[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann,
Jochen Haug, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/18020 –
Osmanen Germania und ähnliche Rockerclubs
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 10. Juli 2018 hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat,
Horst Seehofer, die rockerähnliche Gruppierung „Osmanen Germania BC“
(Osmanen Germania) verboten. Bereits im November desselben Jahres
meldete die „Stuttgarter Zeitung“, dass die verbotene Organisation weiterhin im
Geheimen aktiv sei (
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.osmanen-germani
a-boxclub-osmanen-versetzen-politik-in-alarmstimmung.91320d50-3847-4d3
2-89c9-8a1f11b4ef6e.html).
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten der
verbotenen Osmanen Germania über das Verbot hinaus?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach die Gruppierung
der Osmanen Germania BC weiterhin Aktivitäten entfaltet.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründung von
Nachfolgeorganisationen der Osmanen Germania oder ein Ausweichen in
andere bestehende Organisationen?
Erkenntnisse zu einer Nachfolgeorganisation liegen der Bundesregierung nicht
vor. Einzelne Mitglieder schlossen sich nach dem Vereinsverbot der Osmanen
Germania anderen Rocker- und rockerähnlichen Gruppierungen wie United
Tribuns, Guerilla Nation Vaynakh und Hells Angels MC an.
3. Soweit Aktivitäten der Osmanen Germania im Sinne der Fragen 1 und 2
verbotswidrig fortgeführt werden, wie groß ist nach Einschätzung der
Bundesregierung der Personenkreis derer, die diese Aktivitäten
fortführen?
Entfällt, da die Fragen 1 und 2 negativ beantwortet wurden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19442
19. Wahlperiode 07.04.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 7. April 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Welche den Osmanen Germania ähnlichen, in denen viele Mitglieder
einen Migrationshintergrund haben, Rockerclubs sind der Bundesregierung
gegenwärtig bekannt (bitte unter Nennung der Mitgliederzahlen
aufzählen)?
Nach derzeitigen Schätzungen sind ca. 9.000 Mitglieder von
Rockergruppierungen und ca. 1.300 Mitglieder von rockerähnlichen Gruppierungen in
Deutschland verzeichnet.
Seit Jahren ist ein Trend zu beobachten, dass sowohl in Rockergruppierungen
wie Hells Angels MC und Bandidos MC als auch bei rockerähnlichen
Gruppierungen vermehrt Mitglieder mit Migrationshintergrund beitreten. Informationen
zu konkreten Zahlen von Mitgliedern mit Migrationshintergrund liegen der
Bundesregierung für die Gesamtszene nicht vor.
5. Wie schätzt die Bundesregierung die von Rockerclubs im Sinne der Frage
4 ausgehende Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
ein?
Rocker- und rockerähnliche Gruppierungen sind in der Regel unpolitisch und
agieren in ihrer eigenen Subkultur, bei der es um die Behauptung, den Ausbau
und die Verteidigung des selbst gesteckten „Territoriums“ geht. Eine
Gefährdung für die Bevölkerung ist immer dann gegeben, wenn Konflikte zwischen
Gruppierungen in der Öffentlichkeit ausgetragen werden. Diese Konflikte
enden häufig in Gewaltstraftaten bis hin zum Einsatz von Schusswaffen. Hierbei
ist eine zufällige Involvierung von unbeteiligten Dritten nicht auszuschließen.
Dieser Maßstab gilt auch für Rockerclubs oder rockerähnliche Gruppierungen
im Sinne der Frage 4.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen von
Rockerclubs im Sinne der Frage 4 zu ausländischen Regierungen,
Geheimdiensten oder anderen staatlichen Stellen vor?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen von
Rockerclubs im Sinne der Frage 4 insbesondere zur türkischen Regierung,
zu türkischen Geheimdiensten oder anderen staatlichen türkischen Stellen
vor?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Soweit Verbindungen von ausländischen Regierungen, insbesondere der
türkischen zu Rockerclubs im Sinne der Frage 4 bekannt sind, welche
Arten der Einflussnahme auf diese Rockerclubs sind der Bundesregierung im
Einzelnen bekannt?
Welche Ziele verfolgen ausländische Regierungen, insbesondere ggf. die
türkische, nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihrer Unterstützung
oder Beeinflussung von Rockerclubs im Sinne der Frage 4?
Welche Gefahren der Einflussnahme fremder Staaten, insbesondere der
Türkei, auf die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland
erkennt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
Entfällt, da die Fragen 6 und 7 negativ beantwortet wurden.
9. Prüft die Bundesregierung derzeit das Verbot weiterer Rockerclubs, und
wenn ja, welcher, aus welchen Gründen und wenn nein, warum nicht?
Die Entscheidung über die Durchführung eines Verbotsverfahrens ist auf
Grundlage der rechtlichen Vorgaben des Vereinsgesetzes sorgfältig zu prüfen
und erfordert eine umfassende Vorbereitung und Abstimmung mit den
betroffenen Behörden in Bund und Ländern. Um das Handeln der Verbotsbehörden
nicht berechenbar werden zu lassen und damit etwaige künftige Vereinsverbote
zu gefährden, äußert die Bundesregierung sich grundsätzlich nicht zu laufenden
Verbotsprüfungen und verbotstaktischen Erwägungen.
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ISSN 0722-8333]