Vorbemerkung der Fragesteller
Deutschland zahlte im Jahr 2018 für das Kernbudget des United Nations Development Programme (UNDP) 40 Mio. Euro. Für zweckgebundene Unternehmungen stellte Deutschland dem UNDP im Jahr 2017 insgesamt 354,7 Mio. Euro zur Verfügung (www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexanderwallasch-heute/was-das-undp-sonst-noch-so-tut-mit-deutschem-steuergeld/).
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung federführendes Ressort für die Zusammenarbeit mit dem UNDP (www.bmz.de/de/ministerium/wege/multilaterale_ez/akteure/uno/undp/index.html).
Für die Fragesteller ergibt sich hieraus ein weiterführendes Fragebedürfnis.
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist das federführende Fachressort der Bundesregierung für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme, UNDP) und leistet daher den Kernbeitrag. Die Bundesregierung hat über die drei Ressorts BMZ, das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Zeitraum 2005 bis 2019 die in der folgenden Tabelle aufgeführten Beiträge an UNDP geleistet.
Soweit Beiträge über die KfW und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH abgewickelt wurden, sind diese jeweils dem Auftrag gebenden Ressort zugeordnet. Enthalten sind weiterhin Beiträge an von UNDP über das Multi Partner Trust Fund Office verwaltete Fonds. Das Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UN Volunteers, UNV) und der UN-Kapitalentwicklungsfonds (UN Capital Development Fund, UNCDF) sind formal dem UNDP untergliedert. Da es sich mit Blick auf die Durchführung von Entwicklungsaktivitäten aber um eigenständige Vertragspartner handelt, sind die entsprechenden Beiträge nicht aufgeführt. Die angegebenen Werte sind Jahresgesamtsummen der jeweils ausgezahlten Beiträge in Euro. Eventuelle Abweichungen zu früheren Angaben erklären sich durch den breiteren Erfassungsrahmen.
Jahr Kernbeitrag (BMZ) in Euro Zweckgebundener BMZ-Beitrag In Euro Zweckgebundener AA-Beitrag In Euro Zweckgebundener BMU-Beitrag In Euro Zweckgebundene Gesamtbeiträge In Euro
2005 25.500.000 35.285.699 4.104.228 0 39.389.927
2006 26.700.000 17.058.098 1.497.846 0 18.555.944
2007 34.000.000 18.513.213 682.686 0 19.195.899
2008 28.183.000 13.957.768 2.478.582 5.342.862 21.779.212
2009 27.604.916 18.119.410 25.335.718 3.172.415 46.627.543
2010 22.400.000 13.304.182 50.193.471 3.985.498 67.483.151
2011 27.000.000 8.389.902 40.446.418 3.047.629 51.883.949
2012 22.400.000 15.528.703 30.250.271 10.355.511 56.134.485
2013 22.400.000 13.093.441 80.905.656 20.659.593 114.658.690
2014 22.400.000 27.226.384 72.213.188 23.720.533 123.160.105
2015 22.400.000 33.923.617 76.638.382 12.925.889 123.487.888
2016 25.000.000 97.870.749 143.400.405 21.289.387 262.560.541
2017 25.000.000 108.220.190 195.912.244 26.820.281 330.952.715
2018 40.000.000 159.076.551 235.233.310 25.387.253 419.697.114
2019 60.000.000 163.777.785 176.437.531 46.307.026 386.522.342
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage verwiesen.
Das UNDP nutzt für die Umsetzung seiner Projekte eine Vielzahl von Durchführungs- und Partnerorganisationen, deren Auswahl der Durchführungsverantwortung der Organisation obliegt und die von der Bundesregierung nicht systematisch erfasst werden.
Es wird auf die Anlage verwiesen.
Die Zielsetzung und entsprechende Maßnahmen der durch UNDP durchgeführten Projekte richten sich nach dem allgemeinen Mandat von UNDP. Das Mandat von UNDP ist im jeweils gültigen Strategieplan in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren festgelegt. Die Bundesregierung ist an der Ausgestaltung und Billigung der Strategiepläne im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Exekutivrat beteiligt. Der aktuelle Strategieplan von UNDP für den Zeitraum 2018 bis 2021 ist im Internet öffentlich zugänglich (https://strategicplan.undp.org/; UN-Dok. DP/2017/38 vom 17. Oktober 2017).
Für die Vorjahreszeiträume sind die nachfolgenden Strategiepläne einschlägig:
Die Zielsetzungen der im Rahmen der von Deutschland geförderten Maßnahmen des UNDP ergeben sich in den meisten Fällen aus dem jeweiligen Projekttitel, vgl. Anlage. Die Zielsetzung ist des Weiteren durch die Titelbestimmung des entsprechenden Haushaltstitels eingegrenzt. Auch diese sind in der Anlage 1 aufgeführt. Seit 2011 werden die durch UNDP durchgeführten Projekte systematisch im „Creditor Reporting Systems“ (CRS) der OECD erfasst. Unter Eingabe der Parameter „Development“ > „Flows based on individual projects (CRS)“ > „Members´ total use of the multilateral system“ > „United Nations Development Programme“ und den dort verfügbaren Reitern „Short Description“ und „Long Description“ finden sich zusätzliche Erläuterungen zum Zweck und zu der Zielsetzung der jeweiligen Projekte.
Das UNDP verfügt über eine Evaluierungsrichtlinie (UNDP Evaluation Policy; http://web.undp.org/evaluation/documents/policy/2019/DP_2019_29_E.pdf) und ein umfassendes Evaluierungssystem, in dessen Zentrum das unabhängige Evaluierungsbüro (Independent Evaluation Office, IEO) steht. Die Maßnahmen des UNDP werden gemäß der Vorgaben der Evaluierungsrichtlinie evaluiert. Zweck der Evaluierung ist die Bewertung der Arbeit des UNDP im Sinne von Relevanz, Entwicklungswirkungen, Effizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit. Die Evaluierungen orientieren sich dabei an den Normen und Standards der Evaluierungsgruppe der Vereinten Nationen (UN Evaluation Group, UNEG; http://www.unevaluation.org/document/detail/1914). Für die über die Durchführungsorganisationen GIZ und KfW im Auftrag der Bundesregierung von UNDP durchgeführten Projekte greifen zusätzlich die GIZ- und KfW-eigenen unabhängigen Evaluierungssysteme.
Alle Evaluierungsberichte des UNDP sind öffentlich zugänglich online einsehbar (https://erc.undp.org/).
Für die Feststellung von Mittelfehlverwendungen im Rahmen von UNDP-Projekten ist das Büro für Rechnungsprüfung und Untersuchungen (Office for Audits and Investigations, OAI) zuständig. Die Audit-Berichte des Büros für Rechnungsprüfung und Untersuchungen von UNDP sind gemäß der Veröffentlichungsvorgaben (Disclosure of Internal Audit Reports) öffentlich zugänglich (https://audit-public-disclosure.undp.org/).
Die Bundesregierung ist im Rahmen des Exekutivrats von UNDP sowohl an der Behandlung der Berichte des unabhängigen UNDP-Evaluierungsbüros als auch der Berichte des Büros für Rechnungsprüfung und Untersuchungen beteiligt. Weiterhin unterliegt UNDP dem Prüfungsmandat der Gemeinsamen Inspektionseinheit der Vereinten Nationen (Joint Inspection Unit, JIU), deren Berichte und Empfehlungen ebenfalls im Exekutivrat von UNDP unter Beteiligung der Bundesregierung behandelt werden.