[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael
Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/18096 –
Umsetzung der Strategie „Digitalisierung gestalten“ im Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einer „durchwachsenen“ Gesamtbilanz der Digitalen Agenda 2014 –
2017 (
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/digitale-agenda-durchwac
hsene-bilanz-100.html;
https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/zypries-fazit-d
igitale-agenda-100.html) und dem gebrochenen Versprechen von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hinsichtlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur
(
https://www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-bei-Breitb
andausbau-10612139.html) wurde im Rahmen der im November 2018
verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket
entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (
https://www.bun
desregierung.de/resource/blob/992814/1605036/61c3db982d81ec0b4698548f
d19e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1), von
der mittlerweile mindestens drei Versionen vorliegen, mit jeweils mehreren
überarbeiteten Auflagen.
In dieser Umsetzungsstrategie werden einzelne Vorhaben und die jeweils
verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne
für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden
Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine
Priorisierung von Vorhaben.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
verantwortete im Rahmen der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ in der
Version von März 2019 (
https://www.bildung-forschung.digital/files/pdf-umse
tzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf) neun Einzelvorhaben mit 23
definierten Umsetzungsschritten.
Sämtliche Kleinen Anfragen (Bundestagsdrucksachen 19/14833, 19/14771,
19/14718, 19/14772, 19/14839, 19/15021, 19/14998), die die Fraktion der
AfD zum Stand der Umsetzung der angekündigten Umsetzungsschritte stellte,
wurden vom verantwortlichen Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft lediglich durch eine Verlinkung auf die aktuelle Version der
Umsetzungsstrategie von September 2019 (
https://www.bundesregierung.de/resourc
e/blob/975292/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierun
g-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1) beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/18596
19. Wahlperiode 14.04.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 7. April 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Aus welchen Gründen wird in der aktuellen Version der
Umsetzungsstrategie von September 2019 (
https://www.bundesregierung.de/resource/blo
b/975292/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-
gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 28) der
Umsetzungsschritt „Abfrage an teilnehmenden Schulen durch das Hasso-Plattner-
Institut für Digital Engineering gGmbH (HPI)“ zum Vorhaben
„Ernährungskompetenz ausbauen“ im Vergleich zu der Version von März 2019
(
https://www.bildung-forschung.digital/files/pdf-umsetzungsstrategie-digit
alisierung-data.pdf, S. 21) nicht mehr aufgeführt und auch nicht z. B. als
„erledigt“ oder „abgebrochen“ gekennzeichnet?
Das Hasso-Plattner-Institut (HPI) hat der Aufnahme von
Ernährungsbildungsmaterialien zugestimmt. Auf die ursprünglich vorab geplante Abfrage bei den
teilnehmenden Schulen wurde einvernehmlich verzichtet.
2. Aus welchen Gründen wird in der aktuellen Version der
Umsetzungsstrategie von September 2019 der Umsetzungsschritt „Auf den Erfahrungen
des BZfE (Anmerkung der Fragesteller: vermutlich ist das Bundeszentrum
für Ernährung gemeint) bezüglich digitaler Wissensvermittlung wird
aufgebaut“ zum Vorhaben „Ernährungskompetenz ausbauen“ neu eingeführt
(
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/1605036/61c3db9
82d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpa-dat
a.pdf?download=1, S. 28)?
a) Wird auf den Erfahrungen des BZfE aufgebaut anstelle der Ergebnisse
der Abfrage durch das Hasso-Plattner-Institut an teilnehmenden
Schulen (
https://www.bildung-forschung.digital/files/pdf-umsetzungsstrate
gie-digitalisierung-data.pdf, S. 21)?
c) Über welche spezifischen Erfahrungen verfügt das BZfE (vgl. Link in
der Hauptfrage, Umsetzungsschritte auf S. 28), und woher stammen
diese Erfahrungen?
d) Warum sollten diese Erfahrungen (s. o.) nicht bereits in den vorherigen
Versionen der Umsetzungsstrategie eingebracht werden?
Die Fragen 2, 2a, 2c und 2d werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) bereitet wissenschaftsbasierte
Informationen rund um die Themen gesunde Ernährung, Nachhaltigkeit und
Lebensmittelverschwendung zielgruppengerecht und leicht zugänglich auf. Es ist als
Partner bei der digitalen Wissensvermittlung bereits bei der
Umsetzungsstrategie vom März 2019 aufgeführt. Daher wurde in der Strategie Stand September
2019 der Ausbau des digitalen Angebots des BZfE als zusätzlicher
Umsetzungsschritt ergänzt. Das BZfE hat vielfältige Erfahrungen in der digitalen
Wissensvermittlung. So werden bspw. verschiedene Apps, wie die „Was-
ichesse-App“ oder die „Baby&Essen-App“ angeboten. Auch verschiedene
Ernährungsbildungsmaterialien integrieren die Vermittlung digitaler Kompetenz,
wie das Material „Rezepte aufs Ohr“ oder „Selber drehen, mehr verstehen –
Erklärvideos im Unterricht“. Diese Erfahrungen des BZfE werden genutzt, um
das digitale Angebot an Ernährungsbildungsmaterialien insgesamt zu
erweitern.
b) Zu welchen Ergebnissen hat die Abfrage an teilnehmen Schulen durch
das Hasso-Plattner-Institut (
https://www.bildung-forschung.digital/file
s/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf, S. 21) geführt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Aus welchen Gründen wird in der aktuellen Version der
Umsetzungsstrategie von September 2019 der Umsetzungsschritt
„Ernährungsbildungsmaterialien sollen in die „Schul-Cloud“ integriert werden“ zum Vorhaben
„Ernährungskompetenz ausbauen“ neu eingeführt, obwohl dies eines der
beiden Oberziele des Vorhabens ist (
https://www.bundesregierung.de/reso
urce/blob/975292/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitali
sierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 28)?
a) Aus welchen Gründen ist die technische Umsetzung über ein Jahr
nach der Verabschiedung der Umsetzungsstrategie noch „in Planung“
und nicht bereits in Umsetzung?
b) Wann soll die Integration abgeschlossen sein?
c) Wird an der Umsetzung dieses Schrittes auch das BZfE beteiligt sein,
und wenn ja, in welcher Form?
Die Fragen 3 bis 3c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die technische Umsetzung der Integration ist ein anspruchsvoller Prozess, an
dessen erfolgreichem Abschluss derzeit gemeinsam mit dem BZfE und dem
Hasso-Plattner-Institut gearbeitet wird. Daher sind bislang über die Schul-
Cloud keine Ernährungsbildungsmaterialien für Schulen abrufbar. In der
anstehenden, jedoch noch nicht veröffentlichten, Aktualisierung der
Umsetzungsstrategie wird dieser Umsetzungsschritt weiterhin aufgeführt und mit dem
Status „laufend“ versehen werden.
4. Aus welchen Gründen wird in der aktuellen Version der
Umsetzungsstrategie von September 2019 zum Vorhaben „Ernährungskompetenz
ausbauen“ der Umsetzungsschritt „Verbrauchern soll ein Zugang zu qualitativ
hochwertigen Apps rund um Ernährung erleichtert werden“ neu eingeführt
(
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/1605036/61c3db9
82d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpa-dat
a.pdf?download=1, S. 28)?
a) Wie soll „Verbrauchern“ der Zugriff zu einer „Schul-Cloud“ (ebd.)
technisch ermöglicht werden, um qualitativ hochwertige Apps zu
erhalten?
b) Wann soll mit der Umsetzung dieses Schrittes begonnen werden, und
wann soll dieser Umsetzungsschritt abgeschlossen sein?
c) Wird an der Umsetzung dieses Schrittes auch das BZfE beteiligt sein,
und wenn ja, in welcher Form?
Die Fragen 4 bis 4c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Schul-Cloud handelt es sich um einen „digitalen Lernraum“. Die
Nutzung dessen ist ausschließlich im Rahmen von schulischen Aktivitäten möglich
und daher ausschließlich Schulen vorbehalten. Die Schul-Cloud steht in keinem
Zusammenhang mit der Bereitstellung von Apps für Verbraucherinnen und
Verbraucher.
Zur Umsetzung des Schrittes „Verbrauchern soll ein Zugang zu qualitativ
hochwertigen Apps rund um Ernährung erleichtert werden“ erfolgt bereits eine enge
Abstimmung mit dem BZfE, welches über umfangreiche Erfahrungen mit
Ernährungs-Apps für Verbraucherinnen und Verbrauchern verfügt. Aus diesem
Abstimmungsprozess werden die weiteren Schritte abgeleitet.
5. Gibt es im Verbundvorhaben FRESH zur Förderung der Entwicklung
„intelligenter Verpackungen“ einen Projektfortschritt im Verlauf der
Umsetzungsstrategie (
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/
1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-
download-bpa-data.pdf?download=1, S. 96)?
Ja. Auf die Antworten zu den Fragen 5a bis 5c wird verwiesen.
a) Wenn ja, warum wird dieser nicht bei Aktualisierungen der
Umsetzungsstrategie dokumentiert?
Im Rahmen der fachlichen Berichterstattung sind jährlich Sachberichte
vorzulegen.
Das Projekt FRESH läuft seit 2,5 Jahren und befindet sich in der finalen
Projektphase. Die Arbeitsziele und Meilensteine wurden bis dato eingehalten. Die
Erreichung der Projektziele hängt nun von der positiven Evaluierung der
Sensormaterialien ab, was jedoch vielversprechend aussieht.
b) Wann sollen die Projektziele der Steigerung der Produktsicherheit und
der Verringerung von Lebensmittelabfällen am Ende der
Wertschöpfungskette erreicht sein?
Das Projekt hat eine Laufzeit bis zum 16. November 2020.
c) Wurden in den Zuwendungsbescheiden des Verbundvorhabens
quantitative Mindestanforderungen hinsichtlich der Steigerung der
Produktsicherheit und der Verringerung von Lebensmittelabfällen beauflagt,
und wenn nein, warum nicht?
Forschung ist immer ergebnisoffen. Quantitative Mindestanforderungen
hinsichtlich der Steigerung der Produktsicherheit und der Verringerung von
Lebensmittelabfällen wurden nicht gestellt, da diese auch bei Abschluss des
Forschungsvorhabens nicht direkt messbar wären. Bei der Auswahl der Projekte
wird aber deren Beitrag zur Zielerreichung der Bekanntmachung ausreichend
berücksichtigt.
6. Gibt es im Forschungsvorhaben „IntelliDate“ zur Förderung der
Entwicklung „intelligenter Verpackungen“ einen Projektfortschritt im Verlauf der
Umsetzungsstrategie (
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/9752
92/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalte
n-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 96)?
Ja. Auf die Antworten zu den Fragen 6a und 6b wird verwiesen.
a) Wenn ja, warum wird dieser nicht bei Aktualisierungen der
Umsetzungsstrategie dokumentiert?
Im Rahmen der fachlichen Berichterstattung sind jährlich Sachberichte
vorzulegen.
Das Projekt IntelliDate läuft seit 2 Jahren und befindet sich in der finalen
Projektphase. Die Arbeitsziele und Meilensteine wurden bis dato eingehalten. So
wurde das finale Sensorlabel geprüft und die notwendige Robustheit des
Sensorlabels konnte nachgewiesen werden.
b) Wann soll das Projektziel der Entwicklung eines Prognose-
Algorithmus erreicht sein?
Das Projekt hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2020.
7. Gibt es im Forschungsvorhaben „IntelliPack“ zur Förderung der
Entwicklung „intelligenter Verpackungen“ einen Projektfortschritt im Verlauf der
Umsetzungsstrategie (
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/9752
92/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalte
n-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 96)?
Ja. Auf die Antworten zu den Fragen 7a bis 7c wird verwiesen.
a) Wenn ja, warum wird dieser nicht bei Aktualisierungen der
Umsetzungsstrategie dokumentiert?
Im Rahmen der fachlichen Berichterstattung sind jährlich Sachberichte
vorzulegen.
Das Projekt IntelliPack läuft seit 1,5 Jahren. Die Arbeitsziele und Meilensteine
wurden bis dato eingehalten. Durch die Arbeiten ist als weiterer
Forschungsaspekt hinzugetreten, dass das Auslesen der Temperatur innerhalb der
Versandeinheit digitalisiert werden sollte.
b) Wann soll das Projektziel der Steigerung der Ressourceneffizienz in
Supply-Chains kühlpflichtiger Lebensmittel erreicht sein?
Das Projekt hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2021.
c) Wurden im Zuwendungsbescheid des Vorhabens quantitative
Mindestanforderungen hinsichtlich der Steigerung der Ressourceneffizienz
beauflagt, und wenn nein, warum nicht?
Forschung ist immer ergebnisoffen. Quantitative Mindestanforderungen
hinsichtlich der Steigerung der Ressourceneffizienz wurden nicht gestellt, da diese
auch bei Abschluss des Forschungsvorhabens nicht direkt messbar wären. Bei
der Auswahl der Projekte wird aber deren Beitrag zur Zielerreichung der
Bekanntmachung ausreichend berücksichtigt.
8. Welche Experimentierfelder wurden im Rahmen der Einzelmaßnahme
„Digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft“ in welchen
Bundesländern im Jahr 2019 etabliert (
https://www.bundesregierung.de/resource/
blob/975292/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisieru
ng-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 97)?
Im Jahr 2019 sind die Experimentierfelder (mit Bundesland des Koordinators)
„Agro-Nordwest“ (Niedersachsen), „BeSt-SH“ (Schleswig-Holstein), „Diabek“
(Bayern), „Digimilch“ (Bayern), „EXPRESS“ (Sachsen), „Landnetz“
(Sachsen), „DigiVine“ (Rheinland-Pfalz) und „Cattle-Hub“ (Nordrhein-Westfalen)
etabliert worden.
Die digitalen Experimentierfelder bestehen jedoch aus unterschiedlich vielen
Teilprojekten, welche ihre Standorte in verschiedenen Bundesländern haben.
a) Welche Experimentierfelder sollen in welchen Bundesländern im Jahr
2020 etabliert werden?
Im Jahr 2020 sind die Experimentierfelder (mit Bundesland des Koordinators)
„FarmerSpace“ (Niedersachsen), „DigiKopter“ (Hessen), „EF-Suedwest“
(Rheinland-Pfalz), „Agrisens-DEMMIN 4.0“ (Mecklenburg-Vorpommern),
„DigiSchwein“ (Niedersachsen) und „DiWenkLa“ (Baden-Württemberg)
etabliert worden.
Auch diese digitalen Experimentierfelder bestehen jedoch aus unterschiedlich
vielen Teilprojekten, welche ihre Standorte in verschiedenen Bundesländern
haben.
b) Mit welchen besonderen Nebenbedingungen wurden die Projekte in
den jeweiligen Zuwendungsbescheiden beauflagt?
Allen Experimentierfeldern wurden per Bescheid zwei ergänzende Auflagen
erteilt.
Eine Auflage betrifft die Chancengleichheit beim Zugang zu den Ergebnissen
der Experimentierfelder sowie den Ausschluss mittelbarer Beihilfen:
„Die Ergebnisse der im Rahmen der Vorhaben erfolgten Zusammenarbeit mit
Unternehmen, für die keine Rechte des geistigen Eigentums begründet werden,
müssen weit verbreitet werden, und etwaige Rechte des geistigen Eigentums,
die sich aus den Tätigkeiten der Forschungseinrichtungen ergeben, werden in
vollem Umfang den Einrichtungen zugeordnet.“
Eine weitere Auflage betrifft die greifbare Erfolgskontrolle:
Zur Evaluierung der Fördermaßnahme sind seitens der BLE vorgegebene
Indikatoren/ Kriterien in vorgegebenen Zeitabständen zu erheben.
Diese quantifizierbaren Kriterien betreffen beispielsweise die Anzahl an
beteiligten Landwirten.
Darüber hinaus wurden für zwei Experimentierfelder ergänzende Auflagen
festgelegt. In einem Fall dienen diese der stärkeren Einbindung von
landwirtschaftlichen Betrieben und der zusätzlichen Information des Projektträgers zum
Erfolg des Praxistransfers. In einem anderen Fall wurde eine Auflage zur
Information des Projektträgers bezüglich neuer rechtlicher Aspekte des Einsatzes
von Koptern festgelegt.
c) Ist es bereits zu der angekündigten Vernetzung der etablierten
Experimentierfelder untereinander (ebd.) gekommen, und wenn ja, in
welcher Form?
Am 22. August 2019 fand ein erstes Treffen der Sprecher der
Experimentierfelder statt. Vor Projektstart sollte damit die Möglichkeit zum gegenseitigen
Kennenlernen und zur Nutzung von Synergien bei der Umsetzung der Projekte
gegeben werden.
Im Oktober 2019 wurde das Kompetenznetzwerk „Digitalisierung in der
Landwirtschaft“ etabliert, das sich bereits zweimal getroffen hat. Alle
Experimentierfelder sind dort vertreten und werden dort miteinander vernetzt. Zudem
wurde eine gemeinsame Kommunikationsplattform eingerichtet.
d) Ist es bereits zu dem angekündigten „Technologie- und
Wissenstransfer sowohl in die landwirtschaftliche Praxis als auch in den vor-
und nachgelagerten Bereich und die breite Öffentlichkeit“ der
etablierten Experimentierfelder untereinander gekommen, und wenn ja, in
welcher Form?
Die Experimentierfelder sind öffentlich bekannt gemacht worden und haben
bereits ihre Arbeit aufgenommen, so dass interessierte Personen Kontakt zum
Austausch von Informationen aufnehmen können. Erste Homepages als ein
zentrales Kommunikationselement sind online.
Grundsätzlich kann der Technologie- und Wissenstransfer sowohl in die
landwirtschaftliche Praxis als auch in den vor- und nachgelagerten Bereich und die
breite Öffentlichkeit erst stattfinden, sobald es erste Erkenntnisse gibt, welche
es zu vermitteln gilt.
e) Warum wurden die Kriterien „Vernetzung“ und „Technologie- und
Wissenstransfer“ nicht als Umsetzungsschritte definiert?
Bereits in der Bekanntmachung wurden Randbedingungen der Förderung
formuliert, zu welchen unter anderem die Zusammenarbeit mit dem
Kompetenznetzwerk Digitalisierung, Wissens- und Technologietransfer sowie Kooperation
gehören. Die Skizzeneinreicher hatten damit die Möglichkeit, diese
Randbedingungen aufzugreifen. Im Rahmen der externen Bewertung dienten sie weiterhin
als Bewertungsgrundlage für die eingereichten Skizzen.
Die vorgegebenen, quantifizierbaren Kriterien zur Bewertung des
Projekterfolgs dienen anschließend der greifbaren Bewertung der Ergebnisse der
Experimentierfelder.
9. Wurde die Testphase der webbasierten IT-Lösung „FIKON II“ zur
Bekämpfung illegaler Fischerei bereits abgeschlossen (
https://www.bundesre
gierung.de/resource/blob/975292/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd1
9e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1,
S. 200)?
Ja, die Testphase wurde bereits abgeschlossen.
a) Welche Aspekte sollten in der Testphase analysiert werden, und
welche Erkenntnisse wurden dazu gewonnen?
Die verschiedenen Funktionen des Systems wurden getestet. Es wurde die
Erkenntnis gewonnen, dass das neue System die Anforderungen der Verordnung
(EG) Nr. 1005/2008, wie erwartet, durch das eingebaute Risikomanagement
(welches auf Artikel 16 der IUU Verordnung in Kombination mit Artikel 31
Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1010/2009 beruht) besser erfüllen kann.
b) Wurde die Inbetriebnahme der webbasierten IT-Lösung „FIKON II“
wie geplant zum Ende des Jahres 2019 umgesetzt (s. o.), und wenn
nein, woran liegt die Verzögerung, und bis wann soll die
Inbetriebnahme final umgesetzt werden?
Technische Probleme, die im Laufe des Jahres 2019 aufgetaucht sind, haben die
Inbetriebnahme leicht verzögert. Das System wurde am 19. Februar 2020 in
Betrieb genommen.
c) Wurde mit der Schaffung einer Schnittstelle zu dem EU-System
„CATCH“ wie geplant ab Anfang des Jahres 2020 begonnen (s. o.),
und wenn nein, woran liegt die Verzögerung?
Für das System CATCH wurde bisher auf europäischer Ebene noch keine
rechtliche Grundlage geschaffen, so dass mit der Schaffung einer Schnittstelle auf
nationaler Ebene auch noch nicht begonnen werden konnte. Entgegen der
Fragestellung gab es entsprechend auf europäischer Arbeitsebene bisher auch
noch keine konkrete Planungen zur Schaffung einer Schnittstelle.
d) Bis wann soll die Schnittstelle zu dem EU-System „CATCH“
eingerichtet werden (s. o.), und welche technischen Maßnahmen sind zur
Einrichtung der Schnittstelle umzusetzen?
Eine Schnittstelle könnte erst nach der Schaffung einer europarechtlichen
Grundlage eingerichtet werden (auf die Antwort zu Frage 9c wird verwiesen).
Da das System CATCH noch erheblicher technischer Erweiterungen bedarf,
kann zu den technischen Maßnahmen derzeit noch keine Auskunft gegeben
werden.
e) In welchen EU-Mitgliedstaaten existieren bereits entsprechende
nationale IT-Systeme zur Importkontrolle?
Spanien und Finnland verwenden, ähnlich wie Deutschland, ein eigenes IT-
System zur Kontrolle von Fangbescheinigungen.
10. Wie viele Interessenbekundungen zur Auswahl und Förderung von
sieben Landkreisen (Modellregionen) im Rahmen des Modellvorhabens
„Smarte LandRegionen“ liegen bereits vor (
https://www.bundesregierun
g.de/resource/blob/975292/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52
f1/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1,
S. 126)?
Es sind mit Bewerbungsschluss (28. Februar 2020) 66 formal korrekte
Interessenbekundungen eingegangen, die zurzeit geprüft werden.
a) Wie wird sichergestellt, dass möglichst alle zukunftsrelevanten
Anwendungsbereiche, wie zum Beispiel Mobilität, Gesundheit,
Versorgung, soziale Angebote, Vereinsleben, mit lediglich sieben
Modellregionen abgedeckt werden?
Beim Modellvorhaben Smarte LandRegionen soll sichergestellt werden, dass
die zu entwickelnden Lösungen aktuelle Bedarfe hinsichtlich der
Daseinsvorsorge in den Landkreisen adressieren. Daher beginnt die Auswahl der
genannten zukunftsrelevanten Bereiche mit den Themenvorschlägen, die von den
Landkreisen in der Bewerbungsphase eingereicht werden. In der weiteren
Auswahl der zu entwickelnden digitalen Anwendungen wird darauf geachtet, dass
diese ein möglichst großes Spektrum an eingereichten Themen im Bereich der
Daseinsvorsorge abdecken, gleichzeitig aber auch im Rahmen des
Modellvorhabens realisierbar bleiben.
b) Wie wird sichergestellt, dass später möglichst viele Regionen in
Deutschland gleichermaßen von den neu entwickelten digitalen
Anwendungen profitieren können?
Die Entwicklung und Erprobung der digitalen Dienste wird von Beginn an
darauf ausgerichtet, dass diese später auch für weitere Regionen in Deutschland
nutzbar sind. Die digitalen Lösungen werden im Verlauf des Vorhabens von der
Forschungseinrichtung und den sieben Modellregionen in eine übergreifende
Online-Plattform („digitales Ökosystem“) integriert. Dieses digitale Ökosystem
soll nach Abschluss des Modellvorhabens für weitere Regionen bundesweit frei
zugänglich sein.
c) Wurde die beteiligte Forschungseinrichtung (ebd.) ebenfalls in einem
wettbewerblichen Verfahren ausgewählt, und wenn nein, warum nicht,
und wie ist die Wahl auf die beteiligte Forschungseinrichtung
gefallen?
Vor Beginn des Modellvorhabens hatte sich die beteiligte
Forschungseinrichtung mit einer Initiativskizze an das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung
(BULE) gewandt. Das dort dargestellte Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben der Forschungseinrichtung entspricht den Zielen des BULE, welches der
Förderung und Erprobung innovativer Ansätze in der ländlichen Entwicklung
dient. Es soll dazu beitragen, durch Unterstützung bedeutsamer Vorhaben und
Initiativen, deren Erkenntnisse bundesweit genutzt werden können, die
ländlichen Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten. Entsprechend wurde
die Forschungseinrichtung nach fachlicher Bewertung der Skizze zum Antrag
aufgefordert und das Vorhaben anschließend bewilligt.
11. Warum wird Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD nach
dem Vorliegen erster Projektzwischenberichte im Modell- und
Demonstrationsvorhaben „Land.Digital: Chancen der Digitalisierung für
ländliche Räume“ (Bundestagsdrucksache 19/14998) mit einem Verweis auf
die aktuelle Version der Umsetzungsstrategie beantwortet, obwohl solche
Informationen dort grundsätzlich nicht benannt werden (
https://www.bun
desregierung.de/resource/blob/975292/1605036/61c3db982d81ec0b4698
548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?downlo
ad=1, S. 127)?
Die Umsetzungsstrategie ist das strategische Dach aller wichtigen
digitalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Sie wird in regelmäßigen Abständen
aktualisiert. Zu jedem Handlungsfeld werden die Schwerpunkte und Prioritäten
einleitend beschrieben. Die einzelnen Vorhaben werden jeweils einem der
Schwerpunkte zugeordnet. In der Umsetzungsstrategie ist auch der Stand der
jeweiligen Maßnahmen enthalten. Die Umsetzungsstrategie ist öffentlich
zugänglich. Eine neuerliche Aktualisierung der Umsetzungsstrategie steht
unmittelbar bevor.
Die Bundesregierung verweist erneut auf diesen Umstand, beantwortet darüber
hinaus die Fragen 11a bis 11f wie folgt:
a) Welche Projekte des Modell- und Demonstrationsvorhabens „Land.
Digital“ befinden sich seit Oktober 2018 bereits in der Umsetzung?
Seit Oktober 2018 befinden sich 18 Vorhaben in der Umsetzung. Die genauen
Projekte können der Anlage entnommen werden.
b) Haben alle seit Oktober 2018 bereits in Umsetzung befindlichen
Projekte dem Fördermittelgeber bereits die beauflagten Zwischenberichte
überreicht, wenn nein, warum nicht?
Nein, es liegen noch nicht alle Zwischenberichte vor. Dies ist allein auf
zuwendungsrechtliche Regelungen zurückzuführen: Laut Zuwendungsbescheiden
sind die Zwischenberichte für das zurückliegende Kalenderjahr jeweils bis zum
30. April des Folgejahres einzureichen; eine Ausnahme bilden diejenigen
Projekte, die erst im letzten Quartal gestartet sind. Somit ist der erste
Zwischenbericht für Projekte ab Oktober 2018 in der Regel der 30. April 2020. Alle
Projekte, die früher gestartet sind und ihren Bericht zum 30. April 2019 vorlegen
mussten, haben dies auch getan.
c) Haben die weiteren, bis zum ersten Quartal 2019 in Umsetzung
befindlichen Projekte dem Fördermittelgeber bereits die beauflagten
Zwischenberichte überreicht, wenn nein, warum nicht?
Projekte, die im ersten Quartal 2019 gestartet sind, müssen ihren ersten
Zwischenbericht laut Zuwendungsbescheid zum 30. April 2020 einreichen.
Dementsprechend liegen von diesen Projekten aus dem Jahr 2019 noch keine
Zwischenberichte vor.
d) Welche dieser Zwischenberichte wurden bislang kursorisch, und
welche wurden vertieft geprüft?
Es wurden bisher alle vorgelegten Zwischenberichte kursorisch geprüft und ein
Zwischenbericht (bzw. Zwischennachweis) vertieft. Hierbei handelte es sich
um das Vorhaben 2817LE028 „Internet-basierte Psychotherapie“ (für das HHJ
2017).
e) Welche Auffälligkeiten ergaben sich bislang bei den Prüfungen der
Zwischenberichte, und folgten daraus bereits förderrechtliche
Konsequenzen?
Bisher ergaben sich keine Auffälligkeiten bei der Prüfung der
Zwischenberichte. Konsequenzen waren deshalb nicht notwendig.
f) Worin besteht der grundsätzliche Unterschied im Zuwendungszweck
zum Modellvorhaben „Smarte LandRegionen“ (vgl. Frage 10), das
ebenfalls zum Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ gehört, das
ebenfalls übertragbare Lösungen entwickelt, die auch andernorts im
ländlichen Raum als Vorbild dienen können, und das ebenfalls die
Anwendungsbereiche Gesundheit, Mobilität, Versorgung und soziales
Engagement adressiert?
Das Modellvorhaben Smarte LandRegionen zielt auf die Unterstützung
ländlicher Landkreise, das Modell- und Demonstrationsvorhaben „Land.Digital“
hat darüber hinaus als Zielgruppe private Initiativen, privatrechtliche
Organisationen und Unternehmen, Gemeinden und Städte. Smarte LandRegionen
fokussiert dabei die Themenbereiche der Daseinsvorsorge, „Land.Digital“ ist
diesbezüglich nicht auf diese Themenbereiche beschränkt. Im Rahmen von „Land.
Digital“ werden einzelne Projekte gefördert. Smarte LandRegionen verfolgt
dagegen einen regionalspezifischen Ansatz, mithilfe dessen im Verlauf des
Vorhabens möglichst viele Akteurinnen und Akteure in der jeweiligen
Modellregion beteiligt werden. Außerdem erfolgt beim Modellvorhaben Smarte Land-
Regionen eine Integration aller Dienste in eine übergreifende Plattform
(„digitales Ökosystem“, vgl. Frage 10b), dies ist bei Land.Digital nicht vorgesehen.
12. Aus welchen Gründen ist die geplante Durchführung von Pilotprojekten
im Rahmen des satellitengestützten Monitorings aller
landwirtschaftlichen Flächen in den Jahren 2018 und 2019 laut aktueller Version der
Umsetzungsstrategie immer noch „in Planung“ und nicht bereits in
Umsetzung (
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/160503
6/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-downl
oad-bpa-data.pdf?download=1, S. 195)?
a) Aus welchen Gründen ist die geplante Erstellung einer
bundeseinheitlichen Konzeption zur Umsetzung des Flächenmonitorings im
Jahr 2019 laut aktueller Version der Umsetzungsstrategie immer
noch „in Planung“ und nicht bereits abgeschlossen (s. o.)?
Die Konzeption des Systems ist an die Ausgestaltung der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) gekoppelt. Die GAP nach 2020 wird derzeit auf EU-Ebene
verhandelt, danach erfolgt die genaue Ausgestaltung auf nationaler Ebene. Erst
wenn die Voraussetzungen der Förderung bekannt sind, kann das System final
konzipiert werden. Zudem ist die Technik derzeit noch in der Entwicklung und
für den Echtbetrieb noch nicht ausgereift, weshalb Pilotprojekte zum Testen
weiterhin notwendig sind.
b) Wann soll die bundeseinheitliche Konzeption zur Umsetzung des
Flächenmonitorings final erstellt sein?
Dies hängt vom Verlauf der Verhandlungen zur GAP nach 2020 und dem
technischen Fortschritt ab.
c) Ist die Durchführung von Pilotprojekten in den Ländern vor Abschluss
einer bundeseinheitlichen Konzeption sinnvoll, wenn nein, warum
nicht?
Die Länder sind für die Verwaltung der Agrarzahlungen, die durch das
Flächenmonitoring unterstützt werden soll, zuständig und haben somit die Kompetenz
und das Wissen, um praxisnahe Projekte durchzuführen. Die Erkenntnisse sind
Voraussetzung einer bundeseinheitlichen Konzeption.
d) Wurden bereits Pilotprojekte in den Ländern vor Abschluss einer
bundeseinheitlichen Konzeption begonnen, wenn ja, warum?
Auf die Antwort zu Frage 12c wird verwiesen.
e) Welche spezifischen Erkenntnisse sollen aus den Pilotprojekten
gewonnen werden, die die spätere flächendeckende Umsetzung des
Monitorings vorbereiten sollen?
Es sollen Algorithmen getestet werden, die automatisiert die Bodennutzung
anhand von Bildern bestimmen können.
13. Welche Möglichkeiten und Strategien zum besseren Datenmanagement
zwischen Bund, Ländern und den EU-Institutionen werden derzeit im
Rahmen der Arbeitsgruppe Information und Kommunikation (AG IuK)
der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) erörtert
(
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/1605036/61c3db
982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpa-d
ata.pdf?download=1, S. 196)?
a) Bis wann sollen finale Ergebnisse der Beratungen innerhalb der AG
IuK vorliegen?
b) Bis wann sollen die Ergebnisse der AG IuK umgesetzt werden?
Die Fragen 13 bis 13b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der 15. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) haben die
Länder im Mai 2019 unter Mitwirkung des BMEL beschlossen, eine zentrale
IT-Architektur für Kontrolldaten in den Bereichen des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes, der Tiergesundheit, des Tierschutzes, der Tierarzneimittel,
der tierischen Nebenprodukte und der Futtermittel aufzubauen. Dabei wird die
VSMK durch die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) beraten.
Die Erörterungen zur konkreten Ausgestaltung der genannten zentralen IT-
Architektur finden in der LAV-Arbeitsgruppe Information und Kommunikation
(AG IuK) statt.
Der Bund ist in der LAV AG-IuK zwar Gast, bringt sich jedoch gleichwohl
aktiv in die Beratungen mit ein. Zur Unterstützung des bedeutsamen Vorhabens
„Zentrale IT-Architektur“ hat das BMEL eine Machbarkeitsstudie in Auftrag
gegeben. Zu weiteren Details wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 2a der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
19/18454 hingewiesen.
Die Fragen zu der Erörterung von Möglichkeiten und Strategien sowie zu Zeit-
und Umsetzungsplänen der LAV AG-IuK sind an den Vorsitz der
Arbeitsgruppe zu richten.
c) Welche IT-Sicherheitsmaßnahmen werden in dem aktuellen
Pilotprojekt mit der Volksrepublik (VR) China zur elektronischen Erstellung
und Übermittlung amtlicher Zertifikate bei Exporten von
Schweinefleisch derzeit und bis zum Projektende umgesetzt?
Bei den Vorüberlegungen zur Konzeption und Implementierung einer
Fachanwendung für das Fachverfahren für Exporte tierischen Ursprungs in
Drittländer, zunächst von Schweinefleisch in die Volksrepublik China, wurde die
Sicherstellung der allgemeinen Schutzziele der Informationssicherheit
Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität konsequent verfolgt.
Hierbei ist zu beachten, dass sich die Fachanwendung momentan noch nicht im
Produktivbetrieb befindet, da bisher noch einige fachliche Detailfragen mit dem
Drittland China in Klärung sind. Grundsätzlich finden jedoch die im Rahmen
der Realisierung getroffenen Maßnahmen sowohl im Testbetrieb als auch im
späteren Produktivbetrieb Anwendung.
1. Technische Maßnahmen
Unter anderem wurden umgesetzt:
• Zugangskontrolle nach strengem Rechte- und Rollenkonzept,
• Härtung der Systeme,
• regelmäßige Aktualisierung der Systeme,
• Zugriffseinschränkung für Fremdsystem auf lediglich einen mit
Benutzername/Passwort geschützten SOAP Webservice pro Produkt-Drittland-
Kombination,
• Rollentrennung, Vieraugenprinzip und Protokollierung in der IT des BVL,
• Nutzung einer demilitarisierten Zone (DMZ),
• Firewallregeln zur Einschränkung der erlaubten Kommunikation im
Rechenzentrum
• TLS Transportverschlüsselung
2. Organisatorische Maßnahmen:
Im Rahmen des Betriebes der Fachanwendung auf der Infrastruktur des BVL
wurden die Empfehlungen des IT-Grundschutzes des BSI (siehe hierzu Edition
2020 des IT-Grundschutz-Kompendium des BSI) angewandt.
d) Wurde vor Bewilligung des Pilotprojektes mit der VR China zur
elektronischen Erstellung und Übermittlung amtlicher Zertifikate bei
Exporten von Schweinefleisch eine mögliche Gefährdung durch
Industriespionage von Seiten der VR China geprüft?
e) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam die Prüfung, und welche
Maßnahmen wurden ggf. getroffen?
f) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13d bis 13f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Überprüfung einer möglichen Gefährdung bezüglich des Umfangs der zu
übermittelnden Inhalte im Vorfeld des genannten Projektes wurde nicht
durchgeführt, da im Rahmen des elektronischen Systems für die Zertifizierung
tierischer Erzeugnisse in Zukunft lediglich Daten, die die Betriebe freiwillig
eingeben, elektronisch übermittelt werden. Diese Daten zur Identifizierung der
einzelnen Sendungen werden derzeit schon in Papierform in der jeweiligen
Veterinärbescheinigung angegeben.
g) Seit wann läuft das Pilotprojekt, und welche Projektpartner sind auf
chinesischer Seite beteiligt?
Das Pilotprojekt läuft im BVL seit Februar 2015. Projektpartner auf
chinesischer Seite ist das Zentrale Zollamt der Volksrepublik China (General
Administration of Customs China (GACC), ehemals: General Administration of
Quality Supervision, Inspection and Quarantine (AQSIQ)).
14. Warum wurde die Richtlinie zur Förderung von Innovationen in der
Agrartechnik zur Steigerung der Ressourceneffizienz (Big Data in der
Landwirtschaft) noch nicht in den früheren Versionen der
Umsetzungsstrategie berücksichtigt, obwohl die Förderrichtlinie bereits am 8. Januar
2015 veröffentlicht wurde (
https://www.bundesregierung.de/resource/blo
b/975292/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierun
g-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 98)?
Die Richtlinie zur Förderung von Innovationen in der Agrartechnik zur
Steigerung der Ressourceneffizienz wurde zunächst nicht in die Umsetzungsstrategie
aufgenommen, da diese in der ersten Analyse nicht primär zu den neuen
Umsetzungsschritten gezählt wurde. Die Agrartechnik ist ohnehin seit Jahrzehnten
weitgehend digitalisiert, es werden eine Vielzahl heterogener digitaler Daten
erzeugt. Die Forschungsbekanntmachung aus dem Jahr 2015 hatte den Fokus auf
der Steigerung der Ressourceneffizienz. Dieses Ziel sollte mit Hilfe von Big
Data-Analysen unter Verwendung bereits vorhandener Daten erreicht werden.
Die meisten der geförderten Projekte dieser Ausschreibung sind bereits
ausgelaufen, die übrigen werden zeitnah abgeschlossen sein. Die Erfolge der
BigData-Projekte werden zurzeit von dem BMEL-geförderten Projektteam
DigiLand ausgewertet. Eine Vorstellung der Zwischenergebnisse des
DigiLand-Projekts verdeutlicht den starken Bezug zur Umsetzungsstrategie der
Bundesregierung, so dass dieses Vorhaben noch nachträglich ergänzt wurde.
a) Wann wurden die ersten Anträge bewilligt?
Erste Anträge wurden im April 2016 bewilligt.
b) Wie viele der angekündigten 31 Verbundvorhaben (s. o.) befinden sich
bereits in Umsetzung?
Alle 31 Verbundvorhaben wurden bewilligt und befinden sich in der
Umsetzung.
c) Wie viele der angekündigten 31 Verbundvorhaben (s. o.) befanden sich
bereits vor der Bewilligung in Umsetzung?
Keines der 31 Verbundvorhaben befand sich bereits vor der Bewilligung in der
Umsetzung.
d) Welche spezifischen Big-Data-Lösungen sollen in den angekündigten
31 Verbundvorhaben entwickelt werden?
Es ist beabsichtigt, Farm-Management-Systeme zur Automatisierung
betrieblicher Abläufe und Verfahrensketten in der Agrarwirtschaft (z. B. auch unter
dem Gesichtspunkt der Effizienz in Umgang, Austausch und Nutzung von
großen Datenmengen – Big Data) zu entwickeln, die elektronische Steuerung,
Regelung, Automation und Überwachung von Maschinen, Geräten, technischen
Anlagen und ganzen Verfahrensketten für die Agrarwirtschaft zu verbessern
und, satelliten-, sensorgesteuerte und andere geodatengestützte agrartechnische
Lösungen für den ressourceneffizienten nachhaltigen Einsatz in der
Agrarwirtschaft (z. B. mit Unterstützung von Copernicus-Diensten und anderen
geodatenbasierten Diensten sowie auch ferngesteuerten Suchplattformen wie
Drohnen und Koptern) zu optimieren.
e) Soll in den künftigen Versionen der Umsetzungsstrategie die
Benennung von aussagekräftigen und messbaren Umsetzungsschritten zu der
Richtlinie erfolgen?
Zur Auswertung und Begleitung der Förderaktivitäten der Bekanntmachung hat
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschat (BMEL) ein
Vernetzungs- und Transferprojekt vergeben.
Unter anderem ist es Ziel des Projektes, eine projektübergreifende Auswertung
der technologischen Entwicklungen und eine Technologiefolgenabschätzung
vorzunehmen. Das Projekt läuft bis zum 31. Dezember 2021.
Die Ergebnisse werden in der Umsetzungsstrategie angemessene
Berücksichtigung finden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/18596
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ISSN 0722-8333]