Angleichung des Arbeitslosengeldes II in Ostdeutschland auf Westniveau (Nachfrage zur Bundestagsdrucksache16/1559)
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Katja Kipping, Kornelia Möller, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Angleichung des Arbeitslosengeldes II in Ostdeutschland auf Westniveau (Nachfrage zur Bundestagsdrucksache16/1559)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie gelangt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass „die für einen dezentralen Einsatz angebotenen Verfahren diesen Anforderungen nicht genügen“ (Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 16/1014), wenn zugleich festgestellt wird, dass eine „abschließende Bewertung möglicher Alternativen … noch nicht möglich war“ (Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 16/1559)?
Welche, erst über ein halbes Jahr später „zwingend erforderliche Funktionalität“ hat dazu geführt, dass die im ursprünglichen Leistungsumfang vorgesehene Parametrierung (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1559, Antwort zu Frage 20) zurückgestellt wurde?
Hat der Vorstand der BA – wie in der Antwort zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/1014) angekündigt – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bei dieser Software vorgelegt?
Wenn nein, warum nicht, und wann wird das geschehen?
Wenn ja, für welche der skizzierten drei Lösungsmöglichkeiten (Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 16/1014) hat man sich entschieden?
Liegen der Bundesregierung nunmehr aktuellere Zahlen hinsichtlich der Schadenshöhe vor?
Wann wird die Entwicklungsphase des IT-Verfahrens A2LL abgeschlossen sein?
Hat es inzwischen eine abschließende Regelung der Rückzahlung der überzahlten Beiträge und der Berücksichtigung der Forderungen der Krankenkassen wegen des unzulänglichen Beitrags- und Meldeverfahrens der BA gegeben?
Wenn ja, wie sieht diese abschließende Regelung konkret aus?
Wenn nein, warum nicht, und wann wird es diese Regelung geben?