Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte von Menschen mit Behinderungen beim Eisenbahnbundesamt
der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mobilität ist die Basis für ein selbstbestimmtes Leben. Gerade Menschen mit Behinderungen sind aus Sicht der Fragesteller jedoch noch zu häufig mit Barrieren konfrontiert, die einer selbstbestimmten Mobilität und damit einer umfassenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Wege stehen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich durch die Aufnahme des Diskriminierungsverbots für Menschen mit Behinderungen in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes sowie die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN- BRK) in besonderem Maße dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen eine umfassende Teilhabe zu ermöglichen. Der in Artikel 21 der UN-BRK garantierte Zugang zur physischen Umwelt und damit auch zu Transportmitteln spielt in diesem Zusammenhang aus Sicht der Fragesteller eine besondere Rolle.
Als Durchsetzungsstelle zur Wahrung von Fahrgastrechten im Sinne des Artikels 30 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr kommt dem Eisenbahn-Bundesamt aus Sicht der Fragesteller auch bei der Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen eine besondere Bedeutung zu.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung das Eisenbahn-Bundesamt als Durchsetzungsstelle zur Wahrung von Fahrgastrechten im Sinne des Artikels 30 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr benannt?
Wurden dem Eisenbahn-Bundesamt für die Ausübung dieser Funktion gemäß dem Artikel 30 der Verordnung in Verbindung mit § 5a Absatz 8 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zusätzliche Ressourcen in Form von Personal und Schulungen zur Verfügung stellt?
Mit welchen personellen Kapazitäten übt das Eisenbahn-Bundesamt die Überwachung der Fahrgastrechte und die Bearbeitung der Beschwerden hinsichtlich der EU-Fahrgastverordnung aus?
Wie viele Beschwerden gab es seit Benennung des Eisenbahn- Bundesamtes als Durchsetzungsstelle (bitte Anzahl pro Jahr aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Anteil an Beschwerden von Personen mit Mobilitätseinschränkungen und Personen mit Behinderungen an der Gesamtzahl der Beschwerden?
Wie viele Beschwerden wurden wegen Nichtzuständigkeit des Eisenbahn- Bundesamtes an andere Aufsichtsbehörden weitergeleitet (bitte nach Aufsichtsbehörden aufschlüsseln)
Aus welchen Gründen ist das Online-Beschwerdeformular Eisenbahn auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes nicht barrierefrei (vgl. www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bahn/Beschwerdeformular/beschwerdeformular_node.html)?
Wie viele Beschwerden im Sinne der Fahrgastverordnung wurden telefonisch, schriftlich oder online übermittelt?
Wie lange ist die Bearbeitungsdauer der Beschwerden beim Eisenbahn- Bundesamt?
Wie viele Verwaltungsverfahren führt das Eisenbahn-Bundesamt jährlich durch, um das jeweilige Unternehmen zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zur Wahrung der Fahrgastrechte zu ermahnen?
Wie viele Entschädigungs- oder Erstattungsbeträge wurden auf Basis der Verwaltungsverfahren von den Unternehmen bezahlt (bitte nach Anzahl und durchschnittlicher Höhe aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt keinen Tätigkeitsbericht als Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr vor dem Hintergrund, dass über die Tätigkeiten als Durchsetzungsstelle im Schiffsverkehr und im Kraftomnibusverkehr regelmäßig Tätigkeitsberichte öffentlich vorlegt werden (vgl. www.eba.bund.de/DE/Veroeffentlichungen/Taetigkeitsberichte/taetigkeitsberichte_node.html)?