Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung in der Halbzeitbilanz der Bundesregierung
der Abgeordneten Renate Künast, Harald Ebner, Oliver Krischer, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragende Koalition von CDU, CSU und SPD hatte in ihrem Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 verschiedene Vorhaben zum Thema Ernährung und der Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes angekündigt. Diese Vorhaben tauchen in der sogenannten Halbzeitbilanz der Bundesregierung vom 5. November 2019 jedoch in der Rubrik „Was wir bereits auf den Weg gebracht haben“ und in der Rubrik „Was wir noch vorhaben“ kaum auf. Dadurch besteht aus Sicht der anfragenden Fraktion die Gefahr, dass es trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag nicht zu einer Umsetzung der Vorhaben in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages kommen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert die Bundesregierung einen nachhaltigen und gesundheitserhaltenden Lebensstil („vom Acker bis zum Teller“; Koalitionsvertrag, Zeile 4124 ff.)?
Wie will die Bundesregierung die Wertschätzung von Lebensmitteln innerhalb der Gesellschaft erhöhen?
Mit welchen Maßnahmen und bis wann will die Bundesregierung Billigpreise und Lockangebote bei Lebensmitteln eindämmen?
Welche Initiativen (Förderprogramme, zusätzliche finanzielle Mittel im Haushalt etc.) hat die Bundesregierung ergriffen, um neue Unternehmensgründungen im Lebensmittelbereich zu unterstützen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um kleine und mittlere Lebensmittelerzeugerunternehmen besonders zu unterstützen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher auf den Weg gebracht, und welche weiteren plant sie, um den Aktionsplan IN FORM mit dem Fokus auf die ersten 1000 Tage im Leben und die besonderen Bedürfnisse von Kindern sowie Seniorinnen und Senioren weiterzuentwickeln?
Liegt der Bundesregierung die Evaluation des Aktionsplans IN FORM vor?
a) Wenn ja, seit wann, und bis wann wird sie veröffentlicht?
b) Falls nein, wie ist der genaue Zeitplan?
Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf für die Weiterentwicklung des Aktionsplans IN FORM vorlegen?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene angestoßen, um, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, rechtlich verbindliche Kriterien für die Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln in Europa zu erreichen?
Wurden, wie im Koalitionsvertrag angekündigt (Zeile 4169 ff.), bestehende Herkunftskennzeichnungen und das Regionalfenster evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht, um diese Herkunftskennzeichnungen und Regionalfenster weiterzuentwickeln und gegebenenfalls zu ergänzen?
Hat die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission oder im Rat eine Initiative ergriffen, um die Herkunftskennzeichnung auf alle verarbeiteten tierischen Produkte auszuweiten?
a) Wenn ja, wann, und in welcher Form?
b) Wenn nein, wann plant die Bundesregierung, eine solche Initiative auf EU-Ebene zu ergreifen?
Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Lebensmittelverschwendung die Kriterien für das derzeitige Mindesthaltbarkeitsdatum überprüft?
a) Falls ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
b) Falls nein, warum nicht?
Mit welchen konkreten Mitteln fördert die Bundesregierung die Einführung von intelligenten Verpackungen?
Wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Regelung vorlegen, die eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zur Hygiene- und Lebensmittelsicherheit gewährleistet und den Betrieben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bietet, die Kontrollergebnisse darzustellen?
Welche Maßnahmen wurden bereits unternommen, um die Befugnisse der Lebensmittelkontrolleure an den Internethandel mit Lebensmitteln anzugleichen, bzw. welche weiteren Maßnahmen sind hierfür geplant, und für wann?
Welche Schwachstellen im gesundheitlichen Verbraucherschutz von Bund und Ländern wurden aufgrund der Überprüfung des „Engels-Gutachtens“ von der Bundesregierung bereits identifiziert?
a) Welche davon wurden bereits beseitigt?
b) Welche werden in Zukunft – und bis wann genau – beseitigt?
Welche Maßnahmen zur Vernetzung der Länderkontrollinstanzen mit dem Bund wurden bereits ergriffen, um einheitliche Standards, eine sachgerechte Kontrolldichte und eine schnelle Reaktion im Krisenfall zu verbessern?
Welche Maßnahmen wurden bereits unternommen, um die Plattform www.lebensmittelwarnung.de zusammen mit den Ländern verbraucherfreundlich zu überarbeiten, bzw. welche Maßnahmen sind hierfür geplant, und für wann?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen bzw. plant sie im Bereich der an Kinder gerichteten Werbung? Inwiefern und mit welchen Mitteln hat sie das im Koalitionsvertrag angekündigte Ziel umgesetzt, einen verantwortlichen Umgang der Wirtschaft mit an Kinder gerichteter Werbung zu erreichen?
Inwieweit und mit welchen Mitteln wurden die Forschungsaktivitäten im Bereich gesunde Ernährung verstärkt?
Welche zusätzlichen Forschungsaktivitäten wurden diesbezüglich bereits in Auftrag gegeben, und welche stehen noch aus?
Inwiefern und mit welchen personellen und finanziellen Mitteln wurde das Nationale Referenzzentrum für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette ausgebaut?