BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU vor dem Hintergrund des Vorgangs um das Tierversuchslabor LPT

(insgesamt 31 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

01.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1796716.03.2020

Das Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU vor dem Hintergrund des Vorgangs um das Tierversuchslabor LPT

der Abgeordneten Renate Künast, Kai Gehring, Kordula Schulz-Asche, Harald Ebner, Lisa Badum, Matthias Gastel, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner, Gerhard Zickenheiner, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 „zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ (im Folgenden „Richtlinie“ genannt) hätte bis zum 1. Januar 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hat nach Ansicht der Fragesteller bislang keinen Gesetzentwurf vorgelegt, der die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen korrekt widerspiegelt. Daher hat die Europäische Kommission im Juli 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und ein Aufforderungsschreiben an Deutschland wegen Mängeln bei der Umsetzung der Richtlinie gerichtet. Da die Bundesregierung nicht innerhalb von zwei Monaten reagiert hat, hat die Kommission im Juli 2019 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Hätte die Bundesregierung nicht innerhalb von weiteren zwei Monaten geantwortet, hätte die Kommission in einem nächsten Schritt erwogen, Deutschland vor den Gerichtshof der EU zu bringen. In der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 4. Oktober 2019 wurde jedoch berichtet, dass die Bundesregierung der Europäischen Kommission gegenüber erklärt hat, dass Deutschland bereit ist, die einschlägigen Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie zu reformieren, und dass der Kommission Entwürfe für Änderungen des deutschen Gesetzes (Tierschutzgesetz und Versuchstierverordnung) vorgelegt wurden (vgl. Neue Osnabrücker Zeitung vom 4. Oktober 2019, https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1897087/tierversuche-bundesregierung-will-gesetze-nach-druck-von-eu-reformieren).

Vor dem Hintergrund der Aufnahmen aus dem Labor für Pharmakologie und Toxikologie GmbH & Co. KG (LPT) in Mienenbüttel, die im Oktober 2019 von SOKO Tierschutz und Cruelty Free International veröffentlicht wurden und nach Ansicht der Fragesteller zu Recht eine breite Diskussion über das in Tierversuchen zugefügte Leid ausgelöst haben, ist nach Ansicht der Fragesteller die Frage der ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht noch dringlicher. Es steht der Verdacht im Raum, dass diese Ereignisse mit einer konsequenten Umsetzung der Richtlinie hätten ausgeschlossen werden können.

In den vergangenen Jahren haben sich technische Möglichkeiten fortentwickelt und moderne, tierversuchsfreie Methoden werden immer häufiger angewandt. Mit der Einrichtung des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R), dem „3R-Center für In-vitro-Modelle und Tierversuchsalternativen“, das von der Universität Tübingen und dem NMI Reutlingen gerade gemeinsam aufgebaut wird, der öffentlichen Forschungsförderung für Alternativmethoden, der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen, der jüngsten Einrichtung einer neuen Professur für tierversuchsfreie Forschung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und auch der Vergabe von Tierschutzforschungspreisen gibt es verschiedene Bemühungen, Tierversuche zu ersetzen, die Zahl der in der Forschung und für regulatorische Zwecke eingesetzten Tiere zu reduzieren und das Leid der Tiere zu mindern. Zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verfolgen das Ziel, Tierversuche konsequent zu reduzieren und wo immer möglich überflüssig zu machen, einige Hochschulen ermöglichen mittlerweile ein tierversuchsfreies Studium.

Trotz dieser Bemühungen steigt die Zahl der „genutzten“ Versuchstiere weiter (vgl. Tierversuchszahlen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft), was auch an immer komplexeren Zulassungsverfahren von Medikamenten, Chemikalien und anderen Produkten liegt. Und obwohl es für viele Forschungszwecke bereits moderne, tierversuchsfreie Methoden gibt, werden diese noch längst nicht flächendeckend angewandt.

Die Validierung neuer Methoden auf internationaler Ebene und die Etablierung in der Forschung wie auch in der regulatorischen Praxis sind zeitintensiv und kostenaufwändig. Hierdurch kann aber ein wesentlicher Schritt getan werden, das heute verursachte Leid deutlich verringern.

Das Ziel muss nach Ansicht der Fragesteller sein, Tierversuche konsequent zu reduzieren und schnellstmöglich überflüssig zu machen, weshalb gemeinsam mit Tierschutzorganisationen und Forschungsorganisationen eine Gesamtstrategie mit konkreten Maßnahmen, Zielen und Zeiträumen zu erarbeiten ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Vertragsverletzungsverfahren

1. Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens 2018/2207 gegen die Bundesrepublik Deutschland?

  • a) Welche Mitteilungen hat die Bundesregierung von der EU-Kommission bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens 2018/2207 und der von Deutschland in Aussicht gestellten Maßnahmen erhalten, und was waren die Inhalte dieser Mitteilungen?
  • b) Welche Mitteilungen hat die Bundesregierung bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens 2018/2207 und der von Deutschland in Aussicht gestellten Maßnahmen an die EU-Kommission geschickt, und was waren Inhalte dieser Mitteilungen?
  • c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in deutsches Recht in den mehr als 20 von der EU-Kommission angesprochenen Bereichen (vgl. https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1897087/tierversuche-bundesregierung-willgesetze-nach-druck-von-eu-reformieren) zu verbessern (bitte nach von der EU kritisiertem Punkt, der zu ergreifenden Maßnahme und dem dazugehörigen, von der Bundesregierung anvisierten Zeitplan aufschlüsseln)?
  • d) Beabsichtigt die Bundesregierung Verbesserungen an der Umsetzung der Richtlinie dahingehend, dass eine Obergrenze von Schmerzen und Leiden eingeführt wird (Erwägungsgrund 23); Angst in das Konzept von Schmerzen und Leiden eingebunden wird (unter anderem Erwägungsgrund 6); deutsche Behörden Handhabe bekommen, die Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit von Projektanträgen selbstständig zu prüfen und auf dieser Grundlage ggf. abzulehnen; Tierversuche zur Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung der Genehmigung bedürfen, anstatt den Behörden lediglich angezeigt zu werden?
  • e) Wird die Bundesregierung die Diskussion um die mangelhafte Implementierung der Richtlinie dazu nutzen, Tierversuche konsequent zu reduzieren und schnellstmöglich überflüssig zu machen und gemeinsam mit Tierschutzorganisationen und Forschungsorganisationen eine Gesamtstrategie mit konkreten Maßnahmen, Zielen und Zeiträumen zu erarbeiten?

Plattform Animal Test Info

2. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine verpflichtende Präregistrierung von Tierversuchen (etwa innerhalb der Plattform des BfR Animal Test Info), und würde eine solche Registrierung aus Sicht der Bundesregierung für mehr Transparenz sowie validere und schnellere Forschungsergebnisse sorgen?

  • a) Inwieweit wird geprüft, ob anzeigepflichtige Tierversuchsvorhaben in einer solchen nationalen Plattform anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verpflichtend bekannt gemacht werden können?
  • b) Welche Bedingungen müssten aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, um eine solche Bekanntmachung zu ermöglichen?
  • c) Wurden bereits Gespräche auf europäischer und internationaler Ebene geführt, eine solche Plattform auf internationaler Ebene einzuführen (bitte die Zeitpunkte, beteiligten Ressorts und die Gremien, in denen ein solcher Vorschlag unterbreitet wurde, auflisten)?

Förderung, Validierung und Etablierung von modernen, alternativen Methoden

3. Wie viele Projekte zur Erforschung von modernen, alternativen Methoden zum Tierversuch wurden von der Bundesregierung in den vergangenen fünf Kalenderjahren gefördert (bitte die Methoden mit Förderprojektnummer, die Höhe der Förderung und den Anwendungsbereich auflisten)?

  • a) Wie viele dieser geförderten Projekte sind bis heute von Standardisierungsorganisationen validiert und in der Praxis etabliert (bitte die validierten und etablierten Methoden mit Förderprojektnummer, die Höhe der Förderung, den Einsatzbereich sowie die OECD-Test-Guideline-Nummer auflisten)?
  • b) Welche Hürden für die Validierung und den Praxiseinsatz solcher tierversuchsfreier Methoden identifiziert die Bundesregierung, und inwiefern sieht sie hier Handlungsbedarf?
  • c) Bei welchen Methoden (Versuche mit Tieren sowie moderne, alternative tierversuchsfreie Methoden) hat die Bundesregierung bzw. wurde mit Unterstützung der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren Unterstützung (finanzielle Unterstützung oder auch Beratung) geleistet, um die Validierung auf internationaler Ebene, etwa innerhalb der EU (EURL ECVAM), innerhalb der Preliminary Assessment of REgulatory RElevance (Parere) oder dem International Council for Harmonisation of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use (ICH) sicherzustellen (bitte nach Methoden, Form der geleisteten Unterstützung, Förderhöhe sowie Gremium der Validierung auflisten)?
  • d) Falls es Unterstützung gab, welche Organisationen und Institutionen sind bei der Unterstützung der Validierung beteiligt gewesen (bitte öffentliche und privatwirtschaftliche Organisationen getrennt angeben)?
  • e) Inwiefern stellt die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) nach Einschätzung der Bundesregierung sicher, dass Validierungsverpflichtungen Deutschlands gemäß Erwägungsgrund 47 der Richtlinie 2010/63/EU ausreichend eingehalten werden, oder gibt es Überlegungen, die ZEBET zu stärken?
  • f) Falls es keine Unterstützung gab, warum gibt es diese bisher nicht, und warum beschränkt sich die Bundesregierung bisher nur auf die Erforschung von Methoden?
  • g) Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Validierung von modernen, alternativen tierversuchsfreien Methoden in Zukunft besser zu unterstützen, und wenn ja, welche konkreten Schritte unternimmt sie dafür?
  • h) Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?
  • i) Falls ja, wie sehen diese Überlegungen aus, und sollten Wirtschaftsunternehmen an der Finanzierung beteiligt werden (bitte begründen)?
  • j) Wie unterstützt die Bundesregierung den wissenschaftlichen Austausch zu Tierversuchen und deren Ersatzmethoden (wie z. B. durch das Symposium „Tierversuche in der experimentellen Forschung: Quo Vadis?“ am 6. Juni 2019 am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg oder dem Workshop „3 R – Möglichkeiten des Tierversuchsersatzes in der Personalisierten Medizin“ am 5. Dezember 2019 an der Universität Tübingen)?

4. Auf welche Summe beläuft sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Kalenderjahren die Förderung von Forschungsprojekten, in denen Tierversuche grundsätzlich möglich wären, und wie hoch ist die Summe für Projekte, in denen tatsächlich Tierversuche gemacht wurden (bitte getrennt angeben)?

  • a) Ist eine weitere Konkretisierung der Fördersumme von Forschungsprojekten mit Tierversuchen nach Kenntnis der Bundesregierung möglich (falls ja, bitte angeben)?
  • b) Falls keine weitere Konkretisierung möglich ist, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine genaue Erfassung der Höhe der Fördersummen für Forschung mit Tierversuchen?

Aussagekraft von Tierversuchen bei regulatorischen Tests

5. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Tierversuche bei regulatorischen Tests stets ein mit großen Unsicherheiten behafteter „imperfekter Versuch“ sind und damit nicht eins zu eins auf den Menschen anwendbar sind?

  • a) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass die jetzige Praxis bei der Validierung von Alternativen zu Tierversuchen darauf abzielt, diese imperfekten Ergebnisse nachzustellen?
  • b) Aus welchen Gründen müssen moderne, alternative Methoden in den Validierungsprozessen die Ergebnisse von Tierversuchen nachstellen?
  • c) Inwiefern sieht die Bundesregierung hier Handlungsspielraum und Handlungsbedarf zu Verbesserungen im Validierungsprozess tierversuchsfreier Methoden auf nationaler und EU-Ebene?

Tierversuche für endokrine Disruptoren, Nanomaterialien etc.

6. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsspielraum und Handlungsbedarf, Tierversuche im Rahmen von Zulassungsverfahren beispielsweise von chemischen Substanzen oder Medikamenten auf nationaler und EU-Ebene zu reduzieren?

7. Welche Methoden (z. B. OECD Test Guidelines) mit und ohne Tierversuche werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den europäischen und ggf. nationalen Registrierungsverfahren und Zulassungsverfahren von Nanomaterialien, Endokrinen Disruptoren und CrispR-Cas-Organismen genutzt (bitte nach Tierversuchen und modernen Alternativmethoden aufschlüsseln)?

  • a) Welche dieser Methoden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Beteiligung öffentlich geförderter Forschungseinrichtungen aus Deutschland entwickelt (bitte die Höhe öffentlicher Förderung sowie die jeweilige Forschungseinrichtung angeben)?
  • b) Welche Methoden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Europäischen Union entwickelt (bitte die Höhe öffentlicher Förderung, gegebenenfalls ungefähre Schätzung angeben)?
  • c) Welche Bedeutung räumt die Bundesregierung modernen, alternativen tierversuchsfreien Methoden bei der Zulassung von Nanomaterialien, Polymeren und ähnlich neuen Stoffgruppen im Vergleich zur „herkömmlichen“ Zulassung konventioneller Chemikalien ein?
  • d) Gibt es aus Sicht der Bundesregierung einen erhöhten Tierverbrauch bei der Zulassung von Nanomaterialien, Endokrinen Disruptoren und CrispR-Cas-Organismen im Vergleich etwa zu konventionellen Chemikalien?

Tierversuchs-Kommissionen

8. Wie viele Tierversuchskommissionen nach § 15 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sind in den Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und wie hoch ist der Anteil an Tierschutzorganisationen (bitte nach Bundesländern auflisten)?

  • a) Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, die nach Auffassung der Bundesregierung einer mit Tierschutzorganisationen paritätisch besetzten Tierversuchskommission entgegenstehen?
  • b) Welche Rechte und Pflichten haben die Mitglieder der Tierversuchskommissionen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern?
  • c) Haben Tierversuchskommissionen nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, ggf. per Minderheitenvotum die Genehmigung eines Versuchsvorhabens abzulehnen?
  • d) Welche Unterstützung erhalten die meist ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Tierversuchskommissionen nach Kenntnis der Bundesregierung durch öffentliche Stellen?
  • e) Wie bewertet die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die in diesem Zusammenhang erhobenen Forderungen nach einer Vereinheitlichung von Verfahrensfragen?

9. Welche Angaben müssen nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem Antrag auf einen Tierversuch von Seiten der antragstellenden Partei gemacht werden?

  • a) Welche Kriterien müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt sein, damit ein Antrag auf einen Tierversuch als vollständig eingereicht gelten kann?
  • b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Katalog bzw. eine Handreichung dazu, was Antragstellende vorweisen müssen und welche Kriterien eingehalten werden müssen?
  • c) Wie lange kann die Prüfung auf einen Tierversuch nach Kenntnis der Bundesregierung dauern, und gibt es die Möglichkeit, bei besonders komplexen Vorhaben seitens der Zulassungsbehörde oder der Tierversuchskommission eine Verlängerung der Prüfdauer zu erwirken?
  • d) Ab wann beginnt die 40-tägige Frist zur Bearbeitung eines Antrages auf einen Tierversuch, und reicht dafür bereits das Einbringen der Unterlagen aus, oder müssen diese auch vollständig sein?
  • e) Welche Möglichkeiten der Nachfrage hat die genehmigende Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Möglichkeiten der Beratung stehen den Antragstellerinnen und Antragstellern zur Verfügung?
  • f) Welche Möglichkeiten der Ablehnung hat die genehmigende Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Möglichkeiten der Beratung stehen den Antragstellerinnen und Antragstellern zur Verfügung?
  • g) Müssen Anträge für Tierversuche nach dem Bescheid nach Kenntnis der Bundesregierung vernichtet werden? Falls ja, aus welchen Gründen muss dies geschehen? Falls nein, müssen die Anträge archiviert werden (für welchen Zeitraum gilt diese Archivierung, und können diese Anträge nach Ablauf einer Frist der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden)?

10. Wie viele der Anträge auf Tierversuche wurden in den vergangenen zwei Jahren (2019 und 2018) nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt?

  • a) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Daten vorliegen sollten, wie kommt sie dann zu der Schlussfolgerung, dass Anträge abgelehnt wurden, weil sie sich nicht ethisch begründen ließen oder der Stand der Wissenschaft nicht angemessen berücksichtigt wurde (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4a auf Bundestagsdrucksache 19/13736)?
  • b) Unter welchen Umständen besteht für die genehmigende Behörde die Notwendigkeit, einen Tierversuch abzulehnen, auch wenn es sich bisher lediglich um eine Plausibilitätsprüfung handelt?

Zucht der Versuchstiere

11. Worauf führt die Bundesregierung die Tatsache zurück, dass die Zahl der Versuchstiere trotz Bemühungen zur Senkung weiter steigt (vgl. eingangs zitierte Tierversuchszahlen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft)?

12. Inwiefern beobachtet die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren Veränderungen hinsichtlich des „Schweregrads der Versuche“?

13. Wie viele Tiere werden für Tierversuche gezüchtet, dann aber nicht im Tierversuch genutzt (bitte nach Tierart, nach gentechnischem Eingriff und nach Verhältnis von genutzten und nicht genutzten Tieren auflisten)?

  • a) Werden diese Tiere nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zahl der Statistik zur Verwendung von Versuchstieren aufgelistet? Falls nein, warum nicht?
  • b) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen Tieren verfahren, und unter welchen Voraussetzungen werden die Tiere gegebenenfalls getötet?
  • c) Sollten Tiere getötet werden, aus welchen Erwägungen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Tötung, und ist auszuschließen, dass es sich hierbei auch um wirtschaftliche Gründe handelt?
  • d) Inwiefern muss der Umgang mit überzähligen Tieren in der Konzeption und Beantragung von Forschungsprojekten berücksichtigt werden?
  • e) Nach welchen Kriterien werden die Zahlen der Statistik zur Verwendung von Versuchstieren nach Kenntnis der Bundesregierung gemeldet, gibt es einen geregelten Katalog, oder welchen Spielraum haben die Länder bei der Erfassung und Weitergabe der Daten?
  • f) Sind die Meldungen der Bundesländer über die aktuellen Zahlen zu Versuchstieren dahingehend konsistent, dass alle Länder gezüchtete, aber nicht genutzte Tiere melden, oder gibt es hierbei Unterschiede, und wenn ja, welche (bitte Unterschiede mit Angabe der einzelnen Bundesländer auflisten)?
  • g) Sollten der Bundesregierung keine validen, differenzierten Zahlen vorliegen, wie kann gewährleistet sein, dass bei Tierversuchen keine zu hohe Anzahl an Tieren gezüchtet wird, die dann doch nicht „gebraucht“ werden?
  • h) Falls der Bundesregierung keine differenzierten Zahlen vorliegen sollten, warum liegen diese Zahlen nicht konkret vor, und warum müssen diese bei den Anträgen für Tierversuche nicht angegeben werden, wenn sie doch zur Höhe des Tierverbrauchs beitragen?
  • i) Erwartet die Bundesregierung Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Tötung aus wirtschaftlichen Erwägungen von „überzähligen“ Versuchstieren durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükenschreddern (siehe BVerwG, 13. Juni 2019 – 3 C 28.16 und BVerwG, 13. Juni 2019 – 3 C 29.16), wonach wirtschaftliche Gründe allein kein vernünftiger Grund sind, Tiere zu töten?
  • j) Falls keine Auswirkungen erwartet werden, warum lässt sich das Verbot der Tötung aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht übertragen?

14. Wie viele 3R-Zentren gibt es in Deutschland insgesamt, und wann sind diese etabliert worden (bitte nach Bund bzw. Bundesland und Gründungsjahr auflisten)?

  • a) Gibt es seitens der Bundesregierung eine mit den 3R-Zentren abgestimmte Strategie zur Stärkung des 3R-Prinzips?
  • b) Welche Maßnahmen (bitte nach Höhe der Finanzierung auflisten) der Bundesregierung zielen darauf ab, den Tierverbrauch zu reduzieren (reduce)?
  • c) Welche Maßnahmen (bitte nach Höhe der Finanzierung auflisten) der Bundesregierung zielen darauf ab, Tierversuche zu ersetzen (replace)?
  • d) Welche Maßnahmen (bitte nach Höhe der Finanzierung auflisten) der Bundesregierung zielen darauf ab, die Belastung für Tiere bei Tierversuchen zu verringern (refinement)?

15. Wie viele Einrichtungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, die Tierversuche durchführen (bitte die Standorte, den Schwerpunkt der Forschung wie etwa Grundlagenforschung bzw. regulatorische Versuche und Einrichtungen in privater Hand und Einrichtungen in öffentlicher Hand auflisten)?

16. In welchen Anwendungsbereichen werden aus Sicht der Bundesregierung auch in absehbarer Zeit weiterhin Tierversuche notwendig sein, und worauf stützt sie diese Einschätzung?

Laboratory of Pharmacology and Toxicology (LPT), Hamburg

17. Hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen das LPT (im September 2019) Gespräche zum LPT geführt (bitte nach Datum, Kreis der Teilnehmenden sowie Gesprächsthema auflisten)?

18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich möglicher Fälschungen von Studien oder Verstößen gegen das Tierschutzgesetz oder die Standards der Guten Labor Praxis (GLP) durch das LPT vor (bitte nach Bekanntwerden der Erkenntnisse sowie erfolgter Maßnahmen seitens der Bundesregierung auflisten)?

19. Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Behörden ergriffen werden, wenn in einem Zulassungsverfahren für Arzneimittel offenkundig falsche Angaben gemacht wurden bzw. sich die Angaben des Antragstellenden auf offenkundig falschen Tatsachen gründen?

20. Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Behörden ergriffen werden, wenn in einem Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel oder andere Stoffe offenkundig falsche Angaben gemacht wurden bzw. sich die Angaben der Antragstellenden auf offenkundig falschen Tatsachen gründen?

21. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Zulassung von Stoffen (etwa Medikamenten oder Pestiziden), für deren Zulassung Studien in dem LPT-Labor durchgeführt wurden, erneut – mit Tierversuchen – durchgeführt werden muss?

22. Wird es seitens der Bundesregierung eine Überprüfung der momentan vom BfR durchgeführten Beratung der Bundesländer zur Überwachung der Einhaltung des Gute-Laborpraxis-Standards geben, und aus welchen Gründen wird diese Überprüfung durchgeführt? Falls es keine Überprüfung geben soll, warum sieht die Bundesregierung trotz der Vorkommnisse um das LPT hierfür keine Veranlassung?

23. Wie bewertet die Bundesregierung, dass laut BfR „Nicht-Konformitäten und Fälschungen“ in GLP-Laboren „grundsätzlich nicht völlig ausgeschlossen“ (https://www.bfr.bund.de/cm/343/tierschutzbestimmungen-und-gute-laborpraxis-bundeslaender-pruefen-moegliche-verstoesse-eines-tierversuchslabors.pdf) werden können, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Risiko von Nicht-Konformitäten und Fälschungen auszuschließen?

24. Hat die Bundesregierung in Folge der Berichte über Studienfälschungen im LPT-Labor andere GLP-Labore überprüft? Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

25. Wie viele Studien zur Zulassung von Stoffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am LPT durchgeführt (bitte nach Jahr, wenn möglich Auftraggeber, Stoffgruppe sowie dem durchführendem LPT-Standort auflisten)?

26. Welche Stoffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den möglicherweise fehlerhaften bzw. gefälschten Studien betroffen?

27. Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen Verfahren gegen Tierversuchslabore wegen des Vorwurfs der Fälschung von Studien oder Verstößen gegen Tierschutzvorschriften eingeleitet wurden (bitte nach Jahr, Tierversuchslabor und Stand des Verfahrens auflisten)?

28. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Experimente an Hunden, Katzen und Primaten am LPT, von denen manche wegen Verstößen gegen den Tierschutz in der Presse thematisiert wurden, korrekt zugelassen, und unterlagen die Vorhaben einer vollständigen Bewertung durch die zuständige Behörde?

29. Wird die Bundesregierung untersuchen, ob die für LPT erforderlichen Lizenzen, um Tierversuche durchführen zu dürfen, auf korrekte Weise vergeben wurden?

30. Welche Schweregrade wurden nach Kenntnis der Bundesregierung den in den letzten zehn Jahren im LPT an Hunden, Katzen und Primaten durchgeführten Verfahren nach Artikel 15 der Richtlinie 2010/63/EU zugeordnet?

31. Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Räumlichkeiten des LPT zuletzt von den zuständigen Behörden kontrolliert, und wie regelmäßig wurden sie in den vergangenen zehn Jahren kontrolliert?

  • a) Wie regelmäßig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unangemeldete Inspektionen durchgeführt?
  • b) Betrachtet die Bundesregierung diese Häufigkeit an angekündigten und nicht angemeldeten Kontrollen als angemessen?
  • c) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Inspektionsberichte veröffentlicht?

Fragen89

1

Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens 2018/2207 gegen die Bundesrepublik Deutschland?

1

Welche Mitteilungen hat die Bundesregierung von der EU-Kommission bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens 2018/2207 und der von Deutschland in Aussicht gestellten Maßnahmen erhalten, und was waren die Inhalte dieser Mitteilungen?

1

Welche Mitteilungen hat die Bundesregierung bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens 2018/2207 und der von Deutschland in Aussicht gestellten Maßnahmen an die EU-Kommission geschickt, und was waren Inhalte dieser Mitteilungen?

1

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in deutsches Recht in den mehr als 20 von der EU-Kommission angesprochenen Bereichen (vgl. https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1897087/tierversuche-bundesregierung-willgesetze-nach-druck-von-eu-reformieren) zu verbessern (bitte nach von der EU kritisiertem Punkt, der zu ergreifenden Maßnahme und dem dazugehörigen, von der Bundesregierung anvisierten Zeitplan aufschlüsseln)?

1

Beabsichtigt die Bundesregierung Verbesserungen an der Umsetzung der Richtlinie dahingehend, dass eine Obergrenze von Schmerzen und Leiden eingeführt wird (Erwägungsgrund 23); Angst in das Konzept von Schmerzen und Leiden eingebunden wird (unter anderem Erwägungsgrund 6); deutsche Behörden Handhabe bekommen, die Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit von Projektanträgen selbstständig zu prüfen und auf dieser Grundlage ggf. abzulehnen; Tierversuche zur Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung der Genehmigung bedürfen, anstatt den Behörden lediglich angezeigt zu werden?

1

Wird die Bundesregierung die Diskussion um die mangelhafte Implementierung der Richtlinie dazu nutzen, Tierversuche konsequent zu reduzieren und schnellstmöglich überflüssig zu machen und gemeinsam mit Tierschutzorganisationen und Forschungsorganisationen eine Gesamtstrategie mit konkreten Maßnahmen, Zielen und Zeiträumen zu erarbeiten?

2

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine verpflichtende Präregistrierung von Tierversuchen (etwa innerhalb der Plattform des BfR Animal Test Info), und würde eine solche Registrierung aus Sicht der Bundesregierung für mehr Transparenz sowie validere und schnellere Forschungsergebnisse sorgen?

2

Inwieweit wird geprüft, ob anzeigepflichtige Tierversuchsvorhaben in einer solchen nationalen Plattform anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verpflichtend bekannt gemacht werden können?

2

Welche Bedingungen müssten aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, um eine solche Bekanntmachung zu ermöglichen?

2

Wurden bereits Gespräche auf europäischer und internationaler Ebene geführt, eine solche Plattform auf internationaler Ebene einzuführen (bitte die Zeitpunkte, beteiligten Ressorts und die Gremien, in denen ein solcher Vorschlag unterbreitet wurde, auflisten)?

3

Wie viele Projekte zur Erforschung von modernen, alternativen Methoden zum Tierversuch wurden von der Bundesregierung in den vergangenen fünf Kalenderjahren gefördert (bitte die Methoden mit Förderprojektnummer, die Höhe der Förderung und den Anwendungsbereich auflisten)?

3

Wie viele dieser geförderten Projekte sind bis heute von Standardisierungsorganisationen validiert und in der Praxis etabliert (bitte die validierten und etablierten Methoden mit Förderprojektnummer, die Höhe der Förderung, den Einsatzbereich sowie die OECD-Test-Guideline-Nummer auflisten)?

3

Welche Hürden für die Validierung und den Praxiseinsatz solcher tierversuchsfreier Methoden identifiziert die Bundesregierung, und inwiefern sieht sie hier Handlungsbedarf?

3

Bei welchen Methoden (Versuche mit Tieren sowie moderne, alternative tierversuchsfreie Methoden) hat die Bundesregierung bzw. wurde mit Unterstützung der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren Unterstützung (finanzielle Unterstützung oder auch Beratung) geleistet, um die Validierung auf internationaler Ebene, etwa innerhalb der EU (EURL ECVAM), innerhalb der Preliminary Assessment of REgulatory RElevance (Parere) oder dem International Council for Harmonisation of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use (ICH) sicherzustellen (bitte nach Methoden, Form der geleisteten Unterstützung, Förderhöhe sowie Gremium der Validierung auflisten)?

3

Falls es Unterstützung gab, welche Organisationen und Institutionen sind bei der Unterstützung der Validierung beteiligt gewesen (bitte öffentliche und privatwirtschaftliche Organisationen getrennt angeben)?

3

Inwiefern stellt die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) nach Einschätzung der Bundesregierung sicher, dass Validierungsverpflichtungen Deutschlands gemäß Erwägungsgrund 47 der Richtlinie 2010/63/EU ausreichend eingehalten werden, oder gibt es Überlegungen, die ZEBET zu stärken?

3

Falls es keine Unterstützung gab, warum gibt es diese bisher nicht, und warum beschränkt sich die Bundesregierung bisher nur auf die Erforschung von Methoden?

3

Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Validierung von modernen, alternativen tierversuchsfreien Methoden in Zukunft besser zu unterstützen, und wenn ja, welche konkreten Schritte unternimmt sie dafür?

3

Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

3

Falls ja, wie sehen diese Überlegungen aus, und sollten Wirtschaftsunternehmen an der Finanzierung beteiligt werden (bitte begründen)?

3

Wie unterstützt die Bundesregierung den wissenschaftlichen Austausch zu Tierversuchen und deren Ersatzmethoden (wie z. B. durch das Symposium „Tierversuche in der experimentellen Forschung: Quo Vadis?“ am 6. Juni 2019 am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg oder dem Workshop „3 R – Möglichkeiten des Tierversuchsersatzes in der Personalisierten Medizin“ am 5. Dezember 2019 an der Universität Tübingen)?

4

Auf welche Summe beläuft sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Kalenderjahren die Förderung von Forschungsprojekten, in denen Tierversuche grundsätzlich möglich wären, und wie hoch ist die Summe für Projekte, in denen tatsächlich Tierversuche gemacht wurden (bitte getrennt angeben)?

4

Ist eine weitere Konkretisierung der Fördersumme von Forschungsprojekten mit Tierversuchen nach Kenntnis der Bundesregierung möglich (falls ja, bitte angeben)?

4

Falls keine weitere Konkretisierung möglich ist, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine genaue Erfassung der Höhe der Fördersummen für Forschung mit Tierversuchen?

5

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Tierversuche bei regulatorischen Tests stets ein mit großen Unsicherheiten behafteter „imperfekter Versuch“ sind und damit nicht eins zu eins auf den Menschen anwendbar sind?

5

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass die jetzige Praxis bei der Validierung von Alternativen zu Tierversuchen darauf abzielt, diese imperfekten Ergebnisse nachzustellen?

5

Aus welchen Gründen müssen moderne, alternative Methoden in den Validierungsprozessen die Ergebnisse von Tierversuchen nachstellen?

5

Inwiefern sieht die Bundesregierung hier Handlungsspielraum und Handlungsbedarf zu Verbesserungen im Validierungsprozess tierversuchsfreier Methoden auf nationaler und EU-Ebene?

6

Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsspielraum und Handlungsbedarf, Tierversuche im Rahmen von Zulassungsverfahren beispielsweise von chemischen Substanzen oder Medikamenten auf nationaler und EU-Ebene zu reduzieren?

7

Welche Methoden (z. B. OECD Test Guidelines) mit und ohne Tierversuche werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den europäischen und ggf. nationalen Registrierungsverfahren und Zulassungsverfahren von Nanomaterialien, Endokrinen Disruptoren und CrispR-Cas-Organismen genutzt (bitte nach Tierversuchen und modernen Alternativmethoden aufschlüsseln)?

7

Welche dieser Methoden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Beteiligung öffentlich geförderter Forschungseinrichtungen aus Deutschland entwickelt (bitte die Höhe öffentlicher Förderung sowie die jeweilige Forschungseinrichtung angeben)?

7

Welche Methoden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Europäischen Union entwickelt (bitte die Höhe öffentlicher Förderung, gegebenenfalls ungefähre Schätzung angeben)?

7

Welche Bedeutung räumt die Bundesregierung modernen, alternativen tierversuchsfreien Methoden bei der Zulassung von Nanomaterialien, Polymeren und ähnlich neuen Stoffgruppen im Vergleich zur „herkömmlichen“ Zulassung konventioneller Chemikalien ein?

7

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung einen erhöhten Tierverbrauch bei der Zulassung von Nanomaterialien, Endokrinen Disruptoren und CrispR-Cas-Organismen im Vergleich etwa zu konventionellen Chemikalien?

8

Wie viele Tierversuchskommissionen nach § 15 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sind in den Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und wie hoch ist der Anteil an Tierschutzorganisationen (bitte nach Bundesländern auflisten)?

8

Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, die nach Auffassung der Bundesregierung einer mit Tierschutzorganisationen paritätisch besetzten Tierversuchskommission entgegenstehen?

8

Welche Rechte und Pflichten haben die Mitglieder der Tierversuchskommissionen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern?

8

Haben Tierversuchskommissionen nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, ggf. per Minderheitenvotum die Genehmigung eines Versuchsvorhabens abzulehnen?

8

Welche Unterstützung erhalten die meist ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Tierversuchskommissionen nach Kenntnis der Bundesregierung durch öffentliche Stellen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die in diesem Zusammenhang erhobenen Forderungen nach einer Vereinheitlichung von Verfahrensfragen?

9

Welche Angaben müssen nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem Antrag auf einen Tierversuch von Seiten der antragstellenden Partei gemacht werden?

9

Welche Kriterien müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt sein, damit ein Antrag auf einen Tierversuch als vollständig eingereicht gelten kann?

9

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Katalog bzw. eine Handreichung dazu, was Antragstellende vorweisen müssen und welche Kriterien eingehalten werden müssen?

9

Wie lange kann die Prüfung auf einen Tierversuch nach Kenntnis der Bundesregierung dauern, und gibt es die Möglichkeit, bei besonders komplexen Vorhaben seitens der Zulassungsbehörde oder der Tierversuchskommission eine Verlängerung der Prüfdauer zu erwirken?

9

Ab wann beginnt die 40-tägige Frist zur Bearbeitung eines Antrages auf einen Tierversuch, und reicht dafür bereits das Einbringen der Unterlagen aus, oder müssen diese auch vollständig sein?

9

Welche Möglichkeiten der Nachfrage hat die genehmigende Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Möglichkeiten der Beratung stehen den Antragstellerinnen und Antragstellern zur Verfügung?

9

Welche Möglichkeiten der Ablehnung hat die genehmigende Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Möglichkeiten der Beratung stehen den Antragstellerinnen und Antragstellern zur Verfügung?

9

Müssen Anträge für Tierversuche nach dem Bescheid nach Kenntnis der Bundesregierung vernichtet werden? Falls ja, aus welchen Gründen muss dies geschehen? Falls nein, müssen die Anträge archiviert werden (für welchen Zeitraum gilt diese Archivierung, und können diese Anträge nach Ablauf einer Frist der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden)?

10

Wie viele der Anträge auf Tierversuche wurden in den vergangenen zwei Jahren (2019 und 2018) nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt?

10

Wenn der Bundesregierung hierzu keine Daten vorliegen sollten, wie kommt sie dann zu der Schlussfolgerung, dass Anträge abgelehnt wurden, weil sie sich nicht ethisch begründen ließen oder der Stand der Wissenschaft nicht angemessen berücksichtigt wurde (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4a auf Bundestagsdrucksache 19/13736)?

10

Unter welchen Umständen besteht für die genehmigende Behörde die Notwendigkeit, einen Tierversuch abzulehnen, auch wenn es sich bisher lediglich um eine Plausibilitätsprüfung handelt?

11

Worauf führt die Bundesregierung die Tatsache zurück, dass die Zahl der Versuchstiere trotz Bemühungen zur Senkung weiter steigt (vgl. eingangs zitierte Tierversuchszahlen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft)?

12

Inwiefern beobachtet die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren Veränderungen hinsichtlich des „Schweregrads der Versuche“?

13

Wie viele Tiere werden für Tierversuche gezüchtet, dann aber nicht im Tierversuch genutzt (bitte nach Tierart, nach gentechnischem Eingriff und nach Verhältnis von genutzten und nicht genutzten Tieren auflisten)?

13

Werden diese Tiere nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zahl der Statistik zur Verwendung von Versuchstieren aufgelistet? Falls nein, warum nicht?

13

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen Tieren verfahren, und unter welchen Voraussetzungen werden die Tiere gegebenenfalls getötet?

13

Sollten Tiere getötet werden, aus welchen Erwägungen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Tötung, und ist auszuschließen, dass es sich hierbei auch um wirtschaftliche Gründe handelt?

13

Inwiefern muss der Umgang mit überzähligen Tieren in der Konzeption und Beantragung von Forschungsprojekten berücksichtigt werden?

13

Nach welchen Kriterien werden die Zahlen der Statistik zur Verwendung von Versuchstieren nach Kenntnis der Bundesregierung gemeldet, gibt es einen geregelten Katalog, oder welchen Spielraum haben die Länder bei der Erfassung und Weitergabe der Daten?

13

Sind die Meldungen der Bundesländer über die aktuellen Zahlen zu Versuchstieren dahingehend konsistent, dass alle Länder gezüchtete, aber nicht genutzte Tiere melden, oder gibt es hierbei Unterschiede, und wenn ja, welche (bitte Unterschiede mit Angabe der einzelnen Bundesländer auflisten)?

13

Sollten der Bundesregierung keine validen, differenzierten Zahlen vorliegen, wie kann gewährleistet sein, dass bei Tierversuchen keine zu hohe Anzahl an Tieren gezüchtet wird, die dann doch nicht „gebraucht“ werden?

13

Falls der Bundesregierung keine differenzierten Zahlen vorliegen sollten, warum liegen diese Zahlen nicht konkret vor, und warum müssen diese bei den Anträgen für Tierversuche nicht angegeben werden, wenn sie doch zur Höhe des Tierverbrauchs beitragen?

13

Erwartet die Bundesregierung Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Tötung aus wirtschaftlichen Erwägungen von „überzähligen“ Versuchstieren durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükenschreddern (siehe BVerwG, 13. Juni 2019 – 3 C 28.16 und BVerwG, 13. Juni 2019 – 3 C 29.16), wonach wirtschaftliche Gründe allein kein vernünftiger Grund sind, Tiere zu töten?

13

Falls keine Auswirkungen erwartet werden, warum lässt sich das Verbot der Tötung aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht übertragen?

14

Wie viele 3R-Zentren gibt es in Deutschland insgesamt, und wann sind diese etabliert worden (bitte nach Bund bzw. Bundesland und Gründungsjahr auflisten)?

14

Gibt es seitens der Bundesregierung eine mit den 3R-Zentren abgestimmte Strategie zur Stärkung des 3R-Prinzips?

14

Welche Maßnahmen (bitte nach Höhe der Finanzierung auflisten) der Bundesregierung zielen darauf ab, den Tierverbrauch zu reduzieren (reduce)?

14

Welche Maßnahmen (bitte nach Höhe der Finanzierung auflisten) der Bundesregierung zielen darauf ab, Tierversuche zu ersetzen (replace)?

14

Welche Maßnahmen (bitte nach Höhe der Finanzierung auflisten) der Bundesregierung zielen darauf ab, die Belastung für Tiere bei Tierversuchen zu verringern (refinement)?

15

Wie viele Einrichtungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, die Tierversuche durchführen (bitte die Standorte, den Schwerpunkt der Forschung wie etwa Grundlagenforschung bzw. regulatorische Versuche und Einrichtungen in privater Hand und Einrichtungen in öffentlicher Hand auflisten)?

16

In welchen Anwendungsbereichen werden aus Sicht der Bundesregierung auch in absehbarer Zeit weiterhin Tierversuche notwendig sein, und worauf stützt sie diese Einschätzung?

17

Hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen das LPT (im September 2019) Gespräche zum LPT geführt (bitte nach Datum, Kreis der Teilnehmenden sowie Gesprächsthema auflisten)?

18

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich möglicher Fälschungen von Studien oder Verstößen gegen das Tierschutzgesetz oder die Standards der Guten Labor Praxis (GLP) durch das LPT vor (bitte nach Bekanntwerden der Erkenntnisse sowie erfolgter Maßnahmen seitens der Bundesregierung auflisten)?

19

Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Behörden ergriffen werden, wenn in einem Zulassungsverfahren für Arzneimittel offenkundig falsche Angaben gemacht wurden bzw. sich die Angaben des Antragstellenden auf offenkundig falschen Tatsachen gründen?

20

Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Behörden ergriffen werden, wenn in einem Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel oder andere Stoffe offenkundig falsche Angaben gemacht wurden bzw. sich die Angaben der Antragstellenden auf offenkundig falschen Tatsachen gründen?

21

Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Zulassung von Stoffen (etwa Medikamenten oder Pestiziden), für deren Zulassung Studien in dem LPT-Labor durchgeführt wurden, erneut – mit Tierversuchen – durchgeführt werden muss?

22

Wird es seitens der Bundesregierung eine Überprüfung der momentan vom BfR durchgeführten Beratung der Bundesländer zur Überwachung der Einhaltung des Gute-Laborpraxis-Standards geben, und aus welchen Gründen wird diese Überprüfung durchgeführt? Falls es keine Überprüfung geben soll, warum sieht die Bundesregierung trotz der Vorkommnisse um das LPT hierfür keine Veranlassung?

23

Wie bewertet die Bundesregierung, dass laut BfR „Nicht-Konformitäten und Fälschungen“ in GLP-Laboren „grundsätzlich nicht völlig ausgeschlossen“ (https://www.bfr.bund.de/cm/343/tierschutzbestimmungen-und-gute-laborpraxis-bundeslaender-pruefen-moegliche-verstoesse-eines-tierversuchslabors.pdf) werden können, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Risiko von Nicht-Konformitäten und Fälschungen auszuschließen?

24

Hat die Bundesregierung in Folge der Berichte über Studienfälschungen im LPT-Labor andere GLP-Labore überprüft? Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

25

Wie viele Studien zur Zulassung von Stoffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am LPT durchgeführt (bitte nach Jahr, wenn möglich Auftraggeber, Stoffgruppe sowie dem durchführendem LPT-Standort auflisten)?

26

Welche Stoffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den möglicherweise fehlerhaften bzw. gefälschten Studien betroffen?

27

Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen Verfahren gegen Tierversuchslabore wegen des Vorwurfs der Fälschung von Studien oder Verstößen gegen Tierschutzvorschriften eingeleitet wurden (bitte nach Jahr, Tierversuchslabor und Stand des Verfahrens auflisten)?

28

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Experimente an Hunden, Katzen und Primaten am LPT, von denen manche wegen Verstößen gegen den Tierschutz in der Presse thematisiert wurden, korrekt zugelassen, und unterlagen die Vorhaben einer vollständigen Bewertung durch die zuständige Behörde?

29

Wird die Bundesregierung untersuchen, ob die für LPT erforderlichen Lizenzen, um Tierversuche durchführen zu dürfen, auf korrekte Weise vergeben wurden?

30

Welche Schweregrade wurden nach Kenntnis der Bundesregierung den in den letzten zehn Jahren im LPT an Hunden, Katzen und Primaten durchgeführten Verfahren nach Artikel 15 der Richtlinie 2010/63/EU zugeordnet?

31

Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Räumlichkeiten des LPT zuletzt von den zuständigen Behörden kontrolliert, und wie regelmäßig wurden sie in den vergangenen zehn Jahren kontrolliert?

31

Wie regelmäßig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unangemeldete Inspektionen durchgeführt?

31

Betrachtet die Bundesregierung diese Häufigkeit an angekündigten und nicht angemeldeten Kontrollen als angemessen?

31

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Inspektionsberichte veröffentlicht?

Berlin, den 24. Februar 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen