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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsbedingungen in Museen und Gedenkstätten

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

25.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1766706.03.2020

Arbeitsbedingungen in Museen und Gedenkstätten

der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Matthias W. Birkwald, Dr. Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Pascal Meiser, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 21. Januar 2020 veröffentlichte das „Netzwerk für faire Arbeitsbedingungen in Museen und Gedenkstätten“ einen öffentlichen Brief, den sie an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, den Senator für Kultur und Europa des Landes Berlin, Klaus Lederer, sowie die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Manja Schüle, adressierten (https://geschichte-wird-gemacht.org/). In dem Brief fordern die Unterzeichnenden eine faire Entlohnung, soziale Absicherung und mehr Mitbestimmung in Museen und Gedenkstätten. Ferner werden die zu niedrige Gehaltseinstufung von pädagogischen und museumsfachlichen Angestellten, der Kostendruck bei Neuausschreibungen von notwendigen Dienstleistungen, zu gering bezahlte Werkverträge und Honorarverträge sowie unbezahlte Vorbereitung und Nachbereitung pädagogischer Arbeit kritisiert (ebd.). Die Erstunterzeichnenden arbeiten an mehr als 70 Einrichtungen in Berlin und Brandenburg, darunter auch Einrichtungen, die durch Bundesgelder finanziert bzw. bezuschusst werden (https://geschichte-wird-gemacht.org/ueber-uns/).

Aus Sicht der Fragestellenden nehmen die Gedenkstätten und Museen eine bedeutende Rolle in unserer Gesellschaft ein. Sie ordnen historische Ereignisse ein und interpretieren diese, sie prägen unser Geschichtsverständnis, generieren Wissen, sind Orte der Begegnung und des Lernens. Das „Netzwerk für faire Arbeitsbedingungen in Museen und Gedenkstätten“ schreibt in dem offenen Brief: „Gedenkstätten, Geschichtsmuseen und Erinnerungsorte genießen in Deutschland ein hohes Ansehen und haben eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Anlässlich runder Jahrestage dienen sie als Orte der symbolischen Abgrenzung von Diktatur und Unfreiheit sowie der demokratischen Selbstvergewisserung. Und nicht nur zu Jahrestagen gelingt in der täglichen Kommunikation mit den Besucherinnen und Besuchern ein Stück demokratische Auseinandersetzung mit der Gesellschaft, mit Geschichte und Gegenwart.“ Aus Perspektive der Fragestellenden sollte sich diese hohe gesellschaftliche Bedeutung auch in einer Wertschätzung der vor Ort arbeitenden Menschen widerspiegeln. Die Fragestellenden sind der Ansicht, dass die derzeitigen Arbeitsbedingungen an und für Gedenkstätten und Museen diese Wertschätzung nicht zum Ausdruck bringen und teilweise ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Honorarkräfte an Museen und Gedenkstätten müssen eine sehr hohe Qualifikation und ein breites Profil anbieten, erhalten jedoch nach Einschätzung der Fragestellenden in der Regel geringe Honorare, Vorbereitung und Nachbereitung pädagogischer Einheiten sind meist unbezahlt, verpflichtende Fortbildungen an den Einrichtungen werden oft nicht entlohnt und müssen teilweise von den Honorarkräften bezahlt werden. (Vgl. https://www.gedenkstaettenforum.de/nc/stellenangebote/stellenangebot/news/bildungsreferentinnen_und_bildungsreferenten/ und https://geschichte-wird-gemacht.org/). Angestellte haben zuweilen immer wieder befristete Verträge oder sind nicht entsprechend des Aufgabenprofils im Tarifvertrag eingruppiert und erhalten, gemessen an Leistung und Verantwortung, eine nicht angemessene Bezahlung (https://geschichte-wird-gemacht.org/).

Die Bundesregierung finanziert Gedenkstätten und Museen mit Bundesmitteln. Die Fragestellenden gehen davon aus, dass Bundesgelder nicht für ausbeuterische Arbeitsbedingungen eingesetzt werden sollten. Die Kleine Anfrage soll diese Annahme überprüfen und nach Hintergründen der Finanzierung und sozialen Standards in den Einrichtungen fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Sind der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die Forderungen aus dem Offenen Brief, veröffentlicht vom „Netzwerk für faire Arbeitsbedingungen in Museen und Gedenkstätten���, bekannt?

Wenn ja, in welcher Form hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bereits auf den Offenen Brief reagiert, bzw. welche Reaktion ist geplant?

2

Hat eine mögliche Prüfung der Forderungen des Offenen Briefs durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bereits Ergebnisse erzielt?

Wenn ja, was sind die Ergebnisse der Prüfung?

3

Steht die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit dem Netzwerk für faire Arbeitsbedingungen in Museen und Gedenkstätten im Austausch?

4

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten an den mit Bundesmitteln finanzierten bzw. mit Bundesmitteln geförderten Gedenkstätten und Museen (bitte nach Institutionen für die Jahre 2015 bis einschließlich 2019 aufschlüsseln)?

5

Über wie viele Arbeitskräfte (AK) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die mit Bundesmitteln finanzierten bzw. mit Bundesmitteln geförderten Gedenkstätten und Museen (bitte nach Institutionen sowie nach besetzten und unbesetzten Planstellen für die Jahre 2015 bis einschließlich 2019 aufschlüsseln)?

6

Wie viele Planstellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ausscheiden der AK nicht umgehend wiederbesetzt, bzw. wie viele Planstellen sind aufgrund einer fehlenden Wiederbesetzung unbesetzt (bitte nach Institution, Grund der Nichtwiederbesetzung einer Planstelle für die Jahre 2017 bis einschließlich 2019 aufschlüsseln)?

7

Wie viele der in Frage 5 gezählten AK sind nach Kenntnis der Bundesregierung befristet angestellt, bzw. wie viele Planstellen sind mit befristeten AK besetzt (bitte nach Institutionen für die Jahre 2015 bis einschließlich 2019 aufschlüsseln)?

a) In welchen Fällen werden in befristeten Beschäftigungsverhältnissen Regelaufgaben übernommen?

b) Aus welchen Gründen werden Regelaufgaben von befristeten Beschäftigten wahrgenommen?

c) Wie viele befristete Stellen wurden in unbefristete Stellen umgewandelt (bitte nach Institutionen für die Jahre 2015 bis einschließlich 2019 aufschlüsseln)?

d) Wie viele AK haben Klagen vor Arbeitsgerichten gegen ihren Arbeitgeber auf Festeinstellung eingereicht (bitte jeweils nach Institutionen, Anzahl der erfolgreichen Klagen, der nicht erfolgreichen Klagen für die Jahre 2015 bis einschließlich 2019 aufschlüsseln)?

8

An welchen der von Bundesmitteln finanzierten bzw. mit Bundesmitteln geförderten Gedenkstätten und Museen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Aufträge für Dienstleistungsverträge an externe Firmen vergeben?

a) Um welche Arten von Dienstleistungen handelt es sich hierbei?

b) Welche sozialen Mindeststandards werden bei der Ausschreibung gefordert?

c) Wie hoch ist der Anteil der freihändigen Auftragsvergabe von mit Bundesmitteln finanzierten bzw. mit Bundesmitteln geförderten Gedenkstätten und Museen (bitte jeweils anteilig nach Institution für die Jahre 2015 bis einschließlich 2019 aufschlüsseln)?

9

An welchen der von Bundesmitteln finanzierten bzw. mit Bundesmitteln geförderten Gedenkstätten und Museen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Honorarkräfte und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Werkverträge haben, beauftragt?

An welchen der genannten Gedenkstätten und Museen werden Honorarkräfte und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Werkverträge haben, für pädagogische Arbeit beauftragt?

10

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die für Honorarkräfte verwendeten Sachmittel (bitte nach Institution für die Jahre 2015 bis einschließlich 2019 aufschlüsseln)?

11

Wie viele Honorarkräfte sowie freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Werkauftrag bzw. Dienstleistungsauftrag waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zum Stichtagen 1. Juli sowie 31. Dezember an Institutionen, die Bundesmittel erhalten, tätig (bitte nach Institution und jeweils Art der Tätigkeit für die Jahre 2015 bis einschließlich 2019 aufgeschlüsselt)?

12

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung durch Institutionen, die Bundesmittel erhalten, geprüft und sichergestellt, dass es sich bei den Honorarkräften bzw. freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Werkverträgen nicht um Scheinselbstständige im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) handelt?

13

Wie viele Honorarkräfte bzw. freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Werkverträgen haben auf Grundlage von § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren beantragt (bitte jeweils nach Institution für die Jahre 2015 bis einschließlich 2019 aufschlüsseln, in wie vielen Fällen wurde von der Clearingstelle der DRV-Bund eine Sozialversicherungspflicht festgestellt)?

14

Welche der Institutionen, die Bundesmittel erhalten, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine gültige Honorarordnung für Honorarkräfte?

15

Welche der Institutionen, die Bundesmittel erhalten, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Betriebsrat oder Personalrat?

16

In welchen der Institutionen, die Bundesmittel erhalten, gilt nach Kenntnis der Bundesregierung ein Tarifvertrag?

a) Um welche Tarifverträge handelt es sich jeweils?

b) Für welche Berufsgruppen hat der jeweilige Tarifvertrag Gültigkeit?

c) Wie viele AK haben gegen ihre Eingruppierung vor Arbeitsgerichten geklagt (bitte nach Institutionen, Anzahl der erfolgreichen Klagen, der nicht erfolgreichen Klagen für die Jahre 2015 bis einschließlich 2019 aufschlüsseln)?

17

An welchen der Institutionen, die Bundesmittel erhalten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung Honorarkräfte und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Werkverträge haben, in die betriebliche Mitbestimmung eingebunden?

18

Wie plant die Kulturstaatsministerin konkret, faire Arbeitsbedingungen in Museen und Gedenkstätten zu erreichen?

19

Ist beabsichtigt, die Fragen der Beschäftigungsverhältnisse sowie der Einkommen und sozialen Absicherung der Selbständigen an Museen, Gedenkstätten und anderen Kultureinrichtungen in die Berichterstattung des nächsten Kulturfinanzberichtes aufzunehmen?

Berlin, den 19. Februar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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