BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Datenschutzerklärungen der Bundesregierung

Fraktion

FDP

Ressort

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Datum

30.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1770109.03.2020

Datenschutzerklärungen der Bundesregierung

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/9168 vom 5. April 2019 nahm die Bundesregierung Stellung zu Fragen über die Datenschutzerklärungen ihrer Ministerien sowie den Umgang mit angefallenen Daten. Nach eigener Aussage tritt die Bundesregierung für Datenschutzerklärungen in einer klaren und verständlichen Sprache ein, welche zudem transparent und verständlich gestaltet sind sollten. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung durch Piktogramme, Icons oder Bildsymbole Potential für eine bessere Verständlichkeit in Datenschutzbestimmungen. Ferner führt sie an, dass mit einer rechtskonformen europaweiten einheitlichen Muster-Datenschutzerklärung durch den Europäischen Datenschutzausschuss die Verständlichkeit in der Bevölkerung verbessert werden könnte.

Nach knapp einem Jahr könnte der Prozess der Verbesserung von Transparenz und Verständlichkeit der Internetauftritte der Bundesregierung weiter vorangetrieben worden sein. Fraglich ist aus Sicht der Fragesteller, wie sich die Aufrufzahlen der Datenschutzerklärungen verändert haben und was die Bundesregierung unternommen hat, um die Wahrnehmung sowie die Zahl der Aufrufe der Datenschutzerklärung auf ihren Internetauftritten zu verbessern. Die Bundesregierung selbst gibt in der Antwort auf die Kleine Anfrage an, die Erfahrungen der Nutzer und Nutzerinnen aufmerksam zu beobachten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob auch entsprechende Konsequenzen gezogen und Optimierungen veranlasst wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie hoch war die Zahl der Aufrufe der bundesministerialen Internetauftritte ab Januar 2019 bis heute, und wie oft wurde auf den Internetseiten der Bundesregierung die Datenschutzerklärung seit Januar 2019 aufgerufen (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?

2

Wie oft wurden auf den Internetseiten der Bundesministerien ab Januar 2019 Betroffenenrechte bezüglich der Datenverarbeitung wahrgenommen?

a) Wie oft wurden Betroffenenrechte bezüglich des Rechts auf Auskunft (Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) wahrgenommen?

b) Wie oft wurden Betroffenenrechte bezüglich des Rechts auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) wahrgenommen?

c) Wie oft wurden Betroffenenrechte bezüglich des Rechts auf Löschung (Artikel 17 DSGVO) wahrgenommen?

d) Wie oft wurden Betroffenenrechte bezüglich des Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) wahrgenommen?

e) Wie oft wurden Betroffenenrechte bezüglich des Rechts auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) wahrgenommen?

f) Wie oft wurden Betroffenenrechte bezüglich des Rechts auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) wahrgenommen?

g) Wie oft wurden Betroffenenrechte bezüglich des Rechts auf Widerruf der Einwilligung wahrgenommen?

3

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Januar 2019 ergriffen, um die Wahrnehmung und die Zahl der Aufrufe der Datenschutzerklärung auf ihren Internetauftritten zu verbessern (bitte nach den einzelnen Internetauftritten aufschlüsseln)?

a) Wie viele Piktogramme hat die Bundesregierung seit Januar 2019 ihren Datenschutzerklärungen hinzugefügt?

b) Wie viele Icons hat die Bundesregierung seit Januar 2019 in ihren Datenschutzerklärungen hinzugefügt?

c) Wie viele Vereinfachungen sonstiger Art hat die Bundesregierung seit Januar 2019 in ihren Datenschutzerklärungen vorgenommen, und in welcher Form?

d) In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung eine Muster-Datenschutzerklärung verwendet?

4

Welche Beobachtungen hat die Bundesregierung hinsichtlich Erfahrungen der Nutzer und Nutzerinnen, die ihre Websites besucht haben, gemacht?

a) Welchen Einfluss hat die Position der Verlinkung der Datenschutzerklärung auf der Startseite der einzelnen Websites (z. B. oben oder unten auf der Seite) nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Häufigkeit des Aufrufens der Datenschutzerklärung?

b) Welchen Einfluss haben nach Einschätzung der Bundesregierung verschiedene Formulierungen und optische Gestaltungen der Datenschutzerklärungen auf die Anzahl der geltend gemachten Betroffenenrechte?

5

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus ihren Beobachtungen hinsichtlich Erfahrungen der Nutzer und Nutzerinnen, die ihre Websites besucht haben, gezogen?

a) Hat die Bundesregierung Maßnahmen hinsichtlich der Positionierung der Verlinkung der Datenschutzerklärung auf der Startseite der einzelnen Websites getroffen, um die Aufrufzahlen der Datenschutzerklärungen zu verbessern?

b) Hat die Bundesregierung Maßnahmen hinsichtlich der Formulierung oder optischen Gestaltung der Datenschutzerklärungen getroffen, um die Verständlichkeit der Datenschutzerklärungen zu verbessern?

c) Hat die Bundesregierung andere Maßnahmen getroffen, um die Nutzer ihrer Websites über den Datenschutz und ihre Rechte besser und verständlicher zu informieren?

Berlin, den 26. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen