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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zum Valentinstag - rettet die Turteltaube!

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

12.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1737225.02.2020

Zum Valentinstag – rettet die Turteltaube!

der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Vogel des Jahres wird jedes Jahr von der Naturschutzorganisation NABU und dem Landesbund für Vogelschutz Bayern gewählt. Er soll nicht nur auf den Schutzstatus der jeweiligen Vogelart verweisen, sondern auch dazu führen, die Art prominenter in der Bevölkerung zu machen. Für 2020 wurde die Turteltaube (Streptopelia turtur L.) zum Vogel des Jahres gewählt.

Einer europäischen Studie zufolge ist der Bestand an Turteltauben in den vergangenen 25 Jahren um 62 Prozent gesunken (https://www.theguardian.com/environment/2007/dec/21/conservation.wildlife). Die Turteltaube ist ein Zugvogel, der nur zwischen Mai und September in Deutschland beheimatet ist. Es scheint selbstverständlich zu sein, dass wandernde Arten überall den gleichen Schutzstatus in ihrem Habitat erhalten. Daher gibt es innerhalb der Europäischen Union (EU) die Vogelschutzrichtlinie, die für alle Mitgliedstaaten gilt. Auch gibt es für Arten, die über die Grenzen der Europäischen Union hinaus wandern, die sogenannte Bonner Konvention. Diese hat ebenfalls zum Ziel, wandernde Tierarten in allen Territorialbereichen, in denen die Tierart wandert, gleichermaßen zu schützen.

Unklar ist aber, warum in Mitgliedsländern wie Malta, Italien und Spanien die Bejagung der Turteltaube möglich ist. Für Malta beispielsweise gilt eine Ausnahmegenehmigung der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Gleichzeitig steigen die Zahlen an Turteltauben, die jährlich der Jagd zum Opfer fallen (https://www.lbv.de/news/details/turteltaube-ist-der-vogel-des-jahres-2020/). Die Uni Gießen schätzt die gejagten Turteltauben gemeinsam mit der Vogelwarte Sempach auf 2 Millionen bis 3 Millionen Tiere im Jahr, was etwa ein Drittel des Bestandes ausmacht, der in den Sommermonaten in Deutschland brütet (https://www.myscience.ch/de/news/2016/auswertung_der_ringfunde_von_turteltauben-2016-Vogelwarte). Aufgrund der rückläufigen Bestandszahlen wurde die Turteltaube 2015 in die weltweite Liste der bedrohten Arten, auch Rote Liste genannt, aufgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Durch welche Artenschutz- und Umweltschutzprogramme ist die Turteltaube in Deutschland geschützt, und wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen Maßnahmen?

2

Wie viele Turteltauben leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und Europa?

3

Von welchem Rückgang der Turteltaubenpopulation geht die Bundesregierung jährlich aus?

4

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der Population der Turteltaube in Deutschland in den letzten zehn Jahren?

5

Wie wird ein guter Erhaltungszustand für Turteltauben definiert? Welche Anzahl an Tieren ist hierzu erforderlich?

6

Erfolgt das Monitoring für Turteltauben isoliert betrachtet auf die in Deutschland gesichteten Exemplare oder gesamt auf die wandernden Arten innerhalb Europas?

7

In welchen Regionen Deutschlands wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein Turteltaubenmonitoring durchgeführt, und in welchen Regionen basieren die Monitoringdaten auf Schätzungen bzw. Extrapolationen?

8

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Verbreitungsgebiet der Turteltauben, und wie groß ist aktuell das Verbreitungsgebiet?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Schutzstatus der Turteltaube in anderer EU-Mitgliedstaaten (bitte alle Mitgliedstaaten auflisten)?

10

Wie kann die Turteltaube nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und wie in der EU besser geschützt werden?

11

In welchen europäischen Mitgliedstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders viele Verluste durch Jagd auf den in Deutschland geschützten Vogel zu verzeichnen?

12

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um wie Malta eine Ausnahmegenehmigung von der europäischen Vogelschutzrichtlinie zu erhalten, und wer ist bei einer solchen Entscheidung stimmberechtigt?

13

Welche derzeitigen Maßnahmen zur Bestandsverbesserung bei Turteltauben hält die Bundesregierung für möglich und sinnvoll?

14

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Durchzugsverhalten von Turteltauben und das schwankende Vorkommen von Turteltauben in einzelnen Regionen Deutschlands?

15

Welche Fördermaßnahmen verbergen sich hinter den Managementplänen des neuen Vogelschutzberichts 2019 (https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_Vogelschutz_Bericht_2019/Berichtsdaten/Brutvoegel/StubisU_B.pdf, S. 65, Nummer 6.1), und warum gibt es keinen nationalen Managementplan?

Berlin, den 30. Januar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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