Missbrauch des Systems roter Fahndungsausschreibungen der IKPO
der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das durch die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO) – Interpol – geschaffene System von Fahndungsausschreibungen ist dazu bestimmt, die internationale polizeiliche Kooperation zu fördern. Dies geschieht durch das Teilen straftatbezogener Informationen unter den Polizeibehörden ihrer Mitgliedstaaten. Demnach können Polizeivollzugsdienste in anderen Ländern vor Gefahren, die beispielsweise von geflüchteten Terroristen ausgehen, gewarnt und um Hilfe bei der Lösung unaufgeklärter Fälle gebeten werden.
Das Europäische Parlament und andere Regierungs- sowie Nichtregierungsorganisationen haben jedoch eine Tendenz zur Instrumentalisierung der Ausschreibungen für die Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern, Aktivisten aus der Zivilbevölkerung und kritischen Journalisten festgestellt (vgl. Studie PE 603.472 des Europäischen Parlaments und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6867). Meist geschieht dies mittels der roten Ausschreibung, oder Rotecke, welche Polizeivollzugsdienste weltweit auf Ersuchen eines Staates auffordert, eine geflüchtete Person aufgrund eines nicht vollzogenen nationalen Haftbefehls ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen. Artikel 3 der Verfassung der IKPO untersagt indes Interventionen und Aktivitäten Interpols in Verbindung mit politisch, militärisch, religiös oder ethnisch motivierten Ersuchen strikt. Um ihre Unabhängigkeit sowie das internationale Auslieferungsgesetz zu wahren und um Einzelpersonen vor dem Missbrauch des Systems zu schützen, prüft das Generalsekretariat die von den nationalen Zentralbüros erstellten Ausschreibungen.
Die Prüfung der Rotecken ist dabei auf die Abwägung der im jeweiligen Begehren enthaltenen politischen, militärischen, religiösen oder ethnischen Elemente und dessen Kontext begrenzt. Die hierzu verwendeten Informationen werden von den nationalen Zentralbüros zur Verfügung gestellt. Oft wird eine Verletzung der Statuten der IKPO deshalb lediglich nach der vorläufigen Verhaftung und dem Beginn des Auslieferungsverfahrens identifiziert und die Rotecken daraufhin zurückgezogen. In diesem Sinne wurde İsmet Kılıç, ein deutscher Staatsbürger, am 26. Juli 2019 wegen einer von der Türkei ausgestellten roten Ausschreibung in Slowenien festgenommen. Die Türkei rechtfertigte die Ausschreibung mit einem türkischen Gerichtsurteil aus dem Jahr 1997. Demnach wurde İsmet Kılıçs Engagement als Gewerkschafter, der für die Rechte der Kurden eintrat, mit mehreren Jahren Haft bestraft. In Deutschland hatte er daraufhin politisches Asyl beantragt und erhielt später auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Wegen des offensichtlich politischen Motivs der Ausschreibung überprüfte die IKPO diese und annullierte sie in Folge dessen noch vor dem Ende des Auslieferungsverfahrens. İsmet Kılıç war trotz dessen 82 Tage unschuldig inhaftiert.
Zusätzlich umgeht die türkische Regierung zeitweilig das Fahndungssystem der IKPO und verletzt somit bewusst internationales Recht. Der türkische Geheimdienst, Millî İstihbarat Teşkilâtı (MIT), entführt mutmaßlich Kritiker mit türkischer Staatsbürgerschaft bei Auslandsbesuchen des türkischen Präsidenten, um sie in ihr Heimatland zu bringen. Hierbei sind stets mindestens zwei kanadische Bombardier-CL-600 mit der Kennung TC-KLE und TT4010 zugegen. Sie sind auf ein Bau- und Tourismusunternehmen, Birleşik İnşaat Turizm Ticaret Ve Sanayi A.Ş, in Ankara registriert (vgl. Correctiv, 2019); ihre Geschäftsadresse befindet sich in einem geschlossenen Komplex des MIT. Die Gülen-nahe Organisation SERA und die International Foundation for Human Rights Advocacy in Genf haben bereits 31 erfolgreiche Entführungen dokumentiert (vgl. Pfahler, 2019). Darunter ist auch ein Fall vom 29. März 2018 im kosovarischen Pristina. Polizisten nahmen damals sechs Gülen-Anhänger, darunter fünf Lehrer einer örtlichen Schule, fest und brachten sie zum Flughafen, von wo sie mit einem Flugzeug überführt wurden. Aus den Radardaten und einem am Flughafen abgegebenen Dokument ließ sich erkennen, dass es sich um die Bombardier-Maschine mit der Kennung TC-KLE mit dem Militärflughafen in Ankara als Flugziel handelte (vgl. Correctiv, 2019). Nie wurde die Auslieferung der Betroffenen auf juristischem Wege beschlossen. Präsident Recep Tayyip Erdoğan gab indessen bekannt, dass, solange europäische Regierungen die Auslieferungsersuche der Türkei ablehnen würden, weitere Geheimaktionen durchgeführt würden (vgl. Haber 7, 2019).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele rote Ausschreibungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 durch Mitgliedstaaten der IKPO gegen europäische Staatsbürger gestellt (bitte nach Nationalität der betroffenen Person und begehrendem Mitgliedstaat, insbesondere gegen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, aufschlüsseln)?
Wie viele Verhaftungen wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung aufgrund der vorgenannten roten Ausschreibungen durchgeführt (bitte nach Nationalität der betroffenen Person und begehrendem Mitgliedstaat, insbesondere nach Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft aufschlüsseln)?
Wie lange war nach Erkenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Haftdauer der betroffenen Personen aufgrund der vorbenannten Verhaftungen (bitte nach Nationalität der betroffenen Person und begehrendem Mitgliedstaat, insbesondere der betroffenen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft aufschlüsseln)?
Wie viele der vorbenannten roten Ausschreibungen resultierten nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Auslieferung der betroffenen Person (bitte nach Nationalität der betroffenen Person und begehrendem Mitgliedstaat, insbesondere nach betroffenen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft aufschlüsseln)?
Wie viele der vorbenannten roten Ausschreibungen wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung wegen eines Verstoßes gegen Artikel 3 der Statuten und allgemeinen Bestimmungen der IKPO gelöscht (bitte nach Nationalität der betroffenen Person und begehrendem Mitgliedstaat, insbesondere nach betroffenen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft aufschlüsseln)?
Welches Delikt bzw. welche Delikte lagen nach Erkenntnissen der Bundesregierung den jeweiligen vorbenannten roten Ausschreibungen zugrunde (bitte nach Nationalität der betroffenen Person einerseits und andererseits Delikt bzw. Delikten, das bzw. die der betroffenen Person mit begehrendem Mitgliedstaat zur Last gelegt wird bzw. werden, aufschlüsseln)?
Welche Anhaltspunkte sieht die Bundesregierung für einen Missbrauch des Systems der roten Ausschreibungen durch einzelne Mitglieder der IKPO, insbesondere durch die Russische Föderation und die Republik Türkei?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das System der roten Ausschreibungen durch einzelne IKPO-Mitglieder auch zur politischen Verfolgung einzelner Personen genutzt wird, und wenn ja, durch welche?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einem Missbrauch des Systems roter Ausschreibungen durch einzelne IKPO-Mitglieder vorzubeugen oder diesem zu begegnen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum innerhalb des Interpol-Generalsekretariats eingerichteten Projekts zur gezielten Überprüfung des Altbestands der Fahndungsersuchen vor 2016 nach den seitdem eingeführten höheren Prüfstandards vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung die mehrwöchige Inhaftierung von Privatpersonen mit einer deutschen oder sonstigen Staatsbürgerschaft eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund roter Ausschreibungen, die seitens der IKPO selbst wegen Verstoßes gegen Artikel 3 der Statuten und allgemeinen Bestimmungen der IKPO gelöscht werden?
Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Trennung der Staatsgewalten in der Russischen Föderation und der Republik Türkei auf den Umgang mit von diesen Staaten veranlassten roten Ausschreibungen in der Europäischen Union aus?