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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nitratmessstellen in Deutschland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8835)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

17.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1806319.03.2020

Nitratmessstellen in Deutschland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8835)

der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Aktuell soll die Düngeverordnung nach der letzten Novellierung im Jahr 2017 erneut verschärft werden. Die Notwendigkeit eines schnellen Vollzuges begründet die Bundesregierung mit dem durch die EU-Kommission gegen Deutschland eingeleiteten Klageverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Deren Einhaltung wird auf Grundlage der Grundwassermessungen im Nitratmessnetz kontrolliert. Trotz erfolgter Anpassungen der Messstellen in den letzten Jahren steht die Vergleichbarkeit des deutschen Nitratmessnetzes mit den Messnetzen anderer EU-Mitgliedstaaten in Frage. Zu den Nitratmessstellen in Deutschland gibt es bereits eine Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/8835. Dazu haben sich Nachfragen ergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Nach welcher Methode sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1: „Daher sind für die Nitrat-Berichterstattung aus dem EUA-Messnetz nur diejenigen Messstellen ausgewählt worden, in deren Einzugsgebiet die Nutzungseinflüsse von Acker, Grünland und Sonderkulturen auf die Grundwassermessstellen dominieren“, die Einzugsgebiete der EUA-Messstellen flächenhaft ausgewiesen worden, um die dortigen Landnutzungsverteilungen zu ermitteln, und wurden die Einzugsgebiete unter lokalen geohydraulischen und tiefendifferenzierten Gesichtspunkten ausgewiesen oder pauschal einheitlich geometrisch im gesamten Bundesgebiet (z. B. in einem festen Umkreis)?

2

Haben die anderen Staaten in Europa nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 3 ihre Messnetze nach den gleichen Kriterien wie Deutschland selektiert?

3

Leitet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 4 und der Tatsache, dass die Bewertung der Grundwasserkörper (GWK) nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) seitens der Länder nach keinem einheitlich in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) abgestimmten, sondern nach einem äußerst heterogenen Methodenkatalog (u. a. Flächengrößen, hydrogeologische Kriterien, Messstellenauswahl, Bewertungsschemata, Datenbasis) erfolgt, aus der Kongruenz der prozentualen Anteile der Überschreitungen des Nitratschwellenwertes im EU-Nitratmessnetz und der reinen Anzahl der GWK im schlechten Zustand dennoch eine Signifikanz ab, und wenn ja, wie ist dies begründet?

4

Gibt es seitens der EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 5 und der Hinweise auf Unzulänglichkeiten im Begleitdokument: „In fact, the intensity of the monitoring (for instance, the density of monitoring networks and the frequency of sampling) strongly varies between Member States, and might not always be well adapted to the actual pressures“, präzisere Ausführungen dieser Unzulänglichkeiten, die der in der Antwort der Bundesregierung angegebene Link nicht enthält, und wenn ja, wie lauten diese?

5

Gibt es vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 6 und der Tatsache, dass bei den dort dargestellten Veränderungen abnehmende Nitratgehalte gegenüber zunehmenden Nitratgehalten im EU-Nitratmessnetz überwiegen, der Bundesregierung bekannte aktualisierte Daten, zum Beispiel aus der Grundwasser-Datenbank des Umweltbundesamtes, da die ausgewerteten Zeiträume mittlerweile bereits etwa zehn Jahre zurückliegen, und wenn ja, wie lauten diese Daten?

6

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 7 und der Tatsache, dass die EU-Nitratrichtlinie die Ausweisung sogenannter nitratsensibler Gebiete vorsieht, die fakultativen Regelungen des § 13 (2) der aktuellen Düngeverordnung (2017) als adäquaten Ersatz für diese Gebiete, und wenn ja, wie wird damit umgegangen, wenn die dort adressierten Landesregierungen die Kann-Regelungen nicht in Anspruch nehmen?

7

Welchen Anteil macht nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 8 unter Zugrundelegung des Grenzwertes von 50 mg/l das Trinkwasser an der Gesamtnitratzufuhr bei der Ernährung der Menschen aus?

8

Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 9 und unter Berücksichtigung der Heterogenität des Messnetzes in den Bundesländern der Auffassung, dass durch die derzeitige Messnetzdichte des EU-Nitratmessnetzes in Deutschland von etwa 0,4 Messstellen/100 km², was 0,004 Messstellen pro 100 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche entspricht, das aufgeführte Kriterium der Flächenrepräsentanz erfüllt ist?

9

Ist es vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 11 und angesichts der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten ihre Messnetzkonzeptionen nicht veröffentlichen, zutreffend, wenn die Fragesteller die Antwort zu Frage 11 als „Nein“ interpretieren?

10

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 16 und der Tatsache, dass sich die drei aufgeführten hydrogeologischen Begriffe nach Auffassung der Fragesteller widersprechen, zu allen Messstellen des EUA-Messnetzes und des Nitratmessnetzes geologische Schichtenverzeichnisse samt rohrbezogener Ausbaupläne vor, und werden diese ggf. auf Verlangen Interessierter, zum Beispiel betroffener Landwirte, zur Plausibilitätsprüfung der Angaben übersandt, und wenn ja, an welche Stelle müssen sich Interessierte dafür wenden?

11

Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 19 die prozentualen Angaben ermittelt, und warum sind die landwirtschaftlichen Nutzungen im EUA-Messnetz danach überrepräsentiert (57 Prozent Grundwassermessstellen vs. 50 Prozent landwirtschaftlich genutzte Fläche in Deutschland)?

12

Welchen Grund haben nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 20 die Unterschiede in den Nitrat-Konzentrationsklassen zwischen den „Acker“-Messstellen des EUA-Messnetzes (Antwort zu Frage 20) und den EU-Nitratmessstellen (Antwort zu Frage 6), da beide in Bezug auf die landwirtschaftliche Nutzung nach Angaben der Bundesregierung repräsentativ sein sollen (Antworten zu den Fragen 4, 9 und 24)?

13

Wie kommen nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 24 die Messstellen sowie deren Ausgestaltung (z. B. Tiefe der Messung) gemäß der angegebenen Kriterien zustande, und wie oft sowie zu welchen Zeitpunkten werden diese Messstellen beprobt?

Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den aufgeführten Auswahlkriterien der Länder um verpflichtende oder nicht verpflichtende Kriterien?

Welchen Ländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zustromgebiete der einzelnen Messstellen bekannt, und wurden diese dem Umweltbundesamt übermittelt?

Sind der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 17, wonach eine tiefendifferenzierte Auswertung nicht erfolgt, und der Tatsache, dass die Denitrifikation streng tiefenabhängig ist, die Tiefen der Filterausbauten der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes bekannt, und werden diese auf Verlangen Interessierter, zum Beispiel betroffener Landwirte, übersandt, und wenn ja, an welche Stelle müssen sich Interessierte dafür wenden?

Wie sind nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Denitrifikation streng tiefenabhängig ist, die Kriterien „nahe der Grundwasseroberfläche“ und „Berücksichtigung Denitrifikation“ miteinander vereinbar?

Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung mit der Vorgabe, die Messstellen des Nitratmessnetzes mindestens einmal jährlich zu beproben, sichergestellt, dass die Saisonalität der Entwicklung der Nitratgehalte widergespiegelt wird?

14

Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antworten zu den Fragen 27 und 28 Daten – analog der verlinkten Tabelle – für den Zeitraum nach 2014 vor, und wenn ja, wie lauten diese, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 26. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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