Zahlen zu Speicherungen und Abfragen polizeilicher EU-Datenbanken (2019)
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Thomas Nord, Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 waren mehr als 76 Mio. Personen und Sachen im Schengener Informationssystem (SIS), der größten europäischen Polizeidatenbank, zur Fahndung ausgeschrieben (Bundestagsdrucksache 19/3487). Fünf Jahre zuvor waren dort noch 45 Mio. Menschen gespeichert (Ratsdokument 7389/13). Am SIS nehmen alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die Datenbank wird zwar von eu-LISA verwaltet, liegt aber physisch in Strasbourg. Der Zugriff erfolgt über nationale Zentralstellen. Die meisten Einträge im SIS kamen im Jahr 2017 aus Italien, gefolgt von Frankreich und Deutschland. Über die Hälfte der fast 900.000 Personenausschreibungen (501.996) erfolgten nach Artikel 24 des SIS-II-Ratsbeschlusses, wonach der Aufenthalt oder die Einreise in die EU verwehrt wird. An zweiter Stelle der Ausschreibungen von Personen (129.983) stehen verdeckte und gezielte Kontrollen nach Artikel 36, mit denen Personen und Sachen heimlich in der EU verfolgt werden können (Bundestagsdrucksache 19/3487). Bei einer Verkehrskontrolle oder einem Grenzübertritt erfährt eine ausschreibende Behörde beispielsweise, wo und mit wem die Person angetroffen wurde und wohin diese gereist sind. Die Speicherung kann durch Polizei oder Geheimdienste erfolgen, die Zahl der Betroffenen steigt jedes Jahr beträchtlich. Die Schengen-Staaten nutzen den Artikel 36 in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Ein Jahresbericht von eu-LISA zeigt, dass die Methode zumindest quantitativ sehr wirksam ist: Die verdeckten Fahndungen erzielten ein Drittel aller Treffer (Ratsdokument 8279/18).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Personen und wie viele Sachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2019 im Schengener Informationssystem (SIS II) zur Fahndung ausgeschrieben, und aus welchen EU-Mitgliedstaaten stammten wie viele dieser Einträge?
Wie viele Gesichtsbilder, Fingerabdruckblätter bzw. Handballen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2019 in das Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) des SIS II, des Eurodac, des Visa-Informationssystems (VIS) und bei Europol gespeichert?
a) Welche Soft- und Hardware welcher Hersteller wird nach Kenntnis der Bundesregierung für das AFIS im SIS II, im Eurodac, im VIS, bei Europol bzw. der deutschen nationalen Kopie/Schnittstelle der beschriebenen Systeme genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich nach Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/7365 ergeben?
b) Wie viele Treffer erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung seitens deutscher Behörden nach Abfragen des AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol?
c) Wie viele falsche Treffer („false hits“) erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung seitens deutscher Behörden nach Abfragen des AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol?
Inwiefern verfügt die Bundesregierung nunmehr über Erkenntnisse zu dem in Deutschland erforderlichen technischen und personellen Anpassungsbedarf für den in der neuen Rechtsverordnung zum SIS vorgesehenen Zugriff Europols (Bundestagsdrucksache 19/7365, Antwort zu Frage 10)?
Wie viele Abfragen von Gesichtsbildern haben Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden im Jahr 2019 in Eurodac und im SIS II vorgenommen (sofern möglich bitte ausweisen, ob diese zur Identifizierung bzw. zur Verifizierung der Personen erfolgten)?
Wie viele Ausschreibungen zu unbekannten gesuchten Personen, die ausschließlich biometrische Daten enthalten, haben Bundesbehörden nach Artikel 40 der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 im gesamten Jahr 2019 zwecks Identifizierung in das Schengener Informationssystem eingegeben?
Was ist der Bundesregierung über den aktuellen Zeitplan zur Umsetzung der Ausschreibung unbekannter Personen mittels ihrer Fingerabdrücke im Rahmen einer „Technologie zur Identifizierung von Personen anhand der Fingerabdruck-Daten“ (AFIS) bekannt (Bundestagsdrucksache 19/7365, Antwort zu Frage 5; vgl. auch Ratsdokument 10991/19)?
a) Welche Schengen-Mitgliedstaaten machen in der derzeit „ausgerollten ersten Stufe“ aktiv von der Möglichkeit Gebrauch, Personen auf Basis ihrer Fingerabdrücke im SIS II zu identifizieren bzw. welche Änderungen haben sich zur Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/7365 ergeben?
b) Wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der nun „ausgerollten“ ersten Stufe feststehen, damit nach der erfolgten Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen weitere Länder Fingerabdruckrecherchen im SIS-AFIS durchführen, und welche Schengen-Mitgliedstaaten haben dies bereits angekündigt?
c) Welche Spezifikationen für eine Weiterentwicklung des SIS II-AFIS und der „Implementierung neuer Anforderungen in weiteren Ausbaustufen“ sind der Bundesregierung mittlerweile bekannt?
Welche (standardisierten) Verfahren und technischen Lösungen werden Bundesbehörden im Rahmen des Projekts „Umsetzung der Interoperabilität“ zur Erfassung von Gesichtsbildern und Fingerabdrücken an Landgrenzübergangsstellen, in fahrenden Zügen und an Straßengrenzübergängen mit mehreren Fahrspuren einsetzen (Ratsdokument 14189/19)?
Wie viele „Gefährder und Relevante Personen“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Europol-Informationssystem gespeichert, und inwiefern lassen sich diese nach Kriminalitätsphänomenen differenzieren (Bundestagsdrucksache 19/7365, Antwort zu Frage 11)?
Welche Zahlen zu Personenausschreibungen sind der Bundesregierung für das Jahr 2019 (Stichtag: 31. Dezember) zu den verschiedenen Interpol-Datenbanken bekannt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3487, Antwort zu Frage 18)?
Wie viele Lichtbilder enthält nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesichtserkennungsdatenbank bei Interpol, und in welchem Umfang wird diese von Bundesbehörden genutzt (Bundestagsdrucksache 18/10604, Antwort zu Frage 16)?
In welchen deutschen, vom Bundeskriminalamt (BKA) oder von der Bundespolizei geführten Polizeidatenbanken werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Gesichtsbilder gespeichert, und wie groß ist der jeweilige Bestand?
Welche Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen haben polizeiliche oder geheimdienstliche Bundesbehörden im zweiten Halbjahr 2018 (auch testweise) beschafft, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt bzw. welche Nutzung ist anvisiert, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind bzw. wären darüber zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen kommen bzw. kämen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
a) An welchen Forschungs- oder Pilotprojekten zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen beteiligen sich welche Behörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hinsichtlich der Entwicklung verbesserter Verfahren und welche Soft- und Hardware welcher Hersteller wird dabei genutzt?
b) Wie viele Abfragen haben das BKA, die Bundespolizei und die Landeskriminalämter nach Kenntnis der Bundesregierung im Ersten Halbjahr 2019 mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des BKA vorgenommen, und wie viele Personen wurden dabei identifiziert (bitte wie die Statistik in Bundestagsdrucksache 19/1261, Antwort zu Frage 14, beantworten)?
c) Inwiefern kann das GES mittlerweile außer dem zentralen und verbundfähigen Lichtbildbestand von INPOL-Zentral sowie dem Lichtbildbestand der Abteilung Staatsschutz auch Gesichtsbilder des Schengener Informationssystems verarbeiten (Bundestagsdrucksache 18/11578, Antwort zu Frage 19)?
d) Durch welche „kommerzielle[n] Software-Produkte“ wurde die vom BKA entwickelte „Spezialsoftware“ SPES (Sprechererkennungssystem) für Zwecke des automatischen forensischen Stimmenvergleichs in Ermittlungs- und Strafverfahren ersetzt (Bundestagsdrucksache 19/14952, Antwort zu Frage 19)?
Welche Zahl zu Personenausschreibungen sowie zu Sachausschreibungen zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss sind der Bundesregierung für 2019 (Stichtag: 31. Dezember) bekannt?
a) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 SIS-II-Ratsbeschluss ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
b) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 SIS-II-Ratsbeschluss zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
c) Wie viele Personen sowie Sachen waren in nach Artikel 36 Absatz 3 SIS-II-Ratsbeschluss ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
d) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 3 SIS-II-Ratsbeschluss zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
Welche Schengen-Staaten nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung Ausschreibungen nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss in welchem unterschiedlichen Ausmaß (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 19/7365, Antwort zu Frage 8 darstellen)?
a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss im Jahr 2018 entwickelt?
b) Wie viele der nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss Ausgeschriebenen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Wert „Aktivität mit Terrorismusbezug“ versehen?
c) Wie vielen Personen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausschreibungskategorie „Ermittlungsanfrage“ nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss zugeordnet?
d) Wie viele ausländische „Ermittlungsanfragen“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gemäß Artikel 36 Absatz 1 i. V. m. Artikel 37 Absatz 4 und Artikel 37 Absatz 6 Satz 2 EU-VO als „Alternativmaßnahme“ zu einer „Ermittlungsanfrage“ als verdeckte Kontrolle durchgeführt? Welche EU-Mitgliedstaaten betraf dies?
Welche technischen oder organisatorischen Änderungen sind in Deutschland erforderlich, um auch Ausschreibungen für „Ermittlungsanfragen“ oder zu unbekannten Tatverdächtigen und gesuchten Personen im SIS II einzustellen sowie Gesichtsbilder und DNA-Profile zu Identifizierungszwecken zu nutzen (Bundestagsdrucksache 19/7365, Antwort zu Frage 14)?
Wie will die Bundesregierung die Artikel 3 und 5 der Verordnung (EU) 2018/1860 hinsichtlich der Eintragung von Rückkehrentscheidungen im SIS II technisch und rechtlich umsetzen?
a) Welche Informationen zu welchen Phänomenbereichen sind aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der „Zusatzinformationen“ anzugeben, und welche Informationen werden im Falle eines Treffers weitergegeben?
b) Welche deutschen Behörden dürfen auf die „Zusatzinformationen“ im SIS II zugreifen, und inwiefern ist dies auch Migrations- oder Asylbehörden gestattet?
c) Ist das deutsche SIRENE-Büro vollumfänglich in der Lage, entsprechende Einträge im Trefferfall mit anderen Mitgliedstaaten zu tauschen?
In welchem Umfang nutzt die Bundesregierung die Möglichkeit, auch Einträge bzw. Ausschreibungen im SIS II vorzunehmen, die auf Informationen aus Drittstaaten beruhen oder sogar von diesen angeregt werden, und aus welchen stammen diese (Bundestagsdrucksache 19/10080, Antwort zu Frage 16)?
Wie viele Personen haben Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden im Jahr 2019 gemäß Artikel 48 Absatz 8 EU-VO „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“ (2018/1862) über Ausschreibungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten informiert (Bundestagsdrucksache 19/7365, Antwort zu Frage 15)?
Wer arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung im neuen Komitologieausschuss zur Umsetzung der SIS-Verordnungen mit, und welche Probleme wurden dort erörtert (Bundestagsdrucksache 19/7365, Antwort zu Frage 17)?
Inwieweit sind deutsche Behörden von den im Sonderbericht Nr. 20 des Europäischen Rechnungshofes „EU-Informationssysteme zur Unterstützung der Grenzkontrolle: insgesamt wirkungsvoll, doch unzureichender Fokus auf aktuellen und vollständigen Daten“ gefundenen Schwachstellen betroffen (fehlende Schulungsumgebungen, Datenqualitätskontrollverfahren verbessern, Verzögerungen bei der Dateneingabe zu reduzieren), und wie sollen diese behoben werden?
Welche Kosten entstehen der Bundesregierung zur Umsetzung der neuen SIS-Verordnungen, und welche Mittel hat sie hierzu aus dem „Inneren Sicherheitsfonds“ der Europäischen Union (ISF) beantragt oder bereitet dies vor?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bei der zivilmilitärischen Cyberübung „EU HEX-ML 18“ der Ausfall des Schengener Informationssystems geübt wurde (Ratsdokument 13577/18), und falls ja, welches Szenario wurde dabei angenommen, und wie wurde von welchen Akteuren darauf reagiert?