[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Markus Tressel,
Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 19/17349 –
Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Kommission Gleichwertige
Lebensverhältnisse
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 10. Juli 2019 hat die Regierungskommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ unter dem Vorsitz des Bundesministers des Innern, für Bau und
Heimat Horst Seehofer ihre Arbeit beendet (
https://www.bundesregierung.de/bre
g-de/aktuelles/ein-plan-fuer-deutschland-1646864). In insgesamt sechs
Facharbeitsgruppen wurden Lösungen diskutiert, die zur Erreichung gleichwertiger
Lebensverhältnisse in Deutschland beitragen sollen. Die vorgelegten zwölf
Handlungsempfehlungen wurden zur Umsetzung den jeweiligen
Bundesministerien sowie die Steuerung einem Staatssekretärsausschuss übertragen.
Solange gleichwertige Lebensverhältnisse nicht hergestellt sind, bedeutet es
nach Ansicht der Fragesteller, dass die Lebensbedingungen und Chancen von
Menschen davon abhängen, in welcher Region sie arbeiten und wohnen.
Solche regionalen Unterschiede widersprechen dem Verfassungsauftrag,
gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Die Bundesregierung lässt aber
bislang effektive Maßnahmen vermissen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die
Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend haben den sogenannten Plan für Deutschland als
„Paradigmenwechsel“ und „großen Modernisierungsplan“ präsentiert (u. a.
https://www.tagesspiegel.de/politik/dicke-wortewatte-was-vom-plan-fuer-deut
schland-zu-erwarten-ist-und-was-nicht/24580058.html). Die Fragestellerinnen
und Fragesteller fragen daher nach, welche konkreten Schritte die
Bundesregierung unternommen hat, um die Handlungsempfehlungen in die Praxis
umzusetzen. Wichtig ist den Fragestellerinnen und Fragestellern auch, wie die
Bundesländer und kommunalen Spitzenverbände weiterhin in die
Umsetzungsschritte eingebunden sind.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17759
19. Wahlperiode 10.03.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 6. März 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die von den Fragestellern in Bezug genommenen Punkte des „Plans für
Deutschland“ (z. B. in Frage 1, 10 bis 13) beziehen sich offenkundig auf die
laufende Nummerierung der zwölf Maßnahmen der Bundesregierung zur
Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“
(Kabinettbeschluss vom 10. Juli 2019), abrufbar unter
https://www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integratio
n/gleichwertige-lebensverhaeltnisse/kom-gl-massnahmen.pdf?__blob=publicati
onFile&v=4.
Vorbemerkung zu den Fragen 20 und 21:
Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) werden nach der
Zuordnung von Stellen bzw. Planstellen zu Organisationseinheiten in diesen
Organisationseinheiten entsprechende Funktionen eingerichtet. Fragen zu
Personalstellen werden deshalb nachfolgend auf Basis der Funktionenausstattung,
welche mit Planstellen (für Beamte) und Stellen (für Tarifbeschäftigte)
unterlegt ist, beantwortet.
Hinsichtlich der Besetzung der Funktionen wird darauf hingewiesen, dass
Vakanzen i.d.R. durch übliche Fluktuationen entstehen (z. B. durch Wechsel in
andere Abteilungen oder Behörden, aufgrund Personalentwicklung oder
Personalabgänge durch Ausscheiden aufgrund Erreichen der Altersgrenze, Elternzeit/
Beurlaubungen). Für diese Stellen werden standardmäßig
Personalgewinnungsmaßnahmen angestoßen.
1. Welche Schritte ergreift die Bundesregierung, um die einzelnen
Maßnahmen aus „Unser Plan für Deutschland“ umzusetzen (bitte mit Zeitplan
für alle zwölf Maßnahmenbereiche und Einzelmaßnahmen aus den
„Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ aufgeschlüsselt
angeben)?
Die Bundesregierung hat seit dem Sommer 2019 vielfältige Maßnahmen zur
Umsetzung des Kabinettbeschlusses vom 10. Juli 2019 ergriffen. Zur Steuerung
und zum Nachhalten der Umsetzung der dort niedergelegten Maßnahmen
wurde zudem ein Staatssekretärsausschuss beim BMI eingesetzt. Für die
Umsetzung der Maßnahmen gilt, wie üblich, das Ressortprinzip.
Jede der 12 Maßnahmen wird durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen
umgesetzt; zentrale Zeitpläne für die 12 Maßnahmen liegen daher nicht vor.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung auch die in den Schlussfolgerungen der
(co-)vorsitzführenden Minister und Ministerinnen der Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ genannten an den Bund gerichteten
Handlungsempfehlungen weiter prüfen und im Rahmen der politischen und finanziellen
Machbarkeit umsetzen.
2. Welche Änderungen wurden an den Förderkonditionen der 22
Programme, die seit dem 1. Januar 2020 unter dem Dach des gesamtdeutschen
Fördersystems für strukturschwache Regionen firmieren, vorgenommen?
Nachstehende Übersicht nennt für die am Fördersystem beteiligten Programme
geänderte Förderkonditionen, sofern diese in einem Zusammenhang mit der
Förderung strukturschwacher Regionen stehen. Die Förderkonditionen
betreffen eine Ausweitung der Förderung auf alle strukturschwachen Regionen, die
Einrichtung einer Förderpräferenz oder einen überproportionalen Mitteleinsatz
in strukturschwachen Regionen. Bei einigen Programmen haben sich keine
Änderungen ergeben, weil diese schon immer auf strukturschwache Regionen
begrenzt waren. Da die Programme „Engagierte Stadt“ und „Engagiertes Land“
nicht eigenständig realisiert werden können, hat sich die Anzahl der
Programme geringfügig verringert. Bei den Programmfamilien „Unternehmen Region“
und „Innovation & Strukturwandel“ handelt es sich um Rahmenprogramme,
unter denen verschiedene laufende bzw. neu gestartete Programme
subsummiert sind.
Programm
Förderkonditionen für
strukturschwache Regionen geändert mit
Wirkung zum
Änderung
Förderkonditionen für strukturschwache
Regionen
GRW
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW)
Keine Änderung n.z.
Unternehmensnahe Maßnahmen
ERP-Regionalförderprogramm keine Änderung n.z.
ERP-Kapital für Gründung voraussichtlich Ende 2020
ermäßigter Zinssatz (0,25
Prozent), Anpassung weiterer
Anforderungen
Bundesbürgschaftsprogramm 01.01.2020 n.z.
Außenwirtschaftsförderung durch
GTAI
Beschluss GTAI-Aufsichtsrat erfolgte
im Dezember 2019
keine „Förderpräferenz“, da
kein Förderprogramm.
Einbeziehung weiterer
strukturschwacher Regionen in den
bestehenden
Förderschwerpunkt Neue Bundesländer
Forschung und Innovation
Programmfamilie „Innovation &
Strukturwandel“
Neue Programmfamilie, die
„Unternehmen Region“ ablöst.
Veröffentlichung der Förder-BKM für die drei
Programme „WIR! – Wandel durch
Innovation in der Region“ (2. Runde),
„RUBIN – Regionale
unternehmerische Bündnisse für Innovation“ und
„REGION.innovativ“ am 08.11.2019;
weitere Programme sind in
Vorbereitung, daher keine Änderungen.
n.z.
Programmfamilie „Unternehmen
Region“ keine neuen Richtlinien mehr geplant n.z.
Innovationskompetenz (INNO-KOM)
Förderrichtlinie gilt noch bis Ende
2021. Bereits seit 1.1.2017 werden
gemeinnützige
Industrieforschungseinrichtungen ausschließlich in GRW-
Gebieten gefördert.
Die gesamten Mittel des
Förderprogramms fließen in
strukturschwache Gebiete.
Zentrales Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM) Neue Förderrichtlinie Anfang 2020
Förderpräferenz für kleine
Unternehmen aus
strukturschwachen Regionen i.H.v. 5
bis 10 Prozentpunkten
vorgesehen.
Programm
Förderkonditionen für
strukturschwache Regionen geändert mit
Wirkung zum
Änderung
Förderkonditionen für strukturschwache
Regionen
EXIST- Potentiale (Modul des
Programms „Existenzgründungen aus der
Wissenschaft“)
Anfang Dez. 2019 erfolgte Auswahl
von 142 Projekten i.R.v. EXIST-
Potentiale
Gezielte Ansprache der
Hochschulleitungen in
strukturschwachen Regionen; rd.
50 Prozent der Mittel von
EXIST-Potentiale gehen in
GRW-Regionen. HH-
Vermerk: „Mindestens 45
Prozent der Mittel ... sind für
Projekte in strukturschwachen
Regionen ... zweckgebunden.
Nicht benötigte Mittel
können ... für Projekte in anderen
Regionen verausgabt
werden.“
Kommunen innovativ Bekanntmachung im 1. Quartal 2020
Regelsatz bis 90 Prozent für
Kommunen GRW bis
100 Prozent für Kommunen
Fachkräfte
Förderung überbetrieblicher
Berufsbildungsstätten (ÜBS) unbefristete Gültigkeit
Regelfördersatz BMWi/
BMBF = 45 Prozent, in
strukturschwachen Gebieten bis zu
60 Prozent (unverändert)
Breitbandausbau und
Digitalisierung
Breitbandförderprogramm
in Kraft seit Dezember 2015,
Novellierung im Juli 2018, wesentliche
Änderung voraussichtlich 2020
Regelfördersatz 50 Prozent, es
gelten erhöhte Fördersätze des
Bundes von 60 und 70
Prozent, Indikator ist die
Abweichung der Steuerkraft des
Antragsstellers
(Gebietskörperschaft) vom Durchschnitt;
unter anderem
Förderhöchstbetrag verdoppelt; Förderung
auf Gigabitziel umgestellt;
zukünftig auch Förderung in
„grauen Flecken“ (Gebiete,
die zwar mit 30 Mbit/s und
mehr, aber nicht gigabitfähig
erschlossen sind)
Investitionszuschuss „Digital jetzt –
Investitionsförderung für KMU“ Sommer 2020
Um 10 Prozentpunkte
erhöhter Fördersatz für
Investitionen in strukturschwachen
Regionen
Initiative Stadt.Land.Digital ab Juni 2020
Gezielte Ansprache von 34
Gemeinden und 43
Landkreisen aus strukturschwachen
Regionen
Programm
Förderkonditionen für
strukturschwache Regionen geändert mit
Wirkung zum
Änderung
Förderkonditionen für strukturschwache
Regionen
Infrastruktur und Daseinsvorsorge
Förderbereich Integrierte Ländliche
Entwicklung der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK) und
im GAK-Sonderrahmenplan
Ländliche Entwicklung
ab Sommer 2019
Im GAK-Förderbereich
Integrierte Ländliche Entwicklung
können öffentliche
Zuwendungsgeber in
finanzschwachen Kommunen von einem
um 20 Prozentpunkte höheren
Fördersatz profitieren. Der
Eigenmittelanteil der
finanzschwachen Kommunen geht
damit zurück auf minimal
10 Prozent.
Städtebauförderung 01.01.2020
Regelfördersatz: 1/3 jeweils
Bund/Land/Kommune;
10 Prozent Kommunen in
HH-Notlage und für
Interkommunale Zusammenarbeit.
Mit der Förderperiode 2020
haben Bund und Länder
explizit vereinbart, mit den Mitteln
der Städtebauförderung die
Erreichung bzw. Sicherung
gleichwertiger
Lebensverhältnisse zu unterstützen. Dabei
sollen die Länder
insbesondere städtische und ländliche
Räume mit erhöhten
strukturellen Schwierigkeiten
fördern. Zudem ist vorgesehen,
die Verteilung der
Bundesmittel verstärkt nach
Problemindikatoren auszurichten,
wodurch Länder mit
strukturschwachen Regionen
profitieren.
Bundesprogramm
Mehrgenerationenhaus (2017-2020) 01.01.2021
Geplant ist eine mehrheitliche
Förderung von
Mehrgenerationenhäusern in
strukturschwachen Regionen und damit ein
überproportionaler
Mitteleinsatz in strukturschwachen
Regionen.
Demografiewerkstatt Kommunen 01.01.2021
Förderpräferenz zugunsten
strukturschwacher Regionen
vorgesehen.
Demokratie leben! (Teilbereich lokale
„Partnerschaften für Demokratie“)
Anhebung maximale
Fördersumme um 25 Prozent pro
Partnerschaft in allen
Förderregionen (davon 60 Prozent in
strukturschwachen
Regionen)“
3. Welche Fördermittel des Bundes wurden seither aufgestockt (bitte Höhe
der bereitgestellten Mittel angeben und für die einzelnen der 22 in Frage
2 genannten Programme, für das Haushaltsjahr 2020 und das Vorjahr
aufschlüsseln)?
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Mittelansatz der Programme für die
Haushaltsjahre 2019 und 2020. Die Anpassungen sind nicht notwendigerweise
ausschließlich auf die Einrichtung des Förderschwerpunktes zurückzuführen, da
sich eine diesbezügliche Anpassung des Mittelansatzes nicht in allen Fällen
von anderen Gründen unterscheiden lässt.
Programm Mittelansatz in Mio. € (2019)
Mittelansatz in Mio. €
(2020)
GRW
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 600 600
Unternehmensnahe Maßnahmen
ERP-Regionalförderprogramm Kreditvolumen: 450 geplantes Zusagevolumen: 600
ERP-Kapital für Gründung Kreditvolumen: 150 geplantes Zusagevolumen: 150
Bundesbürgschaftsprogramm nur Bürgschaftsausfälle sind haushaltsrelevant
nur Bürgschaftsausfälle sind
haushaltsrelevant
Außenwirtschaftsförderung durch GTAI 36,91 39,12
Forschung und Innovation
Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ 9,2 17,3
Programmfamilie „Unternehmen Region“ 155,1 142
Innovationskompetenz (INNO-KOM) 76,4 70,5
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
(ZIM) 555,15 554,99
EXIST- Potentiale (Modul des Programms
„Existenzgründungen aus der Wissenschaft“) 15,8 41,75
Kommunen innovativ 4,73 2,34
Fachkräfte
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten
(ÜBS) 101, davon BMWi: 29
101, davon BMWi: 29
(unverändert)
Breitbandausbau und Digitalisierung
Breitbandförderprogramm 74,6565 1.380,3916
Investitionszuschuss „Digital jetzt –
Investitionsförderung für KMU“ 9,3 40
Initiative Stadt.Land.Digital 2 2,025
Infrastruktur und Daseinsvorsorge
1 Gesamte institutionelle. Zuwendung für die GTAI, nicht an Schwerpunkt gebunden.
2 Gesamte institutionelle. Zuwendung für die GTAI, nicht an Schwerpunkt gebunden.
3 festgelegt aus laufender Fördermaßnahme
4 festgelegt aus laufender Fördermaßnahme
5 inkl. Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“.
Im Jahr 2019 erfolgte die Finanzierung im Wesentlichen aus Ausgaberesten aus Vorjahren.
6 inkl. Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“.
Programm Mittelansatz in Mio. € (2019)
Mittelansatz in Mio. €
(2020)
Förderbereich Integrierte Ländliche Entwicklung
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
141,7187 131,8638
GAK-Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung 150 200
Städtebauförderung 790 790
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus
(2017-2020) 17,5 22,95
Demografiewerkstatt Kommunen 0,591 0,609
Demokratie leben! (Teilbereich lokale
„Partnerschaften für Demokratie“) 29 35,6
4. In welcher Höhe wurden 2019 Fördermittel nicht abgerufen und stehen
gebündelt für das gesamtdeutsche Fördersystem zur Verfügung?
Es sollen nicht abgerufene Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gebündelt und für regionalpolitische
Zwecke überjährig genutzt werden. Die Höhe der GRW-Ausgabereste im
Haushaltsjahr 2019 beträgt 56,8 Mio. Euro. Abzüglich der von den Ländern zur
Übertragung angemeldeten Ausgabereste beträgt die Summe der nicht
verausgabten und nicht gebundenen GRW-Mittel aus dem Haushaltsjahr 2019
42,34 Mio. Euro. Aus diesen Mitteln soll ein neuer Bundeswettbewerb
finanziert werden, der Bestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems sein wird.
Die Ausgestaltung dieses Wettbewerbs findet gegenwärtig statt, die Erstellung
einer Förderrichtlinie ist bis Ende 2020 geplant.
5. Welche Fortschritte gibt es hinsichtlich der Entwicklung des
„Gleichwertigkeits-Checks“, und ab wann rechnet die Bundesregierung
damit, diesen anwenden zu können?
Der Entwurf des sog. Gleichwertigkeits-Checks befindet sich aktuell in der
Ressortabstimmung. Angestrebt wird, den Gleichwertigkeits-Check ab
Frühjahr 2020 bei allen Gesetzesvorhaben des Bundes anzuwenden.
6. Nach welchen Kriterien erfolgt die Dezentralisierung von
Bundesbehörden im Hinblick auf die Auswahl der Regionen und Kommunen?
Die Planungen zu Neu- und Ausgründung von Bundesbehörden und
Ressortforschungseinrichtungen laufen in den Ressorts unter sorgfältiger Abwägung
fachlicher und strukturpolitischer Aspekte.
Dies sind neben der Strukturschwäche der Regionen gemäß GRW-
Fördergebietskulisse („Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“) sowie der Abgrenzung der Kohleregionen und die
Ortsgröße (vorrangig in Klein- und Mittelstädten) insbesondere
personalplanerische, wirtschaftliche, technische und ggf. Sicherheitsaspekte. Daneben spielen
auch die Rahmenbedingungen und Lebensverhältnisse (u. a. Angebot an Kita/
Schulen, Gesundheitsversorgung, Breitband- und Mobilfunkanbindungen) eine
7 Als Mittelansatz für die reguläre GAK wurden die Bundesmittel angegeben, die seitens der Länder für den
Förderbereich der integrierten ländlichen Entwicklung angemeldet wurden.
8 Vgl. Fußnote 7.
Rolle; diese sind z. B. wichtig, um qualifizierte Beschäftigte gewinnen zu
können.
7. Welche Bundeseinrichtungen wurden seither geschaffen und verlagert,
an welchem Standort, mit wie vielen Stellen, und welche weiteren sind
geplant (bitte nach Bundeseinrichtung, Standort, Anzahl der Stellen,
Zeitpunkt der Einrichtung auflisten)?
Seit 2019 wurde die Errichtung folgender Bundeseinrichtungen beschlossen
bzw. wird derzeit geplant.
Ressortname
(Abk.)
Name der Bundesbehörde
bzw. Einrichtung
Ort für
geplante
Ansiedlung /
Aufwuchs
Quartal/Jahr
für geplante
Ansiedlung /
Aufwuchs
VZÄ-
SOLL
(neu)
VZÄ-IST
(besetzte
VZÄ)
31.12.2019
BMBF, BMWi Agentur für
Sprunginnovationen (SprinD GmbH)
Leipzig Q4/2019 35-50 (bis
Q4/2021)
0
BMFSFJ,
BMI, BMEL
Deutsche Stiftung für
Engagement und Ehrenamt
Neustrelitz Q1/2020 75 0
BMI, BMVg Agentur für Innovation in der
Cybersicherheit
Leipzig/Halle
(Saale)
Q2/Q3/2020 bis zu 40 0
AA Bundesamt für Auswärtige
Angelegenheiten
Brandenburg an
der Havel und
Berlin
Ab 1.1.2021 In
Ausplanung
0
8. Wie ist der Stand der Planungen zur Dezentralisierung von
Bundeseinrichtungen in den kommenden Jahren (bitte nach Anzahl, Stellen sowie
Ort und Bundeseinrichtung aufschlüsseln)?
Ziel der Bundesregierung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen vorrangig in
strukturschwachen und vom Strukturwandel betroffenen Regionen, eine
Übersicht der diesbezüglich bereits erfolgten Schaffung und weiteren Planungen für
neue Arbeitsplätze in strukturschwachen und den vom Strukturwandel
betroffenen Braunkohleregionen seit 2019 (VZÄ-SOLL (neu geplant) und IST zum
31. Dezember 2019) in den kommenden Jahren ist der folgenden Tabelle zu
entnehmen.
Ressortname
(Abk.)
Name der Bundesbehörde
bzw. Einrichtung
Ort für
(geplante)
Ansiedlung /
Aufwuchs
Quartal /Jahr
für (geplante)
Ansiedlung /
Aufwuchs
VZÄ-
SOLL
(neu)
VZÄ-IST
(besetzte
VZÄ)
31.12.2019
BKM Bayerische KZ-Gedenkstätten/
Flossenbürg und Dachau
Flossenbürg
und Dachau
Q1/2019 2 0*
BKM Brandenburgische Gedenkstätten
und Leistikowstraße
Brandenburg Q1/2019 4 0*
BKM Der Bundesbeauftragte für die
Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Berlin Q1/2019 27 0*
BKM Deutsch-Deutsches Museum
Mödlareuth
Töpen Q1/2019 1 0*
BKM Deutsches Historisches Museum Berlin Q1/2019 11 0*
* Hinweis zu BKM: Für 2019 kann keine Angabe zu dem VZÄ-IST erfolgen, weil diese nicht systematisch erfasst
wurden.
Ressortname
(Abk.)
Name der Bundesbehörde
bzw. Einrichtung
Ort für
(geplante)
Ansiedlung /
Aufwuchs
Quartal /Jahr
für (geplante)
Ansiedlung /
Aufwuchs
VZÄ-
SOLL
(neu)
VZÄ-IST
(besetzte
VZÄ)
31.12.2019
BKM Deutsches Zentrum
Kulturgutverluste
Magdeburg und
Berlin
Q1/2019 4 0*
BKM Gedenkstätte Deutsche Teilung
Marienborn
Harbke Q1/2019 1 0*
BKM Internationaler Suchdienst Bad
Arolsen
Bad Arolsen Q1/2019 3 0
BKM Gedenkstätte Geschlossener
Jugendwerkhof Torgau
Torgau Q1/2019 1 0*
BKM Gedenkstätte Hohenschönhausen Berlin Q1/2019 1 0*
BKM Historische Stätte Karlshorst Berlin Q1/2019 1 0*
BKM Humboldt Forum Berlin Q1/2019 93 0*
BKM Jüdisches Museum Berlin Q1/2019 12 0*
BKM Klassik Stiftung Weimar Weimar Q1/2019 2 0*
BKM Kulturveranstaltung des Bundes in
Berlin GmbH
Berlin Q1/2019 18 0*
BKM Niedersächsische KZ-
Gedenkstätten/Bergen Belsen
Lohheide Q1/2019 2 0*
BKM Sächsische Gedenkstätten Dresden Q1/2019 1 0*
BKM Stiftung Bauhaus Dessau Dessau Q1/2019 4 0*
BKM Stiftung Berliner Mauer Berlin Q1/2019 4 0*
BKM Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas
Berlin Q1/2019 1 0*
BKM Stiftung Deutsche Kinemathek Berlin Q1/2019 3 0*
BKM Stiftung Gedenkstätten Buchenwald
und Mittelbau-Dora
Weimar und
Nordhausen
Q1/2019 2 0*
BKM Stiftung Preußische Schlösser und
Gärten
Potsdam Q1/2019 3 0*
BKM Stiftung Preußischer Kulturbesitz Berlin Q1/2019 5 0*
BKM Topographie des Terrors Berlin Q1/2019 3 0*
BKM Verein „Erinnern für die Zukunft“
Trägerverein des Hauses der
Wannseekonferenz e.V.
Berlin Q1/2019 3 0*
BMEL Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin Q1/2019 63 0
BMEL Fachagentur für nachwachsende
Rohstoffe e.V.
Gülzow Q1/2019 8 0
BMEL Julius Kühn-Institut Kleinmachnow/
Darmstadt/
Dossenheim
Q1/2019 3 0
BMI Bundesverwaltungsamt Berlin Q1/2019 29 22
BMI Bundesverwaltungsamt Friedland Q1/2019 9 8
BMI Bundesverwaltungsamt Hamm Q1/2019 26 26
BMI Bundesverwaltungsamt Kiel Q1/2019 6 2
BMI Bundesverwaltungsamt
Neubrandenburg
Q1/2019 2 2
BMI Bundesverwaltungsamt Strausberg Q1/2019 7 5
BMJV Deutsches Patentamt- und
Markenamt
Jena Q1/2019 2 1
BMI Bundesverwaltungsamt Kiel Q2/2019 2 0
* Hinweis zu BKM: Für 2019 kann keine Angabe zu dem VZÄ-IST erfolgen, weil diese nicht systematisch erfasst
wurden.
Ressortname
(Abk.)
Name der Bundesbehörde
bzw. Einrichtung
Ort für
(geplante)
Ansiedlung /
Aufwuchs
Quartal /Jahr
für (geplante)
Ansiedlung /
Aufwuchs
VZÄ-
SOLL
(neu)
VZÄ-IST
(besetzte
VZÄ)
31.12.2019
BMF Generalzolldirektion
(AuF-Standorte)
GZD Standort
Leipzig
(Großraum Ost)
Q3/2019 79 79
BMI Bundesamt für Kartographie und
Geodäsie
Stadt Leipzig Q3/2019 2 2
BMI Bundesamt für Kartographie und
Geodäsie
Wettzell Q3/2019 1 1
BMI Bundesverwaltungsamt Berlin Q3/2019 1 1
BMI Bundesverwaltungsamt Hamm Q3/2019 6 5
BMI Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik
Freital Q4/2019 100 2
BMVI Bundesamt für Güterverkehr Hermsdorf Q4/2019 2 0
BMVI Bundesamt für Güterverkehr Jena Q4/2019 1 0
BMVI Bundesamt für Güterverkehr Landsberg Q4/2019 2 0
BMVI Bundesamt für Güterverkehr Magdeburg Q4/2019 2 0
BMVI Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg Q4/2019 133 133
BMVI Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin Q4/2019 6 6
BMVI Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-
Meiderich
Q4/2019 2 2
BMVI Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-
Rhein
Q4/2019 9 9
BMVI Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lauenburg Q4/2019 4 4
BMVI Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven Q4/2019 54 54
BMVI Wasserstraßenneubauamt Berlin Q4/2019 6 6
BMVI Wasserstraßenneubauamt Datteln Q4/2019 7 7
BMVI Wasserstraßenneubauamt Magdeburg Q4/2019 4 4
BMVg Waffenschule der Luftwaffe Laage Q4/2019 9 8
BKM Akademie der Künste Berlin Q1/2020 4 0
BKM Barenboim-Said Akademie Berlin Q1/2020 4 0
BKM Bundesinstitut für Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen
Europa
Oldenburg Q1/2020 1 0
BKM Bundeskanzler-Willy-Brandt-
Stiftung
Berlin, Lübeck
und Unkel
Q1/2020 7 0
BKM Der Bundesbeauftragte für die
Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Berlin Q1/2020 28 0
BKM Deutsche Welle Berlin Q1/2020 100 0
BKM Deutsches Zentrum
Kulturgutverluste
Magdeburg und
Berlin
Q1/2020 2 0
BKM Gedenkstätte Hohenschönhausen Berlin Q1/2020 1 0
BKM Internationaler Suchdienst Bad
Arolsen
Bad Arolsen Q1/2020 2 0
BKM Jüdisches Museum Berlin Q1/2020 4 0
BKM Kulturstiftung des Bundes Halle an der
Saale und
Berlin
Q1/2020 18 0
BKM Kulturveranstaltung des Bundes in
Berlin GmbH
Berlin Q1/2020 6 0
BKM Stiftung Berliner Mauer Berlin Q1/2020 1 0
Ressortname
(Abk.)
Name der Bundesbehörde
bzw. Einrichtung
Ort für
(geplante)
Ansiedlung /
Aufwuchs
Quartal /Jahr
für (geplante)
Ansiedlung /
Aufwuchs
VZÄ-
SOLL
(neu)
VZÄ-IST
(besetzte
VZÄ)
31.12.2019
BKM Stiftung Bundeskanzler-Adenauer
Haus
Bad Honnef
und Berlin
Q1/2020 4 0
BKM Stiftung Preußische Schlösser und
Gärten
Potsdam Q1/2020 14 0
BKM Stiftung Preußischer Kulturbesitz Berlin Q1/2020 9 0
BKM Stiftung zur Aufarbeitung der
SED-Diktatur
Berlin Q1/2020 6 0
BKM Topographie des Terrors Berlin Q1/2020 1 0
BMEL Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
Berlin Q1/2020 8 0
BMEL Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin Q1/2020 54 0
BMFSFJ,
BMI, BMEL
Deutsche Stiftung für Engagement
und Ehrenamt
Neustrelitz Q1/2020 75 0
BMI Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik
Freital Q1/2020 100 0
BMJV Bundesgerichtshof Leipzig Q1/2020 7 0
BMU Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Cottbus Q1/2020 16 0
BMWi Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle
Weißwasser Q1/2020 100 0
BMWi Bundesnetzagentur
Neubrandenburg
Q1/2020 6 6
BMI Beschaffungsamt des BMI Erfurt Q2/2020 75 0
BMVI Bundesamt für Güterverkehr Bautzen Q2/2020 1 0
BMVI Bundesamt für Güterverkehr Cottbus Q2/2020 1 0
BMVI Bundesamt für Güterverkehr Görlitz Q2/2020 1 0
BMVI Bundesamt für Güterverkehr Leipzig Q2/2020 1 0
BMAS Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Cottbus Q3/2020 142 0
BMF Generalzolldirektion / HZA
(RSA Mecklenburg-Vorpommern)
Ort Dänholm
Betreiber: HZA
Stralsund
Q3/2020 ca. 20 12
BMI Bundesamt für Kartographie und
Geodäsie
Stadt Leipzig Q3/2020 6 0
BMI Bundesamt für Kartographie
und Geodäsie
Wettzell Q3/2020 9 0
BMI / BMVg Agentur für Innovation in der
Cybersicherheit
Leipzig/Halle
(Saale)
Q2/Q3/2020 bis zu 40 0
BMWi Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe
Cottbus Q3/2020 34 0
BMVg Kommando Hubschrauber
(Aufstellungsstab)
Bückeburg Q3/2020 17 0
BMI Bundesverwaltungsamt Magdeburg Q4/2020 offen 0
BMU Bundesamt für Naturschutz (BfN) Leipzig Q4/2020 30 0
BMU Zukunft – Umwelt – Gesellschaft
(ZUG) gGmbH
Cottbus Q4/2020 20 5,72
BMU Zukunft – Umwelt – Gesellschaft
(ZUG) gGmbH
Berlin Q4/2020 167,42 135,64
BMWi Bundesnetzagentur Cottbus Q4/2020 25 7
BMVg Logistikbataillon 163 Delmenhorst Q4/2020 273 0
BMVg Logistikregiment 1
(Stab und Stabskompanie)
Burg Q4/2020 165 0
Ressortname
(Abk.)
Name der Bundesbehörde
bzw. Einrichtung
Ort für
(geplante)
Ansiedlung /
Aufwuchs
Quartal /Jahr
für (geplante)
Ansiedlung /
Aufwuchs
VZÄ-
SOLL
(neu)
VZÄ-IST
(besetzte
VZÄ)
31.12.2019
BMU Bundesamt für Naturschutz (BfN) Leipzig Q1/2021 offen 0
BMVI Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg Q1/2021 24 0
BMI Bundesverwaltungsamt Magdeburg Q4/2021 offen 0
BMVg ABC Abwehrregiment 1 Strausberg Ab 2022 350 0
BMEL Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems noch offen 11 0
BMEL Thünen-Institut noch offen noch offen 12 0
BMG Robert-Koch-Institut Wildau noch offen 101 0
9. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen und welche sind
in Planung, um eine Öffnung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur
und Küstenschutz (GAK) für die ländliche Entwicklung umzusetzen?
In der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) wurde zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen ein
Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung (SRPLE) durch den Planungsausschuss
Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlossen. Für das
Haushaltsjahr 2019 wurden dafür Bundesmittel in Höhe von 150 Mio. Euro, für das
Haushaltsjahr 2020 200 Mio. Euro bereitgestellt. Nach der derzeitigen
Finanzplanung sind für den SRPLE für die Jahre 2021 bis 2023 jeweils 200 Mio. Euro
veranschlagt.
Darüber hinaus wurde im Juli 2019 gemeinsam mit den Ländern mit sofortiger
Gültigkeit beschlossen, finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände
bei Maßnahmen der ländlichen Entwicklung mit einem um 20 Prozentpunkte
höheren Fördersatz (bis maximal 90 Prozent) zu fördern. Der Eigenanteil der
betroffenen Kommunen ist entsprechend reduziert; sie können folglich
Investitionen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Bevölkerung durchführen,
zu denen sie ansonsten finanziell nicht in der Lage wären. Dies hat bereits in
ländlichen Regionen deutlich positive Wirkungen entfaltet.
Im PLANAK wurde im Dezember 2019 für den Rahmenplan 2020 bis 2023
beschlossen, die Zweckbestimmung des GAK-Förderbereichs Integrierte
Ländliche Entwicklung um die Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger
Lebensverhältnisse, insbesondere der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und
lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, zu ergänzen.
Zusätzlich förderfähig sind ab 2020 auch sozialbezogene dörfliche
Infrastruktureinrichtungen und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen.
Weitere Schritte sind in der Abstimmung mit den Ländern.
10. Wie ist der aktuelle Stand im Hinblick auf die Etablierung einer
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (Punkt 3 „Plan für Deutschland)?
Gibt es von Seiten der Bundesregierung einen konkreten Zeitplan?
Bei ihrer Digitalklausur auf Schloss Meseberg am 18. November 2019 hat die
Bundesregierung eine Mobilfunkstrategie beschlossen. Eine Kernmaßnahme
der Strategie ist die Gründung einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG),
die den Mobilfunkausbau aktiv unterstützt und beschleunigen wird. Nach der
Mobilfunkstrategie wird ein operativer Start der MIG im dritten Quartal 2020
angestrebt. Bereits in der Mobilfunkstrategie wurde festgelegt, dass die MIG
als Tochtergesellschaft der Toll Collect GmbH gegründet wird. Derzeit werden
die rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung der MIG geschaffen.
11. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im
Sinne von Punkt 4 des „Plans für Deutschland“ eine bundesweite Vertaktung
und Vernetzung des Mobilitätsangebots herzustellen?
Eine bessere Vertaktung des Angebots im Schienenpersonenverkehr setzt die
Verfügbarkeit eines geeigneten Schienennetzes voraus. Die dafür erforderlichen
Aus-und Neubaumaßnahmen werden derzeit im Zuge der laufenden Planungen
zum Deutschlandtakt entwickelt. Der dritte und finale Gutachterentwurf des
Zielfahrplans soll einschließlich einer ersten Infrastrukturliste im ersten
Halbjahr 2020 vorliegen. Anschließend erfolgt die wirtschaftliche Bewertung der
Infrastrukturmaßnahmen nach der geltenden Bundesverkehrswegeplan-
Methodik. Erst im Zuge dieser Bewertung können belastbare Aussagen zu
konkreten Maßnahmen, Finanzierungsbedarf sowie zur Verankerung dieser
Maßnahmen im Bundesschienenwegeausbaugesetz getroffen werden. Der
Deutschenlandtakt soll in Etappen umgesetzt werden, sodass
Angebotsverbesserungen frühzeitig zum Tragen kommen.
12. An welchen Stellen öffnet die Bundesregierung den Rechtsrahmen für
neue Angebote im Sinne von Punkt 4 des „Plans für Deutschland“?
Welche Angebote können dies sein?
Gibt es von Seiten der Bundesregierung einen konkreten Zeitplan?
Ziel der geplanten Novellierung des Personenbeförderungsrechts ist es unter
anderem, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von digitalen
Mobilitätsplattformen zu verbessern und dabei einen Rechtsrahmen zu schaffen, der
Innovatives ermöglicht und zugleich Bewährtes erhält. Eine
Findungskommission unter Leitung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer berät derzeit
über gemeinsame Lösungsvorschläge. Die Beratungen dauern an.
13. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit im
Sinne von Punkt 4 des „Plans für Deutschland“ „künftig die
Entwicklungsplanungen von Bund und Ländern deutlich stärker regionale
Mobilitätskonzepte mit lokal angepassten, flexiblen und bedarfsgerechten
Lösungen berücksichtigen“ können?
14. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im
Sinne von Punkt 4 des „Plans für Deutschland“ Möglichkeiten für den Bund
zu schaffen, aus strukturpolitischen Gründen „Verbindungen zwischen
Wachstumszentren und ihrem auch dünner besiedelten Umland sowie in
und zwischen dünner besiedelten Regionen“ zu verstärken?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammenfassend beantwortet.
In der Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und in
ausgewogenen Stadt-Land-Beziehungen liegt eine Schwerpunktaufgabe für die
kommenden Jahre.
Insbesondere in ländlichen Räumen haben die Klein- und Mittelstädte als
wirtschaftliche Anker sowie mit ihren Versorgungsleistungen im Rahmen des
Zentrale-Orte-Systems als Grund- und Mittelzentren eine tragende und auch
künftig unverzichtbare stabilisierende Rolle, auch für die Sicherung der
Daseinsvorsorge mit Infrastrukturangeboten. Dabei ist Mobilität ist der Schlüssel,
um Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Arbeitsorte zu erreichen und am
sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Kleine Kommunen mit
Verflechtungen in die nächstgrößeren (zentralen) Orte sind dabei besonders
herausgefordert.
Grundsätzlich sind die Länder und Kommunen für die Gestaltung des
Verkehrsangebotes selbst vor Ort verantwortlich.
Der Bund unterstützt die Länder gleichwohl bei ihrer Aufgabe, ein attraktives
ÖPNV-Angebot zu schaffen, unter anderem mit Mitteln nach dem
Regionalisierungsgesetz und dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.
Die hierfür bereitgestellten Mittel wurden zum 1. Januar 2020 erhöht und die
Fördermöglichkeiten zum Teil erweitert. Dadurch haben die Länder größere
Möglichkeiten, das Verkehrsangebot weiter zu verbessern. Darüber hinaus
erhalten die Länder ab sofort einen höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen
für die am Ende des vergangenen Jahres ausgelaufenen Entflechtungsmittel.
Jetzt ist es Aufgabe der Länder, diese Mittel auch tatsächlich zu Gunsten des
ÖPNV einzusetzen.
Förderprogramme des Bundes und der Länder ermöglichen, zumindest
zeitweise neue Mobilitätsformen und -konzepte als Ergänzung zum konventionellen
ÖPNV auszuprobieren (z. B. durch „LandMobil – unterwegs in ländlichen
Räumen“). Die Bundesregierung hat darüber hinaus unter dem Aspekt der
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ein Projekt aufgesetzt, um Kommunen
bei der Suche nach geeigneten Mobilitätskonzepten zu helfen. Ziel ist hierbei
der Aufbau von Mobilitätsnetzwerken in den Bundesländern und
länderübergreifend. Konkrete Mobilitätsmaßnahmen, Umsetzungshinweise und
Praxisbeispiele werden darüber hinaus in einem Mobilitätsportal strukturiert dargestellt.
Auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen.
15. Wird der Bund einen mit den Ländern und Kommunen abgestimmten
Zeit- und Maßnahmenplan für die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen in „Unser Plan für Deutschland“ vorlegen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt den Austausch mit den Ländern und Kommunalen
Spitzenverbänden zu den Ergebnissen der Kommissionsarbeit und den
Schlussfolgerungen der drei (co-)vorsitzführenden Minister und Ministerinnen zur
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ bzw. den 12 prioritären
Maßnahmen der Bundesregierung zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse
fort. Dazu fanden jeweils bereits mehrere Treffen auf höchster Ebene statt. Zur
unmittelbaren Einbindung der kommunalen Ebene wurde zudem ein Forum
„Kommunalpolitik für gleichwertige Lebensverhältnisse“ gegründet, das schon
mehrfach tagte.
Die Erarbeitung eines mit den Ländern und Kommunen abgestimmten Zeit-
und Maßnahmenplans für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen in
„Unser Plan für Deutschland“ ist derzeit nicht vorgesehen. Die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen ist eine Querschnittsaufgabe, die alle staatlichen
Ebenen gleichermaßen betrifft. Sie betreffen auch Bereiche, die in die
Zuständigkeit von Ländern und Kommunen fallen.
16. Plant das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die
Bundesländer sowie die kommunalen Spitzenverbände in den
Staatssekretärsausschuss einzubeziehen?
a) Wenn ja, in welcher Form, und zu welchen Vorhaben?
b) Wenn nein, warum nicht?
Als neues Gesprächsformat im Folgeprozess der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ wurde das Forum „Kommunalpolitik für gleichwertige
Lebensverhältnisse“ eingerichtet. In diesem Rahmen findet ein Austausch sowohl
mit den kommunalen Spitzenverbänden als auch mit kommunalen Praktikern
zu konkreten Themenpunkten statt. Ständige Teilnehmer seitens des Bundes
sind neben dem BMI auch das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) sowie die für die jeweiligen Tagesordnungspunkte
zuständigen Ressorts. Ein direkter Informationsaustausch zwischen dem
Staatssekretärsausschuss und dem Forum „Kommunalpolitik für gleichwertige
Lebensverhältnisse“ wird angestrebt. Es ist daher möglich, dass zukünftig auch
Repräsentanten und Repräsentantinnen der kommunalen Spitzenverbände direkt zum
Staatssekretärsausschuss eingeladen werden. Eine gemeinsame Sitzung mit den
Bundesländern hat im November vergangenen Jahres stattgefunden, weitere
Sitzungen sind im Folgeprozess in Aussicht genommen, aber noch nicht
terminiert.
17. Wie gedenkt die Bundesregierung über die neu gegründete
Bundesstiftung zur Förderung von Engagement und Ehrenamt gleichwertige
Lebensverhältnisse zu erreichen?
Die Rahmenbedingungen und Strukturen für bürgerschaftliches Engagement
und Ehrenamt sind in Deutschland unterschiedlich stark ausgeprägt.
Mit einer Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts z. B.
über Serviceangebote und finanzielle Förderungen, insbesondere in
strukturschwachen und ländlichen Regionen, sollen diese Unterschiede ausgeglichen
und gleichwertige Lebensverhältnisse befördert werden. Daneben trägt die
Ansiedlung der Stiftung im strukturschwachen ländlichen Raum (Neustrelitz) zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei.
18. Warum wurde das Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ im
Bundesprogramm für Ländliche Entwicklung (BULE) Anfang 2020 gestartet und
nicht im Rahmen der Stiftung umgesetzt, obwohl die Stiftung per
Satzung die „Stärkung von Strukturen im Bereich des bürgerschaftlichen
Engagements und des Ehrenamts in strukturschwachen und ländlichen
Räumen“ zum Ziel hat?
Wie gedenkt die Bundesregierung, solche sich nach Ansicht der
Fragesteller doppelnden Vorhaben künftig zu vermeiden bzw.
Stiftungstätigkeit und Bundesprogramme besser abzustimmen?
Die im Errichtungsgesetz verankerte Stärkung und Förderung von
bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen
Räumen schließt weitere Maßnahmen der Bundesministerien wie beispielsweise
das Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Bundesministeriums für
Landwirtschaft und Ernährung (in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag)
nicht aus. Die Erkenntnisse aus diesem und anderen Bundesprojekten sollen
vielmehr in die Arbeit der Stiftung einfließen. Sie wird nach dem Gesetz die
Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszwecks unter Berücksichtigung bereits
bestehender Bundesgesetze und -programme und in Abstimmung mit
bestehenden Engagement- und Ehrenamtsstrukturen durchführen, um Doppelstrukturen
zu vermeiden.
19. Wie hoch sind die zu tragenden Kosten des Bundes für die Umsetzung
der Handlungsempfehlungen der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ (bitte nach jeweils zuständigem Bundesministerium
aufschlüsseln)?
Die Finanzierung der Umsetzung der Maßnahmen zur Schaffung gleichwertiger
Lebensverhältnisse erfolgt in der Verantwortung der jeweiligen Ressorts.
Die in diesem Zusammenhang anfallenden finanziellen Mittel werden aus dem
laufenden Haushalt getragen. Dies betrifft eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen,
die unterschiedliche Titel aus verschiedenen Hauptgruppen betreffen.
Entsprechende mit der Fragestellung in den Blick genommene Kosten lassen sich
daher nicht ermitteln.
20. Wie viele Stellen werden und wurden in dieser Legislaturperiode in der
Heimatabteilung (H) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat neu geschaffen (bitte nach Referaten, Abteilungen und
Unterabteilungen aufschlüsseln)?
Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen:
Organisationseinheit Neue Funktionen
Abteilung H 64
Abteilungsleitung H 2,0
Referat H I 1 3,0
Referat H I 2 3,0
Referat H I 3 2,0
Referat H I 4 6,0
Referat H I 5 1,0
Referat H I 6 2,0
Referat H I 7 1,0
Unterabteilungsleitung H II 2,0
H II 1 8,0
H II 2 5,0
H II 4 5,0
H II 5 5,0
H II 6 5,0
Unterabteilungsleitung H III 2,0
H III 1 1,0
H III 2 4,0
H III 3 2,0
H III 6 5,0
21. Wie viele Stellen sind aktuell in der Abteilung H des BMI unbesetzt?
Mit Stand vom 15. Februar 2020 sind in der Abteilung H 17 Funktionen
unbesetzt. Zur Besetzung der Funktionen laufen diverse
Personalgewinnungsmaßnahmen in Form von Einzel- als auch Sammelausschreibungen und zwar für
die Laufbahnen mittlerer, gehobener und höherer Dienst bzw. den
entsprechenden Entgeltgruppen nach TVöD.
22. Wie hoch sind die Kosten für die Umstrukturierung infolge der
ministerialen Neuzuweisung der Abteilung H (bitte einzeln nach Personal,
Verwaltungsaufwand, Umzüge, Anmietung von Räumlichkeiten
aufschlüsseln)?
Die in diesem Zusammenhang anfallenden finanziellen Mittel werden aus dem
laufenden Haushalt getragen. Dies betrifft eine Vielzahl von finanziell
geringfügigen Einzelmaßnahmen, die unterschiedliche Titel aus verschiedenen
Hauptgruppen betreffen (insb. Personal- und Sachmittel). Die
Ausgabenzusammensetzung dieser Titel wird darüber hinaus von Faktoren anderweitigen Ursprungs
überlagert (zunehmende Digitalisierung der Verwaltung, Aktualisierung von
Drucksachen aufgrund anderweitiger Änderungen, Synergieeffekte z. B. durch
die Bündelung von Themen in einem Ministerium). Entsprechende mit der
Fragestellung in den Blick genommene Kosten lassen sich daher nicht ermitteln.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]