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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufnahme von "Kontingentflüchtlingen" durch den sogenannten EU-Türkei Deal von 2016

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

27.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1742927.02.2020

Aufnahme von ,Kontingentflüchtlingen‘ durch den sogenannten EU-Türkei-Deal von 2016

der Abgeordneten Martin Sichert, Joana Cotar, Mariana Iris Harder-Kühnel, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Europäische Rat hat am 18. März 2016 einstimmig für ein EU-Türkei-Abkommen abgestimmt (https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18/eu-turkey-statement/). Ein zentraler Punkt dieses Abkommens ist das sogenannte 1 : 1-Umsiedlungsverfahren. Dieses sieht vor, dass für jeden Migranten, der aus der EU in die Türkei zurückgewiesen wird, ein Syrer über ein „legales Verfahren“ in die EU einreisen darf und an die Mitgliedstaaten verteilt wird. Dieser Mechanismus greift seit April 2016 und basiert auf freiwilliger Aufnahme durch die EU-Mitgliedstaaten. Zunächst sollten ab 2016 18 000 bis zu 72 000 Syrer aus der Türkei auf die EU-Staaten verteilt werden (https://www.zeit.de/politik/ausland/2016-03/eu-gipfel-tuerkei-abkommen-fluechtlinge-angela-merkel).

Wie die Zeitung „DIE WELT“ am 14. Januar 2020 berichtete, sind nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen des vorgenannten Deals etwas mehr als 9.000 Menschen nach Deutschland eingereist (https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article205001454/Flugzeug-bringt-247-Fluechtlinge-aus-Tuerkei-nach-Hannover.html). Am 14. Januar 2020 sollten nach Angaben der „WELT“ weitere 247 Flüchtlinge am Flughafen Hannover eintreffen (ebd.). Wie das BAMF der Zeitung dabei mitteilte, will die Bundesrepublik Deutschland monatlich bis zu 500 schutzbedürftige Personen aufnehmen, die 247 seien dabei ein Teil davon. Die Zeitung „DIE WELT“ berichtete darüber hinaus, dass bei der Auswahl der Flüchtlinge neben familiären Bindungen auch die Integrationsfähigkeit und der Grad der Schutzbedürftigkeit berücksichtigt werden soll. Zudem würden die Schutzsuchenden von den Sicherheitsbehörden überprüft, hieß es in der „WELT“. Menschen, welche aufgrund vorsätzlicher Straftaten verurteilt worden sind oder Verbindungen zu kriminellen Organisationen pflegen, sind demnach von der Aufnahme ausgeschlossen (https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article205001454/Flugzeug-bringt-247-Fluechtlinge-aus-Tuerkei-nach-Hannover.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie werden die sogenannten Kontingentflüchtlinge grundsätzlich für die Aufnahme in Deutschland ausgewählt, d. h., welche konkret definierten Kriterien werden von welcher Stelle aufgrund welcher Auswahlschemata bewertet?

2

Wie viele der „Kontingentflüchtlinge“ hat Deutschland bisher im Rahmen des EU-Türkei-Deals vom März 2016 aufgenommen (bitte ab April 2016 nach Ankunftsjahr/Monat und Herkunftsland aufschlüsseln)?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die genaue Anzahl der von der EU in die Türkei zurückgewiesenen Migranten, die den sogenannten Umsiedlungsmechanismus bedingen (Stichwort: 1 : 1-Umsiedlungsverfahren, siehe Vorbemerkung, Absatz 1)?

4

Wann hat das Bundeskabinett die Aufnahmebereitschaft von „Kontingentflüchtlingen“ beschlossen?

a) In welchem Umfang wurde die jeweilige Aufnahme beschlossen?

b) Welche Maximalgrenze der Aufnahme wurde jeweils festgelegt?

c) Über welchen Zeitraum sollen die sogenannten Kontingentflüchtlinge jeweils aufgenommen werden?

d) Welche Erlasse und Verordnungen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erlassen, um die deutschen Verwaltungsorgane auf die Aufnahme vorzubereiten (wann, mit welchen Inhalten, bitte aufgliedern)?

5

Wie viele Mitarbeiter vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren seit 2015 in Form von Amtshilfe im Rahmen des sogenannten EU-Türkei-Deals von 2016 seitdem in den Aufnahmeländern Griechenland und Türkei im Einsatz (bitte pro Jahr die Anzahl von Beamten aufschlüsseln sowie die Zahl der derzeitig eingesetzten Beamten in den beiden Ländern ausweisen)?

6

Wie viele der von Deutschland aufgenommenen „Kontingentflüchtlinge“ waren bei der Aufnahme

a) männlich bzw. weiblich;

b) schwer krank und dadurch „besonders schutzbedürftig“;

c) schwanger;

d) älter als 60 bzw. 65 Jahre;

e) jünger als 10 Jahre;

f) unbegleitete Minderjährige;

g) Alleinerziehende oder

h) hatten familiäre Bindungen in Deutschland?

7

Wie wird bei den sogenannten Kontingentflüchtlingen das Kriterium „besonders schutzbedürftig“ definiert und ausgelegt, und welche deutsche Behörde stellt dies wie fest, bzw. wie wird im Falle, wenn eine ausländische Behörde oder eine Behörde der EU dies feststellt, dies von Seiten Deutschlands verifiziert (bitte den Verfahrensablauf skizzieren und nach EU- bzw. Deutschland-Zuständigkeit aufgliedern)?

a) Gibt es im Rahmen dieses Verfahrens einheitliche Kriterien, und wenn ja, welche, und wo werden diese geregelt?

b) Wie werden diese Kriterien untereinander gewichtet?

8

Wie wird die Identität der „Kontingentflüchtlinge“ vor der Aufnahme und Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich geklärt?

a) In wie vielen Fällen lag vor der Einreise ein gültiges Ausweisdokument des Heimatlandes zu Identitätsfeststellung vor (bitte in absoluten Zahlen pro Jahr und Monat auflisten)?

b) In wie vielen Fällen, in welchen kein Ausweisdokument vor der Einreise vorlag (siehe Frage 8a), wurde die Identität vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis der Republik Türkei oder dem eines anderen Landes als dem mutmaßlichen Heimatlandes bzw. einem anderen Dokument, das dem Ankunftsnachweis der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen entspricht, festgestellt (bitte in absoluten Zahlen pro Jahr und Monat auflisten)?

c) In wie vielen Fällen konnte die Identität trotz aller Bemühungen (siehe Frage 8a und 8b) nicht eindeutig geklärt werden (bitte in absoluten Zahlen pro Jahr und Monat auflisten)?

d) Wie wurde zur Identitätsfeststellung der in Frage 8c subsumierten Fälle vorgegangen, um vor der Einreise in die Bundesrepublik die jeweilige Identität dennoch festzustellen (Vorgehensschemata bitte anhand von Beispielen erklären – z. B. welche anerkannten Mittel werden ersatzweise zur Identitätsfeststellung eingesetzt, z. B. eine Einsichtnahme in digitale Träger, Zeugenbefragung usw.)?

9

Wie wird die Identität der „Kontingentflüchtlinge“ nach der Aufnahme und Einreise in die Bundesrepublik Deutschland geklärt und geprüft?

a) Wird von Seiten der deutschen Behörden die Identität erneut geprüft?

b) In wie vielen Fällen lag bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein gültiges Ausweisdokument des Heimatlandes zur Identitätsfeststellung vor (bitte in absoluten Zahlen pro Jahr und Monat auflisten)?

c) In wie vielen Fällen, bei denen kein Ausweisdokument bei der Einreise vorlag (siehe Frage 9b), wurde die Identität durch die deutschen Behörden mit einem Ankunftsnachweis der Republik Türkei oder dem eines anderen Landes als dem mutmaßlichen Heimatlandes bzw. einem Dokument, das dem Ankunftsnachweis der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen entspricht, festgestellt (bitte in absoluten Zahlen pro Jahr und Monat auflisten)?

d) In wie vielen Fällen konnte die Identität bei der Einreise trotz aller Bemühungen (siehe Frage 9b und 9c) nicht eindeutig geklärt werden (bitte in absoluten Zahlen pro Jahr und Monat auflisten)?

e) Bei wie vielen Personen ist die Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland trotz nicht abgeschlossener Identitätsklärung zum Zeitpunkt der Einreise erfolgt (bitte in absoluten Zahlen pro Jahr und Monat auflisten)?

f) Bei wie vielen „Kontingentflüchtlingen“ wurde deren Identität erst nachträglich (nach der Ankunft in Deutschland) festgestellt (bitte in absoluten Zahlen pro Jahr und Monat auflisten)?

g) In wie vielen Fällen hat sich später (d. h. nach Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland) herausgestellt, dass den deutschen Behörden gefälschte Dokumente vorgelegt wurden bzw. der Einreisende mehrere Identitäten genutzt hat (bitte in absoluten Zahlen pro Jahr und Monat auflisten)?

h) Wie wird mit „Kontingentflüchtlingen“ vorgegangen, bei denen sich herausgestellt hat, dass sie zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gefälschte Dokumente vorlegten bzw. mehrere Identitäten nutzten? In wie vielen Fällen wurde diesbezüglich Strafanzeige erstattet (bitte in absoluten Zahlen pro Jahr und Monat auflisten)?

Berlin, den 3. Februar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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