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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeit der Fachkommission Fluchtursachen

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

05.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1666621.01.2020

Arbeit der Fachkommission Fluchtursachen

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 3. Juli 2019 hat das Bundeskabinett die Berufung der Mitglieder der Fachkommission „Fluchtursachen“ beschlossen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kommission-fluchtursachen-1644928).

Die Bundesregierung schreibt auf ihrer Webseite (ebd.), dass die Aufgabe der Kommission darin bestehe, „Ursachen von Flucht und irregulärer Migration“ zu identifizieren und „Vorschläge für eine Minderung der Fluchtursachen“ zu erarbeiten. Bis Ende 2020 soll sie „dem Deutschen Bundestag einen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vorlegen“ (ebd.).

Die Entscheidung über die Besetzung der 24-köpfigen Kommission oblag dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Absprache mit dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (ebd.).

Am 2. Oktober 2019 traf sich laut Presseberichten die Fachkommission „Fluchtursachen“ zur konstituierenden Sitzung.

Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller wird anlässlich der Arbeitsaufnahme durch die Kommission mit den Worten „Durch den Klimawandel könnten künftig noch mehr Menschen ihre Heimat verlieren; steigende Meeresspiegel und extreme Dürren bedrohen die Existenz von Hunderten Millionen“ zitiert (www.dw.com/de/regierungskommission-zu-fluchtursachen-nimmt-arbeit-auf/a-50683724).

Ursprünglich hatte die Bundesregierung den Arbeitsstart der Kommission für September 2019 angekündigt (www.bundestag.de/presse/hib/651858-651858).

Wir fragen die Bundesregierung:

Gehören Vertreter des BMZ, des AA und/oder des BMI sowie weiterer Behörden der Fachkommission an?

In welchem strukturellen und rechtlichen Verhältnis steht die Fachkommission jeweils zur Bundesregierung und zum Deutschen Bundestag?

Mit Finanzmitteln welcher Höhe und aus welchen Quellen ist die Fachkommission „Fluchtursachen“ ausgestattet?

Erhalten Mitglieder der Fachkommission eine Aufwandsentschädigung oder sonstige Formen finanzieller Zuflüsse? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils?

Wie oft, und in welchen Zeitabständen wird die Fachkommission bis zur Vorlage ihres für Ende 2020 angekündigten Berichtes voraussichtlich tagen?

Aus welchen Gründen hat die Fachkommission nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Arbeit verspätet aufgenommen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung „Klimaflüchtlinge“? Wenn ja, wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Klimaflüchtling“?

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung das deutsche Asylrecht die Flucht vor klimatischen Bedingungen und Veränderungen als Asylgrund anerkennen? Strebt die Bundesregierung eine entsprechende Änderung der Rechtslage an?

Bewertet die Bundesregierung klimatische Bedingungen und klimatische Veränderungen als Fluchtursache? a) Unterscheidet die Bundesregierung dabei zwischen natürlich, global anthropogen und regional anthropogen verursachten klimatischen Bedingungen und Veränderungen, und wenn ja, inwiefern? b) Auf welche Weise kann nach Kenntnis der Bundesregierung die Flucht aufgrund klimatischer Bedingungen und Veränderungen gemessen und überprüft werden? c) Wie viele Menschen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell aufgrund von klimatischen Bedingungen oder Veränderungen global auf der Flucht?

Welche konkrete politische Verantwortung trägt Deutschland für klimatische Veränderungen in anderen Teilen der Welt, und was bedeutet das konkret für das politische Handeln der Bundesregierung?

Welche konkreten klimatischen Bedingungen und Veränderungen im lokalen und globalen Umfang sind nach Ansicht der Bundesregierung auf das Wirken Deutschlands zurückzuführen?

Auf welche Summe schätzt die Bundesregierung die finanziellen Mittel, die von der öffentlichen Hand zur Finanzierung klimapolitischer Maßnahmen im Ausland in der Vergangenheit aufgewendet wurden?

Fragen16

1

Wie heißen die 24 Mitglieder der Fachkommission „Fluchtursachen“, und welche Institutionen und Organisationen repräsentieren sie jeweils?

2

Nach welchen Kriterien wurden die 24 Mitglieder der Fachkommission jeweils ausgewählt?

3

Über welche konkrete Expertise oder Qualifikation verfügen die 24 Mitglieder der Fachkommission jeweils?

4

Nach welchem Verfahren haben BMZ, AA und BMI über die Besetzung der Fachkommission entschieden?

5

Gehören Vertreter des BMZ, des AA und/oder des BMI sowie weiterer Behörden der Fachkommission an?

6

In welchem strukturellen und rechtlichen Verhältnis steht die Fachkommission jeweils zur Bundesregierung und zum Deutschen Bundestag?

7

Mit Finanzmitteln welcher Höhe und aus welchen Quellen ist die Fachkommission „Fluchtursachen“ ausgestattet?

8

Erhalten Mitglieder der Fachkommission eine Aufwandsentschädigung oder sonstige Formen finanzieller Zuflüsse? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils?

9

Wie oft, und in welchen Zeitabständen wird die Fachkommission bis zur Vorlage ihres für Ende 2020 angekündigten Berichtes voraussichtlich tagen?

10

Aus welchen Gründen hat die Fachkommission nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Arbeit verspätet aufgenommen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

11

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung „Klimaflüchtlinge“? Wenn ja, wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Klimaflüchtling“?

12

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung das deutsche Asylrecht die Flucht vor klimatischen Bedingungen und Veränderungen als Asylgrund anerkennen? Strebt die Bundesregierung eine entsprechende Änderung der Rechtslage an?

13

Bewertet die Bundesregierung klimatische Bedingungen und klimatische Veränderungen als Fluchtursache?

Unterscheidet die Bundesregierung dabei zwischen natürlich, global anthropogen und regional anthropogen verursachten klimatischen Bedingungen und Veränderungen, und wenn ja, inwiefern?

Auf welche Weise kann nach Kenntnis der Bundesregierung die Flucht aufgrund klimatischer Bedingungen und Veränderungen gemessen und überprüft werden?

Wie viele Menschen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell aufgrund von klimatischen Bedingungen oder Veränderungen global auf der Flucht?

14

Welche konkrete politische Verantwortung trägt Deutschland für klimatische Veränderungen in anderen Teilen der Welt, und was bedeutet das konkret für das politische Handeln der Bundesregierung?

15

Welche konkreten klimatischen Bedingungen und Veränderungen im lokalen und globalen Umfang sind nach Ansicht der Bundesregierung auf das Wirken Deutschlands zurückzuführen?

16

Auf welche Summe schätzt die Bundesregierung die finanziellen Mittel, die von der öffentlichen Hand zur Finanzierung klimapolitischer Maßnahmen im Ausland in der Vergangenheit aufgewendet wurden?

Berlin, den 18. Dezember 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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