Reform des Vergaberechts
der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Gudrun Kopp, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bau, Betrieb und die Finanzierung von öffentlichen Infrastrukturprojekten soll verstärkt auch privaten Investoren überlassen werden (sog. ÖPP-Projekte). Auch dazu sollen in einer Vergaberechtsreform die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Im Zuge der Reform des Vergaberechts gibt es eine Reihe von Fragestellungen, die einer genaueren Erörterung bedürfen. Diese Fragestellungen beziehen sich sowohl auf die allgemeine Zielsetzung der Reform als auch auf ganz spezifische Themen, wie z. B. die weitere Ausgestaltung der e-Vergabe oder des Schutzes vertraulicher Informationen.
Nach Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinien (Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG) in nationales Recht will die Bundesregierung in einem zweiten Schritt das Vergaberecht im bestehenden System vereinfachen, vereinheitlichen, entbürokratisieren und modernisieren. Die dabei relevant werdenden Fragestellungen beziehen sich sowohl auf die allgemeine Zielsetzung der Reform, als auch auf spezifische Themen, wie z. B. die weitere Ausgestaltung der e-Vergabe oder des Informationsschutzes.
Diese beiden Richtlinien sollten bis zum 31. Januar 2006 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung befindet sich daher mit der Umsetzung seit über vier Monaten in Verzug.
In der o. g. EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie ist optional die Einführung eines neuen Vergabeverfahrens, nämlich des „Wettbewerblichen Dialogs“ vorgesehen. Die Bundesregierung hat sich entschlossen, diese Option wahrzunehmen und durch das sog. ÖPP-Beschleunigungsgesetz vom 1. September 2005 in deutsches Recht einzuführen. Mit diesem neuen Verfahren, das einen Teilnahmewettbewerb, eine Dialog- sowie eine Angebotsphase umfasst, soll zwar ein transparentes Ausschreibungsverfahren ermöglicht werden, dies kann aber ohne klare Regelungen zu Problemen führen, da die Unternehmen dem Auftraggeber z. B. in der Dialogphase sensible Informationen zur Verfügung stellen müssen. Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, wenn in einer folgenden Phase Angebote von verschiedenen Unternehmen durch den Auftraggeber kombiniert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche grundsätzlichen Vorstellungen und Planungen bestehen bei der Bundesregierung bezüglich der Reform des Vergaberechts? Wie ist der Stand des Verfahrens, und welche inhaltlichen und zeitlichen Überlegungen gibt es?
Spielen für die Bundesregierung bei der Reform des Vergaberechts Vereinfachung, Vereinheitlichung und Bürokratieabbau eine wesentliche Rolle, und wenn ja, wie sollen diese Zielgrößen gemessen und im Reformprozess umgesetzt werden?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Transparenz und Wettbewerbsgleichheit insbesondere bei Aufträgen sicherzustellen, deren Volumina die europäischen Schwellenwerte nicht erreichen?
Haben sich die bisherigen Schwellenwerte bezüglich einer Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung bei öffentlichen Aufträgen in Deutschland bzw. auch in den übrigen EU-Mitgliedstaaten (130 000, 200 000 bzw. 5 000 000 Euro) nach Auffassung der Bundesregierung bewährt?
Aus welchem Grund hält die Bundesregierung die geplante Erhöhung der Schwellenwerte auf 137 000, 211 000 bzw. 5 278 000 Euro für angemessen?
Wie sieht die Bundesregierung die europäischen Vorgaben einer Erhöhung der Schwellenwerte mit Blick auf die gerade von der EU angestrebten weiteren Förderung der grenzüberschreitenden Auftragsvergaben als Beitrag zur Binnenmarktvollendung?
Wie steht die Bundesregierung zur europäischen Praxis, die Schwellenwerte alle zwei Jahre anzupassen? Sieht die Bundesregierung hierin eine weitere Zersplitterung des Vergaberechts, auf die national – soweit möglich – verzichtet werden sollte?
Welche Bestrebungen und Zielsetzungen gibt es seitens der Bundesregierung bezüglich einer Vereinheitlichung und Präzisierung der Vergaberichtlinien auf Landes- und Bundesebene in Anbetracht einer Vielzahl von differierenden Landesvergabegesetzen?
Sind insbesondere Klarstellungen zum Begriffsinhalt des Zuschlagskriteriums „wirtschaftliches Gebot“ beabsichtigt sowie gegebenenfalls Auflagen zur Darlegung der Abwägungskriterien und deren Wertung?
Wird die Bundesregierung zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft und zur Transparenz des Vergabeverfahrens die Ausschreibung kleinerer Lose deutlicher als bisher verpflichtend vorgeben bzw. vorschreiben, so dass indirekte Folgeausschreibungen der Submittenten bei Subunternehmern und Zulieferanten ebenfalls dem öffentlichen Vergaberecht und dessen Grundsätzen und Rechtsschutzbedingungen unterliegen? Wenn nein, ist zumindest vorgesehen, den Bundesländern verpflichtend die Einrichtung von Vergabeprüfstellen vorzugeben?
An welchen Zielgrößen will die Bundesregierung die mittelstandsgerechte Vereinfachung des Vergaberechts unter Aufrechterhaltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) überprüfen?
Welche Maßnahmen sind im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Fortentwicklung der e-Vergabe geplant?
Wie sehen die Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der mittlerweile unterschiedlichen e-Vergabe von Angeboten der Länder und Kommunen aus?
Gibt es Bestrebungen – und wenn ja welche – diese Angebote auf der zentralen Internetplattform für Vergaben des Bundes zu bündeln, oder liegt es im Interesse aller Beteiligten, das Angebot auf Ebene der Länder und Kommunen zu streuen?
Wie will die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien das Problem des Informationsschutzes bei der Ausschreibung von besonders komplexen Aufträgen („Wettbewerblicher Dialog“) lösen?
Führt die Formulierung in § 6a der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge („staatlicher Auftraggeber“, z. B. § 6a Abs. 2) dazu, dass die Verordnung nicht für Länder und Kommunen gilt? Wenn ja, hält die Bundesregierung dies für gerechtfertigt oder soll dies geändert werden?
Wie steht die Bundesregierung zu der Rechtswegzersplitterung, die sich faktisch aus einer Reihe von Beschlüssen von Verwaltungsgerichten ergibt, die sich mit Blick auf die gerichtliche Überprüfung von Auftragsvergaben im Bereich unterhalb der Schwellenwerte für sachlich zuständig erklärt haben (vgl. z. B. Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2005 oder des Sächsischen OVG vom 13. April 2006)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Forderung, den vergaberechtlichen Rechtsschutz dadurch zu vereinheitlichen, dass das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten auch für Aufträge zulässig wird, die den jeweils einschlägigen EU-Schwellenwert nicht erreichen?
Wird sich die Bundesregierung für ein dem bundesweiten Präqualifizierungsverfahren „PQ VOB“, das die individuelle Beibringung der auftragsunabhängigen Eignungsnachweise im Baubereich durch ein Zertifikat ersetzt, und das von der Praxis als deutliche Entbürokratisierung wahrgenommen, entsprechendes System für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge einsetzen? Wenn ja, welche konkreten Schritte sind hier geplant, und mit welchem Zeithorizont ist hier zu rechnen?
Plant die Bundesregierung eine Veränderung oder Streichung des für öffentliche Sektorenauftraggeber geltenden Abschnitts 3 der VOB/A und der VOL/A?