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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Straftaten gegen die Bundeswehr und ihre Angehörigen

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

22.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1573409.12.2019

Straftaten gegen die Bundeswehr und ihre Angehörigen

der Abgeordneten Gerold Otten, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Jens Kestner, Christoph Neumann, Dietmar Friedhoff, Detlev Spangenberg, Armin-Paulus Hampel, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Gemäß 59. Bericht des Wehrbeauftragten gab es im Jahr 2017 insgesamt 81 Straftaten gegen das Eigentum der Bundeswehr. Darunter befanden sich sechs Brandanschläge, fünf Sabotageakte und 70 Gewaltakte gegen Sachen. In sechs weiteren Fällen waren sogar Soldaten in Uniform Ziel von Straftaten (Bundestagsdrucksache 19/700, S. 81).

Der 60. Bericht des Wehrbeauftragten (Bundestagsdrucksache 19/7200) beziffert die Gesamtzahl der Straftaten gegen die Bundeswehr im Jahr 2017 auf 88 (ebd., S. 90). Derselbe Bericht führt auf Seite 90 für das gesamte Jahr 2018 86 Straftaten auf, die zur Anzeige gekommen sind: fünf Brandanschläge, fünf Sabotageakte, 69 Fälle von Gewalt gegen Sachen und sieben Fälle von Gewalt gegen Personen.

Was eine Straftat gegen die Bundeswehr ist, geht aus § 3 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwBwG) hervor. Leider umfasst nach Ansicht der Fragesteller die Definition keine Straftaten, die gegen Bundeswehrangehörige in Uniform, aber außerhalb des Dienstes verübt werden.

Die Fragesteller sind der Ansicht, dass ein Dienstherr, der seine Angehörigen als Staatsbürger in Uniform auffasst und den Beruf attraktiv gestalten will, auch außerhalb des Dienstes eine besondere Schutz- und Fürsorgeaufgabe für seine Soldaten zu erfüllen hat. Übergriffe auf Bundeswehrangehörige außerhalb des Dienstes oder von Sicherheitsbereichen der Bundeswehr, bei denen ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Beruf als Soldat erkennbar ist, sollten nach Auffassung der Fragesteller auch als Straftaten gegen die Bundeswehr gewertet und vom Bericht des Wehrbeauftragten erfasst werden. Dieser Schritt könnte nach Ansicht der Fragesteller dazu beitragen, eine realistische Einordnung der Verankerung der Bundeswehr in unserer Gesellschaft vornehmen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den in den beiden Berichten des Wehrbeauftragten genannten Straftaten gegen die Bundeswehr?

Inwiefern spiegeln die im Bericht des Wehrbeauftragten angegebenen Straftaten gegen die Bundeswehr den tatsächlichen Umfang an Straftaten gegen die Bundeswehr, ihre Angehörigen und Liegenschaften wider?

2

Plant die Bundesregierung, Straftaten gegen Bundeswehrangehörige, die außerhalb des Dienstes und außerhalb von Bundeswehrliegenschaften erfolgen, die aber einen Zusammenhang mit dem Beruf des Soldaten erkennen lassen, als Straftatbestand in das UZwBwG aufzunehmen, und wenn nein, bitte begründen?

3

Wie viele Straftaten gegen Soldaten der Bundeswehr, die unter Maßgabe der Frage 2 in den Jahren 2017 und 2018 verübt wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Anzeige gekommen?

4

Welches individuelle Ausmaß haben die in den Berichten (59 und 60) des Wehrbeauftragten festgehaltenen Straftaten (bitte tabellarisch über Datum, Ort, genauen Straftatbestand, Schadensausmaß und gegenwärtigen Stand der Ermittlungen auflisten)?

5

Wie vielen der in Frage 4 aufgeführten Straftaten lagen

a) mutmaßlich und

b) erwiesenermaßen politische Motive zugrunde?

6

Welchem politischen Spektrum entstammen die mutmaßlichen und überführten Straftäter?

7

Plant die Bundesregierung, die tätliche Kundgabe von Missachtung bzw. Nichtachtung sowie ehrverletzende und zugleich unwahre Behauptungen gegenüber Angehörigen der Bundeswehr, die während und außerhalb des Dienstes oder der Liegenschaften der Bundeswehr erfolgen, als Straftatbestand in das UZwBwG aufzunehmen, und wenn nein, bitte begründen?

8

Wie viele Beleidigungsdelikte gegen einzelne Soldaten in Uniform sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 gemeldet bzw. angezeigt worden?

9

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich uniformierte Angehörige der Bundeswehr ohne Bedenken überall in Deutschland, zur Tag- und Nachtzeit, bewegen können, ohne dass sie mit tätlichen oder nichttätlichen Übergriffen bzw. Kundgaben der Missachtung rechnen müssen?

10

Inwiefern haben nach Ansicht der Bundesregierung die Bundeswehr als Institution mit ihren Ritualen, Traditionen und Symbolen sowie die Gesamtheit der Soldaten der Bundeswehr und einzelne Bundeswehrangehöriger im Dienst und außerhalb des Dienstes Anspruch auf Achtung und Wertschätzung durch alle Teile unserer Gesellschaft?

11

Welche konkreten Schritte sind in der Amtszeit von Dr. Ursula von der Leyen als Bundesministerin der Verteidigung unternommen worden, um die gesellschaftliche Stellung der Bundeswehr und das Sozialprestige des Dienstes als Soldat zu steigern?

Welche Schritte sind zu diesem Ende vonseiten der derzeitigen Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer geplant oder werden erwogen?

Berlin, den 12. November 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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