Abbau der Arbeitslosigkeit
der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Kornelia Möller, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung geht in ihrer Haushaltsplanung 2007 von jahresdurchschnittlich 60 000 Arbeitslosen weniger als in 2006 aus. 2006 hat sie 4,68 Millionen Arbeitslose in Ansatz gebracht. Verschiedene Forschungsinstitute, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit rechnen mit 170 000 Arbeitslosen weniger als im Jahr 2006 (IAB Kurzbericht 12/2006).
Nach Untersuchungen des Instituts für Empirische Wirtschaftsforschungen der Universität Leipzig zu den gesamtwirtschaftlichen Wirkungen der Haushaltspolitik des Koalitionsvertrages entfallen lediglich ca. 5 Prozent des Maßnahmepaketes der Großen Koalition auf arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (steuerpolitische Maßnahmen ca. 60 Prozent, Ausgabenreduzierungen im unmittelbaren Haushaltsbereich ca. 35 Prozent).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie beziffert die Bundesregierung die Einsparung staatlicher Mittel für den Fall, dass die Prognose solcher Institute wie IAB für 2006 eintrifft und die Arbeitslosigkeit 2006 im Jahresdurchschnitt gegenüber 2005 um rund 300 000 sinkt?
Wie beziffert die Bundesregierung für diesen Fall die öffentlichen Mehreinahmen an Steuern, Einnahmen der Krankenkassen und der Rentenversicherung?
Wie beziffert die Bundesregierung das Plus aus Ausgabeneinsparung und Einnahmeerhöhung?
Um welchen Betrag könnte in diesem Fall nach Berechnung der Bundesregierung das ALG II einheitlich angehoben werden, ohne dass dem Bund dadurch zusätzliche Ausgaben entstehen?
Wie groß beziffert die Bundesregierung die staatlichen Mehreinnahmen im Gefolge dessen, dass die Erhöhung des ALG-II-Geldes fast ausschließlich in den Konsum fließen würde?
Beabsichtigt die Bundesregierung mögliche Minderausgaben und Mehreinnahmen gemäß den Fragen 1, 2 und 3 für eine Erhöhung des ALG-II-Geldes einzusetzen, und wenn ja, wie viel?
Wenn nicht, warum nicht, und wofür werden diese Mittel verwendet?
Beabsichtigt die Bundesregierung mögliche Minderausgaben und Mehreinnahmen aus dem Jahre 2006 gemäß Frage 3 zusätzlich zum bisherigen Planungsstand 2007 für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen einzusetzen?
Wenn ja, wie viele, wenn nicht, warum?
Wie gedenkt die Bundesregierung mit Minderausgaben und Mehreinnahmen im Gefolge eines rascheren Abbaus der Arbeitslosenzahlen als im Haushaltsplanentwurf 2007 vorgesehen in 2008 umzugehen?