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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zur Rolle deutscher Jugendämter bei grenzüberschreitenden Familienkonflikten

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

04.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1664120.01.2020

Zur Rolle deutscher Jugendämter bei grenzüberschreitenden Familienkonflikten

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In seiner Entschließung P8 TA-PROV(2018)0476 (2018/2856(RSP)) vom 29. November 2018 positioniert sich das Europäische Parlament zur Rolle der Jugendämter in Deutschland bei grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten.

Es stellt fest, dass die Probleme im Zusammenhang mit dem deutschen Familienrecht, einschließlich der Rolle der Jugendämter, welche in Petitionen nichtdeutscher Elternteile dargestellt worden seien, weiterhin ungelöst blieben. Der Petitionsausschuss erhalte nach wie vor ständig Petitionen von nichtdeutschen Eltern, in denen über schwerwiegende Diskriminierungen durch deutsche Behörden bei grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten, an denen Kinder beteiligt seien, berichtet werde.

Am 19. Dezember 2018 erschien in der Tageszeitung „Die Welt“ der Artikel „Polens Angst vorm deutschen Jugendamt“ der Journalistin Kaja Klapsa. Der Artikel wirft die Frage auf, ob hinter dem Großteil der beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eingegangenen Petitionen, in denen deutschen Jugendämtern eine systematische Diskriminierung nichtdeutscher Elternteile vorgeworfen wird, eine gezielte polnische Kampagne steckt.

Dennoch ist das Europäische Parlament besorgt darüber, dass deutsche Behörden die Anerkennung von Gerichtsentscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten angeblich systematisch verweigern können und betont, dass die Behörden der Mitgliedstaaten nach der Brüssel-IIa-Verordnung verpflichtet seien, Entscheidungen eines anderen Mitgliedstaats in Fällen, in denen Kinder beteiligt seien, anzuerkennen und zu vollstrecken.

Die Abgeordneten äußern zudem ihre Besorgnis über die von den Petenten angesprochenen Fälle mit kurzen Fristen, die von den zuständigen Behörden festgelegt worden seien, sowie über Dokumente, die von den zuständigen deutschen Behörden übermittelt worden seien und nicht in der Sprache des nichtdeutschen Petenten vorlägen. Sie erinnern daran, wie wichtig es ist, dass nichtdeutsche Elternteile von Anfang an und in jeder Phase des Verfahrens, an dem Kinder beteiligt sind, unverzüglich vollständige und klare Informationen über das Verfahren und die möglichen Folgen in einer Sprache erhalten, die die betreffenden Elternteile voll und ganz verstehen. Das Europäische Parlament betont zudem, dass sichergestellt werden müsse, dass nichtdeutsche Eltern und ihre Kinder in der zwischen ihnen üblichen Sprache kommunizieren können.

Die Mitgliedstaaten werden dazu angehalten, die Einrichtung einer Plattform zur Unterstützung von EU-Ausländern in Familienverfahren mitzufinanzieren und zu fördern. Außerdem fordert das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten auch unter der Berücksichtigung, dass das materielle Familienrecht in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, auf, statistische Daten über die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Sorgerecht für Kinder, an denen ausländische Elternteile beteiligt sind, zu sammeln, um eine detaillierte Analyse anbieten zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Bewertet die Bundesregierung die beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eingegangenen Petitionen, in denen eine sehr große Zahl nichtdeutscher Elternteile in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten den deutschen Jugendämtern eine systematische Diskriminierung vorwirft, und wenn ja, wie?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche Nationalität die Petenten haben, und

a) wenn ja, bitte nach Nationalitäten aufschlüsseln, und

b) wenn nein, warum nicht?

3

Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, ob noch andere EU-Mitgliedstaaten von Diskriminierungsvorwürfen in Bezug auf grenzüberschreitende Familienstreitigkeiten betroffen sind, und wenn ja, welche?

4

Was hat die Bundesregierung unternommen, um den Vorwurf einer systematischen Diskriminierung ausländischer Elternteile in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten durch deutsche Jugendämter zu überprüfen?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche Jugendämter von den Vorwürfen betroffen sind?

a) Wenn ja, gibt es Jugendämter, die mehrfach vom Vorwurf der Diskriminierung betroffen sind?

b) Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese Kenntnis zu erlangen?

6

Welche gesetzlichen Vorschriften sind nach Auffassung der Bundesregierung einschlägig im Zusammenhang mit dem Einsatz von Dolmetschern und Übersetzern im Rahmen von grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf der Petenten, Dokumente, die von den zuständigen deutschen Behörden übermittelt wurden, seien nicht in der Sprache des nichtdeutschen Petenten zugestellt worden?

8

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf der Petenten, bei grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten werde der Schutz des Kindeswohls von den zuständigen deutschen Behörden systematisch so ausgelegt, dass sichergestellt werden müsse, dass die Kinder im deutschen Hoheitsgebiet verbleiben, auch wenn Missbrauch und häusliche Gewalt gegen den nichtdeutschen Elternteil gemeldet wurden?

9

In welcher Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass die Vorschriften der Brüssel-IIa-Verordnung von den zuständigen Behörden eingehalten werden und Entscheidungen und Urteile aus anderen Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen nichtdeutsche Elternteile im Falle des begleiteten Umgangs die offizielle Praxis des Jugendamtes, bei Gesprächen mit ihren Kindern deutsch zu sprechen, nicht eingehalten haben, und dass dies dazu geführt hat, dass die Gespräche unterbrochen wurden und eine Kontaktsperre zwischen den nichtdeutschen Eltern und ihren Kindern verhängt wurde?

11

Hat die Bundesregierung statistische Daten über die Zahl der Fälle in Deutschland, in denen die Rechtsprechung nicht den Empfehlungen des Jugendamtes entsprach, erhoben, sowie über die Ergebnisse von Familienstreitigkeiten, an denen Kinder binationaler Paare beteiligt waren?

a) Wenn ja, wurden diese Daten öffentlich zugänglich gemacht?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

Bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung der Einführung, Änderung oder Ergänzung der Vorschriften für Verfahren in grenzüberschreitendenden familienrechtlichen Streitigkeiten, um sicherzustellen, dass auch nichtdeutschsprachige Elternteile in vollem Umfang dem Verfahren folgen und ihre Ansprüche geltend machen können?

13

Sieht die Bundesregierung mit der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte die Forderung des Europäischen Parlaments nach der Einrichtung einer Plattform zur Unterstützung von EU-Ausländern in Familienverfahren als erfüllt an?

14

Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, den Vorschlag des Europäischen Parlaments, die Einrichtung einer Plattform zur Unterstützung von EU-Ausländern in Familienverfahren mitzufinanzieren und zu fördern, umzusetzen?

a) Wenn ja, bis wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

15

Welche Anzahl an Eltern und Kindern war jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in Deutschland von grenzüberschreitenden Familienkonflikten betroffen?

16

Von wie vielen Eltern oder Elternteilen wurde die Zentrale Anlaufstelle seit ihrer Einrichtung im Jahre 2011 aufgrund von grenzüberschreitenden Familienkonflikten in Anspruch genommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

17

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte ein Rückgang der Petitionen, in denen in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten den deutschen Jugendämtern eine systematische Diskriminierung vorgeworfen wird, zu verzeichnen?

18

Welche Kosten sind seit Bestehen der Zentralen Anlaufstelle jeweils jährlich für diese angefallen?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob die Länder Schulungen anbieten und den internationalen Austausch der im Bereich der sozialen Dienste beschäftigten Beamten fördern?

Berlin, den 17. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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