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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verbindlichkeit und Parameter der Sustainable-Finance-Nachhaltigkeitstaxonomie

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1575610.12.2019

Verbindlichkeit und Parameter der Sustainable-Finance-Nachhaltigkeitstaxonomie

des Abgeordneten Dr. Bruno Hollnagel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Artikel „Klare Regeln sollen den Markt für grüne Finanzanlagen voranbringen“ vom 21. Oktober 2019 (www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/geldanlage-klare-regeln-sollen-den-markt-fuer-gruene-finanzanlagenvoranbringen/25137484.html?ticket=ST-48344526-sEfvNgnZrkoKeoRv2y2iap6) erwähnt der Autor des Artikels, dass die Sustainable-Finance-Nachhaltigkeitstaxonomie mit ihren Kriterien erst ab Ende 2022 – und nicht ab Ende 2019 –, verbindlich werden soll. Dies soll der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz im ECOFIN-Rat im September 2019 „durchgesetzt“ (ebenda) haben.

Das „Handelsblatt“ erwähnt als Datum oben erwähnter Ratssitzung „Ende September“ (ebenda), währenddessen die September-2019-Sitzungen der Eurogruppe und des informellen ECOFIN-Rates Mitte September, am 13. und 14. September 2019, stattfanden (vergleiche Ausschussdrucksache 19(7) – 241 vom 19. September 2019: Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen; Nachbericht zu den Sitzungen der Eurogruppe und des informellen ECOFIN-Rates am 13. und 14. September 2019 in Helsinki). Der benannte Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist außerdem in oben erwähnter Ausschussdrucksache nicht zu finden.

Ferner erwähnt das „Handelsblatt“, dass Frankreich „durchgesetzt“ (vergleiche obigen Artikel des „Handelsblatts“) habe, „dass Atomenergie in die Taxonomie-Liste nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten aufgenommen werden soll“ (ebenda), während „[…] Atomenergie in Deutschland auf Ablehnung stößt“ (ebenda): „Auf EU-Ebene besteht bei der Definition, was eine grüne Finanzanlage sein kann, ein großer Dissens über die Atomkraft. Das Bundesfinanzministerium ist vehement dagegen, Kernenergie als nachhaltig einzustufen. Andere EU-Staaten, nicht nur Frankreich, sehen das leider anders“, sagte der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Jörg Kukies dem ‚Handelsblatt‘“ (ebenda).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wurde auf den Sitzungen der Eurogruppe und des informellen ECOFIN-Rates am 13. und 14. September 2019 in Helsinki eine Verzögerung der verbindlichen Wirkung der Sustainable-Finance-Nachhaltigkeitstaxonomie behandelt beziehungsweise vereinbart?

1

Wenn ja, warum wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ausschussdrucksache 19(7) – 241 nicht thematisiert?

1

Wenn ja, wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung diese Vereinbarung dokumentiert (bitte die Dokumentart der jeweiligen Sitzung in Helsinki präzisieren und die einschlägige Bundestagsdrucksache nennen)?

1

Wenn nicht, an welchem „EU-Finanzministerrat“ (vergleiche obigen Artikel aus dem „Handelsblatt“) hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz „Ende September“ (ebenda) teilgenommen, um diese Verzögerung „durchzusetzen“ (ebenda)?

1

Wie wurde die Vereinbarung dokumentiert (bitte die Dokumentart der jeweiligen Sitzung in Helsinki präzisieren und die einschlägige Bundestagsdrucksache nennen)?

2

Auf welcher Ebene beziehungsweise auf welchen Ebenen wird derzeit die Einstufung der Kernkraftenergie in Bezug auf die Sustainable-Finance-Nachhaltigkeitstaxonomie behandelt (etwa EU-Ebene im Trilog-Format, mit Kommission, Rat und Parlament, bilaterale Ebene Deutschland – Frankreich, trilaterale Ebene Deutschland – Frankreich – Europäische Kommission und so weiter)?

2

Wie wurde die durch Frankreich „durchgesetzte“ (vergleiche obigen Artikel aus dem „Handelsblatt“) Einstufung der Kernkraftenergie als nachhaltig dokumentiert, und bei welchem „EU-Finanzministerrat“ (ebenda) geschah dies (bitte die Dokumentart der jeweiligen Sitzung präzisieren und die einschlägige Bundestagsdrucksache nennen)?

2

Warum – sollte die benannte Einstufung auf den Sitzungen der Eurogruppe und des informellen ECOFIN-Rates am 13. und 14. September 2019 in Helsinki behandelt beziehungsweise vereinbart worden sein – wird dies in der Ausschussdrucksache 19(7) – 241 nicht thematisiert?

2

Spielt aus Sicht der Bundesregierung die französische „Durchsetzung“ (vergleiche obigen Artikel aus dem „Handelsblatt“) einer Einstufung der Kernkraftenergie als nachhaltig bei den vergangenen und bevorstehenden Verhandlungen zu Sustainable Finance im Trilog-Format eine Rolle?

3

Welche anderen EU-Mitgliedstaaten (vergleiche obiges Zitat des Staatssekretärs Dr. Jörg Kukies im „Handelsblatt“) stufen die Kernkraftenergie nach Kenntnis der Bundesregierung als nachhaltig in Bezug auf die Sustainable-Finance-Nachhaltigkeitstaxonomie ein?

4

Liegt der Bundesregierung die offizielle Sichtweise der Europäischen Kommission bezüglich der Einstufung der Kernkraftenergie als „grün“ vor?

4

Wenn ja, wie positioniert sich die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung zur Kernkraftenergie?

4

Wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung zur offiziellen Position der Europäischen Kommission?

5

Liegt der Bundesregierung die vorläufige oder schlussendliche Fassung der Sustainable-Finance-Nachhaltigkeitstaxonomie vor (wenn ja, bitte die entsprechende Fassung zur Verfügung stellen)?

Berlin, den 12. November 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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