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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Jahrelange Genehmigungsdauer für eine Kamerabefahrung im Atommülllager Asse II

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

11.03.2020

Aktualisiert

11.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/1734624.02.2020

Jahrelange Genehmigungsdauer für eine Kamerabefahrung im Atommülllager Asse II

der Abgeordneten Victor Perli, Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Dr. Diether Dehm, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Für die gesetzlich in § 57b des Atomgesetzes festgelegte Rückholung des Atommülls aus der Asse ist seit April 2017 die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) GmbH verantwortlich und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) – vormals Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE) – die Genehmigungsbehörde.

Im März 2017 hat das BfE nach eigenen Angaben wegen der wiederholt angestiegenen Ortsdosisleistung an der Filteranlage vor der Einlagerungskammer 8a/511 aus Gründen der Schadensvorsorge eine Videoinspektion angeordnet. Bis heute wurde dafür jedoch keine Genehmigung erteilt (vgl. Wolfenbütteler Zeitung, 31. August 2019: „Kamera-Austausch: Papierkrieg dafür dauert mehr als zwei Jahre“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann hat die BGE den Antrag auf Kameraaustausch an das BfE gestellt? Waren die Antragsunterlagen zu diesem Zeitpunkt formal richtig und vollständig?

2

Hat das BfE im Rahmen seiner atomaufsichtlichen Anordnung die BGE im Vorfeld der Antragstellung über das zum 29. Juli 2017 geänderte Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung informiert und Hinweise oder Ratschläge zur erforderlichen Form der Antragstellung an die BGE erteilt? Wenn ja, welche?

3

Hat die BGE die Antwort des BfE erhalten, und wenn ja, wann, und wie lautete sie?

4

Hat das BfE Hinweise oder Ratschläge zum weiteren Verfahren erteilt? Wenn ja, welche?

5

Wie hat die BGE auf die Antwort des BfE reagiert?

6

Wann wurde der Antrag der BGE beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (NMU) eingereicht? Waren die Antragsunterlagen formal richtig und vollständig? Wenn nein, wie war der weitere Ablauf, und wann wurden die fehlenden Unterlagen nachgereicht?

7

War das Niedersächsische Umweltministerium im Vorfeld über die geplante Antragstellung informiert und konnte es Hinweise oder Ratschläge zur Form und zum Umfang der Antragstellung an die BGE erteilen? Warum ist die Genehmigung durch das NMU nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht erteilt worden? Wann ist mit einer Genehmigung zu rechnen?

8

Hat das BfE seine atomrechtliche Anordnung vom März 2017 nachgehalten? Wird die Ausführung der im März 2017 erteilten Anordnung durch das BfE (jetzt BASE) kontrolliert?

9

War das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) über das Antragsverfahren informiert? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt? Was hat das BMU – im Rahmen seiner Ressortverantwortung für die Steuerung des Projekts Asse II unternommen, damit diese Genehmigung so schnell wie möglich erteilt wird?

10

Welche Konsequenzen wurden von der BGE, der BfE und dem BMU aus dem beschriebenen Verfahren für zukünftige gezogen?

Berlin, den 29. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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