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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktueller Stand des E-Governments in Deutschland

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1660920.01.2020

Aktueller Stand des E-Governments in Deutschland

der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Bernd Reuther, Oliver Luksic, Torsten Herbst, Christian Jung, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen , Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In Folge der Digitalisierung gewinnt die moderne öffentliche Verwaltung an immer größerer Relevanz für moderne Gesellschaften. Die Digitalisierung hat das Potenzial, die Verwaltung durch E-Government-Angebote effizienter, unbürokratischer und nutzerfreundlicher zu gestalten. Gegenwärtig sehen sich Unternehmen mit einer Vielzahl an bürokratischen Auflagen konfrontiert. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass der deutschen Wirtschaft im Jahr 2018 aufgrund von Informationspflichten mehr als 50 Mrd. Euro entstanden sind (Quelle: www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/03/datenaktualisierung-buerokratiekosten-032019.html). E-Government hat das Potenzial, diese Bürokratiekosten zu senken, indem die Übermittlung von Daten an die Behörden vereinfacht wird und digital erfolgt. Somit trägt E-Government signifikant dazu bei, den Wirtschaftsstandort Deutschland für Unternehmen attraktiver zu gestalten. Allerdings hat E-Government nicht nur Vorteile für Unternehmen, sondern auch für die Menschen, denn E-Government ermöglicht es den Bürgern, ihre Verwaltungsanliegen digital und flexibel von zu Hause oder von überall aus zu erledigen.

Trotz des enormen Potenzials von E-Government liegt Deutschland im europaweiten Vergleich bei der Digitalisierung der Verwaltung und der Einführung von E-Government-Angeboten nur im hinteren Drittel. Laut dem Digital Economy and Society Index 2019 (DESI) der EU liegt Deutschland nur auf Platz 24 beim Thema E-Government (Quelle: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/desi). Die schlechte Performanz im E-Government Ranking spiegelt sich auch in den Nutzerzahlen von E-Government-Angeboten in Deutschland wider. Laut dem E-Government Monitor 2019 haben 2019 nur 48 Prozent der Befragten E-Government-Angebote genutzt (Quelle: S. 10, https://initiatived21.de/app/uploads/2019/10/egovernment-monitor-2019.pdf).

Für das schlechte Abschneiden Deutschlands im europaweiten Vergleich beim Thema E-Government sind mehrere Faktoren verantwortlich. Ein Faktor ist beispielsweise die schleppende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Verwaltungsbehörden in Deutschland sind durch das Onlinezugangsgesetz verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen digital anzubieten. Es bestehen jedoch Zweifel daran, dass die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis 2022 realisiert werden kann (Quelle: www.heise.de/ct/artikel/Weitere-Flops-beim-E-Government-befuerchtet-4564028.html).

Ein weiteres Problem beim Ausbau des E-Governments in Deutschlands ist der Stand des Breitbandausbaus. Für den Ausbau und den Erfolg einer digitalen Verwaltung ist es entscheidend, dass nicht nur Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert werden, sondern auch die digitale Infrastruktur zum Angebot und zur Nutzung dieser zur Verfügung steht. Die steigende Komplexität von E-Government-Anwendungen erfordert eine bessere digitale Infrastruktur mit höheren Datenübertragungsraten (Quelle: S. 18, www.e-fi.de/fileadmin/Innovationsstudien_2016/StuDIS_14_2016.pdf). Allerdings hatten Ende 2018 nur 88 Prozent der Haushalte in Deutschland Zugang zu einem Internetanschluss mit mindestens 50 Mbit/s (Quelle: www.golem.de/news/50-mbit-s-bundesregierung-verfehlt-altes-breitbandziel-deutlich-1906-141940.html). Vor diesem Hintergrund erscheint es fraglich, wie eine flächendeckende Nutzung von E-Government-Angeboten erreicht werden soll, wenn nicht alle Bürger Zugang zu ausreichend schnellem Internet haben. Darüber hinaus müssen für den Erfolg nicht nur die Bürger als Nutzer des Angebotes Zugang zu schnellem Internet haben, sondern auch die jeweiligen Verwaltungsbehörden als Anbieter der Dienstleistungen. Gegenwärtig haben jedoch nicht alle Verwaltungsbehörden Zugang zu schnellem Internet, v. a. Behörden in ländlichen Regionen (Quelle: www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Baden-Wuerttemberg-Land-spartbeim-schnellen-Internet-fuer-Behoerden,bw-spart-beim-schnellen-internet-100.html). Als weitere Voraussetzung für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen, insbesondere für die Unternehmen und die Einführung des „Once-Only“-Prinzips, ist eine moderne Registerlandschaft, die ebenso schnellstmöglich angepasst werden sollte.

Neben der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und dem Ausbau der digitalen Infrastruktur spielen auch das Vertrauen und die Akzeptanz bei den Bürgern eine wichtige Rolle für den Ausbau und den Erfolg von E-Government in Deutschland. Laut Daten des Kompetenzzentrums Öffentliche IT wünschen sich 65 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger mehr Digitalisierung der Verwaltung, aber nur ein Viertel der Bevölkerung vertraut der Verwaltung beim Umgang mit digitalen Daten (Quelle: www.oeffentliche-it.de/umfragen?entry=vertrauen). Dies zeigt, dass das Vertrauen der Bürger in den Umgang der Verwaltung mit digitalen Daten gestärkt werden muss, damit Deutschland langfristig Fortschritte beim Thema E-Government machen kann.

Das schlechte Abschneiden Deutschlands im europaweiten Vergleich beim Thema E-Government und die bestehenden Probleme bei dessen Ausbau zeigen nach Ansicht der Fragesteller, dass dringender Nachholbedarf besteht. Eine moderne, digitale Verwaltung ist ein Standortfaktor und trägt maßgeblich zum wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland bei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele und welche Verwaltungsdienstleistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 digitalisiert (bitte einzeln sowie nach Bundesland aufschlüsseln)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Machbarkeit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis Ende 2022?

3

Plant die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die Schaffung von gemeinsamen Schnittstellenstandards und den Aufbau einer föderalen E-Government-Architektur, und wenn nein, warum nicht?

4

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes mit 500 Mio. Euro ausreichend ist, um das Onlinezugangsgesetz erfolgreich bis 2022 umzusetzen, und wenn nein, warum nicht?

5

Plant die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die Schaffung eines einheitlichen nationalen Unternehmenskontos für das E-Government, sodass Unternehmen alle digitalen Dienstleistungen der staatlichen Verwaltung über dieses einheitliche Unternehmenskonto reibungslos online nutzen können?

6

Welcher wirtschaftliche Schaden entsteht nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung jedes Jahr durch die im europaweiten Vergleich langsame Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland? Falls die Bundesregierung hierzu keine Kenntnis hat oder keine Schätzung abgeben kann, welche Gründe gibt es dafür?

7

Warum werden nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung die bisher von den Behörden angebotenen E-Government-Angebote nur von gerade einmal 48 Prozent der Bevölkerung genutzt?

8

Welche Anreize zur Nutzung von E-Government-Angeboten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits für Bürgerinnen und Bürger, und welche sind geplant, um die Attraktivität der Nutzung von E-Government zu steigern?

9

Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die AusweisApp2 bisher 2019 heruntergeladen (bitte nach Plattformen aufgeschlüsselt angeben)?

10

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung durchgeführt bzw. führt sie gegenwärtig durch, um die AusweisApp2 zu bewerben, und welchen Erfolg haben bzw. hatten diese Maßnahmen?

11

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit das Vertrauen der Bürger in den Umgang der Verwaltung mit digitalen Daten gestärkt wird?

12

Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits durchgeführt, um die Mitarbeiter der Verwaltungsbehörden auf die digitale Transformation der Verwaltung durch E-Government vorzubereiten, und welchen Erfolg hatten diese Maßnahmen?

13

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Mitarbeiter der Verwaltungsbehörden auf die digitale Transformation der Verwaltung durch E-Government vorzubereiten?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Projektes GAIA-X auf den Ausbau des E-Governments in Deutschland?

15

Welche Verwaltungsdienstleistungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits auf der Basis von KI-Programmen ausgeführt, und bei welchen plant die Bundesregierung dies in der Zukunft?

16

Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von KI-basierten Systemen zur Automatisierung von Verwaltungsdienstleistungen?

17

Sieht die Bundesregierung eine Gefahr für die großflächige Akzeptanz und Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten vor dem Hintergrund, dass Ende 2018 nur 88 Prozent der Haushalte Zugang zu schnellem Internet mit mindestens 50 Mbit/s hatten?

18

Wie viel Prozent der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell über einen Glasfaseranschluss, und bis wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Behörden, die aktuell noch keinen Glasfaseranschluss haben, mit einem Glasfaseranschluss versorgt werden (bitte nach Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden aufschlüsseln)?

19

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit alle Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden über einen Breitbandinternetzugang verfügen und in der Lage sind, flächendeckend E-Government-Angebote anzubieten?

20

Wie ist der konkrete Zeitplan nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem im Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) angekündigten Vorhaben der Bundesregierung, ein Basisregister in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer zu schaffen, ausgestaltet?

21

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung dessen (Frage 20) und zu welchem Zeitpunkt? Welche Arbeitseinheiten in welchen Bundesministerien bzw. der nachgeordneten Behörden sind damit befasst?

22

Wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung externer Sachverstand hinzugezogen (Frage 20) (falls ja, bitte den Arbeitsauftrag und die (ggf. voraussichtlichen) Kosten auflisten)?

Berlin, den 17. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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