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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mögliche Marktverzerrungen durch die Anwendung der Tonnagesteuer auf den Hafenumschlag

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1769209.03.2020

Mögliche Marktverzerrungen durch die Anwendung der Tonnagesteuer auf den Hafenumschlag

der Abgeordneten Dr. Bruno Hollnagel, Albrecht Glaser, Stefan Keuter, Franziska Gminder, Peter Boehringer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im OECD-Bericht „Maritime Subsidies: Do They Provide Value for Money?“ (ITF (2019), „Maritime Subsidies: Do They Provide Value for Money?", International Transport Forum Policy Papers, No. 70, OECD Publishing, Paris) wird auf den Seiten 53 ff. auf Marktverzerrungen durch die Anwendung der Tonnagesteuer auf den Hafenumschlag eingegangen. Hieraus könnte sich nach Ansicht der Fragesteller eine Benachteiligung der deutschen Häfen ergeben, wo doch ausweislich der Maritimen Agenda 2025 die maritime Industrie ein besonderes Anliegen der Bundesregierung ist (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/maritime-agenda-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=18).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anwendung der dänischen Tonnagesteuer auf Hafenumschlagsbetriebe?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf die Hafenumschlagsmärkte?

3

Stellt dies einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Umschlagsunternehmen dar, die sich im Wettbewerb mit sog. ARA-Häfen (u. a. Antwerpen, Rotterdam) befinden?

a) Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, diese Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen oder zumindest zu minimieren?

b) Wenn nein, warum nicht?

4

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang der Genehmigung der dänischen Tonnagesteuer mit der Führung der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission?

5

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die EU-Kommission ihrer Ankündigung gerecht wird (vgl. Aussage: „Die geänderte dänische Tonnagesteuerregelung wird dazu beitragen, dass die Schifffahrtsindustrie auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleibt. Sie wird Arbeitsplätze erhalten und hohe Umweltstandards im Seeverkehr fördern. Die Regelung steht im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen und enthält neue Garantien, um die Gleichbehandlung der europäischen Reedereien zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.“; Europäische Kommission – Pressemitteilung, Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Ausweitung der dänischen Tonnagesteuerregelung auf neue Schiffstypen, Brüssel, 12. Oktober 2018; https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_18_6107)?

Berlin, den 30. Januar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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