Steigende Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit trotz sinkender Arbeitslosenzahlen
der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Haushaltsmittel des Bundes für Eingliederungs- und Verwaltungsaufgaben der Bundesagentur für Arbeit steigen – trotz gesunkener Arbeitslosenzahlen – seit Jahren kontinuierlich an. Wurden im Jahr 2012 rund 8,5 Mrd. Euro für Eingliederungs- und Verwaltungsaufgaben eingeplant, waren es im Jahr 2019 bereits 10 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anstieg von rund 16 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16574, S. 51). Im gleichen Zeitraum reduzierte sich die Zahl der Arbeitslosen jedoch von rund 2,9 Millionen im Jahr 2012 auf rund 2,3 Millionen im Jahr 2019. Dies entspricht einem Rückgang von rund 22 Prozent (vgl. https://bit.ly/3aYZfBc, Tabelle 2.1.1).
Kritisch zu hinterfragen sind nach Ansicht der Fragesteller insbesondere die jährlichen Umschichtungen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vom Eingliederungs- in das Verwaltungskostenbudget. Wurden im Jahr 2010 gerade einmal Umschichtungen von 0,2 Prozent bzw. 13 Mio. Euro vorgenommen, erhöhten sich die Umschichtungen bis zum Jahr 2018 auf insgesamt 23 Prozent bzw. 1,03 Mrd. Euro. Obwohl das Verwaltungskostenbudget im darauffolgenden Jahr 2019 um insgesamt 545 Mio. Euro erhöht wurde, waren erneut Umschichtungen von 668 Mio. Euro zur Deckung der Verwaltungskosten erforderlich (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16574, S. 51).
Nach Aussage der Bundesregierung werden die benötigten Haushaltsmittel für die einzelnen Regionaldirektionen durch eine „vorgelagerte Bedarfsermittlung“ bestimmt. Dennoch wurden im Jahr 2019 nach vorläufigem Jahresergebnis rund 16 Prozent bzw. rund 568 Mio. Euro der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Eingliederung in Arbeit nicht benötigt. Einige Regionaldirektionen weisen zum Teil sogar deutlich höhere verbleibende Ausgabenmittel auf. So betragen die nicht verausgabten Haushaltsmittel beispielsweise in der Regionaldirektion Nord rund 30 Prozent, in der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen rund 27 Prozent und in der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen rund 21 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16574, S. 49 f.).
Trotz der „vorgelagerten Bedarfsermittlung“ und der Erfahrungen der vorangegangenen Jahre, werden regelmäßig Haushaltsmittel in Milliardenhöhe eingeplant, jedoch nicht verausgabt. So zeigt ein Blick auf die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze, dass im Jahr 2017 rund 27 Prozent bzw. 1,07 Mrd. Euro, im Jahr 2018 sogar 28 Prozent bzw. 1,09 Mrd. Euro der verfügbaren Haushaltsmittel nicht verwendet wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7138, S. 35).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2020 jeweils Haushaltsmittel für das Verwaltungskostenbudget (Titel 636 13) eingeplant (bitte nach Bund, Regionaldirektionen sowie Bundesländern getrennt ausweisen)?
In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2020 jeweils Haushaltsmittel für das Eingliederungsbudget (Titel 685 11) eingeplant (bitte nach Bund, Regionaldirektionen sowie Bundesländern getrennt ausweisen)?
In welcher Höhe und in welchem prozentualen Anteil wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 Haushaltsmittel des Verwaltungskostenbudgets nicht verausgabt – verbleibende Ausgabemittel – (bitte nach Bund, Regionaldirektionen sowie Bundesländern getrennt ausweisen)?
In welcher Höhe und in welchem prozentualen Anteil wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 Haushaltsmittel des Eingliederungsbudgets nicht verausgabt (bitte nach Bund, Regionaldirektionen sowie Bundesländern getrennt ausweisen)?
In welcher Höhe und in welchem prozentualen Anteil wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 Haushaltsmittel des Eingliederungsbudgets in das Verwaltungskostenbudget übertragen (bitte nach Bund, Regionaldirektionen sowie Bundesländern getrennt ausweisen)?
In welcher Höhe und in welchem prozentualen Anteil wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 Haushaltsmittel des Verwaltungskostenbudgets in das Eingliederungsbudget übertragen (bitte nach Bund, Regionaldirektionen sowie Bundesländern getrennt ausweisen)?
In welchem Umfang dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung Mehrausgaben des Titels 636 13 (Verwaltungskostenbudget) bei Titel 684 03 (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen) geleistet werden?
In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Mehrausgaben bei Titel 636 13 (Verwaltungskostenbudget) bei Titel 684 03 (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen) geleistet (bitte nach Bund, Regionaldirektionen sowie Bundesländern getrennt ausweisen)?
In welcher Höhe und in welchem prozentualen Anteil wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Haushaltsmittel des Titels 684 03 (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen) eingeplant, verausgabt bzw. nicht verausgabt (bitte nach Bund, Regionaldirektionen sowie Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 die jahresdurchschnittliche Anzahl der a) Arbeitslosen, b) Arbeitsuchenden (bitte nach Bund, Regionaldirektionen sowie Bundesländern getrennt ausweisen und zusätzlich jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2009 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Zahlen – angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2009 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Zahlen – angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand der Bundesagentur für Arbeit (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2009 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Zahlen – angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand in den einzelnen Regionaldirektionen (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2009 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Zahlen – angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand der Agenturen für Arbeit pro Bundesland (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2009 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Zahlen – angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2019 der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand der Jobcenter pro Bundesland (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2009 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Zahlen – angeben)?