BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erwerbstätigkeit im SGB-II-Leistungsbezug

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.04.2020

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1781912.03.2020

Erwerbstätigkeit im SGB-II-Leistungsbezug

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensbedarf durch ihr Einkommen allein nicht decken können, stehen durch die Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ergänzende Leistungen zu. Verschiedentlich wird kritisiert, dass diese Leistungen einer staatlichen Lohnsubvention gleich kämen (https://www.linksfraktion-hamburg.de/arm-trotz-arbeit-mindestlohn-in-hamburg-hat-versagt/; https://www.vorwaerts.de/artikel/spd-politiker-kutschaty-hartz-iv-keine-zukunft-hat), dabei sind es aber gerade die ergänzenden Leistungen des SGB II, die vielen Menschen als wichtige Brücke auf dem Weg aus der Arbeitslosigkeit in ein finanziell selbstständiges Leben dienen. Wer die ersten Schritte aus der Arbeitslosigkeit durch einen Minijob bzw. eine Teilzeitstelle geht, wird durch diese Leistungen so lange unterstützt, bis der Lebensbedarf in Gänze durch das eigene Einkommen gedeckt werden kann. Wichtig ist dieses Instrument nach Ansicht der Fragesteller insbesondere für Eltern von kinderreichen Familien, wenn sie aufgrund der finanziellen Bedarfe ihrer Kinder mehr Mittel benötigen, als sie aus ihrem eigenen Einkommen erwirtschaften.

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht monatlich die Statistik „Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Monats- und Jahreszahlen)“, welche Zahlen unter anderem zu den Beschäftigungsverhältnissen sowie den beruflichen und familiären Hintergründen der erwerbstätigen SGB-Leistungsbeziehern ausweist. Die Statistik bietet dadurch aus Sicht der Fragesteller ein ungefähres Bild über die zahlenmäßige Entwicklung und strukturellen Merkmale der verschiedenen Gruppen, die aufstockende Leistungen bekommen. Ein vollumfängliches Bild über Gründe und Zusammenhänge für den SGB-II-Bezug der erwerbstätigen Leistungsempfänger lassen die Zahlen allerdings nicht zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung die Anzahl der erwerbstätigen Leistungsempfänger im SGB-II-Bezug? (bitte aktuelle Zahlen sowie jährliche Zahlen der vergangenen zehn Jahre angeben)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der erwerbstätigen Leistungsempfänger unter allen SGB-II-Leistungsbeziehern? (bitte Entwicklung der vergangenen zehn Jahre darstellen)?

3

Wie viele erwerbstätige Leistungsempfänger im SGB-II-Bezug haben nach Kenntnissen der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren den SGB-II-Bezug verlassen, weil ihr Einkommen gestiegen ist? (bitte jährlich aufschlüsseln)?

4

Wie viele erwerbstätige Leistungsempfänger im SGB-II sind nach Kenntnissen der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren erwerbslos geworden? (bitte um jährliche Aufschlüsselung)

5

Wie viele erwerbstätige Leistungsempfänger im SGB-II-Bezug haben nach Kenntnissen der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren den SGB-II-Bezug verlassen, weil sie in Rente gegangen sind? (bitte jährlich aufschlüsseln)?

6

Wie hat sich der Stundenlohn von erwerbstätigen SGB-II-Leistungsempfängern nach Kenntnissen der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? (bitte jährlich aufschlüsseln)?

7

Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung die Anzahl der erwerbstätigen Leistungsempfänger im SGB-II-Bezug, die unmittelbar vor ihrer aktuellen Erwerbstätigkeit erwerbslos waren?

8

Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Anteil der erwerbstätigen Leistungsempfänger im SGB-II-Bezug, die unmittelbar vor ihrer Erwerbstätigkeit erwerbslos waren?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der erwerbstätigen SGB-II-Leistungsberechtigten aufgrund gestiegener Wohnkosten SGB-II-leistungsberechtigt sind? (bitte die vergangenen zehn Jahre jährlich aufschlüsseln)?

10

Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der in Vollzeit arbeitenden erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsempfänger im SGB-II-Bezug?

11

Wie viele der erwerbstätigen Leistungsempfänger im SGB-II-Bezug haben einen Minijob, und wie viele davon waren nach Kenntnissen der Bundesregierung unmittelbar davor erwerbslos?

12

Wie viele der erwerbstätigen Leistungsempfänger im SGB-II-Bezug arbeiten in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, und wie viele davon waren nach Kenntnissen der Bundesregierung unmittelbar davor erwerbslos?

13

Wie viele erwerbstätige Leistungsempfänger im SGB-II-Bezug sind alleinerziehend, und wie viele davon arbeiten nach Kenntnissen der Bundesregierung in einem Teilzeitverhältnis? (bitte nach Anzahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften aufschlüsseln)?

14

Wie viele alleinerziehende erwerbstätige SGB-II-Leistungsbezieher waren nach Kenntnissen der Bundesregierung davor erwerbslos?

15

Wie viele Frauen sind nach Kenntnissen der Bundesregierung unter den erwerbstätigen Leistungsempfängern im SGB-II-Bezug, und wie viele von ihnen sind alleinerziehend?

16

Wie viele erwerbstätige SGB-II-Leistungsempfänger sind nach Kenntnis der Bundesregierung selbstständig, und wie lange verbleiben sie durchschnittlich im SGB-II-Leistungsbezug?

17

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, um wie viel Prozentpunkte die Wahrscheinlichkeit pro Kind für Alleinerziehende und für einen Paarhaushalt mit einem und mit zwei Erwerbstätigen steigt, in den SGB-II-Leistungsbezug zu fallen?

18

Wie viele der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbstätigen Leistungsbezieher im SGB-II-Bezug haben nach Kenntnissen der Bundesregierung 1. ein Kind, 2. zwei Kinder, 3. drei Kinder, 4. vier Kinder und mehr?

19

Wie viele erwerbstätige Leistungsempfänger im SGB-II-Bezug sind nach Kenntnissen der Bundesregierung anerkannte Flüchtlinge, und wie viele von ihnen konnten in den vergangenen fünf Jahren den Leistungsbezug aufgrund ihrer Einkommenshöhe verlassen? (bitte jährlich aufschlüsseln)?

20

Wie viele erwerbstätige Leistungsempfänger im SGB-II-Bezug nehmen nach Kenntnissen der Bundesregierung Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch? (bitte jährlich aufschlüsseln)?

21

Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung die Anzahl und Quote der erwerbstätigen Leistungsempfänger, die, nachdem sie durch eine Weiterbildungsmaßnahme gefördert wurden, aufgrund ihrer Einkommenshöhe den SGB-II-Bezug verlassen? (bitte jährlich aufschlüsseln)?

22

Wie hoch ist die Anzahl der erwerbstätigen Leistungsempfänger nach Kenntnissen der Bundesregierung in folgenden Einkommensspannen 1. 0 bis 100 Euro, 2. 100 bis 400 Euro, 3. 400 bis 700 Euro, 4. 700 bis 1300 Euro, 5. 1300 bis 1593 Euro, 6. 1594 bis 2000 Euro, 7. mehr als 2000 Euro (jeweils pro Monat)?

23

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur individuellen Lohn- und Einkommensdynamik der erwerbstätigen SGB-II-Leistungsempfänger vor?

Wie viele der erwerbstätigen Leistungsempfänger konnten nach Kenntnissen der Bundesregierung das Gesamteinkommen ihrer Bedarfsgemeinschaft trotz eines gestiegenen Lohns im vergangenen Jahr nicht erhöhen? (bitte auch Zahlen der letzten zehn Jahre jährlich aufschlüsseln)?

24

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf eine verbesserte Anreizsetzung zur sukzessiven Arbeitsausweitung von erwerbstätigen SGB-II-Leistungsempfängern?

Berlin, den 12. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen