Vielfalt in der Kindertagesbetreuung – Trägerstrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe
der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Auf dem sogenannten Krippengipfel im Jahr 2007 hatten Bund, Länder und Kommunen den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung vereinbart (vgl. www.welt.de/politik/article789968/Krippen-Ausbau-soll-beschleunigt-werden.html vom 2. April 2007).
Die Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes im Jahr 2008 stellt den ersten Schritt zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung dar. Das Gesetz zielt sowohl auf einen quantitativen Ausbau von Kindertagesbetreuung als auch auf die qualitative Weiterentwicklung ab. Die Gesetzesbegründung hielt zur Qualitätsentwicklung seinerzeit fest: „Eltern und Kinder benötigen aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse Betreuungsangebote in großer Vielfalt“ (Bundesratsdrucksache 295/08, S. 2). Als Artikelgesetz legte es zudem den Rechtsanspruch von Kindern unter drei Jahren auf eine Förderung durch Tagesbetreuung fest (Artikel 1 des Kinderförderungsgesetzes).
Zehn Jahre nach dem Krippengipfel stellte das Institut der Deutschen Wirtschaft im Jahr 2017 fest, dass das bereits für 2013 vereinbarte Ziel, 750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen, noch immer nicht erreicht war (vgl. www.iwd.de/artikel/bund-muss-kita-luecken-schliessen-319262/). Mit dem im selben Jahr beschlossenen „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ verfolgen Bund, Länder und Gemeinden das Ziel, die Schaffung von 100.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen von Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt zu bezuschussen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12158, S. 5). Dabei wären nach den Aussagen von im Gesetzgebungsprozess angehörten Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach vom Deut- Deutschen Jugendinstitut schon zum Jahr 2017 mehr als 300.000 Plätze zusätzlich benötigt worden, zudem würde der Bedarf dynamisch steigen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12158, S. 7).
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung bleibt auch Jahre später noch hinter den Zielen der Bundesregierung zurück. Aktuell fehlen laut Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung fast 320.000 Plätze (vgl. www.iwkoeln.de/studien/iw-kurzberichte/beitrag/wido-geis-thoene-fast-320000-plaetze-fuer-unter-dreijaehrige-fehlen-444908.html).
Maßgeblich für den Ausbau der Kindertagesbetreuung ist, dass das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die Kommunen als öffentliche Jugendhilfe verpflichtet, von eigenen Maßnahmen abzusehen, „soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können.“ Zu diesen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gehören nach § 75 Absatz 3 SGB VIII „die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege“. Zur Situation des Wettbewerbs in der Kinder- und Jugendhilfe legte die Monopolkommission 2014 einen entsprechenden Bericht vor (www.monopolkommission.de/images/PDF/HG/HG20/1_Kap_5_A_HG20.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Kinder unter drei Jahren haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 2007 keinen Krippenplatz gefunden (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, in welchem Zeithorizont ist geplant, diese Zahlen zu erheben, um die Wirksamkeit der Gesetzgebung überprüfen zu können?
Wenn die Bundesregierung diese Zahlen nicht zu erheben plant, wie will sie die Wirksamkeit der Gesetzgebung überprüfen?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, ob die im SGB VIII kodifizierte Privilegierung der in § 75 Absatz 3 SGB VIII angeführten Träger sich als geeignet erwiesen hat, den vorgesehenen Kita-Ausbau zeitgerecht umzusetzen, und auf welchen Fakten basiert diese?
Werden oder wurden die Ausbaumaßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung insbesondere auch in Hinblick auf eine möglicherweise notwendige Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und insbesondere des SGB VIII hin evaluiert?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?
Wenn ja, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik der Monopolkommission an einer „ungleiche(n) Förderpraxis von Kindertageseinrichtungen auf Länderebene zulasten privatwirtschaftlicher Anbieter“ (Monopolkommission – Auszug aus dem Hauptgutachten XX 2012/2013, w w w . m o n o p o l k o m m i s s i o n . d e / i m a g e s / P D F / H G / HG20/1_Kap_5_A_HG20.pdf, S. 157), bzw. hat sie gezogen, und trifft diese auch aktuell noch zu?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung wann ergreifen, um eine Gleichberechtigung herzustellen?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dies nicht (mehr) der Fall ist?
Liegt der Bundesregierung eine Bewertung der aktuellen Entwicklung der Förderung von Errichtung und Betrieb von Kindertagesbetreuungsstätten in den Ländern in Bezug auf die Angleichung der Förderpraxis vor?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind bisher erfolgt, und welche werden noch erfolgen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Sicht der Monopolkommission, dass „notwendige Fördermaßnahmen, besonders mit Blick auf den massiven erforderlichen Ausbaubedarf an Kindertageseinrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft zu gewähren“ sind (Monopolkommission – Auszug aus dem Hauptgutachten XX 2012/2013, www.monopolkommission.de/images/PDF/HG/HG20/1_Kap_5_A_HG20.pdf, S. 157)?
Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung dies heute und in Zukunft sicher?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit Frage 5 aus den Feststellungen der Monopolkommission, dass die „Privilegien weniger großer etablierter Anbieter wie der Liga der Spitzenverbände zulasten Dritter be- oder gar (…) den Wettbewerb verhindern“ und dass daraus „negative Folgen wie Überbürokratisierung, geringe Innovationen oder mangelndes Kostenbewusstsein in der Kinder- und Jugendhilfe entstehen“ (Monopolkommission – Auszug aus dem Hauptgutachten XX 2012/2013, w w w . m o n o p o l k o m m i s s i o n . d e / i m a g e s / P D F / H G / H G 2 0 / 1_Kap_5_A_HG20.pdf, S. 129) können?
Wenn die Bundesregierung der Monopolkommission zustimmt, welche Maßnahmen hat sie seitdem ergriffen und wird sie noch ergreifen, um diesen Privilegien und/oder deren Folgen entgegenzuwirken?
Wenn die Bundesregierung dem nicht zustimmt, warum nicht?
Wenn die Bundesregierung dem zustimmt und keine Maßnahmen ergriffen hat, wie begründet sie dies?
Sieht die Bundesregierung es aktuell und beim derzeitigen Stand des Ausbaus der Kindertagesbetreuung als gegeben an, dass Eltern und Kinder aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse entsprechend differenzierte und vielfältige Betreuungsangebote vorfinden?
Wenn ja, an welchen konkreten Fakten macht sie dies fest?
Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bzw. wird sie ergreifen, um dies zu gewährleisten?
Liegt der Bundesregierung eine Beurteilung des bisherigen Ausbaus der Kindertagesbetreuung im Hinblick auf die Umsetzung innovativer Ideen und neuer fachlicher Arbeitskonzepte und Organisationsformen vor, die der Heterogenität von Bedürfnissen schneller und differenzierter begegnen können (vgl. auch Monopolkommission – Auszug aus dem Hauptgutachten XX 2012/2013, S. 153)?
Welche Programme fördert die Bundesregierung, die explizit auf Innovation und neue fachliche Arbeitskonzepte abzielen (bitte nach Dauer, Kosten und Bundesland aufschlüsseln)?
Gibt es zu diesen Programmen schon Evaluationen, ob die vorgenommenen Ziele erreicht wurden?
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen und der oben angeführten Feststellungen der Monopolkommission, im Hinblick auf eine Novellierung des Achten Buches Sozialgesetzbuch die dort in § 75 aufgeführte Gruppe der freien Träger der Jugendhilfe um weitere Träger, z. B. privatwirtschaftlich tätige Sozialunternehmen, zu erweitern?
Wenn ja, wann wird sie welche Maßnahmen ergreifen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?