Novellierung der Düngeverordnung
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Dr. Bettina Hoffmann, Harald Ebner, Oliver Krischer, Renate Künast, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vielerorts ist das Grundwasser in Deutschland mit Nitrat belastet. Im Jahr 2017 lag der Nitratwert an 17 Prozent der EUA-Grundwassermessstellen (EUA = Europäische Umweltagentur) in Deutschland über dem in der europäischen Nitratrichtlinie festgeschriebenen Schwellenwert von 50 mg/l (vgl. Situation in Deutschland: www.umweltbundesamt.de/faqs-zu-nitrat-im-grund-trinkwasser#textpart-5). In Regionen mit besonders hoher Viehdichte lag die Nitratkonzentration teilweise über 90 mg/l (vgl. Bewertung für Sachsen: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/4728.asp). An rund 38 Prozent der Messstellen ist das Grundwasser mit einer Nitratkonzentration zwischen 25 und 50 mg/l stark verunreinigt, weit über dem natürlichen Nitratgehalt im Wasser (vgl. Nitratgehalte des Grundwassers: www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/grundwasser/nutzung-belastungen/naehr-schadstoffe#textpart-1). Der zu hohe Tierbesatz auf zu geringer landwirtschaftlicher Fläche führt zu sehr hohen Nährstoffüberschüssen und damit zu einem Entsorgungsproblem für Wirtschaftsdünger (vgl. www.deutschlandfunk.de/zu-viel-guelle-bruessel-setzt-bundesregierung-letzte-frist.1766.de.html?dram:article_id=454774). Die Düngeverordnung ist der rechtliche Rahmen zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen aus der Intensivtierhaltung.
Bereits 2014 hat die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, ambitioniertere Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und zur Erfüllung der Nitratrichtlinie zu ergreifen. 2016 wurde ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland aufgrund der Nichterfüllung der Nitratrichtlinie am Europäischen Gerichtshof eingeleitet. Im Juni 2018 endete dieses Verfahren mit der Verurteilung Deutschlands.
Die Bundesregierung hat die von der EU-Kommission geforderte Verschärfung der Düngeverordnung aus Sicht der Fragesteller jahrelang verschleppt und erst unter dem massiven Druck der Europäischen Kommission Änderungen vorgelegt. Dies geht zu Lasten der Umwelt und des Wassers und der bäuerlichen Betriebe, die umweltgerecht wirtschaften und natürliche Ressourcen schonen.
Die neue, novellierte Düngeverordnung vom Juni 2017 gilt seit 1. Januar 2018. Aber auch die verschärfte Düngeverordnung genügt den Umwelterfordernissen und den Ansprüchen der EU-Kommission nicht. Die Kommission hat daher Nachbesserungen von Deutschland verlangt. Im Raum steht die Fortsetzung des Vertragsverletzungsverfahrens mit drohenden Strafzahlungen von bis zu 860 000 Euro pro Tag. Deutschland muss nun bis April 2020 eine neue Düngeverordnung verabschieden. Aber die Abstimmung der Maßnahmen wird von der Bundesregierung weiter verzögert (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/europaeischer-gerichtshof-verurteilt-deutschland-nitrat-grundwasser-1.4025538; www.proplanta.de/Agrar-Nachrichten/Agrarpolitik/Guelleflut-Muss-Deutschland-bald-860-000-Euro-pro-Tag-Strafe-zahlen_article1549195222.html; www.badische-bauern-zeitung.de/die-duengeverordnung-wird-nachgeschaerft).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche Mitteilungen hat die Bundesregierung seit Sommer 2019 von der EU-Kommission erhalten bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens und der von Deutschland in Aussicht gestellten Maßnahmen, und was waren die Inhalte dieser Mitteilungen?
Welche Mitteilungen hat die Bundesregierung bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens und der von Deutschland in Aussicht gestellten Maßnahmen seit Sommer 2019 an die EU-Kommission geschickt, und was waren Inhalte dieser Mitteilungen?
Hält die Bundesregierung eine auf Bundesebene abgestimmte Ausweisung der roten Gebiete für wichtig hinsichtlich der Wirksamkeit aller angedachten Regelungen zur Nitratreduktion?
Falls ja, mit welchen Maßnahmen will sie diese gewährleisten?
Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission zum Vorschlag Deutschlands bezüglich der Ausweisung der roten Gebiete durch die Bundesländer?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung bei einem solchen Vorgehen eine einheitliche bundesweite Abstimmung sichergestellt werden?
Welche Forderungen stellt die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Ausweisung von Gebieten mit erhöhter Phosphorbelastung an Deutschland?
Wie steht die Bundesregierung zu den Forderungen der Kommission hinsichtlich der Ausweisung von Gebieten mit erhöhter Phosphorbelastung (www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/13-fragen-und-antworten-zu-den-roten-gebieten-182140.html; Binnendifferenzierung www.topagrar.com/acker/news/rote-gebiete-ist-die-binnendifferenzierung-eine-chance-11823212.html) ?
Welche Forderungen stellt die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich freiwilliger Ländermaßnahmen gemäß § 13 der Düngeverordnung an Deutschland (vgl. S. 41: www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwj6lP2u9ZHnAhWNGuwKHY4DAoAQFjAAegQIBhAB&url=https%3A%2F%2Fwww.ble-medienservice.de%2Ffrontend%2Fesddownload%2Findex%2Fid%2F783%2Fon%2F1756_DL%2Fact%2Fdl&usg=AOvVaw39I1Di17BUQf8hoPAMxtDM)?
Wie soll der Bund nach Ansicht der Bundesregierung sicherstellen, dass die Bundesländer die jeweils effektivsten Maßnahmen zur Nitratreduktion auswählen und umsetzen?
Welche Vorschläge hat die Bundesregierung der EU-Kommission hinsichtlich der Ausnahme von Grünland vom 20-Prozent-Abschlag bei der Stickstoffdüngung in den roten Gebieten gemacht?
Wie hat die EU-Kommission auf diese Vorschläge Deutschlands für Ausnahmen von Grünland beim 20-Prozent-Abschlag in den roten Gebieten reagiert, und welche Forderungen wurden von der EU-Kommission in Bezug auf den Vorschlag formuliert?
Wie bewerten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Vorschlag, das Grünland vom 20-Prozent%-Abschlag bei der Stickstoffdüngung in den roten Gebieten auszunehmen, vor allem auch hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass die Kommission bei einer Aufrechterhaltung dieser Forderung das Klageverfahren fortsetzt (vgl. www.landundforst.de/landwirtschaft/agrarpolitik/rote-gebiete-bund-laender-wollen-ausnahme-fuer-gruenland-560828)?
Wie viel Prozent der Grünlandflächen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb von roten Gebieten?
Wurde durch die Bundesregierung bereits ein formales Verfahren zur erneuten Novellierung der Düngeverordnung eingeleitet, und wie hat die EU-Kommission darauf reagiert?
Unter welchen Bedingungen droht aus Sicht der Bundesregierung ein erneutes Klageverfahren der EU gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, und mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung ein erneutes Klageverfahren abwenden?
Wie ist der weitere Zeitplan (im Detail) zur Abstimmung und Verabschiedung der Düngeverordnung zusammen mit den Bundesländern, und welche Fristen wurden durch die EU-Kommission gesetzt?
Welche weiteren Schreiben und Mitteilungen an die EU-Kommission sind geplant bzw. in der Vorbereitung, und auf welche Mitteilungen der EU-Kommission wartet die Bundesregierung?
Wie hat die Bundesregierung die „Zusätzlichen Anmerkungen und Fragen zu den geplanten Änderungen der deutschen Düngemittelverordnung“ der Generaldirektion Umwelt bei der EU-Kommission im Einzelnen beantwortet (s. Schreiben der Generaldirektion Umwelt mit dem Kürzel env.d.1/WD/kz(2019)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Menge an Nitrateinträgen aus Kläranlagen im Verhältnis zu den Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft in den vergangenen 40 Jahren?
Welche Maßnahmen zur Reduktion der Nitrateinträge aus Kläranlagen und der Landwirtschaft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 40 Jahren in Deutschland ergriffen, und in welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 40 Jahren die Nitrateinträge aus Kläranlagen sowie der Landwirtschaft reduziert?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Mengen an Phosphoreinträgen aus Kläranlagen im Verhältnis zu den Phosphoreinträgen aus der Landwirtschaft in den vergangenen 40 Jahren?
Welche Maßnahmen zur Reduktion der Phosphoreinträge aus Kläranlagen und der Landwirtschaft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland ergriffen, und in welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Phosphoreinträge aus Kläranlagen sowie der Landwirtschaft reduziert?
Welche Relevanz haben nach Kenntnis der Bundesregierung Nährstoffeinleitungen (Stickstoff und Phosphor) aus kleinen Anlagen (<50 Einwohner – EW), Regenwassereinleitungen, Mischwasserüberläufen und maroden Kanalsystemen, und welche Maßnahmen wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Ländern und Kommunen ergriffen, um diese Nährstoffeinleitungen zu minimieren?
Welche weiteren Maßnahmen ergreifen Länder und Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung über die Einhaltung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie hinaus, um die Nährstoffeinträge über kommunale Kläranlagen zu reduzieren?