Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen der Bundespolizei
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 26. August 2019 teilte das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen (NRW) mit, dass die Polizei des Landes bei Presseauskünften künftig grundsätzlich immer die Nationalität von Tatverdächtigen nennt. Der NRW-Innenminister Herbert Reul erklärte dazu: „Ich werbe seit meinem Amtsantritt um Transparenz. Das sollten wir in Zukunft auch in der Pressearbeit der Polizei noch konsequenter umsetzen.“ (https://www.derwesten.de/politik/herbert-reul-polizei-nennt-kuenftig-immer-nationalitaet-von-verdaechtigen-doch-die-sachehat-einen-haken-id226906233.html).
Durch die Bundespolizei werden regelmäßig Pressemitteilungen veröffentlicht, in denen häufig, aber nicht immer die Nationalität der Tatverdächtigen genannt wird (Nennung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/75292/4398629, Nichtnennung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4397155).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Gibt es interne Dienstanweisungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat oder der Bundespolizei hinsichtlich der Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen?
Wie oft wurde in den Jahren 2018 und 2019 in Pressemitteilungen der Bundespolizei die Nationalität der Tatverdächtigen genannt, und wie oft nicht?
Aus welchen Gründen wird in den Pressemitteilungen der Bundespolizei die Nationalität generell jeweils genannt oder nicht genannt?
Wird bei einem Tatverdächtigen, der neben der deutschen auch eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzt, nur die deutsche Staatsangehörigkeit genannt, und wenn ja, warum nicht auch die weiteren Staatsangehörigkeiten?