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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Plastik in Klärschlamm

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

31.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1792016.03.2020

Plastik in Klärschlamm

der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Lisa Badum, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Kläranlagen wird das Abwasser insbesondere aus Haushalten gereinigt. Arzneimittelrückstände, Schwermetalle, Kunststoffreste und weitere Schadstoffe gelangen in der Abwasserbehandlung in den Klärschlamm. Klärschlämme werden verbrannt oder als Düngemittel in der Landwirtschaft eingesetzt. Erst ab 2029 bzw. 2032 verbietet die Klärschlammverordnung die Ausbringung von Klärschlamm aus Kläranlagen, die das Abwasser von mehr als 100 000 bzw. 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern behandeln, auf landwirtschaftliche Flächen.

Um Klärschlämme als Düngemittel verwerten zu können, werden diese mit Polyacrylaten versetzt. Polyacrylate sind synthetische Polymere, die vor allem zur Flockung und Entwässerung des Klärschlamms dienen. Auch in Gäranlagen oder bei Wirtschaftsdüngern werden Polyacrylate zur Entwässerung und Flockung eingesetzt. Die höchstzulässige Menge, die mit Klärschlamm ausgebracht werden kann, darf 45 kg/ha in drei Jahren nicht überschreiten. Bei einmaligen Gaben dürfen 150 kg/ha in zehn Jahren nicht überschritten werden.

Bis 2016 war vorgesehen, ab 2017 ein In-Verkehr-Bringen von Klärschlämmen mit Polyacrylatzusatz nicht mehr als organisches Düngemittel zu zulassen. Die Düngemittelverordnung wurde dann aber aufgrund eines drohenden Entsorgungsnotstandes für Klärschlamm geändert. Ein Einsatz von Polyacrylaten soll nur möglich sein, wenn sie eine Abbaurate von mindestens 20 Prozent in zwei Jahren aufweisen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Mengen an Klärschlamm fallen nach Kenntnis der Bundesregierung jedes Jahr in Deutschland an, und wie haben sich die Mengen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt?

2

Welche Mengen an Klärschlamm werden nach Kenntnis der Bundesregierung jedes Jahr in Deutschland einer bodennahen Verwertung zugeführt?

a) Wie haben sich die Mengen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren entwickelt?

b) Welche Mengenentwicklungen erwartet die Bundesregierung angesichts der Ausbringungsverbote für Klärschlamm in der Klärschlammverordnung, die ab 2029 bzw. 2032 gelten?

3

Welche Mengen an Polyacrylaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jedes Jahr für die Entwässerung und Flockung von Klärschlamm eingesetzt, und wie haben sich die Mengen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt?

4

Welche Mengen an Polyacrylaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jedes Jahr durch die bodennahe Verwertung von Klärschlamm in die Böden eingebracht, und wie haben sich die Mengen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt?

5

Bei welchen organischen Düngemitteln und Wirtschaftsdüngern werden Polyacrylate nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt?

6

Wie viele verschiedene und welche Polyacrylatverbindungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Düngemitteln eingesetzt?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Folgen des Einsatzes von Polyacrylaten in Düngemitteln auf die terrestrischen Ökosysteme?

a) Welche Studien hat die Bundesregierung hierzu durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben (bitte einzelne Studien mit Forschungsschwerpunkt, Studiennehmer Förderungssumme und das Datum der geplanten Veröffentlichung angeben)?

b) Plant die Bundesregierung, weitere Studien zur Erforschung der Folgen des Einsatzes von Polyacrylaten in Düngemitteln auf die terrestrischen Ökosysteme durchzuführen oder in Auftrag zu geben? Wenn ja, welche, und mit welcher Fördersumme?

c) Wenn die Bundesregierung keine Studien zur Erforschung der Folgen des Einsatzes von Polyacrylaten in Düngemitteln auf die terrestrischen Ökosysteme durchgeführt, beauftragt oder geplant hat, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?

8

Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich einer ökotoxikologischen und humantoxikologischen Wirkung von Polyacrylaten – einschließlich der Abbauprodukte von Polyacrylaten – vor (bitte nach Erkenntnissen vor und nach 2016 aufschlüsseln)?

9

Welche Maßnahmen werden unternommen, um den Eintrag von Polyacrylaten in die Umwelt zu reduzieren?

10

Inwieweit ist die Bundesregierung dem Prüfauftrag nach § 9a der Düngemittelverordnung (DüMV) nachgekommen, wonach bis zum 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse die Anforderung an synthetische Polymere – nach Anlage 2 Tabelle 7 Nummer 7.4.7 und Tabelle 8 Nummer 8.1.3 und 8.2.9 DüMV – dahingehend überprüft und zu bewertet werden mussten, ob eine Änderung der dort genannten Zwecke erforderlich ist?

a) Welche Studien wurden seit 2016 beauftragt, um den Prüfauftrag zu erfüllen?

b) Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung, um die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung und Bewertung vorzunehmen, und wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag entsprechende Ergebnisse vorlegen?

c) Wenn noch keine Studien beauftragt wurden, um den Prüfauftrag zu erfüllen, warum nicht?

11

Welche Bewertungskonzeption (Studien, Experteneinschätzungen etc.) liegt den Anforderungen der DüMV für den Einsatz von Polyacrylaten zugrunde (bitte nach Name, Verfasserinnen und Verfassern sowie – soweit veröffentlicht – Jahr der Veröffentlichung und Fundstelle auflisten)?

12

Mit welchen Nachweisverfahren werden Polyacrylatgehalte in Klärschlämmen nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert, und wie funktionieren diese?

13

Welche analytischen Verfahren bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich, um Polyacrylate in Wasser und Boden nachzuweisen, und inwieweit werden diese durchgeführt, und in welchem Umfang werden Wasserproben und Bodenproben nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich untersucht?

14

Welche Flockungsmittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung als Alternativen zu Polyacrylat zur Verfügung, und inwieweit werden diese eingesetzt?

Berlin, den 10. März 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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