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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Bereich Lebensmittelkontrollen

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

31.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1798017.03.2020

Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Bereich Lebensmittelkontrollen

der Abgeordneten Stephan Protschka, Thomas Ehrhorn, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner äußerte sich in Bezug auf die jüngsten Lebensmittelskandale, wie beispielsweise den „Wilke-Skandal“, dahin gehend, dass es wichtig sei, die Schwachstellen der Lebensmittelkontrollen zu prüfen (vgl. https://www.foodwatch.org/de/pressemitteilungen/2019/wilke-skandal-foodwatch-fordert-unabhaengige-landesanstalten-fuer-lebensmittelueberwachung/).

Außerdem fordert sie die Länder zu einer stärkeren Konzentration und Bündelung von Verantwortlichkeit für die Optimierung der Lebensmittelkontrollen auf (https://www.bvlk.de/news/lebensmittelkontrollen-kloeckner-will-schnelle-aufklaerung-ueber-schwachstellen.html). Diese Forderung findet sich auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.

Den Medien ist zu entnehmen, dass die Zahl der Lebensmittelkontrollen durch eine Reform der Lebensmittelüberwachung verringert werden soll (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/lebensmittelueberwachung-103.html, https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/julia-kloeckner-will-zahl-der-lebensmittel-kontrollen-verringern-a-1266809.html).

Begründet wird dies damit, dass Lebensmittelbetriebe, die sich in der kontrollintensivsten Risikoklasse ihrer betriebsartenspezifischen Betrachtung befinden, nach den neu vorgesehenen Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Rahmen-Überwachung (AVV Rüb) noch intensiver und engmaschiger mit zusätzlichen Plankontrollen aufgesucht werden und Betriebe mit niedrigerem Gefahrenpotential dafür seltener (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 83 der Abgeordneten Renate Künast auf Bundestagsdrucksache 19/14661).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wann und wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes von Bund und Ländern mit dem Ziel Schwachstellen zu beseitigen, das im derzeitigen Koalitionsvertrag „Ein neuer Aufbruch für Europa, Eine neue Dynamik für Deutschland, Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ zwischen CDU, CSU und SPD aufgestellt wurde, überprüft, und welche Schlussfolgerungen konnte die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln daraus ziehen (vgl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, Lebensmittelsicherheit, S. 90)?

2

Hat die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Bereich Lebensmittelkontrollen eingeleitet?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Bereich Lebensmittelkontrollen wurden bereits umgesetzt?

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die zukünftig zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Bereich Lebensmittelkontrollen beitragen sollen, und wenn ja, welche?

3

Wie sind die Behörden, die für Lebensmittelkontrollen in den Ländern zuständig sind, nach Kenntnis der Bundesregierung personell ausgestattet?

Wie viele Lebensmittelkontrollen finden nach Kenntnis der Bundesregierung statt, und wird die Anzahl der verpflichtenden Kontrollen im Jahr erreicht (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

4

Mit welchen konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Befugnisse der Lebensmittelkontrolleure an den Internethandel mit Lebensmitteln angeglichen (vgl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, Lebensmittelsicherheit, S. 90)?

5

Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das staatliche Onlineportal lebensmittelwarnung.de, das als zentrale Informationsplattform bei Rückruf von gesundheitsbedenklichen Lebensmitteln dienen soll, in den letzten Jahren verbraucherfreundlicher gemacht (vgl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, Lebensmittelsicherheit, S. 90)?

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Verbraucherorganisationen, dass das Onlineportal lebensmittelwarnung.de (https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/liste/alle/deutschlandweit/10/0) nicht übersichtlich, vollständig und aktuell sei (vgl. https://www.foodwatch.org/de/pressemitteilungen/2019/nach-wilke-fall-behoerdenversagen-bei-drei-weiteren-listerien-rueckrufen/)?

Welche Schlussfolgerungen aus der Aussage einer Verbraucherorganisation, dass die verantwortlichen Behörden fast jede zweite Warnung (47 Prozent) verspätet auf die Seite stellen, zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln (vgl. https://www.foodwatch.org/de/pressemitteilungen/2017/foodwatch-report-rueckrufe-von-gesundheitsgefaehrdenden-lebensmitteln-kommen-oft-zu-spaet-oder-gar-nicht-foodwatch-kritisiert-mangelhaftes-warnsystem/)?

Wie viele Gelder sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der 19. Legislaturperiode in den Ausbau der Bekanntmachung sowie in die Verbesserung des Onlineportals (https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/liste/alle/deutschlandweit/10/0) geflossen?

Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Onlineportal lebensmittelwarnung.de in den Jahren 2014 bis 2018 aufgerufen?

6

Erreichen die Verbraucherwarnungen der Unternehmen nach Einschätzung der Bundesregierung die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher im nötigen Maße, und wenn nein, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung daraus?

7

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Studie oder Beweise, die zeigen, dass die Reform der Lebensmittelüberwachung, bei der Betriebe in höheren Risikoklassen häufiger kontrolliert werden sollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), sich positiv auf die Lebensmittelsicherheit auswirken?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Veränderungen bei den Herstellungspraktiken, im Personal und bei den eingesetzten Maschinen insbesondere in „Vorzeigeunternehmen“, die laut geplanter Reform in niedrigere Risikoklassen eingestuft werden würden, zu keimbegünstigenden Bedingungen führen, die durch eine seltenere Kontrolle unzureichend erfasst werden (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107712/Streit-um-amtliche-Lebensmittelkontrollen)?

Wenn nein, welche Schlussfolgerung für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung daraus?

9

Durch welche konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung ein einheitliches sowie wirksames Handeln zwischen den Ländern und dem Bund bezüglich der Lebensmittelwarnungen sicher?

Berlin, den 11. März 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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