Biokunststofftragetaschen II
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Verbot von Kunststofftragetaschen betrifft Kunststofftragetaschen zwischen 15 und 50 Mikrometer Wanddicke. Ausgenommen sind damit sogenannten Hemdchenbeutel, da diese weniger als 15 Mikrometer Wandstärke aufweisen. Diese Hemdchenbeutel sind laut der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung seit 2015 in ihrer Anzahl von 36 Stück Pro-Kopf-Verbrauch auf 39 Stück Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2017 angestiegen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 100 der Abgeordneten Judith Skudelny auf Bundestagsdrucksache 19/10535). Eine Substitution solcher aus Polyethylen bestehenden Hemdchenbeutel durch kompostierbare (biologisch abbaubare) Bioabfallsammelbeutel (BAW Beutel), die anschließend als Abfallbeutel wiederverwendet werden können, findet derzeit in Deutschland nicht statt.
Eine Doppelnutzung, der im Regelfall an der Gemüsetheke ausgegebenen bioabbaubaren Beutel für die Sammlung des Bioabfalls zu nutzen, ist nach Ansicht der Fragesteller ressourcenschonend und entspricht dem zweiten Schritt der Abfallhierarchie, der Wiederverwendung. BAW Beutel sind nach der Untersuchung des Witzenhausen-Instituts „Erfassung und Qualität von haushaltsstämmigen Bioabfällen“ (von Kern, Siepenkothen, Turk, S. 67) für die seit 2015 vorgeschriebene getrennte Sammlung von biologisch abbaubaren Abfällen am besten geeignet, da mit diesen die höchsten Recyclingquoten bei der Bioabfallsammlung erreicht werden können. Solche Bioabfallbeutel sind nach DIN EN 13432 zertifiziert und auf ihre Abbaubarkeit geprüft.
In diesem speziellen Fall der Wiederverwendung von kompostierbaren Hemdchenbeuteln ist die Definition im Verpackungsgesetz hinderlich, da Hemdchenbeutel als Verpackung gelten, sofern diese im Supermarkt mit Ware befüllt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17691 19. Wahlperiode 09.03.2020
In vielen anderen europäischen Ländern wie beispielsweise Italien, Österreich und Frankreich wird der Ansatz von BAW Beuteln als Substitution der Hemdchenbeutel bereits praktiziert. In deutschen Kommunen haben sich öffentlichrechtliche Entsorger gegen den Einsatz von bioabbaubaren Sammelbeuteln ausgesprochen, da die öffentlich-rechtlichen Entsorger die sehr strengen und immer wieder veränderten Grenzwerte der unzersetzten Anteile für Fremdstoffe der Bundesgütegemeinschaft Kompost nicht erreichen können (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikationen/18-07-25_abschlussbericht_bak_final_pb2.pdf, insbesondere S. 67-71).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie oft und wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Grenzwerte der Bundesgütegemeinschaft Kompost verschärft, und aus welchen Gründen?
Wie soll sich nach Meinung der Bundesregierung Planungssicherheit für Anlagenbetreiber und Hersteller von bioabbaubaren Beuteln ergeben, wenn die Grenzwerte der Bundesgütegemeinschaft Kompost in unregelmäßigen Abständen verändert werden?
Fallen bioabbaubare Hemdchenbeutel unter das Verpackungsgesetz, und sind diese lizenzpflichtig?
Ist die bestimmungsgemäße Entsorgung dieser bioabbaubaren Hemdchenbeutel der Gelbe Sack bzw. die Gelbe Tonne?
Ist dieser Stoffstrom geeignet zur Aufnahme von bioabbaubaren Kunststoffen?
Warum sind BAW Beutel im Supermarkt in jedem Fall als Verpackung anzusehen und dürfen nicht nach Kenntnis der Bundesregierung in die Bioabfalltonne entsorgt werden, selbst wenn diese aus zertifiziert kompostierbaren Werkstoffen bzw. Biopolymeren bestehen?
Plant die Bundesregierung eine Ausnahmegenehmigung für die Doppelnutzung bioabbaubarer Beutel als Hemdchen- und Abfallbeutel?
Warum sieht die Bundesregierung kein Potential zur Ressourceneinsparung in der Doppelnutzung von BAW Beuteln und setzt weiter auf verschiedene Regulierungen und Sammlungen des gleichen Stoffstroms?
Warum dürfen „High-Tech“-Bioabfallbeutel aus recyceltem Papier mit einer intransparenten Wachsbeschichtung ohne Prüfung oder Zulassung gemäß DIN EN 13432 nach Kenntnis der Bundesregierung in die Biotonne entsorgt werden, obwohl die Unbedenklichkeit hinsichtlich von Schwermetallen und Fluoriden in Frage gestellt wird?
a) Welche Inhaltsstoffe sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zugelassen?
b) Welche Auswirkungen können solche Stoffe, die zur naßfesten Ausrüstung verwendet werden, nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Umwelt haben?
c) Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen bekannt zur Entstehung von Mikroplastik aus herkömmlichen Polyethylen-Beuteln, die fälschlicherweise für die Sammlung von Bioabfällen verwendet werden?
d) Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen bekannt zur Entstehung von Mikroplastik aus bioabbaubaren Beuteln, die für die Sammlung von Bioabfällen verwendet werden dürfen?
In wie vielen Gebietskörperschaften wird nach Kenntnis der Bundesregierung die getrennte Bioabfallerfassung (aus privaten Haushalten), wie sie laut Kreislaufwirtschaftsgesetz seit 2015 verpflichtend vorgeschrieben ist, den Bürgern weiterhin nicht angeboten?
Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um die gesetzliche Auflage aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zur getrennten Bioabfallsammlung in allen Gebietskörperschaften umzusetzen?
Welche Steigerung der Mengen getrennt erfasster Bioabfälle hat sich durch die gesetzliche Bioabfallsammlung nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ergeben?
Welche Mengen von Bioabfällen werden nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin über den privaten Restabfall entsorgt (ggf. auch als Anteil der gesamten privaten Sammlung angeben)?
Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um die von privaten Haushalten weiterhin über den Restabfall entsorgten Anteile organischer Abfälle in die Biotonne zu lenken?
Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen der Bundesregierung bezüglich der Inanspruchnahme bzw. der Verwendung von Papiertüten, konventionellen Kunststoffbeuteln aus Polyethylen, und kompostierbaren Kunststoffsammelbeuteln zur Bioabfallsammlung vor?
Wie teilen sich die Anteile konventioneller Polyethylen-Kunststoffbeutel in der Sammlung von Bioabfall nach Kenntnis der Bundesregierung nach Obstbeuteln aus Polyethylen und eigens dafür gekauften Müllbeutel auf?
In wie vielen Gebietskörperschaften sind nach Kenntnis der Bundesregierung welche der in Frage 12 genannten Beuteltypen zugelassen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich verschiedener Inhaltsstoffe von Papiertüten, die zur Sammlung von Bioabfällen angeboten werden, vor?
Welche Zusatzstoffe werden in marktüblichen Produkten nach Kenntnis der Bundesregierung von Papiertüten eingesetzt, um eine „naßfeste Ausrüstung“ zu erreichen?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die getrennte Sammlung von Bioabfällen von den Abfällen privater Haushaltsabfallsammlung in anderen EU-Mitgliedstaaten unterstützt?