Fähigkeiten, Kräfte und Mittel der Bundeswehr zur Verteidigung Deutschlands
der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Berengar Elsner von Gronow, Martin Hess, Gerold Otten, Jens Kestner, Dietmar Friedhoff, Martin Hohmann, Jan Ralf Nolte und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ bereits 2001, die „Lage der Bundeswehr war noch nie so ernst“ (https://www.faz.net/aktuell/politik/verteidigung-lage-der-bundeswehr-war-noch-nie-so-ernst-115942.html), so zeigten die in den vergangenen Jahren veröffentlichten Berichte über die materielle Einsatzbereitschaft, dass sich diese insgesamt nicht verbessert hat und unverändert „dramatisch schlecht“ ist (https://www.wiwo.de/politik/deutschland/materiallage-dramatisch-schlecht-so-steht-es-um-die-einsatzbereitschaft-der-bundeswehr/21007294.html). Die Bundeswehr wird sogar als Sanierungsfall beschrieben (https://www.nzz.ch/international/deutschlands-militaer-ist-ein-sanierungsfall-ld.1359143).
In Artikel 87a Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes ist der Hauptauftrag der Bundeswehr festgeschrieben: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ Die Fragesteller sehen den nun seit Jahrzehnten andauernden Zustand unserer Streitkräfte mit großer Sorge und sind überzeugt, dass die Bundeswehr diesem Auftrag derzeit hinsichtlich ihres Umfangs, der Ausstattung, der Fähigkeiten, der Reserven, der Durchhaltefähigkeit usw. nicht gerecht werden kann.
Trotz gegenteiliger Ankündigungen und einzelner Bemühungen, die sich unter anderem in einer Erhöhung des Wehretats bemerkbar machten, war auch in den letzten Jahren keine signifikante Steigerung der Einsatzbereitschaft festzustellen: Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages konstatierte daher in seinem letzten Bericht: „Die Einsatzbereitschaft von Großgerät blieb auch im Berichtsjahr überwiegend unbefriedigend (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7200, S. 41). Der Wehrbeauftragte bezieht sich dabei explizit auf den Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme vom Februar 2018 (https://www.dbwv.de/fileadmin/user_upload/Mediabilder/DBwV_Info_Portal/Politik_Verband/2018/Bericht_Einsatzbereitschaft.pdf). Darin stellt das Heer unter anderem fest, dass Ausbildung und Übungen „teilweisen Einschränkungen“ (S. 43) unterlägen, bei der Marine sei die Ausbildung „in allen Bereichen […] nicht immer im erforderlichen Umfang sichergestellt“ (S. 65) und bei der Luftwaffe führe die geringe Verfügbarkeit von Flugstunden verschiedener Luftfahrzeuge zu einem Stau in der Aus- und Weiterbildung der Besatzungen und insgesamt sogar zu einem „gewissen Verlust fliegerischer Fähigkeiten“ (S. 84 f.).
Auch aus dem durch die amtierende Bundesregierung verantworteten Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/neues-faehigkeitsprofil-der-bundeswehr-27550) resultiert nach Ansicht der Fragesteller das Erfordernis eines Aufwuchses der Streitkräfte. Aus Sicht der Fragesteller bleibt aber – auch vor dem Hintergrund der seit dem Jahr 2015 wieder moderat steigenden Ausgaben für die Verteidigung – fragwürdig, ob und wann die im Fähigkeitsprofil selbst gesteckten Ziele erreicht, die durch die Bundesregierung zusätzlich übernommenen Aufgaben (Very High Readiness Joint Task Force, VJTF 2023) zu 100 Prozent erfüllt und letztlich die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands wieder gewährleistet werden können.
Nach Ansicht der Fragesteller ist ein unbeugsamer Wille der Bundesregierung erforderlich, diesen besorgniserregenden Zustand zu überwinden und die Bundeswehr wieder zur Wahrnehmung ihres verfassungsgemäßen Hauptauftrages zu befähigen.
Ein wichtiger Gradmesser für den Einsatzwert von Streitkräften ist die Anzahl der wichtigsten Hauptwaffensysteme der einzelnen Teilstreitkräfte. Die Fragesteller interessieren sich für den aus der gegenwärtigen Struktur – insbesondere der Sollorganisation Material (SollOrg Mat) – resultierenden Bedarf und den erreichten Ist-Zustand. Weiterhin sind die zukünftigen Bedarfe und Prognosen von Interesse. Um nur aufgrund einer soliden Planung prognostizierte Zahlen zu erfragen, wurden die Stichjahre 2023, 2027 und 2031 korrespondierend zum Fähigkeitsprofil der Bundeswehr gewählt. Für die zukünftigen „Soll-“ und prognostizierten „Ist-Zahlen“ können neben den einschlägigen Planungen auch konzeptionelle Dokumente, beispielsweise für die Joint Support Ships die „Zielvorstellung Marine 2025+“ des Inspekteurs Marine vom 6. November 2008 oder das operative Konzept „Basis See“ (vgl. u. a.: Stockfisch, Dieter: Joint Support Ship; in: Marineforum 12/2013, S. 10 bis 12.) eine Rolle spielen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele der nachfolgend genannten Haupt(waffen)systeme befinden sich gegenwärtig im Bestand bzw. in der Struktur der Bundeswehr bzw. werden sich nach Kenntnis oder Prognose der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2027 und 2031 dort befinden (bitte bei den aufgeführten Haupt(waffen)systemen jeweils „Soll“ und „Ist“ für 2019 bzw. „Planung Soll“ und „Prognose Ist“ für 2023, 2027, 2031 in einer Tabelle aufschlüsseln):
- a) Kampfpanzer,
- b) Schützenpanzer,
- c) Transportpanzer/gepanzerte Transportfahrzeuge,
- d) Aufklärungs- bzw. Spähpanzerfahrzeuge,
- e) Panzerhaubitzen,
- f) Raketenwerfer bzw. Artillerie-Raketen-Systeme,
- g) geschützte Fahrzeuge (einschließlich spezieller Ausführungen, zum Beispiel für den Sanitätsdienst),
- h) ungeschützte Fahrzeuge (einschließlich Fuhrparkservice),
- i) Luftabwehrraketensysteme (PATRIOT bzw. TVLS),
- j) Kampfflugzeuge,
- k) Transportflugzeuge,
- l) Transporthubschrauber (mittel und schwer),
- m) Marine- bzw. Bordhubschrauber,
- n) leichte Unterstützungshubschrauber,
- o) Kampf-, Panzerabwehr-, Unterstützungshubschrauber,
- p) Seefernaufklärer,
- q) UAV (MALE bzw. HALE),
- r) Fregatten,
- s) Zerstörer bzw. Mehrzweckkampfschiffe,
- t) Korvetten,
- u) U-Boote,
- v) Einsatzgruppenversorger,
- w) Minenabwehreinheiten bzw. Minenräumboote,
- x) Tender und Tanker,
- y) Joint Support Ships,
- z) Rettungszentren (einschließlich Luftlanderettungszentrum),
- aa) Einsatzlazarette,
- bb) Rettungsstationen (geschützt und ungeschützt)?
2. Wie hoch ist der Finanzbedarf (Investitionsbedarf) in den Jahren bis 2031, um die in Frage 1 avisierten Strukturen materiell aufzufüllen?
3. Wie groß ist das jeweilige Delta zur bisherigen Haushaltsplanung für den Einzelplan 14 bzw. zu der entsprechenden Prognose hinsichtlich der Rüstungsausgaben?
4. Welchen Bedarf an über das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr hinausgehenden Fähigkeiten zur, aus Sicht der Fragesteller, Wiedererlangung der Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung hat die Bundesregierung für die Streitkräfte identifiziert?
5. Wie bewertet die Bundesregierung in qualitativer und quantitativer Hinsicht die Notwendigkeit der nachfolgend aufgeführten Fähigkeiten für die Aufgabe Landes- und Bündnisverteidigung und die dafür vorhandenen Kräfte und Mittel:
- a) Erlangung oder Verbesserung einer eigenständigen strategischen Aufklärungs- und Beurteilungsfähigkeit durch beispielsweise nationale satellitengestützte (auch optische) Aufklärung und luftgestützte (einschließlich signalerfassende) Aufklärung (zum Beispiel HALE „Triton“ oder andere, gegebenenfalls auch bemannte Systeme),
- b) Seekrieg aus der Luft,
- c) für den Nord- und Ostseeraum besonders geeignete Seekriegsmittel, zum Beispiel moderne Schnellboote, Fähigkeiten zum Sperren und Sperrbrechen (Minenkampf),
- d) Unterstützung bzw. Förderung der Beweglichkeit der eigenen Truppe und der Störung bzw. des Hemmens der Bewegungen des Feindes mit technischen Mitteln (Pioniere inklusive Sperren und Forcieren von Gewässern und anderen Hindernissen),
- e) logistische Unterstützung eigener und verbündeter Truppen,
- f) hochwertige und zeitgerechte sanitätsdienstliche Versorgung einer Vielzahl an Verwundeten, Verletzten und Geschädigten in einem solchen Szenario bis hin zum Transport in die Ebene Role 4 und zu der abschließenden klinischen Versorgung und Rehabilitation (einschließlich PTDS),
- g) Abwehr von Cyberangriffen,
- h) ungebrochene und dauerhafte Versorgung der verteidigungsrelevanten Infrastruktur, von Kräften und Mitteln mit Versorgungsgütern (unter anderem sauberes Wasser, Verpflegung), Kraft- und Schmierstoffen, Munition, Bekleidung und Ausrüstung, Ersatzteilen, elektrischer Energie (zum Beispiel auch Radarstellungen, Kommandobehörden) und Daten (bitte hier insbesondere auf den Rückbau von zur zivilen Medienanbindung redundanten Systemen der Streitkräfte und gegebenenfalls auf den identifizierten Bedarf an Reaktivierung derartiger Systeme eingehen)?
Berlin, den 20. Januar 2020
Fragen5
Wie viele der nachfolgend genannten Haupt(waffen)systeme befinden sich gegenwärtig im Bestand bzw. in der Struktur der Bundeswehr bzw. werden sich nach Kenntnis oder Prognose der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2027 und 2031 dort befinden (bitte bei den aufgeführten Haupt(waffen)systemen jeweils „Soll“ und „Ist“ für 2019 bzw. „Planung Soll“ und „Prognose Ist“ für 2023, 2027, 2031 in einer Tabelle aufschlüsseln):
a) Kampfpanzer,
b) Schützenpanzer,
c) Transportpanzer/gepanzerte Transportfahrzeuge,
d) Aufklärungs- bzw. Spähpanzerfahrzeuge,
e) Panzerhaubitzen,
f) Raketenwerfer bzw. Artillerie-Raketen-Systeme,
g) geschützte Fahrzeuge (einschließlich spezieller Ausführungen, zum Beispiel für den Sanitätsdienst),
h) ungeschützte Fahrzeuge (einschließlich Fuhrparkservice),
i) Luftabwehrraketensysteme (PATRIOT bzw. TVLS),
j) Kampfflugzeuge,
k) Transportflugzeuge,
l) Transporthubschrauber (mittel und schwer),
m) Marine- bzw. Bordhubschrauber,
n) leichte Unterstützungshubschrauber,
o) Kampf-, Panzerabwehr-, Unterstützungshubschrauber,
p) Seefernaufklärer,
q) UAV (MALE bzw. HALE),
r) Fregatten,
s) Zerstörer bzw. Mehrzweckkampfschiffe,
t) Korvetten,
u) U-Boote,
v) Einsatzgruppenversorger,
w) Minenabwehreinheiten bzw. Minenräumboote,
x) Tender und Tanker,
y) Joint Support Ships,
z) Rettungszentren (einschließlich Luftlanderettungszentrum),
aa) Einsatzlazarette,
bb) Rettungsstationen (geschützt und ungeschützt)?
Wie hoch ist der Finanzbedarf (Investitionsbedarf) in den Jahren bis 2031, um die in Frage 1 avisierten Strukturen materiell aufzufüllen?
Wie groß ist das jeweilige Delta zur bisherigen Haushaltsplanung für den Einzelplan 14 bzw. zu der entsprechenden Prognose hinsichtlich der Rüstungsausgaben?
Welchen Bedarf an über das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr hinausgehenden Fähigkeiten zur, aus Sicht der Fragesteller, Wiedererlangung der Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung hat die Bundesregierung für die Streitkräfte identifiziert?
Wie bewertet die Bundesregierung in qualitativer und quantitativer Hinsicht die Notwendigkeit der nachfolgend aufgeführten Fähigkeiten für die Aufgabe Landes- und Bündnisverteidigung und die dafür vorhandenen Kräfte und Mittel:
a) Erlangung oder Verbesserung einer eigenständigen strategischen Aufklärungs- und Beurteilungsfähigkeit durch beispielsweise nationale satellitengestützte (auch optische) Aufklärung und luftgestützte (einschließlich signalerfassende) Aufklärung (zum Beispiel HALE „Triton“ oder andere, gegebenenfalls auch bemannte Systeme),
b) Seekrieg aus der Luft,
c) für den Nord- und Ostseeraum besonders geeignete Seekriegsmittel, zum Beispiel moderne Schnellboote, Fähigkeiten zum Sperren und Sperrbrechen (Minenkampf),
d) Unterstützung bzw. Förderung der Beweglichkeit der eigenen Truppe und der Störung bzw. des Hemmens der Bewegungen des Feindes mit technischen Mitteln (Pioniere inklusive Sperren und Forcieren von Gewässern und anderen Hindernissen),
e) logistische Unterstützung eigener und verbündeter Truppen,
f) hochwertige und zeitgerechte sanitätsdienstliche Versorgung einer Vielzahl an Verwundeten, Verletzten und Geschädigten in einem solchen Szenario bis hin zum Transport in die Ebene Role 4 und zu der abschließenden klinischen Versorgung und Rehabilitation (einschließlich PTDS),
g) Abwehr von Cyberangriffen,
h) ungebrochene und dauerhafte Versorgung der verteidigungsrelevanten Infrastruktur, von Kräften und Mitteln mit Versorgungsgütern (unter anderem sauberes Wasser, Verpflegung), Kraft- und Schmierstoffen, Munition, Bekleidung und Ausrüstung, Ersatzteilen, elektrischer Energie (zum Beispiel auch Radarstellungen, Kommandobehörden) und Daten (bitte hier insbesondere auf den Rückbau von zur zivilen Medienanbindung redundanten Systemen der Streitkräfte und gegebenenfalls auf den identifizierten Bedarf an Reaktivierung derartiger Systeme eingehen)?