Entschädigung der Betroffenen der Thomas-Cook-Insolvenz
der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Dr. Axel Gehrke, Frank Pasemann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut Medienberichten sind mehr als die Hälfte der registrierten Schadensfälle infolge der Insolvenz der deutschen Tochterunternehmen des britischen Reisekonzerns Thomas Cook inzwischen durch den zuständigen Kundengeldabsicherer Zurich Versicherung bearbeitet und reguliert worden. Die jetzt noch ausstehenden Fälle bedürfen nach Angaben der Versicherung einer aufwendigen Prüfung (https://www.welt.de/wirtschaft/article206062969/Thomas-Cook-Jeder-zweite-Kunden-hat-nach-Pleite-Geld-zurueck-bekommen.html). Wie die Bundesregierung am 11. Dezember 2019 mitgeteilt hat, wird der Bund den Thomas-Cook-Kunden Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, ersetzen (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/folge-von-thomas-cook-pleite-bund-wird-geschaedigten-pauschalurlaubern-geld-zahlen/25321806.html).
In einem Interview mit dem Handelsblatt hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht am 27. Dezember 2019 erklärt, dass sich die Bundesregierung dafür im Gegenzug die Forderungen der Geschädigten abtreten lassen werde. Weiterhin wolle die Bundesregierung notfalls gerichtlich klären, ob die Zurich Versicherung die Kosten der Rückbeförderung zusätzlich zur Haftungssumme von 110 Mio. Euro zu tragen habe, was der Rechtsaufassung der Bundesregierung entspreche (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Interviews/DE/2019/Online/122619_Handelsblatt_TC.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wird es nach Auffassung der Bundesregierung gelingen, bis zum Jahresende 2020 alle insolvenzbedingten Schäden, die den Kunden der deutschen Thomas-Cook-Töchter entstanden sind und nicht von Seiten Dritter erstattet wurden, durch den Bund zu ersetzen?
Wenn nein, wann ist mit einer vollständigen Entschädigung aller Betroffenen der Thomas-Cook-Insolvenz in Deutschland durch den Bund zu rechnen?
Welche Schadensfälle bedürfen nach Kenntnis der Bundesregierung noch einer aufwendigen Prüfung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) durch den Kundengeldabsicherer Zurich Versicherung, bevor es zu einer Entschädigung durch den Bund kommen kann?
Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der besondere Prüfungsaufwand in den Schadensfällen, die bislang noch nicht vom Kundengeldabsicherer Zurich Versicherung reguliert werden konnten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
(bitte nach Fallgruppen und Art des besonderen Prüfungsaufwandes aufschlüsseln)?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Ansprüche der Geschädigten der Thomas-Cook-Insolvenz, die sie sich von den Geschädigten abtreten lassen will?
Welchen Betrag glaubt die Bundesregierung durch eine Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche der Geschädigten der Thomas-Cook-Insolvenz insgesamt für den Bund vereinnahmen zu können?
Wird durch die Bundesregierung vor der Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche der Geschädigten eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt, um zu verhindern, dass bei Uneinbringlichkeit der abgetretenen Ansprüche durch die Rechtsverfolgungskosten ein größerer Schaden für die Steuerzahler entsteht, als ohne die Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche?
Wie hoch werden nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich die finanziellen Belastungen für den Bund sein, die durch die Zusage der Bundesregierung entstehen, den Thomas-Cook-Kunden alle Schäden zu ersetzen, welche von keiner anderen Seite ausgeglichen werden?
Worauf stützt die Bundesregierung ihre Rechtsauffassung, wonach Kundengeldabsicherer die Rückbeförderungskosten der am Urlaubsort gestrandeten Urlauber zusätzlich zur Haftungssumme gemäß § 651r Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu tragen haben
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?