Ausschüttungspraxis der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Hebner, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die 1959 gegründete Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vertritt „Künstler, Hersteller und Veranstalter in der Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte“ (vgl. www.gvl.de/gvl/ueber-uns/unser-auftrag) und wird als privatrechtliche Vereinigung vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) staatlich beaufsichtigt.
Nach eigenen Angaben setzt sich die GVL „mit Seriosität und Leidenschaft“ (ebd.) dafür ein, dass Leistungsberechtigte die ihnen zustehenden Erlöse aus der Verwertung ihrer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Fristen (§ 28 des Verwertungsgesellschaftengesetzes – VGG: „Die Verwertungsgesellschaft bestimmt die Fristen so, dass die Einnahmen aus den Rechten spätestens neun Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem sie eingezogen wurden, verteilt werden.“) erhalten.
Seit der Umstellung der Nutzermeldungen auf ein digitales Such-Archiv im Jahr 2010 haben sich die Beschwerden der Leistungsberechtigten gegen die GVL massiv erhöht. So beklagen zahlreiche Künstlervereinigungen und Labels u. a. die seit mehreren Jahren ausstehenden Sende-Ausschüttungen, welche aufgrund der nicht möglichen Zuordnung von Sendemeldungen zu den einzelnen Aufnahmen ganz überwiegend bislang zurückgehalten werden (vgl. www.bffs.de/2012/04/21/bffs-masnahmen-zum-ausschuttungs-desaster-dergvl/). Die Geschäftsführung der GVL ist sich der Problematik offenbar bewusst. So veröffentlichte sie in ihrem Geschäfts- und Transparenzbericht aus dem Jahr 2017 Rückstellungen für die Verteilung in Höhe von 621 Mio. Euro und beklagte gleichzeitig, dass gesetzliche Fristen „keine Rücksicht auf Projektfortschritte“ nehmen (vgl. www.gvl.de/sites/default/files/publications/ download/gvlgeschaefts-transparenzbericht-2017.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ist der Bundesregierung die Anzahl der Anfragen, die an den Beschwerdeausschuss der GVL in den letzten zwei Jahren gestellt worden sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), bekannt?
a) Wenn ja, wie viele Beschwerden hat es in den Jahren 2017/2018 gegeben?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Beschwerden sind beim DPMA im Zeitraum von 2010 bis 2019 im Zusammenhang mit der GVL eingegangen?
Konnten die Problemstellungen, die zu diesen Beschwerden geführt haben, durch die Hilfestellung des DPMA behoben werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die jährlich steigenden Aufwendungen für den IT-Bereich der GVL (vgl. www.gvl.de/sites/default/files/publicati ons/download/gvlgeschaefts-transparenzbericht-2017.pdf und www.gvl.de/ sites/default/files/publications/download/gvltransparenz-undgeschaeftsbe richt2016.pdf), ohne dass sich die Ausschüttungsquote oder die Menge der noch nicht vollständig abgearbeiteten Jahre entschieden verringert hat?
Ist der Bundesregierung ein Geschäftsjahr seit 2010 bekannt, in dem die GVL alle Entgelte restlos verteilen konnte?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Künstler aufgrund nicht ausgekehrter Erlöse aus ihren Leistungsschutzrechten Transferleistungen beziehen mussten?
a) Wenn ja, wie viele Personen betrifft dies (bitte nach Personengruppen, Alter und Jahr aufschlüsseln)?
b) Wie hoch waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Transferleistungen für den Zeitraum 2010 bis 2019, die aufgrund nicht ausgekehrter Leistungen gezahlt werden mussten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, warum es Differenzen in der Auszahlungsquote zwischen sog. Majors, Independents und Einzelkünstlern bei der GVL gibt (Quelle: internes Schreiben an die Geschäftsleitung der GVL, welches den Fragestellern vorliegt)?
a) Wenn ja, welche Gründe gibt es dafür, und in welchen Größenordnungen bewegen sich die Unterschiede (bitte nach Jahren seit 2010 und Gruppen aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung hier keine Gründe angeben?
Ist der Bundesregierung die Problematik bekannt, dass Sammelausschüttungen der GVL über mehrere Jahre aufgrund des dann oftmals gegebenen Überschreitens des Grundfreibetrages eine Einkommensteuerpflicht bei den Empfängern begründen, die insbesondere für Versorgungsbezieher zu Nettovermögensverlusten führt?
a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dieser Problematik?
b) Wenn nein, warum kommt die Bundesregierung in diesem Punkt ihrer Aufsichtspflicht nicht nach?
Liegt der Bundesregierung eine Zeitplanung vor, bis wann die GVL ihre IT-Umstellung so weit optimiert hat, dass eine gesetzeskonforme Jahresabrechnung der Sendemeldungen erfolgen kann?
a) Wurde diese Zeitplanung von der zuständigen Aufsichtsbehörde DPMA geprüft und für valide befunden?
b) Liegt der Zeitplanung eine dokumentierte IT-Projektplanung (Zeit- und Ressourcenplanung) zugrunde?