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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Laufende Prüfung der Aufnahme der Präimplantationsdiagnostik (PID) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

26.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1765709.03.2020

Laufende Prüfung der Aufnahme der Präimplantationsdiagnostik in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 22. Januar 2020 wurde der Zweite Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/PID/2._PID-Bericht_der_Bundesregierung.pdf), dem am 24. Januar 2020 die Veröffentlichung der Unterrichtung durch die Bundesregierung darüber folgte (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/169/1916925.pdf).

Die Anträge mit zustimmender Bewertung durch die zuständige Ethikkommission sind demnach in den Jahren 2015 bis 2017 deutlich höher als die Anzahl tatsächlich durchgeführter PID. Erst im Jahr 2018 stimmt die Anzahl annähernd überein. Es sei wahrscheinlich, dass einige der durchgeführten PID im Jahr 2018 sich auch auf Anträge aus den Vorjahren bezögen. Ein möglicher Grund dafür, dass weniger PID durchgeführt als Anträge gestellt werden, wird laut Auswertung in den hohen Kosten gesehen, die durch das Paar selbst getragen werden müssen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0501-0600/504-18(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1) die Aufnahme der PID in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erbeten. In der dazu veröffentlichten Gegenäußerung der Bundesregierung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/Gegenaeusserung-BReg_TSVG_Kabinett.pdf) wurde eine Prüfung dieses Anliegens zugesagt, die gegenwärtig laut oben genannter Unterrichtung vom 24. Januar 2020 noch nicht abgeschlossen sei.

Auch aus Sicht der Fragesteller ermöglicht eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung, dass durch die zuständige Ethikkommission bewilligte PID von Betroffenen auch dann tatsächlich durchgeführt werden können, wenn ihnen keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung stehen. Dadurch wird letztendlich eine Benachteiligung finanziell schlechter gestellter Paare vermieden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Zu welchem Datum hat das von der Bundesregierung angekündigte Prüfverfahren begonnen?

2

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss des Prüfverfahrens?

3

Wer genau wurde von der Bundesregierung mit der Prüfung beauftragt?

4

Wie lautet der genaue Prüfauftrag, der von der Bundesregierung gegeben wurde?

Berlin, den 4. März 2020

Christian Lindner und Fraktion

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