Umstände rund um die Bonpflicht
der Abgeordneten Enrico Komning, Steffen Kotré, Tino Chrupalla, Dr. Heiko Heßenkemper, Leif-Erik Holm, Hansjörg Müller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl. I S. 3152) wurde eine Belegsausgabepflicht gem. § 146a Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) ab dem 1. Januar 2020 eingeführt. Seit Anfang des Jahres ist diese neue „Bonpflicht“ nun in Kraft und verpflichtet dazu, dass zu jeder Ware ein Beleg ausgestellt und an den Kunden übergeben wird. Diese „Bonpflicht“ ist von Anbeginn an in der Kritik, und diese Kritik reißt nicht ab. So kritisiert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gerade für kleine Händler erhebliche Mehrkosten für Papier, Druck und Entsorgung der liegengebliebenen Bons (https://handelsjournal.de/news/2019/dezember-2019/heftige-kritik-an-bonpflicht.html). Unter Umweltschutzaspekten wird die mit der „Bonpflicht“ einhergehende Papierflut gescholten (https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article228302841/Unnoetiger-Papiermuell-Kritik-an-Bonpflicht-wird-immer-lauter.html).
Laut Kassensicherungsverordnung ist die Pflicht zur Bonausgabe nur ein Element, um Steuerhinterziehungen zu erschweren (https://handelsjournal.de/news/2019/dezember-2019/heftige-kritik-an-bonpflicht.html). Laut dieser Verordnung sollen zudem und vor allem Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden (ebd.). „Ursprünglich sollten Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen, das Finanzministerium räumte nun Zeit bis Ende September ein“ (ebd.). Relevant in diesem Zusammenhang ist, dass die neue Kassentechnik wohl noch nicht verfügbar ist (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch wurden in den vergangenen fünf Jahren, also 2015 bis 2019, die Steuerausfälle durch das sog. Schwarzkassieren im Gaststättengewerbe und im Handel geschätzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie hoch wird die durch die sog. Bonpflicht angestrebte Verringerung der Steuerausfälle prognostiziert?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Gaststättengewerbe und Handel bereits jetzt der Anteil an Registrierkassen, die via Internet mit dem Finanzamt verbunden sind (Live-online-Verbindung direkt ins Finanzamt; vgl. https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/vectron-systems-umsatzschub-mit-ansage-das-sollten-anleger-wissen-1028971372 )?
Gilt für Gewerbetreibende, deren Registrierkasse mit dem Finanzamt verbunden ist, eine Ausnahme von der allgemeinen „Bonpflicht“?
Wenn nein, aus welchen Grunde nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik, dass gerade im Gaststättengewerbe zwar ein Bon ausgegeben wird und damit der „Bonpflicht“ formal genügt wird, es sich tatsächlich aber bei dem ausgegebenen Beleg nur um eine sog. Zwischenrechnung handelt (https://www.merkur.de/leben/genuss/betrug-restaurant-keine-zwischenrechnung-akzeptieren-9234764.html)?
a) Wie hoch werden die durch diese Praxis zustande kommenden Steuerausfälle geschätzt?
b) Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diese Art des Steuerbetrugs unmöglich zu machen?
Sieht die Bundesregierung darin, dass die Quittierpflicht in Form einer Bonausgabe nur dann gilt, wenn elektronische Aufzeichnungssysteme verwendet werden, nicht jedoch für offene Ladenkassen, hier also auch keinerlei Verpflichtung zur Übergabe einer Quittung an den Kunden besteht, ein Manko im Kampf gegen die Steuerhinterziehung (https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-12/steuerbetrug-bonpflicht-registrierkassen-haendler-handel-finanzamt)?
a) Weshalb wurde für offene Ladenkassen keine Quittierpflicht eingeführt?
b) Wie hoch wurden in den vergangenen fünf Jahren, also 2015 bis 2019, die Steuerausfälle durch das sog. Schwarzkassieren im Falle offener Ladenkassen geschätzt?
c) Gedenkt die Bundesregierung, eine generelle Pflicht zum Einsatz von Registrierkassen im Gaststättengewerbe und Handel einzuführen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Bestehen Aufbewahrungspflichten für Bons bzw. Dokumentationspflichten die Bonausgabe betreffend?
Erwägt die Bundesregierung Anweisungen an die örtlichen Finanzämter, dass bzw. in welchen konkreten Fällen diese von den gesetzlich auf Antrag des Betroffenen vorgesehenen Befreiungen von der Belegausgabepflicht gemäß § 146a Absatz 2 AO bzw. 148 AO Gebrauch machen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass Ende September 2020 die neue Kassentechnik auf dem Markt ist, die notwendig ist, um die gesetzlich dann vorgeschriebene Ausrüstung der Kassen mit der technischen Sicherungseinrichtung für Fälschungssicherheit zu ermöglichen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?