[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/16157 –
Realitätscheck – Bundesregierung will täglich mehr als 200 Ladestationen
aufstellen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hatte am 5. November 2019 auf dem Autogipfel
beschlossen, dass bis 2030 1 Mio. öffentliche Ladepunkte geschaffen werden
sollen (
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bundesregierung-foedert-e-au
tos-1688768). Aktuell sind laut Bundesregierung 21.000 öffentlich
zugängliche Ladestationen angebracht (
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bunde
sregierung-foedert-e-autos-1688768). So müssen noch 979.000 öffentliche
Ladestationen gebaut werden. Nimmt man an, der Bau beginnt mit dem ersten
Tag des Jahres 2020, dass an jedem Tag inklusive Sonn- und Feiertagen
gebaut wird und vernachlässigt Schaltjahre, müssten pro Tag weit über 200
Ladestationen (243, 84) gebaut werden. Aus dem enormen Aufwand ergeben
sich daher viele offene Fragen.
1. In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung mit Kosten für Fördermittel
zum Erwerb und Aufstellen von öffentlichen Ladestationen?
Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung legt fest, dass eine
Million öffentliche Ladepunkte bis 2030 mit entsprechenden Förderprogrammen
bis 2025 geschaffen werden sollen. Der Wirtschaftsplan des Energie- und
Klimafonds,Titel 6092/893 02 weist als „Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und
Ladeinfrastruktur“ für den mittelfristigen Zeitraum 2020 bis 2023 rd. 3,4 Mrd.
Euro aus, wovon der größte Teil für die öffentliche Ladeinfrastruktur zur
Verfügung steht.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/16463
19. Wahlperiode 14.01.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 10. Januar 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung mit Kosten für den Bau der
Ladestationen (bitte nach Erwerb, Genehmigung und Bau aufstellen)?
Hardware:
Die Förderhöhe für Normal-Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung bis 22 kW
beträgt bis zu 60 Prozent der Hardwarekosten bei einer Maximalförderung von
3.000 Euro pro Ladepunkt. Für die Hardware ist von Kosten bis zu 5.000 Euro
pro Normal-Ladepunkt auszugehen.
Die Förderhöhe für Schnell-Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung bis 100
kW beträgt bis zu 60 Prozent der Hardwarekosten bei einer Maximalförderung
von 12.000 Euro pro Ladepunkt. Für die Hardware ist von Kosten bis zu
20.000 Euro pro Schnell-Ladepunkt bis 100 kW auszugehen.
Die Förderhöhe für Schnell-Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von über
100 kW beträgt bis zu 60 % der Hardwarekosten bei einer Maximalförderung
von 30.000 Euro pro Ladepunkt. Für die Hardware ist von Kosten bis zu
50.000 Euro pro Schnell-Ladepunkt über 100 kW auszugehen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kosten bei steigendem
Wettbewerb sinken werden.
Netzanschluss:
Die Förderhöhe für den Anschluss an das Niederspannungsnetz beträgt bis zu
60 Prozent der Anschlusskosten bei einer Maximalförderung von 5.000 Euro
pro Ladepunkt. Für den Netzanschluss ist von Kosten bis zu 8.500 Euro pro
Ladestation auszugehen.
Die Förderhöhe für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz beträgt bis zu
60 Prozent der Anschlusskosten bei einer Maximalförderung von 50.000 Euro
pro Ladepunkt. Für den Netzanschluss ist von Kosten bis zu 85.000 Euro pro
Ladestation auszugehen.
3. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Länder und Kommunen bei dem
geplanten Ausbau von Ladestationen durch finanzielle Aufwendungen zu
unterstützen?
Die Kommunen und kommunalen Unternehmen sind zu einem erheblichen
Anteil selbst Antragsteller des laufenden Förderprogramms. Es wird auf die im
Internet veröffentlichten Informationen auf der Webseite des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verwiesen:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/ladeinfrastruktur-bilanz-01042019.
pdf?__blob=publicationFile
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/zwischenbilanz-FRL-LIS.pdf?__blo
b=publicationFile
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/dritter-aufruf-antragseinreichung-foer
derrichtlinie-ladeinfrastruktur-e-fahrzeuge-zwischenbilanz.pdf?__blob=publica
tionFile .
4. In welcher Höhe schätzt die Bundesregierung den Aufwand in
Arbeitsstunden zum Bau und Aufstellen der Ladestationen ein?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
5. Wie viele Ladestationen wurden bisher in den Jahren 2018 und 2019
aufgestellt (bitte nach Anzahl und Monat aufstellen)?
Laut Bundesnetzagentur wurden in 2018 3.326 und in 2019 (Stand: 5.
Dezember 2019) 3.001 Ladestationen in Deutschland in Betrieb genommen. Die
Inbetriebnahmen teilen sich wie folgt auf die einzelnen Monate auf:
Monat 2018 2019
Januar 175 270
Februar 155 257
März 178 313
April 220 266
Mai 231 324
Juni 195 252
Juli 236 305
August 312 207
September 288 251
Oktober 457 279
November 488 238
Dezember 391 39*
Summe 3.326 3.001
* Anzahl beinhaltet ausschließlich Meldungen von Inbetriebnahmen bis zum 5. Dezember 2019.
Spätere Meldungen von Inbetriebnahmen sind hier noch nicht enthalten.
6. Wer ist nach Plänen der Bundesregierung der Bauträger der
Ladestationen?
Der Bauträger der Ladestationen ergibt sich aus dem konkreten Einzelfall. Im
Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
7. Wer ist nach Plänen der Bundesregierung der Betreiber der Ladestationen?
Der Betreiber der Ladestationen ergibt sich aus dem konkreten Einzelfall. Im
Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
8. Erfolgte eine Erhebung, wo die Strominfrastruktur für öffentliche
Ladestationen geeignet ist und wo nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
9. Ist nach Ansicht der Bundesregierung das Stromnetz in Deutschland
flächendeckend dazu geeignet, öffentliche Ladestationen zu errichten?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Ansicht der Bundesregierung ist das Stromnetz in Deutschland
flächendeckend dazu geeignet, öffentliche Ladestationen zu errichten.
10. Zu welchen Anteilen sind Ladestationen im urbanen und im ländlichen
Raum geplant?
Hierzu gibt es keine festen Anteile. Die jeweilige regionale Situation bildet das
Standort-Tool (
www.standorttool.de) ab.
11. Ist der Bundesregierung die Einschätzung der Monopolkommission, dass
es aufgrund regionaler Konzentrationen beim Bau von Ladestationen zu
Einschränkungen des Wettbewerbs und somit zu Preiserhöhungen
kommen kann (
www.monopolkommission.de/de/%20index.php/de/pressemit
teilungen/303-7-sektorgutachten-energie-2019.html), bekannt?
Wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Einschätzung?
Wenn nein, warum teilt sie diese Einschätzung nicht?
12. Falls die Bundesregierung die Einschätzung aus Frage 11 teilt, was plant
sie dagegen?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung erstellt derzeit die Stellungnahme zum 7. Sektorgutachten
Energie der Monopolkommission. Für die Beantwortung der Frage wird auf die
ausstehende Stellungnahme verwiesen.
13. Plant die Bundesregierung, Städte, Kommunen oder andere
Gebietskörperschaften zum Bau von Ladestationen bzw. zur Erteilung von
Genehmigungen zu verpflichten?
Wenn, ja wie?
Nein.
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Falle der
Unwirtschaftlichkeit von Ladestationen aufgrund verfehlter Flottenausbauziele
zu ergreifen?
Plant die Bundesregierung in diesem Zug die finanzielle Entlastung von
Betreibern?
Neben der Förderung wie bisher soll es Ausschreibungen von größeren Losen
geben, bei denen die Top-Standorte mit den weniger lukrativen für ein
Gesamtnetz gemischt werden.
15. Wird die Fertigstellung der Ladestationen gemonitored, und werden
gegebenenfalls Maßnahmen zur Anpassung vorgegeben?
Alle Inbetriebnahmen der über das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur
geförderten Ladesäulen müssen über die Online-Plattform OBELIS (Online-
Berichte Ladeinfrastruktur, Webseite:
www.obelis.now-gmbh.de) gemeldet
werden. Eine Bestätigung der Inbetriebnahmemeldung in OBELIS muss beim
Verwendungsnachweis als Anhang bei der Bewilligungsbehörde eingereicht
werden. So wird sichergestellt, dass keine Fördergelder ausgezahlt werden,
bevor die Inbetriebnahmemeldung in OBELIS nicht erfolgt ist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]