[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Joana Cotar,
Mariana Iris Harder-Kühnel, René Springer und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/17430 –
Identitätsfeststellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 13. Januar 2020 meldete „Tagesschau.de“, dass 99,6 Prozent der nach
dem sogenannten Fragebogen-Verfahren des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) getroffenen Entscheidungen über die Gewährung von
Schutz nachträglich durch dieselbe Behörde bestätigt wurden (
https://www.tag
esschau.de/investigativ/hsb/anfrage-syrer-frageboegen-101.html, Stand:
24. Januar 2020). Dies bezieht sich auf die ersten drei Quartale des Jahres
2019, wo 45 609 Entscheidungen überprüft worden sind, bei denen laut
Fragebogen Schutz gewährt worden ist. In 146 Fällen wurde die
Flüchtlingseigenschaft widerrufen oder zurückgenommen, in fünf Fällen wurde der subsidiäre
Schutz widerrufen oder zurückgenommen und in 26 Fällen wurde das
Abschiebeverbot widerrufen oder zurückgenommen. In allen anderen Fällen
wurde die Entscheidung bestätigt. Insgesamt hat das Bundesamt im besagten
Zeitraum 82 589 Ladungen ausgesprochen, um anerkannte Flüchtlinge
nachträglich noch einmal zu befragen. 75.442 der geladenen Flüchtlinge waren durch
das Fragebogenverfahren anerkannt worden (
https://www.tagesschau.de/inves
tigativ/hsb/anfrage-syrer-frageboegen-101.html).
1. Wie verläuft eine typische Erstaufnahme im Asylverfahren beim BAMF?
a) Welche Personendaten werden im Antrag in welcher Form festgestellt
(z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.), und
wo werden diese gespeichert?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt nachfolgende
Personendaten in Form einer Niederschrift fest: Familienname, ggf.
Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit,
Volkszugehörigkeit, Religion, Familienstand, Geschlecht, Sprache, Land des gewöhnlichen
Aufenthalts, ggf. Aliaspersonalien, Personalpapiere falls vorhanden, Visum
(Sichtvermerke) falls vorhanden, gegenwärtige Anschrift, Vertreter/
Empfangsbevollmächtigter falls vorhanden. Die Daten werden sowohl im
Asylverfahrenssystem MARiS des BAMF als auch im Ausländerzentralregister (AZR)
gespeichert.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/18227
19. Wahlperiode 17.03.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 15. März 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
b) Wie wird die Richtigkeit der vorgenannten Personendaten festgestellt
(z. B. durch mündliche Befragung, Urkundenvorlage bzw. Vorlage von
Ausweisdokumenten; falls dazu Statistiken bestehen, bitte aufgliedern
nach Art der Feststellung oder eine Einschätzung in wie vielen Fällen
eine Identitätsfeststellung mit welchen Mitteln verifiziert wurde)?
Das BAMF überprüft die Richtigkeit der Angaben in erster Linie anhand
vorgelegter Ausweispapiere und sonstiger Personenstandsurkunden und
Schriftstücke. Diese werden auf ihre Echtheit durch Urkundenfachkräfte und bei
Bedarf durch Sachverständige untersucht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 1e verwiesen. Statistiken über die Art und den Umfang der
Identitätsprüfungen im Einzelfall existieren nicht.
c) In wie vielen Fällen werden Ausweisdokumente eines anderen Staates
zur Feststellung der Identität genutzt, beispielsweise wenn sich ein
Asylbewerber mit einem Ankunftsnachweis eines anderen Staates oder
einem Dokument, das dem Ankunftsnachweis der Bundesrepublik
Deutschland im Wesentlichen entspricht, als das des eigenen
Heimatlandes legitimiert (bitte pro Jahr die absoluten Zahlen sowie die Quote
in Relation zu allen Aufnahmeverfahren in einer Tabelle seit 2010
aufgliedern und nach der Erstaufnahmestelle bzw. nach dem Bundesland
der Erstaufnahme einzeln aufgliedern)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
d) In wie vielen Fällen fehlten jegliche Ausweisdokumente, um eine
Personenidentifikation eindeutig festzustellen (bitte pro Jahr die absoluten
Zahlen sowie die Quote in Relation zu allen Aufnahmeverfahren in
einer Tabelle seit 2010 aufgliedern und nach der Erstaufnahmestelle
bzw. nach dem Bundesland der Erstaufnahme einzeln aufgliedern)?
Daten zu Erstantragstellern ohne Identitätspapiere liegen ab dem Jahr 2018 vor.
Die Daten können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Vorlage von Identitätspapieren durch Erstantragsteller im Alter ab 18 Jahren
Anzahl der Antragsteller ohne Identitätspapiere Anteil
2018 45.322 54,2 %
2019 34.938 49,1 %
Eine aufgeschlüsselte Erfassung nach Erstaufnahmestelle bzw. Bundesland
erfolgt nicht.
e) Wie wird in den Fällen, wo keinerlei Ausweisdokumente vorliegen,
vorgegangen, um die Identität der Asylbewerber festzustellen
(Vorgehensschemata bitte anhand von Beispielen erklären), z. B. welche
anerkannten Mittel werden ersatzweise zur Identitätsfeststellung
eingesetzt, wie u. a. eine Einsicht in digitale Träger, Zeugenbefragung
usw., und welche Mittel kommen in diesen Fällen am häufigsten zum
Einsatz?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8631 vom 21. März 2019
verwiesen.
2. Wie unterscheidet sich ein „Fragebogen-Verfahren“ von einem „regulären
Verfahren“?
In wie vielen Fällen wurde das Fragebogen-Verfahren seit der Anordnung
durch den damaligen Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière
aus dem Jahr 2014 eingesetzt (bitte pro Jahr die absoluten Zahlen sowie
die Quote in Relation zu allen Aufnahmeverfahren in einer Tabelle seit
2010 aufgliedern und nach der Erstaufnahmestelle bzw. nach dem
Bundesland der Erstaufnahme einzeln aufgliedern)?
Das BAMF hat das sogenannte „Fragebogen-Verfahren“ im Hinblick auf die
Regelung des § 24 Absatz 1 Sätze 4 und 5 des Asylgesetzes (AsylG) eingesetzt.
Hiernach kann das BAMF unter anderem dann von einer Anhörung absehen,
wenn Schutz zuerkannt werden soll. Die Antragsteller erhielten Gelegenheit,
die Gründe für ihren Asylantrag schriftlich darzulegen und entsprechende
Unterlagen vorzulegen.
Das BAMF hat zu diesem Zweck standardisierte Fragebögen an die
Antragsteller übersandt. Lagen nach Prüfung der vom Antragsteller gemachten Angaben
die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung vor und konnte dem
Asylantrag vollumfänglich entsprochen werden, hat das BAMF die Entscheidung
ohne persönliche Anhörung getroffen. In den übrigen Fällen, in denen diese
Voraussetzungen nicht erfüllt waren, erfolgte die Ladung des Antragstellers zur
persönlichen Anhörung. Die Daten können der folgenden Tabelle entnommen
werden:
Bundesland
2014 2015 2016 2017
Anteil
an allen
Asylanträgen
Anteil
an allen
Asylanträgen
Anteil
an allen
Asylanträgen
Anteil
an allen
Asylanträgen
Baden-Württemberg 794 4,0 % 11.123 18,0 % 19.315 22,2 % 126 0,5 %
Bayern 342 1,2 % 12.931 18,2 % 23.660 28,1 % 214 0,8 %
Berlin 225 1,7 % 4.705 13,0 % 1.666 5,8 % 151 1,4 %
Brandenburg 215 4,0 % 5.454 28,2 % 5.462 29,0 % 26 0,4 %
Bremen 147 6,0 % 2.346 48,0 % 2.469 27,6 % 35 1,3 %
Hamburg 85 1,3 % 2.774 21,1 % 3.761 20,7 % 61 1,1 %
Hessen 951 6,8 % 7.879 27,4 % 8.142 12,2 % 128 0,8 %
Mecklenburg-Vorpommern 163 3,4 % 6.573 33,9 % 6.485 84,9 % 16 0,4 %
Niedersachsen 455 2,5 % 9.055 23,8 % 10.812 12,6 % 161 0,7 %
Nordrhein-Westfalen 594 1,2 % 20.411 26,4 % 17.270 8,5 % 374 0,6 %
Rheinland-Pfalz 284 2,7 % 5.282 26,8 % 3.942 10,3 % 49 0,3 %
Saarland 252 8,9 % 5.092 49,2 % 4.293 61,0 % 65 2,0 %
Sachsen 285 4,1 % 5.322 18,8 % 7.990 32,4 % 32 0,4 %
Sachsen-Anhalt 375 5,5 % 5.436 31,4 % 5.112 25,4 % 45 0,8 %
Schleswig-Holstein 34 0,4 % 1.889 11,6 % 5.444 18,2 % 28 0,4 %
Thüringen 350 6,2 % 2.984 20,3 % 4.671 29,1 % 39 0,6 %
Gesamtergebnis 5.551 2,7 % 109.256 22,9 % 130.494 17,5 % 1.550 0,7 %
3. Was ergab die Überprüfung dieser Verfahrensmethode in den Jahren seit
2014 (bitte die Ergebnisse analog der Aufstellung von Tagesschau.de,
https://www.tagesschau.de/investigativ/hsb/anfrage-syrer-frageboegen-10
1.html aufgliedern; d. h., in wie vielen Fällen wurde die
Flüchtlingseigenschaft widerrufen oder zurückgenommen, in wie vielen Fällen wurde der
subsidiäre Schutz widerrufen bzw. zurückgenommen, in wie vielen Fällen
wurde das Abschiebeverbot widerrufen bzw. zurückgenommen, und in wie
vielen Fällen wurde die Entscheidung bestätigt – bitte die Angaben pro
Jahr seit 2014 in absoluten Zahlen in einer Tabelle aufgliedern und nach
der Erstaufnahmestelle bzw. nach dem Bundesland der Erstaufnahme
einzeln aufgliedern)?
Die Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Jahr 2015 (Jahr, in dem das Widerrufsverfahren durchgeführt wurde):
Bundesland insgesamt Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
subsidiärer
Schutz
Widerruf/
Rücknahme
Abschiebungsverbot
kein Widerruf/
keine
Rücknahme
Baden-
Württemberg
Bayern 2 2
Berlin 1 1
Brandenburg
Bremen 1 1
Hamburg
Hessen 9 9
Mecklenburg-
Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-
Westfalen 1 1
Rheinland-Pfalz
Saarland 4 4
Sachsen
Sachsen-Anhalt 1 1
Schleswig-
Holstein
Thüringen
Gesamtergebnis 19 1 18
Jahr 2016 (Jahr, in dem das Widerrufsverfahren durchgeführt wurde):
Bundesland insgesamt Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
subsidiärer
Schutz
Widerruf/
Rücknahme
Abschiebungsverbot
kein Widerruf/
keine
Rücknahme
Baden-
Württemberg 27 4 23
Bayern 28 6 4 18
Berlin 4 4
Brandenburg 20 3 17
Bremen 3 1 2
Hamburg 4 2 2
Hessen 25 5 20
Mecklenburg-
Vorpommern 13 1 12
Niedersachsen 8 1 7
Nordrhein-
Westfalen 24 8 16
Rheinland-Pfalz 15 3 12
Saarland 6 1 5
Sachsen 10 10
Sachsen-Anhalt 18 2 16
Schleswig-
Holstein 3 3
Thüringen 4 1 3
Gesamtergebnis 212 38 4 170
Jahr 2017 (Jahr, in dem das Widerrufsverfahren durchgeführt wurde):
Bundesland insgesamt Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
subsidiärer
Schutz
Widerruf/
Rücknahme
Abschiebungsverbot
kein Widerruf/
keine
Rücknahme
Baden-
Württemberg 96 5 91
Bayern 108 9 99
Berlin 6 3 3
Brandenburg 28 1 27
Bremen 2 2
Hamburg 28 28
Hessen 31 1 1 29
Mecklenburg-
Vorpommern 56 4 52
Niedersachsen 81 3 78
Nordrhein-
Westfalen 129 10 119
Rheinland-Pfalz 19 1 18
Saarland 3 3
Sachsen 66 9 57
Sachsen-Anhalt 48 12 36
Schleswig-
Holstein 10 10
Thüringen 15 15
Gesamtergebnis 726 58 1 667
Jahr 2018 (Jahr, in dem das Widerrufsverfahren durchgeführt wurde):
Bundesland insgesamt Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
subsidiärer
Schutz
Widerruf/
Rücknahme
Abschiebungsverbot
kein Widerruf/
keine
Rücknahme
Baden-
Württemberg 4.158 22 4.136
Bayern 4.945 21 6 4.918
Berlin 1.827 7 2 1.818
Brandenburg 1.725 4 2 1.719
Bremen 809 3 1 805
Hamburg 1.317 11 2 1 1.303
Hessen 3.964 14 3.950
Mecklenburg-
Vorpommern 1.978 13 6 1.959
Niedersachsen 4.095 19 3 4.073
Nordrhein-
Westfalen 8.263 48 1 8.214
Rheinland-Pfalz 2.181 29 2.152
Saarland 1.761 6 1.755
Sachsen 1.520 8 1.512
Sachsen-Anhalt 1.950 6 1.944
Schleswig-
Holstein 575 1 9 2 563
Thüringen 1.137 6 1.131
Gesamtergebnis 42.205 1 226 2 24 41.952
Jahr 2019 (Jahr, in dem das Widerrufsverfahren durchgeführt wurde):
Bundesland insgesamt Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
subsidiärer
Schutz
Widerruf/
Rücknahme
Abschiebungsverbot
kein Widerruf/
keine
Rücknahme
Baden-
Württemberg 11.121 238 1 1 10.881
Bayern 15.129 290 1 7 14.831
Berlin 3.655 71 1 2 3.581
Brandenburg 6.331 159 1 1 6.170
Bremen 2.063 48 2.015
Hamburg 1.772 1 35 1 1.735
Hessen 7.297 1 115 1 7.180
Mecklenburg-
Vorpommern 6.311 105 1 1 6.204
Niedersachsen 8.150 132 11 8.007
Nordrhein-
Westfalen 17.936 284 4 10 17.638
Rheinland-Pfalz 4.466 78 1 4.387
Saarland 4.973 58 4.915
Sachsen 6.831 1 124 1 6.705
Sachsen-Anhalt 5.552 96 2 5.454
Schleswig-
Holstein 3.433 26 4 3 3.400
Thüringen 4.069 80 1 3.988
Gesamtergebnis 109.089 3 1.939 16 40 107.091
4. Seit wann werden im Asylverfahren beim BAMF flächendeckend
Fingerabdrücke aufgenommen, um eine doppelte und mehrfache Antragstellung
zu vermeiden (bitte pro Jahr die absoluten Zahlen sowie die Quote der
erfassten Fingerabdrücke in Relation zu allen Anmeldeverfahren in einer
Tabelle seit 2010 aufgliedern und nach der Erstaufnahmestelle bzw. nach
dem Bundesland der Erstaufnahme einzeln aufgliedern)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8631 verwiesen.
Die Daten können mit dem Hinweis, dass aufgrund von Manipulationen der
Fingerkuppen oder Verletzungen an den Fingern sich Werte von unter 100
Prozent ergeben, den folgenden Tabellen entnommen werden:
Erstantragstellende ab 14 Jahre 2010 2011 2012
Bundesland ed-behandelt Quote ed-behandelt Quote ed-behandelt Quote
Baden-Württemberg 3.594 97,8 % 3.957 98,1 % 5.526 98,6 %
Bayern 4.695 97,5 % 5.148 98,1 % 7.073 98,6 %
Berlin 1.474 96,9 % 1.632 96,9 % 2.336 98,5 %
Brandenburg 930 98,7 % 1.015 99,5 % 1.198 99,1 %
Bremen 273 95,1 % 294 98,0 % 423 99,1 %
Hamburg 775 97,6 % 1.026 97,7 % 1.307 97,6 %
Hessen 2.288 95,0 % 2.434 94,6 % 3.684 97,3 %
Mecklenburg-Vorpommern 629 99,8 % 667 99,6 % 831 99,2 %
Niedersachsen 2.565 97,8 % 2.902 98,4 % 3.868 98,3 %
Nordrhein-Westfalen 6.264 95,4 % 6.953 97,8 % 9.565 98,1 %
Rheinland-Pfalz 1.287 97,8 % 1.541 99,0 % 1.937 99,0 %
Saarland 358 99,7 % 409 98,6 % 499 99,2 %
Sachsen 1.433 99,0 % 1.770 98,9 % 2.106 99,5 %
Sachsen-Anhalt 808 99,6 % 903 98,8 % 1.434 99,8 %
Schleswig-Holstein 847 97,9 % 1.106 99,1 % 1.598 98,9 %
Thüringen 796 99,6 % 862 99,9 % 1.115 99,9 %
unbekannt 8 34,8 % 6 30,0 % 13 33,3 %
Gesamtergebnis 29.024 97,1 % 32.625 97,9 % 44.513 98,4 %
Erstantragstellende ab 14 Jahre 2013 2014 2015
Bundesland ed-behandelt Quote ed-behandelt Quote ed-behandelt Quote
Baden-Württemberg 9.721 98,7 % 12.080 96,9 % 43.024 97,6 %
Bayern 11.581 98,9 % 19.282 98,9 % 51.783 98,3 %
Berlin 4.109 98,9 % 7.347 98,6 % 24.870 99,4 %
Brandenburg 2.024 99,6 % 3.834 99,7 % 14.515 99,8 %
Bremen 698 98,9 % 1.598 98,9 % 3.483 98,9 %
Hamburg 2.159 98,0 % 4.137 97,9 % 9.444 99,0 %
Hessen 6.363 98,3 % 9.744 98,4 % 20.470 98,9 %
Mecklenburg-Vorpommern 1.606 99,8 % 3.240 99,9 % 14.700 99,8 %
Niedersachsen 7.106 99,6 % 10.916 99,4 % 24.710 99,0 %
Nordrhein-Westfalen 16.433 99,3 % 28.611 99,3 % 48.133 99,2 %
Rheinland-Pfalz 3.921 99,5 % 6.274 99,4 % 13.015 99,3 %
Saarland 942 98,8 % 2.079 99,8 % 8.104 99,7 %
Sachsen 3.481 99,6 % 4.702 99,8 % 21.367 99,0 %
Sachsen-Anhalt 2.455 99,6 % 4.651 99,5 % 12.900 99,4 %
Schleswig-Holstein 2.539 98,8 % 5.233 99,4 % 12.360 99,4 %
Thüringen 1.650 99,7 % 3.507 99,8 % 10.226 99,8 %
unbekannt 103 57,9 % 67 59,8 % 132 93,0 %
Gesamtergebnis 76.891 99,0 % 127.302 98,9 % 333.236 98,9 %
Erstantragstellende ab 14 Jahre 2016 2017 2018
Bundesland ed-behandelt Quote ed-behandelt Quote ed-behandelt Quote
Baden-Württemberg 62.575 99,0 % 14.426 99,4 % 9.635 99,3 %
Bayern 61.595 99,1 % 15.966 98,9 % 13.333 99,2 %
Berlin 19.009 98,7 % 5.781 98,3 % 4.961 98,5 %
Brandenburg 12.765 98,9 % 3.666 99,5 % 2.937 99,3 %
Bremen 6.224 98,8 % 1.273 99,5 % 958 99,7 %
Hamburg 12.524 98,4 % 2.641 98,8 % 2.281 98,5 %
Hessen 48.591 99,4 % 9.253 99,5 % 7.525 99,2 %
Mecklenburg-Vorpommern 5.224 99,2 % 2.601 99,2 % 1.634 99,3 %
Niedersachsen 58.513 99,1 % 11.279 99,5 % 9.299 99,2 %
Nordrhein-Westfalen 140.433 99,0 % 31.792 99,3 % 21.336 99,0 %
Rheinland-Pfalz 27.064 99,3 % 8.704 99,4 % 4.561 99,2 %
Saarland 4.800 99,5 % 1.542 99,5 % 1.241 99,0 %
Sachsen 16.980 99,0 % 5.060 99,5 % 5.164 99,6 %
Sachsen-Anhalt 13.934 99,2 % 3.311 98,9 % 2.563 99,6 %
Schleswig-Holstein 20.465 99,1 % 3.644 98,6 % 3.766 99,0 %
Thüringen 10.753 99,4 % 3.263 99,2 % 2.566 99,3 %
unbekannt 103 74,1 % 75 67,0 % 108 86,4 %
Gesamtergebnis 521.552 99,1 % 124.277 99,2 % 93.868 99,1 %
Erstantragstellende ab 14 Jahre 2019
Bundesland ed-behandelt Quote
Baden-Württemberg 8.329 98,7 %
Bayern 10.253 98,8 %
Berlin 4.957 98,8 %
Brandenburg 2.475 99,3 %
Bremen 888 99,3 %
Hamburg 1.950 98,6 %
Hessen 6.706 97,9 %
Mecklenburg-Vorpommern 1.461 97,2 %
Niedersachsen 7.077 96,9 %
Nordrhein-Westfalen 17.029 98,1 %
Rheinland-Pfalz 4.306 98,0 %
Saarland 1.007 99,7 %
Sachsen 4.122 99,1 %
Sachsen-Anhalt 2.444 99,3 %
Schleswig-Holstein 3.281 99,0 %
Thüringen 2.061 98,4 %
unbekannt 147 93,0 %
Gesamtergebnis 78.493 98,4 %
5. Wie funktioniert grundsätzlich der Datenaustausch zwischen den
Behörden (zum Beispiel zwischen den jeweiligen Ausländerbehörden und dem
BAMF), um Mehrfachidentitäten bzw. z. B. Mehrfachanträge von
Sozialleistungen zu vermeiden?
Wie oft wurde ein Ersuchen bzw. Datenabgleich von Seiten der
Ausländerbehörden bzw. von anderen zuständigen Behörden an das BAMF
gestellt (bitte die jeweiligen Zahlen pro Monat und Jahr seit 2010
aufschlüsseln), um z. B. eine Identität durch Fingerabdruck zu verifizieren?
Bei der Erstregistrierung von Personen durch Polizeibehörden, BAMF,
Erstaufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörden wird ein Abgleich der angegebenen
Grundpersonalien mit dem Gesamtbestand des AZR und der erfassten
Fingerabdruckdaten mit dem Fingerabdruck-Datenbestand des Bundeskriminalamts
(AFIS-A) durchgeführt.
Vor einer formalen Antragstellung prüft das BAMF, ob zu den
Fingerabdruckdaten des Antragstellenden bereits ein Datensatz vorhanden ist. Das
Asylverfahrenssystem MARiS des BAMF als auch Sozialleistungsbehörden sind
technisch an das AZR angeschlossen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf
die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/8631. Der Bundesregierung liegen zu den erfragten Daten
keine Erkenntnisse vor.
6. Wie war es möglich, dass sich der Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri,
der laut dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt(NRW-LKA)-
Direktor 14 Identitäten genutzt haben soll, jedes Mal erneut als
Asylsuchender beim BAMF melden konnte (
https://www.zeit.de/politik/deutsc
hland/2017-01/anis-amri-ralf-jeager-berlin-anschlag; vgl. auch
https://ww
w.morgenpost.de/berlin/article212796389/TV-Doku-zeigt-Chronik-des-V
ersagens-im-Fall-Anis-Amri.html)?
Die frühzeitige und bundesweit flächendeckende Registrierung von
Asylsuchenden erfolgt seit Mitte 2016. Zur einheitlichen Registrierung und
Identitätsüberprüfung von Asylsuchenden anhand von biometrischen Daten wurden
die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder und die Außenstellen des BAMF
mit sog. Personalisierungsinfrastrukturkomponenten (PIK) ausgestattet. Mit
den PIK erfolgt seit Mitte 2016 die Erstregistrierung von Asylsuchenden
einschließlich Fingerabdrucknahme und Speicherung im zentralen
Kerndatensystem. Seitdem sind Mehrfachregistrierungen/-identitäten von Asylsuchenden
durch prozessuale und technische Vorkehrungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Beim BAMF stellte Amri einmal im Jahr 2016 einen Asylantrag. Im Rahmen
dieser Asylantragsstellung hat das BAMF Amri erkennungsdienstlich
behandelt. Über Zuordnung der Fingerabdrücke konnten die von Amri bei anderen
Behörden verwendeten Personaldaten zusammengeführt werden. Etwaige
Alias-Personalien werden im BAMF miteinander referenziert.
7. Wie viele Fälle der Mehrfachanmeldung bzw. der Nutzung mehrfacher
Identitäten sind beim BAMF bisher verzeichnet worden (bitte pro Jahr die
absoluten Zahlen in einer Tabelle seit 2010 aufgliedern und nach der
Erstaufnahmestelle bzw. nach dem Bundesland der Erstaufnahme
aufgliedern)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/16700 verwiesen.
8. In wie vielen Fällen der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
wurden gefälschte Ausweisdokumente festgestellt (bitte pro Jahr die absoluten
Zahlen in einer Tabelle seit 2010 aufgliedern und nach Herkunftsland des
Inhabers der gefälschten Ausweisdokumente, nach Erstaufnahmestelle
bzw. nach dem Bundesland der Erstaufnahme einzeln aufgliedern)?
In wie vielen Fällen wurde aufgrund von gefälschten Ausweisdokumenten
Strafanzeige (z. B. nach § 267 des Strafgesetzbuches – StGB – u. Ä.)
erstattet (bitte pro Jahr die absoluten Zahlen in einer Tabelle seit 2010
aufgliedern und nach der Erstaufnahmestelle bzw. nach dem Bundesland der
Erstaufnahme einzeln aufgliedern)?
Das BAMF prüft Dokumente auf ihre Echtheit, die im Rahmen eines
Asylverfahrens nach § 16 Absatz 2 AsylG vorgelegt werden. Eine differenzierte
Darstellung der Quote beanstandeter Dokumente im Verhältnis zu den untersuchten
Dokumenten nach dem Herkunftsland des Antragsstellers erfolgt seit 2016.
Eine weitergehende Differenzierung nach Bundesland bzw. Erstaufnahmestelle
erfolgt nicht. Die Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden*:
2016
TOP 10 HKL Untersuchte
Dokumente
Beanstandete
Dokumente
Anteil der
beanstandeten Dokumente
Syrien, Arabische Republik 295.006 6.665 2,3 %
Afghanistan 29.109 986 3,4 %
Irak 109.754 3.992 3,6 %
Iran,
Islamische Republik
11.967 315 2,6 %
Eritrea 4.073 164 4,0 %
Albanien 408 0 0,0 %
ungeklärt2 k. A. k. A. k. A.
Pakistan 651 21 3,2 %
Nigeria 1.227 40 3,3 %
Russische Föderation 2.549 36 1,4 %
Sonstige HKL 36.353 570 1,6 %
Gesamt 491.097 12.789 2,6 %
* Die Reihenfolge der gelisteten Herkunftsländer (HKL) basiert auf der Asylstatistik des jeweiligen Jahres.
2017
TOP 10 HKL Untersuchte
Dokumente
Beanstandete
Dokumente
Anteil der
beanstandeten Dokumente
Syrien,
Arabische Republik
105.008 6.332 6,0 %
Afghanistan 30.025 2.189 7,3 %
Irak 49.676 2.106 4,2 %
Iran,
Islamische Republik
22.889 254 1,1 %
Eritrea 1.284 213 16,6 %
Albanien 12.493 133 1,1 %
ungeklärt2 k. A. k. A. k. A.
Pakistan 7.108 118 1,7 %
Nigeria 3.169 91 2,9 %
Russische Föderation 3.836 86 2,2 %
Sonstige HKL 48.089 816 1,7 %
Gesamt 283.577 12.338 4,4 %
2018
TOP 10 HKL Untersuchte
Dokumente
Beanstandete
Dokumente
Anteil der
beanstandeten Dokumente
Syrien,
Arabische Republik
78.222 1.741 2,2 %
Irak 28.553 419 1,5 %
Iran,
Islamische Republik
12.096 35 0,3 %
Nigeria 1.625 55 3,4 %
Türkei 14.181 281 2,0 %
Afghanistan 7.186 316 4,4 %
Eritrea 1.339 26 1,9 %
Somalia 494 49 9,9 %
ungeklärt2 k. A. k. A. k. A.
Russische Föderation 6.055 17 0,3 %
Sonstige HKL 42.443 359 1,0 %
Gesamt 192.194 3.298 1,7 %
2019
TOP 10 HKL UntersuchteDokumente
Beanstandete
Dokumente
Anteil der
beanstandeten Dokumente
Syrien,
Arabische Republik
132.208 2.328 1,8 %
Irak 29.718 470 1,6 %
Türkei 14.030 133 0,9 %
Afghanistan 10.009 204 2,0 %
Nigeria 1.450 23 1,6 %
Iran,
Islamische Republik
11.974 50 0,4 %
Russische Föderation 3.414 9 0,3 %
ungeklärt* k. A. k. A. k. A.
Somalia 499 67 13,4 %
Georgien 2.916 20 0,7 %
Sonstige HKL 37.904 374 1,0 %
Gesamt 244.122 3.678 1,5 %
Das BAMF meldet im Asylverfahren eingebrachte und beanstandete
Dokumente über ein etabliertes Zentralstellenverfahren dem jeweilig zuständigen
Landeskriminalamt. Dieses Verfahren wurde im Bericht der Bund-Länder-
Projektgruppe „Zuwanderung“ festgelegt. Die Umsetzung dieses Berichtes wurde in
der 206. Innenministerkonferenz vom 12. bis 14. Juni 2017 in Dresden
beschlossen und am 1. August 2017 im BAMF implementiert. Der
Bundesregierung liegen daher zu den erfragten Daten keine Erkenntnisse vor.
* Bei Zweifeln am angegebenen Herkunftsland des Antragsstellers hat BAMF die Möglichkeit, die Länderkennung auf
den Status ‚ungeklärt‘ zu setzen. Dies hat zur Folge, dass die Ausstellungsstaaten der Dokumente, die diese
Antragsteller innerhalb des Verfahrens vorlegen, für die Statistik der Urkundenprüfung nicht auswertbar sind. Die betreffenden
Dokumente werden deshalb unter der Kategorie ‚sonstige HKL‘ angegeben.
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ISSN 0722-8333]