Zusammenhang von rechtsextremer Musik und Gewalttaten
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Radikale Musik ist nach Auffassung der Fragesteller ein beständiger Einflussfaktor in der rechtsextremen Szene. Sie dient sowohl der Ansprache potentieller neuer Anhänger als auch der Mobilisierung der aktiven Szene. Konzerte und andere Musikveranstaltungen sind als Plattformen der Vernetzung von Rechtsextremisten aus dem In- und Ausland bekannt und zugleich auch Finanzierungsinstrument der Szene. In den Texten zahlreicher Musiker und Gruppen manifestieren sich detaillierte Gewalt- und Umsturzfantasien mit Bezug auf politisch Andersdenkende, Minderheiten und die demokratische Gesellschaft. Rechtsextreme Musik kann insofern auch einen Einfluss auf die Tatmotivation von rechtsextremen Gewalttätern haben. So zeigen sich in Texten der schweizerischen Rechtsrockgruppe „Erschießungskommando“ Parallelen zur zwischenzeitlich verbotenen Organisation Combat 18 und zu dem Mordanschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke im Juni 2019. So heißt es im Stück „C18“ der Gruppe: „Wenn es dunkel wird im Land bleibt der Killer unerkannt, er schleicht sich lautlos an das Haus […] bald da wird ein Leben enden in den eigenen vier Wänden. Das Opfer ahnt nicht sein Bestreben, es wird keine Rettung geben. Kühl im Kopf, handelt besonnen, kein Opfer ist ihm je entkommen. Weißer Stolz, weiße Kraft, ein Mann der keine Fehler macht, der Totenkopf am schwarzen Hemd, Schnellfeuerwaffen schallgedämpft. C18! Heil Combat 18!“ (Quent, Matthias (2019): (Nicht mehr) Warten auf den „Tag X“. Ziele und Gefahrenpotenzial des Rechtsterrorismus. In: Bundeszentrale für politische Bildung: Aus Politik und Zeitgeschehen – Rechtsextremismus, 69. Jahrgang, 49–50/2019, S. 31).
Rechtsterroristische Gewalttaten sind Ausdruck und Ergebnis gewaltbefördernder Subkulturen wie beispielsweise szenenaher Rockbands und anderer Musiktrends im Bereich des Rechtsextremismus (ebd.). Aus Sicht der Fragesteller ist folglich eine genaue Beobachtung und Analyse ebenjener Subkulturen durch die Sicherheitsbehörden des Bundes gefordert. Weiterhin braucht es einen konstant hohen Verfolgungsdruck hinsichtlich der Produktion rechtsextremer Tonträger sowie der Durchführung von rechten Konzerten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Inwiefern beobachten die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden Entwicklungstrends in rechtsextremer Musik, und welche Trends wurden dabei seit 2015 festgestellt (bitte erläutern)?
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung bzw. der ihr nachgeordneten Behörden Zusammenhänge zwischen Gewaltaufrufen in rechtsextremer Musik und dem Tatentschluss rechtsextremer Gewalttäter?
Liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse vor, in welchen Fällen rechtsextreme Gewalttäter in ihrer Tatmotivation durch rechtsextreme Musik beeinflusst waren, und wenn ja, bitte aufschlüsseln?
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden zur Musikgruppe „Erschießungskommando“?
Ist die Gruppe Beobachtungsobjekt von Bundesbehörden, und wenn ja, von welchen?
Haben die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden eine inhaltliche Auswertung bzw. Bewertung der Texte der Gruppe vorgenommen, und wenn ja, welche Texte wurden aus- bzw. bewertet?
a) Erkennt die Bundesregierung darin Aufrufe zu Gewalthandlungen und/oder Politisch motivierter Kriminalität im Sinne des Strafgesetzbuches?
b) Erkennt die Bundesregierung darin einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Mordanschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke im Juni 2019?
Bei welchen rechtsextremen Konzerten und anderen Veranstaltungen ist die Gruppe nach Erkenntnislage der Bundesregierung bzw. der ihr nachgeordneten Behörden seit 2013 in Deutschland aufgetreten (bitte jeweils aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden über die Vertriebswege von Tonträgern der Gruppe? Kam es in Deutschland zur Beschlagnahmung von Tonträgern der Gruppe?
Fanden im Zusammenhang mit der Gruppe Besprechungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) statt? Wenn ja, wann, und aus welchem Anlass (bitte jeweils aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden über Verbindungen der Gruppe zu rechtsextremen Personen bzw. Organisationen in Deutschland?
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden über Verbindungen der Gruppe zur verbotenen Organisation Combat 18?
Haben die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden Erkenntnisse über Kennverhältnisse und Kontakte der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zum Mordanschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke und der Gruppe „Erschießungskommando“?
Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die o. g. Auswirkungen rechtsextremer Musik auf die Szene zu erschweren oder zu unterbinden, und wenn ja, welche sind dies?