Umsatzsteuer auf sonstige Verbrauchsteuern
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen eines Unternehmers, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegen nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) der Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist das Entgelt. Als Entgelt gilt dabei alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, abzüglich der Umsatzsteuer selbst (§ 10 Absatz 1 UStG).
Damit werden die übrigen Verbrauchsteuern (z. B. Biersteuer, Schaumweinsteuer etc.) nochmal mit dem Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 Prozent besteuert. Es kommt zu einer Steuerkumulation.
Während Unternehmer die Umsatzsteuer als Vorsteuer ansetzen können, haben Verbraucher diese Möglichkeit nicht.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch beliefen sich die Umsatzsteuereinnahmen aus den folgenden Verbrauchsteuern im Jahr 2018, bitte auflisten nach:
a) Alkopopsteuer,
b) Biersteuer,
c) Branntweinsteuer,
d) Energiesteuer (vormals: Mineralölsteuer),
e) Kaffeesteuer,
f) Kernbrennstoffsteuer,
g) Schaumweinsteuer,
h) Stromsteuer,
i) Tabaksteuer
j) Zwischenerzeugnissteuer?
Wie entwickelten sich die Einnahmen der Umsatzsteuer auf Verbrauchsteuern in den Jahren von 2009 bis 2018, bitte auflisten nach
a) Alkopopsteuer,
b) Biersteuer,
c) Branntweinsteuer,
d) Energiesteuer (vormals: Mineralölsteuer),
e) Kaffeesteuer,
f) Kernbrennstoffsteuer,
g) Schaumweinsteuer,
h) Stromsteuer,
i) Tabaksteuer,
j) Zwischenerzeugnissteuer?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Absatz von Alkopops seit Einführung der Steuer darauf entwickelt?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Verbrauchsteuern im Zeitraum von 2009 bis 2018 Verschiebungen zu Substituten erkennbar, etwa im Bereich der Tabakprodukte?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang Verbrauchsteuern auf den Verbraucher übertragen werden, bitte auflisten nach
a) Alkopopsteuer,
b) Biersteuer,
c) Branntweinsteuer,
d) Energiesteuer (vormals: Mineralölsteuer),
e) Kaffeesteuer,
f) Kernbrennstoffsteuer,
g) Schaumweinsteuer,
h) Stromsteuer,
i) Tabaksteuer,
j) Zwischenerzeugnissteuer?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie sich die Erhöhung der Tabaksteuer voraussichtlich auf das Konsumverhalten und auf die Unternehmergewinne auswirken wird?
Wenn ja, wie hoch wäre die damit in Zusammenhang stehende Auswirkung auf die Ertragsteuern?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die letzte Umsatzsteuererhöhung von 2007 auf die Verbraucherpreise der verbrauchsteuerpflichtigen Produkte und Dienstleistungen ausgewirkt?
Wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig auf die Verbraucher übertragen, oder hatte die Steuer Auswirkungen auf die Unternehmensgewinne?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie sich die Verbrauchsteuer auf den Export auswirkt?