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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ungefiltertes Schmutzwasser in Gewässern

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

29.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1634307.01.2020

Ungefiltertes Schmutzwasser in Gewässern

der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In den letzten Jahren kam es an vielen Standorten in Deutschland gehäuft zu Starkregenfällen. Der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13768 ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung aufgrund des Klimawandels auch zunehmende Starkregenereignisse erwartet. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes kommt es insbesondere in den Sommermonaten zu Starkregenereignissen. Niederschläge versickern natürlicherweise im Boden und können dort je nach Bodeneigenschaften auch gespeichert werden. In Siedlungs- und Gewerbegebieten sowie auf Straßen wird das Regenwasser üblicherweise aufgefangen und in die Kanalisation eingeleitet.

In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Kanalsysteme. Je nach Region ist die Mischwasserkanalisation oder die Trennwasserkanalisation verbreitet. In der vor allem in Norddeutschland verbreiteten Trennwasserkanalisation wird Regenwasser getrennt von dem Schmutzwasser abgeführt, während bei der Mischwasserkanalisation, die vor allem in Süddeutschland etabliert ist, Schmutzwasser und Regenwasser in den gleichen Kanal eingeleitet werden (www.researchgate.net/publication/296638890_Im_Spiegel_der_Statistik_Abwasserkanalisation_und_Regenwasserbehandlung_in_Deutschland_Reflected_in_Statistics_Sewerage_and_Stormwater_Treatment_in_Germany).

Kommt es zu Starkregenereignissen, können die Wassermassen nicht mehr in die Kläranlagen abgeleitet werden, daher sind für diesen Fall sogenannte Regenüberläufe installiert worden. Durch einen Regenüberlauf wird der Zufluss zur Kläranlage abgemindert, was aber gleichzeitig auch bedeutet, dass Schmutzwasser über den Regenüberlauf ungefiltert in Gewässer und Umwelt gelangt. Auch die Zuführung in Überflutungsbecken ist nicht immer mit einem Filter versehen und auch hier gelangt ungeklärtes Wasser mit allen für die Ökologie bedenklichen Spurenstoffen in die Umwelt.

Ende 2016 waren 20 385 Regenüberläufe in Deutschland in Betrieb (www.researchgate.net/publication/296638890_Im_Spiegel_der_Statistik_Abwasserkanalisation_und_Regenwasserbehandlung_in_Deutschland_Reflected_in_Statistics_Sewerage_and_Stormwater_Treatment_in_Germany). Die Einleitung von ungeklärtem Mischwasser in Gewässer reduziert die Wasserqualität und kann in extremen Fällen zu Schäden am Ökosystem, wie der Fähigkeit von Gewässern, sich selbst zu regulieren, führen. Es kann zur Einleitung von Mikroplastik, Arzneimittelrückständen, Tensiden und Flammschutzmitteln kommen. In betroffenen Gewässern werden dann Badeverbote wegen zu hoher Gehalte von beispielsweise Escherichia-coli-Bakterien verhängt, so wie beispielsweise im Sommer 2019 am Bodensee (www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/bodenseefaekalien-alarm-fuehrt-zu-badeverbot-hundert-schwimmer-krank-a-1279183.html).

Zusammenfassend können Starkregenereignisse gerade in Regionen mit Mischwasserkanälen zu einer Verunreinigung von Gewässern führen, die nach Ansicht der Fragesteller künftig so gestaltet werden müssen, dass der Überlauf kein Schmutzwasser ungeklärt in Gewässer abgibt. Unter Anwendung von § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 23 Absatz 2 WHG hat die Bundesregierung die Abwasserverordnung erlassen, die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer unter Berücksichtigung des Standes der Technik regelt. Die Fragesteller gehen davon aus, dass sich die Bundesregierung vor dem Erlass der Verordnung ein umfangreiches Bild über die Abwassersysteme in deutschen Städten gemacht hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Regenüberläufe gibt es in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Stand heute, die bei Starkregen ungeklärtes Mischwasser in Gewässer einleiten?

2

Wie viele Liter Mischwasser werden nach Kenntnis der Bundesregierung über Regenüberläufe bei Starkregen ungeklärt in die Umwelt geleitet?

3

Wie viele Regenüberläufe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten Jahrzehnt zurückgebaut, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte nach Ort, Datum und Grund für den Rückbau aufstellen)?

4

Plant die Bundesregierung im Zuge der Anpassung an Starkregenereignisse, Maßnahmen zu ergreifen, die ungefiltertes Abwasser behandeln, reinigen oder Kläranlagen zuführen, und wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

5

Wie oft mussten im Sommer 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von Schmutzwassereinleitung in Gewässer Badeverbote ausgesprochen werden?

6

Welche anderen Belastungen im Gewässer können neben einer Überschreitung des Grenzwertes von Escherichia-coli-Bakterien noch zu einem Badeverbot führen, die von den Behörden erhoben werden (bitte nach Gewässerart aufschlüsseln)?

7

Wie viele Starkregenereignisse sind der Bundesregierung im Bundesgebiet in den Jahren 2013 bis 2019 bekannt (bitte nach Datum, Ort, Wassermenge in mm und Dauer aufstellen)?

8

Mit welcher Prognose zur Entwicklung der Starkniederschläge rechnet die Bundesregierung?

9

Wird der Eintrag von Mikroplastik in Kläranlagen sowie Klärschlamm und Abwasser bei Verlassen der Kläranlage derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung beispielsweise im Rahmen der Klärschlammverordnung gemessen, und wenn nein, warum nicht?

10

Ist eine wie in Frage 9 geschilderte flächendeckende Erfassung von Ein- und Austrägen an Mikroplastik an Kläranlagen geplant, und wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?

11

Wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung welche Kanalisationsarten (Trennwasserkanalisation bzw. Mischwasserkanalisation) installiert (bitte Aufstellung nach Regionen)?

12

Welche Leitfäden und Handlungsempfehlungen, die in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/13768 erwähnt werden, liegen speziell zum Ausbau und zur Anpassung des Fassungsvermögens des Kanalsystems bereits vor, und sollten diese noch nicht vorliegen, bis wann ist geplant, diese vorzulegen?

13

Welche bestehenden oder geplanten Förderprogramme des Bundes zur Umrüstung von Kanalsystemen stehen Kommunen und Gemeinden zur Verfügung?

14

Welche Informationen liegen der Bundesregierung aktuell vor, die eine Erreichung des guten chemischen und ökologischen Zustandes von Oberflächengewässern (laut Richtlinie 2000/60/EG) durch Anreicherung von Verunreinigungen beeinträchtigen könnten?

15

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung ergriffen, um, wie in der deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS, 2008) aufgeführt, Niederschlagswasser ortsnah versickern zu lassen und Regenwasser getrennt von Schmutzwasser in Gewässer einzuleiten? Wenn ja, welche, und wo?)

16

Welche Maßnahmen werden aktuell laut Kenntnisstand der Bundesregierung ergriffen, um wassersensible Stadtentwicklung zu fördern, beispielsweise durch Regenwasserbewirtschaftung wie Begrünung oder Versickerungsmaßnahmen?

Berlin, den 11. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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