BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bearbeitungsrückstau bei Anträgen auf Kindergeld für volljährige Kinder (G-SIG: 16011087)

Anzahl der Kindergeldanträge für volljährige Kinder, Bearbeitungsdauer in den Familienkassen, Auswirkungen des Kinderzuschlags auf Bearbeitungsstau, Maßnahmen, Diskrepanz zwischen Nichtgewährung von Kindergeld und Anerkennung der Kinderfreibeträge durch das Finanzamt <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

17.01.2007

Aktualisiert

18.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/269722. 09. 2006

Bearbeitungsrückstau bei Anträgen auf Kindergeld für volljährige Kinder

der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Eltern erhalten für die ersten drei Kinder jeweils 154 Euro und für jedes weitere Kind 179 Euro Kindergeld pro Monat. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden Kinder bei der Kindergeldauszahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt. Ausgezahlt wird Kindergeld unter anderem nur bei schulischer, beruflicher und universitärer Ausbildung, ferner bei einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, bei fehlendem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz (bis zum 21. Lebensjahr), bei bestimmten, anerkannten freiwilligen Jahren oder bei schwerer Behinderung des Kindes. Der Grenzwert für die Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes liegt derzeit bei 7 680 Euro/Jahr.

In den Medien (FINANZtest 6/2006, S. 63) wird berichtet, dass Eltern mit volljährigen Kindern häufig sehr lange auf die Auszahlung des Kindergeldes warten müssen. Stichproben hätten ergeben, dass Familienkassen durchschnittlich viereinhalb Monate bräuchten, um in diesen Fällen Kindergeld zu bewilligen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Anträge auf Kindergeld für volljährige Kinder sind jeweils während der letzten drei Jahre bundesweit gestellt worden, und wie lange war bundesweit jeweils die durchschnittliche Bearbeitungsdauer?

2

Welche Erkenntnisse liegen über einen Bearbeitungsrückstau bei Anträgen (Neuanträge/Änderungsanträge) auf die Gewährung von Kindergeld bei volljährigen Kindern vor, und in welchem Umfang unterscheidet sich die regionale Bearbeitungsdauer der einzelnen Familienkassen?

3

Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Einsprüchen gegen Kindergeldbescheide und bei entsprechenden finanzgerichtlichen Verfahren?

4

Wann wird nach Auffassung der Bundesregierung der Bearbeitungsrückstau voraussichtlich behoben sein?

5

Welche Erkenntnisse liegen über die Ursachen für die langen Bearbeitungszeiten vor?

6

In welchem Umfang hat sich die Einführung des Kinderzuschlags zum 1. Januar 2005 auf die Bearbeitung der Anträge auf Kindergeld ausgewirkt?

7

Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Ansiedlung der Familienkassen bei künftig 102 Agenturen für Arbeit und die Einrichtung von vier Service-Centern Familienkasse?

8

Wie sieht das Maßnahmepaket der Bundesagentur für Arbeit und der örtlichen Familienkassen aus, das auf Bundestagsdrucksache 16/334 genannt wird und mit dem die Bearbeitungsrückstände bei Kindergeld und Kinderzuschlag abgebaut werden und die laufende Bearbeitung sichergestellt werden sollen?

9

Welche Maßnahmen sind darüber hinaus geplant, um dem Rückstau bei der Bearbeitung von Anträgen auf Kindergeld zu begegnen?

10

Wird die Bundesregierung das komplizierte und für die Bürgerinnen und Bürger schwer durchschaubare Antragsverfahren überarbeiten, um Missverständnisse bei der Bewilligung von Kindergeld zu vermeiden, und welche Hilfen stehen den Antragstellerinnen und -stellern im Moment zur Verfügung, und in welchem Umfang werden diese in Anspruch genommen?

11

Werden bei verspäteter Auszahlung von Kindergeld Zinsen an die Eltern gezahlt, und falls nein, wie wird diese Entscheidung begründet?

12

In welchem Umfang sind Fälle bekannt, in denen eine Familienkasse die Gewährung von Kindergeld abgelehnt, das Finanzamt die Kinderfreibeträge jedoch anerkannt hat, und wie könnte hier Abhilfe geschaffen werden?

Berlin, den 20. September 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen