Anwendung des Personenstandsgesetzes durch trans- und intergeschlechtliche Menschen
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit Dezember 2018 haben Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Deutschland die Möglichkeit, im Personenstandsregister neben den positiven Geschlechtseinträgen „männlich“ und „weiblich“ auch die dritte Option „divers“ zu wählen. Mit dieser Gesetzesänderung folgte der Gesetzgeber einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2017. Anhand einer Erklärung im zuständigen Standesamt können Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung nun ihren Vornamen ändern sowie die Angabe zu ihrem Geschlecht im Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) vorgesehene Bezeichnung ersetzen oder streichen.
In der Gesetzesbegründung zu § 45b PStG wird die Anwendbarkeit der neuen Regelung auf Menschen, deren Geschlecht über die vorgeschlagene Klassifikation „Variante der Geschlechtsentwicklung“ definierbar ist, beschränkt. Damit sind nach Auffassung der Bundesregierung transgeschlechtliche Personen von einer Personenstands- und Namensänderung nach § 45b PStG ausgeschlossen (www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PERS/DE/rundschreiben/2019/0122-aenderung-geburtenregister.html).
Transgeschlechtliche Personen müssen ihren Personenstand und ihren Namen demnach weiterhin über das Transsexuellengesetz (TSG) von 1981 anpassen lassen. Das Verfahren kann die Betroffenen mehrere tausend Euro kosten und wird oft als entwürdigend empfunden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele durchgeführte Verfahren nach dem Transsexuellengesetz sind der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes 1981 bekannt (bitte nach Jahren, Bundesland, Amtsgericht, Altersstufe und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahren nach dem Transsexuellengesetz sind der Bundesregierung bekannt, in denen die Aufhebung einer zuvor vollzogenen Namens- und Personenstandsanpassung beim Gericht beantragt wurde (bitte nach Jahren, Bundesland, Amtsgericht, Altersstufe und Geschlecht aufschlüsseln)?
Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die dem Staat seit Inkrafttreten des Transsexuellengesetz 1981 durch entsprechende Antragsverfahren entstanden sind (bitte nach Jahren, Bundesland sowie nach Kosten für Sachverständigenvergütung und anteiligen Kosten für Verfahrenskostenhilfe aufschlüsseln)?
Besteht nach Auffassung der Bundesregierung nach aktueller Rechtslage die Möglichkeit, über das Transsexuellengesetz den Personenstand „divers“ zu wählen oder den Geschlechtseintrag streichen zu lassen?
Wenn ja, worin unterscheidet sich nach Auffassung der Bundesregierung die Anpassung von Name und Personenstand nach § 45b PStG?
Mit welcher Begründung möchte die Bundesregierung die Änderung von Namen und Personenstand, die demselben Zweck dienen, in zwei unterschiedlichen Gesetzen regeln (bitte erläutern)?
Wie viele durchgeführte Verfahren nach § 45b PStG sind der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes bekannt (bitte nach Bundesland, Standesämtern, Altersstufe und geändertem Geschlechtseintrag aufschlüsseln)?
Wie viele Personenstandsänderungen nach § 45b PStG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes von Standesämtern zurückgewiesen, mit der Begründung, dass keine Aussicht auf Erfolg bestehe (bitte nach Bundesland, Standesämtern, Altersstufe und gewähltem Geschlechtseintrag aufschlüsseln)?
Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die seit der Reform des PStG im Dezember 2018 durch entsprechende Antragsverfahren entstanden sind (bitte nach Jahren, Bundesland sowie nach Kosten für Sachverständigenvergütung und anteiligen Kosten für Verfahrenskostenhilfe aufschlüsseln)?
Wie stellt ein Standesamt nach Kenntnis der Bundesregierung fest, ob eine Person mit ärztlich bestätigter Variante der Geschlechtsentwicklung intergeschlechtlich, transgeschlechtlich oder nicht-binär ist (bitte erläutern)?
Wie viele intergeschlechtliche, transgeschlechtliche und nicht-binäre Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Antrag auf Anpassung ihres Personenstands nach § 45b PStG seit Inkrafttreten des Gesetzes gestellt (bitte nach Personengruppen aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahren nach dem Personenstandsgesetz sind der Bundesregierung bekannt, die von den zuständigen Standesämtern an Amtsgerichte weitergeleitet wurden (bitte nach Bundesland, Amtsgericht, Altersstufe und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahren nach dem Personenstandsgesetz sind der Bundesregierung bekannt, in denen die Berichtigung einer zuvor vollzogenen Namens- und Personenstandsanpassung beantragt wurde (bitte nach Jahren, Bundesland, Amtsgericht, Altersstufe und Geschlecht aufschlüsseln)?
Erwägt die Bundesregierung eine Rückabwicklung von Namens- und Personenstandsänderungen nach § 45b PStG durch transgeschlechtliche Menschen?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung den Bedarf und ihr Vorhaben, und wie plant sie dies umzusetzen (bitte erläutern)?
Welche Folgen hätte dies für die Betroffenen, die bereits rechtlich anerkannt sind, zum Beispiel bezüglich Versicherungen und ausgestellten Dokumenten?
Wer trägt die dabei entstehenden Kosten (bitte erläutern)?
Inwiefern plant die Bundesregierung, den zuletzt vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichten „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags“ auf die Kritik von Interessenverbänden hin anzupassen (bitte erläutern und begründen)?
Wann plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen ggf. angepassten Gesetzentwurf zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes vorzulegen?
Welche Empfehlungen der „Resolution 2048“ des Europarates von 2015 hat die Bundesregierung bereits umgesetzt (bitte erläutern)?
Wann wird die Bundesregierung die noch verbleibenden Punkte umsetzen?