Eventuelle politische Einflussnahme auf die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises durch Prüfungen im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Sven Lehmann, Awet Tesfaiesus, Marlene Schönberger, Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Buchhandlungspreis ist eine wichtige Auszeichnung, mit der seit vielen Jahren unabhängige Buchhandlungen für ihr Engagement gewürdigt werden. Die Kunst- und Meinungsfreiheit sind für die Arbeit von Buchhandlungen von großer Bedeutung. Denn als Ort der Begegnung und des Austausches verbinden sie durch ihre Kurationen, Lesungen sowie Buchempfehlungen Leserschaft mit Autorinnen und Autoren. Zur Ermittlung der Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises wird eine regelmäßig wechselnde, unabhängige Jury eingesetzt, um die Vielfalt der Branche abzubilden.
Mit Presseberichten vom 3. März 2026 in der „Süddeutschen Zeitung“ (www.sueddeutsche.de/kultur/wolfram-weimer-deutscher-buchhandlungspreis-verfassungsschutz-haber-verfahren-kulturfoerderung-extremismus-li.3396299) wurde bekannt, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Dr. Wolfram Weimer, drei Vorschläge der unabhängigen Jury von der Liste der möglichen Preisträgerinnen und Preisträger entfernen ließ, die bereits mehrfach für ihre Arbeit ausgezeichnet wurden.
In einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses des Deutschen Bundestages für Kultur und Medien kündigte BKM Dr. Wolfram Weimer an, er werde bei etwaigen Hinweisen des Verfassungsschutzes so „bei allen Preisgeldern in Zukunft verfahren.“ Vor diesem Hintergrund bedarf es einer gründlichen Aufklärung der Fragen, welche sich unter anderem auch aus dem Ausschluss der drei Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis im Rahmen des sog. Haber-Verfahrens ergeben. Vor allem zu den juristischen Aspekten und Fragen, die sich im Kontext stellen, hat die fragestellende Fraktion bereits eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4634).
Es steht außer Frage, dass staatliche Fördermittel und Preise nicht in die Hände von Extremistinnen und Extremisten gehören. Um das sicherzustellen, braucht es aber ein transparentes und rechtssicheres Verfahren. Die Praxis der Vergabe von Preisen und Fördermitteln sowie der Prüfung der Förderwürdigkeit ist im Bereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien darüber hinaus mit besonderer Transparenz und Rechtssicherheit umzusetzen. Denn Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit sind grundgesetzlich verbriefte Rechte: Kunst und Kultur müssen frei und unabhängig agieren können. Dieser Grundsatz darf durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und seine kulturpolitischen Entscheidungen nicht gefährdet werden. Eine mögliche Einflussnahme der Bundesregierung auf die Vergabe von Preisen muss ausgeschlossen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die betroffenen Buchhandlungen über deren Überprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des sog. Haber-Verfahrens im Vorfeld der Überprüfung informiert, und wenn nein, warum nicht?
Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die drei Buchhandlungen darüber informiert, welche konkreten Informationen das Vorliegen ,,verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ aus Sicht des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) begründen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wie bewertet die Bundesregierung, dass es in diesem Fall weder den drei Buchhandlungen noch einem Gericht möglich ist, die Informationen zu überprüfen?
Hatten die betroffenen Buchhandlungen im Laufe des Prüfverfahrens die Möglichkeit, zu den „Erkenntnissen“ des Verfassungsschutzes Stellung zu beziehen, wenn ja, an welcher Stelle, und wenn nein, warum nicht?
Stimmt es, dass den drei betroffenen Buchhandlungen in einer vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu verantwortenden E-Mail vom 10. Februar 2026 mitgeteilt wurde, sie seien „von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden“, obwohl die Jury anderweitig geurteilt hatte und der Ausschluss von der Vergabe des Buchhandlungspreises durch den Beauftragten bereits beschlossen war, und wenn ja, warum wurde diese Begründung gewählt?
Wurde die Jury des Deutschen Buchhandlungspreises über die Überprüfung mit dem sog. Haber-Verfahren im Vorfeld der Überprüfung informiert, und wenn nein, warum nicht?
Wurden die Partner des Deutschen Buchhandlungpreises, die Kurt Wolff Stiftung und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, über die Überprüfung mit dem sog. Haber-Verfahren im Vorfeld der Überprüfung informiert, und wenn nein, warum nicht?
Auf welcher rechtlichen Grundlage hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Entscheidung getroffen, die drei Buchhandlungen von der Liste der Juryempfehlungen zu streichen?
Wenn eine Überprüfung im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, wie dem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 6. März 2026 zu entnehmen ist (www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/weimer-unterliess-nachfrage-beim-verfassungsschutz-110849496.html), stichprobenhaft stattfand, auf welcher Grundlage und auf Basis welcher konkreten Kriterien wurde die Stichprobe ausgewählt?
Wenn „konkrete Hinweise“ (www.sueddeutsche.de/kultur/kulturkampf-wirbel-um-buchhandlungspreis-weimer-sagt-verleihung-ab-dpa.urn-newsmldpa-com-20090101-260310-930-795643) Anlass zu einer Überprüfung gaben, woher kamen diese Hinweise, und seit wann lagen sie dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vor?
Hat der Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien neben den drei von der Liste der Juryempfehlungen für den Deutschen Buchhandlungspreis gestrichenen Buchhandlungen weitere Buchhandlungen mit dem sog. Haber-Verfahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen lassen, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?
Wann lagen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die Juryempfehlungen für den Deutschen Buchhandlungspreis vor?
a) Wann wurde das sog. Haber-Verfahren veranlasst?
b) Wann lag die Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz vor?
c) Wann wurde die Streichung der drei Buchhandlungen von der Liste der Juryempfehlungen veranlasst?
Wieso unterließ es der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachzufragen, welche konkreten Erkenntnisse dem Bundesamt für besagte Buchhandlungen vorliegen, und wieso wendete sich der Beauftragte der Bundesregierung entgegen dem vorgesehenen Verfahren nicht unmittelbar an das Bundesministerium des Innern, um eine Analyse der vorliegenden Erkenntnisse zu erhalten?
Wenn „nur anlassbezogen und nur in besonders begründeten Einzelfällen“ (www.instagram.com/p/DVi1NY0itO3/?img_index=2) von Juryempfehlungen abgewichen wird, welcher Anlass bewog den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, eine Prüfung der beim Deutschen Buchhandlungspreis zur Rede stehenden Buchhandlungen mit dem sog. Haber-Verfahren zu beauftragen, und mit welcher Begründung erfolgte dies?
Sieht die Bundesregierung bei den Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis die durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit von Kunst und Kultur gewahrt, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Welche anderen unabhängigen Jurys und Gremien wurden vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Identifikation und Entscheidung über die Vergabe von Preisen und Fördermitteln eingesetzt, bei denen der Beauftragte für Kultur und Medien in der Vergabe das letzte Wort hat (bitte auflisten)?
Wird der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, wie in der öffentlichen Sitzung am 4. März 2026 des Ausschusses für Kultur und Medien angekündigt, von nun an so „bei allen Preisgeldern in Zukunft verfahren“ oder wird, wie am 11. März 2026 im Interview mit der „Berliner Morgenpost“ verlautbart, „das Verfahren im Bereich Kultur nur in absoluten Ausnahmefällen aktiviert“?
Ist davon auszugehen, dass die vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingesetzten, unabhängigen Jurys und Gremien für die Vergabe von Preisen und Fördermitteln das uneingeschränkte Vertrauen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien genießen?
Ist die künstlerische Gestaltung von Außenfassaden nach Auffassung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als Kunst zu betrachten?
a) Wenn ja, ist er der Auffassung, dass die Außenfassade der Buchhandlung „Golden Shop“ in Bremen Kunst ist und somit von Artikel 5 GG geschützt ist?
b) Wenn ja, wieso begründet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Streichung der Buchhandlung „Golden Shop“ in Bremen öffentlich mit einem Verweis auf die künstlerische Gestaltung der Außenfassade?
c) Wenn nein, wieso nicht?
Ist die Aussage „Deutschland verrecke bitte“ nach Auffassung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durch Artikel 5 GG als Teil einer freien Meinungsäußerung bzw. durch die Freiheit der Kunst geschützt?