter- und Küstenfischer Mecklenburg-Vorpommerns haben sich damit in der Zeit von 2015 bis 2020 bzw. 2018 bis 2020 die Fangquoten für den Dorsch und den Hering um etwa 90 Prozent verringert (vgl. Landesministerium Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung Nr. 260 vom 15. Oktober 2019; www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Aktuell/?id=154363&processor=processor.sa.pressemitteilung).
Überdies soll nach dem EU-Beschluss – wie auch schon in früheren Jahren – das Ostseeangeln stärker beschränkt werden: So soll die Tageshöchstfangmenge ab 2020 auf fünf Dorsche pro Tag und Angler abgesenkt werden und während der Schonzeit vom Februar bis März auf zwei Dorsche (vgl. BMEL, Pressemitteilung Nr. 207 vom 15. Oktober 2019). Für das Meeresgebiet 24 (SD24), unter anderem um Rügen, wurden für den Dorsch strenge Schutzmaßnahmen beschlossen mit einem Fangverbot außerhalb der vier Seemeilen Küstenlinie (vgl. Deutscher Angelfischer Verband e. V. „Dorsch in der Ostsee: Von Sieben auf Fünf“ https://dafv.de/projekte/europaarbeit/item/337-ostsee-dorsch-von-sieben-auf-fuenf.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Inwieweit wurden durch die Bundesregierung in den Verhandlungen auf EU-Ebene zu den jetzt beschlossenen Tagesfangbegrenzungen für die Angler von Dorsch auch alternative Maßnahmen wie z. B. eine Erhöhung des Mindestmaßes bei Dorschen auf 45 Zentimeter (zur Schonung von Jungtieren), ein ausnahmsloses Angelverbot in der Schonzeit von Februar bis März und ggf. auch eine Ausweitung der Schonzeit eingebracht?
Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung jetzt nach Abschluss der EU-Verhandlung noch eine Beibehaltung der bisherigen Tagesfangmengen von Dorsch für das Jahr 2020 möglich, wenn alternative Maßnahmen, wie zur Frage 1 genannt, zum Zuge kommen würden?
Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung die beschlossene weitere Absenkung der Tagesfangmengen für den Dorsch zielführend, wenn in der Vergangenheit die Tagesfangmengen durch die Angler häufig gar nicht „ausgefischt“ wurden (vgl. www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/451-dafv-dorsch-in-der-ostsee-von-sieben-auf-fuenf.html: „Viele Angler schaffen es oft gar nicht, das Tagesfanglimit auszuschöpfen“)?
In welcher Form erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit ein Monitoring zu den bisherigen Änderungen der Tagesfangmengen, und inwieweit ist ein solches Monitoring für die Zukunft geplant?
Auf welche konkreten Normen stützt sich nach Auffassung der Bundesregierung die europarechtliche Zuständigkeit für die Regulierung der Fangmöglichkeiten für die Angler in der Ostsee, und wie sind diese nach Auffassung der Bundesregierung auszulegen, als das bislang sowohl in Artikel 43 Absatz 3 AEUV lediglich die „Fischerei“ angeführt und in Artikel 3 Absatz 1 lit. d) AEUV von den „biologischen Meeresschätzen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik“ die Rede ist, was eine Kompetenz für Angler nicht aus dem Wortlaut heraus ableiten lässt?
Inwieweit hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren (2014 bis 2018) finanzielle Mittel für Ausgleichszahlungen an die von Fangquotenbegrenzungen betroffenen Betriebe der Dorsch- und Heringsfischerei bereitgestellt?
Welche Hilfsmöglichkeiten und Programme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig (2019) für die von Fangquotenbegrenzungen betroffenen Betriebe der Dorsch- und Heringsfischerei, und welche finanziellen Mittel werden dazu durch den Bund bereitgestellt?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung für Hilfsmöglichkeiten, für die die von der Fangquotenbegrenzung besonders betroffenen Fischer und Küstengemeinden einsetzen, insbesondere im Hinblick auf eine Mittelbereitstellung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)?
Inwieweit wird die Bundesregierung zu Gunsten der Fischer selbst Hilfsprogramme mitauflegen und die Rahmenbedingungen dafür schaffen, etwa für ein Abwrackprämienprogramm für Fischkutter?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (2009 bis 2018) die Zahl der aktiven (deutschen) Haupterwerbsberufsfischer in der Ostsee und insbesondere die Dorsch- und Heringsfischerei entwickelt (um tabellarische Darstellung, differenziert nach Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wird gebeten)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (2009 bis 2018) der Angeltourismus einschließlich der Angelkutterbetriebe an der deutschen Ostseeküste entwickelt, etwa hinsichtlich der Übernachtungen, der „Personentage“ und des Umsatzes (um tabellarische Darstellung, differenziert nach Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wird gebeten)?
Welche Auswirkungen und Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus den beschlossenen Absenkungen für den Angeltourismus an der Ostsee einschließlich der Angelkutterbetriebe?
Welche unmittelbaren Auswirkungen und Konsequenzen für 2020 ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus dem bevorstehenden Brexit für die in Mecklenburg-Vorpommern bzw. Schleswig-Holstein (Ostseeküste) heimischen Fischer und die örtliche Fischverarbeitung?
Welche Perspektive verbleibt aus Sicht der Bundesregierung den in Mecklenburg-Vorpommern bzw. Schleswig-Holstein (Ostseeküste) heimischen Fischern und der örtlichen Fischverarbeitung mit Blick auf die drastische Absenkung der Fangquoten und den bevorstehenden Brexit?