Schäden durch den Biber
der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Nicole Bauer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Biber ist das größte Nagetier in Deutschland und konnte sich in den letzten Jahren stark verbreiten. Als gelistetes Wildtier im Anhang IV der Flora-Fauna-Richtlinie profitiert er von einem strengen Schutzstatus. Bereits 2017 wurde auf der 88. Umweltministerkonferenz (UMK) der günstige Erhaltungszustand des Bibers bestätigt (www.ljv-brandenburg.de/biber-breitet-sich-in-deutschlandaus/). Zugleich haben die Umweltministerinnen und Umweltminister sowie die Umweltsenatorin und Umweltsenatoren der Länder den Bund gebeten, bis zur 89. UMK einen Erfahrungsaustausch zum Management des Bibers in Deutschland zu organisieren. Dieser Aufforderung ist das Bundesumweltministerium mit dem Bericht vom 10. Oktober 2017 nachgekommen (https://www.umwelt ministerkonferenz.de/umlbeschluesse/umlaufBericht2017_31.pdf). Ein großes Problem bringt die Bautätigkeit des Bibers mit sich. Der Bau von Dämmen, Höhlen und die Umleitung von Zu- und Abflüssen führt zu erheblichen Konflikten mit der Land- und Fischwirtschaft (www.br.de/themen/wissen/biber- bayern-wildtiere-100.html). Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Biber in seinem gesamten Jahreszyklus geschützt, ebenso seine Biberburgen und Dämme (§ 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der Population des Bibers in Deutschland der letzten zehn Jahren?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Erhaltungszustand des Bibers bewertet, und welche Schwellenwerte sind dafür definiert worden (um die schematische Darstellung des günstigen und ungünstigen Erhaltungszustandes des Bibers wird gebeten)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schäden durch den Biber in den letzten zehn Jahren, die durch folgende Schadarten entstanden sind:
a) Vernässungsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen;
b) Fraßschäden an landwirtschaftlichen Kulturen;
c) Uferabbruch;
d) Maschinenschäden;
e) forstwirtschaftliche Schäden;
f) Schäden an Teichanlagen und Fischzuchten;
g) Schäden in Privatgärten?
Von welcher effektiven Schadenhöhe der Biberschäden geht die Bundesregierung aus?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der finanzielle Aufwand zur Regulierung der Biberschäden in den letzten zehn Jahren entwickelt?
In welchen Regionen Deutschlands sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders bedeutende Schäden durch den Biber zu verzeichnen?
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung und nach vorliegenden Informationen aus den Ländern berechtigt, Schadenersatzansprüche aufgrund von verschiedenen Biberschäden zu stellen, und wie hoch fallen solche Ersatzansprüche aus?
Inwieweit können Schäden durch den Biber, die in ausgewiesenen Naturschutzgebieten entstanden sind, nach Kenntnis der Bundesregierung entschädigt werden?
Inwieweit begrüßt die Bundesregierung eine Neuausrichtung der Schutzziele anhand der aktuellen Populationsentwicklung und des Erhaltungszustandes des Bibers?
Welche derzeitigen Maßnahmen zur Regulierung des Bibers hält die Bundesregierung derzeit für möglich oder sinnvoll?