Stärkung der Bürgerenergie
der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Katrin Uhlig, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit den frühen Tagen der Energiewende sind es maßgeblich engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sie voranbringen: In ganz Deutschland wurden Energiegenossenschaften gegründet, gemeinsam Solaranlagen installiert, Wärmenetze betrieben oder Windparks mit der Beteiligung der Menschen vor Ort errichtet. Ihr Engagement für eine gemeinsame, zukunftsfähige Energieversorgung stärkt lokale Gemeinschaften, hält Wertschöpfung in der Region und verringert die Rechnung, die unser Land an fossile Großkonzerne zahlen muss (www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/iran-krieg-preise-fuer-gas-und-oel-steigen-nach-weiteren-angriffen-massiv/100209824.html).
Trotz der Bemühungen und Fortschritte in der letzten Legislaturperiode bleiben eine Reihe von Hürden bestehen, die den Einsatz engagierter Menschen im Bereich Bürgerenergie unnötig frustrierend machen. Hinzu kommt, dass die zuletzt bekannt gewordenen Änderungen, die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) plant, nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erhebliche negative Effekte insbesondere für die Bürgerenergie haben würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass der mit § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geschaffene Rahmen noch nicht für ein massentaugliches Energy-Sharing-Geschäftsmodell geeignet ist? Wenn ja, welche konkreten Nachbesserungen plant sie in welchem Zeitrahmen?
Welche Festlegungen der Bundesnetzagentur sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Operationalisierung des § 42c EnWG noch ausstehend, und bis wann ist mit deren Veröffentlichung zu rechnen?
Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung, dass der Reststromtarif innerhalb von Energy-Sharing-Communities als dynamischer Stromtarif gemäß § 41a Absatz 2 EnWG ausgestaltet werden kann, und wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Energy-Sharing-Projekte werden derzeit im Rahmen des Reallaborgesetzes erprobt, und plant die Bundesregierung, kurzfristig weitere modellhafte Pilotprojekte in verschiedenen Regionen zu ermöglichen, um Erfahrungen mit verschiedenen Energy-Sharing-Konzepten zu sammeln?
Ist die Bundesregierung bereit, die De-minimis-Schwelle für die Befreiung von Lieferantenpflichten (§§ 5, 40–42 EnWG) auf 2 MW anzuheben, und wenn nein, aus welchen Gründen weicht sie von den europäischen Spielräumen ab?
Plant die Bundesregierung, die Begrenzung auf eine Anlage pro Energy-Sharing-Gemeinschaft aufzuheben, sodass Kombinationen mehrerer Anlagen unterhalb der Leistungsgrenzen von 30 kW bzw. 100 kW möglich werden, und wenn ja, wann wird dies gesetzlich angepasst, und wenn nein, warum nicht?
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung regulatorische Hürden im Energierecht, die die Integration von Stromspeicher in Bürgerenergieprojekte erschweren?
a) Wenn ja, welche?
b) Plant die Bundesregierung diesbezüglich Erleichterungen?
Plant die Bundesregierung vereinfachte Installations- und Anmelde-Regelungen für Kleinspeicher mit und ohne Photovoltaik?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Bis wann sollen Netzbetreiber die in § 20b EnWG vorgesehene bundesweit einheitliche Internetplattform für standardisierte Marktkommunikation bereitstellen und teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die derzeit fehlenden standardisierten Informationsaustauschformate ein wesentliches Umsetzungshindernis darstellen?
Plant die Bundesregierung, Bürgerenergiegesellschaften nach § 3 Nr. 15 EEG ausdrücklich als mögliche Betreiber von Energy-Sharing-Anlagen im Gesetz zu benennen und Energiegemeinschaften als eigenständige Rechtspersonen anzuerkennen?
Plant die Bundesregierung den Aufbau einer bundesweiten Beratungsstelle für Energy Sharing – etwa bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder in Kooperation mit lokalen Energieagenturen – analog zur österreichischen Koordinations- und Beratungsagentur für Energiegemeinschaften, und wenn ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchen Mitteln?
Wird die Bundesregierung auch für Genossenschaften, insbesondere Wärmegenossenschaften, einen Zugang zu Mitteln des Deutschlandfonds sicherstellen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen eines möglichen Redispatch-Vorbehaltes auf die Fremdkapitalfinanzierung im Rahmen einer Projektfinanzierung insbesondere für Bürgerenergiegesellschaften vor?
Prüft die Bundesregierung derzeit eine rechtssichere Lösung für Bürgerenergiegesellschaften, deren Kreditaufnahme dadurch blockiert wird, dass z. B. die von ihnen zu errichtende oder zu repowernde Windkraftanlage von Kreditinstituten nicht als Sicherheit anerkannt wird, da das Kreditinstitut im Falle eines Kreditausfalls nicht als Bürgerenergiegesellschaft gelten und nicht die spezielle, für Bürgerenergiegesellschaften vorgesehene Vergütung bekommen würde, und wenn ja, welche Lösungen zieht die Bundesregierung in Betracht, und wenn nein, warum nicht?
Prüft die Bundesregierung derzeit Maßnahmen, auch untergesetzlicher Art, zur Klarstellung, dass die Vergütung einer Windkraftanlage am Zeitpunkt der Antragsstellung orientiert, nicht am ungewissen und daher ggü. Kreditinstituten schwer zu argumentierenden Datum der Inbetriebnahme, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Prüft die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um Bürgerenergiegesellschaften als akzeptanzsteigernde Säule der deutschen Energieversorgung zu erhalten und zu stärken?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Erleichterung der Gründung und Finanzierung von Wärmegenossenschaften einzuführen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Wärmenetzgenossenschaften in der Novellierung der Fernwärmeverordnungen (AVB-FernwärmeV und WärmelieferV) zu definieren oder diesen Zusammenschluss anderweitig anzuerkennen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Absicherung von Investitionen in den Neu- oder Umbau von Wärmenetzen, welcher insbesondere nicht-gewinnmaximierenden Akteuren wie Genossenschaften bei der Finanzierung helfen würde, z. B. nach dem Vorbild des „Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein“, und wenn ja, wie plant die Bundesregierung dies umzusetzen und wann, und wenn nein, warum nicht?