Bedeutung und Beteiligung der Wohlfahrtsverbände bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Digitalisierung hat die Organisation vieler Bereiche des täglichen Lebens bereits nachhaltig geprägt. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es mittlerweile selbstverständlich, verschiedenste Dinge, wie Kleidung, Bücher oder Smartphones, im Internet zu bestellen. Aber auch der Handwerker oder der Urlaub werden vermehrt über das Internet angeboten und vermittelt. Wenn aber in privaten Bereichen fast jede Dienstleistung über eine entsprechende Plattform gebucht werden kann, bringt das nach Ansicht der Fragesteller auch den Staat mit seinen verschiedensten öffentlichen Dienstleistungen in Zugzwang. Deshalb hat der Deutsche Bundestag 2017 mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet, bis 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11135).
Das Ziel ist es, dass Bürger über einen Portalverbund innerhalb von wenigen Klicks die gewünschte Leistung finden, vergleichen und buchen können. Der Portalverbund soll vom Bürger her gedacht werden, also z. B. sollen Leistungen, die von unterschiedlichen öffentlichen Stellen erbracht werden, zusammen buchbar sein. Eine der größten Herausforderungen ist hier die Interoperabilität, also das die verschiedenen Plattformen von Bund, Ländern und Kommunen auch zusammen funktionieren.
In Deutschland werden allerdings auch viele öffentliche soziale Dienstleistungen, wie beispielsweise die sogenannten frühen Hilfen, der Kindergarten oder der Platz im Pflegeheim von freien Trägern angeboten. Die Bundesregierung stellt dies auch im OZG-Umsetzungskatalog (z. B. S. 28) fest. Auch wenn es aus Sicht der Fragesteller zu begrüßen ist, dass in den Digitallaboren zur Vorbereitung der Umsetzung des OZG konsequent die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen als Nutzergruppen der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen eingenommen wird, bleibt nach Ansicht der Fragesteller unklar, inwieweit die Perspektive der freien und privaten Träger als Anbieter vieler Angebote mit einbezogen werden soll. Um für die Bürgerinnen und Bürger ein vollständiges, funktionierendes und bürgerfreundliches Portal aufzubauen, sollten aus Sicht der Fragesteller diese Perspektiven der Daseinsfürsorge aber in den Portalverbund eingebunden werden.
Ob und wie dieses geplant ist, wurde von der Bundesregierung, aus Sicht der Fragesteller, bisher nicht ausreichend kommuniziert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, dass diese eigenständige Perspektive der freien und privaten Träger als Anbieter vieler Leistungen der Daseinsfürsorge berücksichtigt werden?
a) Falls ja, wie?
b) Falls nein, warum nicht, und wie gedenkt sie, dies nachzuholen?
Wie wird die Besonderheit der Wohlfahrtsverbände, die sich aus § 17 Absatz 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) und weiteren Normen des Sozialrechts ergibt, bei der Umsetzung des OZG konkret berücksichtigt?
Welche Leistungen, die die freien Träger anbieten, plant die Bundesregierung, mit in den neuen Portalverbund zu integrieren?
Welche Leistungen plant die Bundesregierung, nicht zu integrieren, und warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die freien gemeinnützigen Träger zu unterstützen, damit die notwendigen Investitionen zur Herstellung von Plattformfähigkeit von ihnen getätigt werden können?
Wenn ja, wie?
Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, wie über den Portalverbund auch bestimmte, häufig gleichzeitig in Anspruch genommene Leistungen gebündelt angeboten und gebucht werden können?
Gibt es Planungen der Bundesregierung behördenübergreifend und/oder sektorübergreifende Angebote, also z. B. von öffentlichen und freien Trägern, besser zu vernetzen, um Leistungen gebündelt anbieten zu können?
Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, Onlineberatung, wie z. B. über Live-Chats, als digitales Angebot in den Portalverbund zu integrieren?
Gibt es Überlegungen, neue digitale Leistungen, wie z. B. das Abrufen der zusammengefassten aktuellen Rentenansprüche, über das Portal anzubieten?