Verbesserung des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfelds für kleine und mittlere Unternehmen nach den Vorgaben des Europäischen Rates
der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 23. und 24. März 2006 fand eine Tagung des Europäischen Rates in Brüssel statt. Die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Rates enthalten unter anderem Aufforderungen sowohl an die Europäische Kommission als auch an die einzelnen Mitgliedstaaten, das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern.
Der Europäische Rat stellte fest, dass kleine und mittlere Unternehmen das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, die Fortschritte der Gemeinschaftsebene für ein günstigeres Wirtschaftsumfeld auf nationaler Ebene zu ergänzen. Der Europäische Rat fordert, den Grundsatz „Think Small First“ systematisch anzuwenden und ein einfaches, transparentes und leicht anzuwendendes Regulierungsumfeld zu schaffen.
Der Europäische Rat stellte weiterhin fest, dass die Mitgliedstaaten bis 2007 eine zentrale Anlaufstelle für die schnelle und einfache Gründung von Unternehmen einrichten oder Vorkehrungen treffen sollen, die zu demselben Ergebnis führen. Die Mitgliedstaaten sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die für eine Unternehmensgründung – insbesondere für Unternehmensgründungen der kleinen und mittleren Unternehmen – im Durchschnitt erforderliche Zeit erheblich zu reduzieren. Es wird hierbei angestrebt, dass bis Ende 2007 überall in der EU ein Unternehmen innerhalb einer Woche gegründet werden kann. Die Gebühren für eine Unternehmensgründung sollen dabei so niedrig wie möglich sein. Bei der Einstellung eines Arbeitnehmers sollte nach Ansicht des Europäischen Rates nicht mehr als eine öffentliche Verwaltungsstelle beteiligt sein.
Der Europäische Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen für die Schaffung eines positiven Unternehmensklimas und geeigneten Rahmenbedingungen sowie zur Förderung und Anregung des Unternehmergeistes zu verstärken. Unnötiger bürokratischer Aufwand bremst nach Ansicht des Europäischen Rates die unternehmerische Dynamik und stellt ein Hindernis für eine innovative und wissensintensive Wirtschaft dar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welcher Zeitraum wird in der Bundesrepublik Deutschland im Durchschnitt – aufgegliedert nach Bundesländern und Gesellschaftsrechtsformen – benötigt, um ein Unternehmen zu gründen?
Welcher Zeitraum wird hierbei alleine für die Eintragung ins Handelsregister benötigt?
Welcher Zeitraum wird entsprechend in den anderen Mitgliedstaaten für eine Unternehmensgründung benötigt?
Welche Gründe gibt es nach Ansicht der Bundesregierung für die unterschiedlichen Zeiträume?
Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, die in anderen Mitgliedstaaten zu einer schnelleren Gründung führen, wenn ja, welche sind dies, und wenn nein, warum nicht?
Welche Kosten müssen für die Gründung eines Unternehmens von den Unternehmensgründern mindestens sowie maximal und durchschnittlich getragen werden – aufgeteilt nach Kosten, die durch die notwendige Tätigkeit staatlicher Behörden entstehen, sowie weiteren Kosten, z. B. Notarkosten?
Welche Gründe hat die Bundesregierung, an der Regelung des § 37 Abs. 4 Nr. 5 AktG festzuhalten, nach dem für die Eintragung einer neu gegründeten Aktiengesellschaft in das Handelsregister alle notwendigen staatlichen Genehmigungen vorgelegt werden müssen, während die Bundesregierung auf die entsprechende Vorlagepflicht im Rahmen der Reform des GmbH- Rechts für Gründungen von GmbHs verzichten will?
Ist sich die Bundesregierung der daraus resultierenden Benachteiligung der Gründung von Aktiengesellschaften bewusst, und wie rechtfertigt sie diese?
In welcher konkreten Form wird die Bundesregierung den Grundsatz „Think Small First“ in ihre praktischen Änderungsvorhaben integrieren?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen Grundsatz noch verstärkter in gesetzgeberische Maßnahmen umzusetzen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die bereits bestehenden Anlaufstellen für Unternehmensgründungen für kleine und mittlere Unternehmen zu demselben Ergebnis wie eine zentrale Anlaufstelle führen?
Wenn nein, wie begründet sie ihre Haltung?
Wenn die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle plant, mit welchen Kosten und welchem bürokratischen Aufwand wäre bei einer entsprechenden Einrichtung zu rechnen?
Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, die zu einer Absenkung der Gebühren für eine Unternehmensgründung führen, und wenn nein, wie begründet sie ihre Position?
Wie viele Verwaltungsstellen und Behörden sind nach geltender Rechtslage in Deutschland bei der Einstellung eines Arbeitnehmers mindestens sowie maximal beteiligt?
Welche Verwaltungsstellen müssen hierbei beteiligt werden?
Wie viele Verwaltungsstellen sind in den anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Einstellung eines Arbeitnehmers mindestens sowie maximal beteiligt, und welche sind dies?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung vornehmen, um die Beteiligung von nicht mehr als einer öffentlichen Verwaltungsstelle bei der Einstellung eines Arbeitnehmers sicherzustellen und so den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates zu folgen?